STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14599 Thema: Einkesselung von Demonstrierenden am 1.9.2018 in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Kontext des Versammlungsgeschehens am 1.9.2018 in Chemnitz kam es ab zirka 18 Uhr zur Umschliessung von antifaschistischen Demonstrierenden im Bereich Johannisplatz. Während der anwesende Polizeipressesprecher (der sächsischen Polizei zugehörig) der Fragestellerin noch gegen 18.30 mitteilte, dass die dort sich angesammelten Menschen sich in die Richtung der Bahnhofstraße frei bewegen könnten und die Polizeikette nur zur Abschirmung des Wegs in Richtung Straße der Nationen fungiere, gab es zu dieser Zeit nach Augenzeug *innenberichten bereits eine Umschließung. Nach späterer Auskunft der sächsischen Polizei sollte mit allen umschlossenen Menschen Identitätsfeststellungen aufgrund des Tatvorwurfs des Landfriedensbruchs durchgeführt werden. Gegen 22.15 soll der Kessel geöffnet worden sein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der konkrete Ablauf der Ereignisse im Bereich des Johannisplatzes dar? Wann wurde durch wen aus welchen Gründen die Umschließung angeordnet? (Bitte den detaillierten Verlauf der kompletten Maßnahme darstellen) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/65/13 Dresden, 2. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str, 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 2: Aus welchen wesentlichen Gründen fanden die ID- bzw. ED-Maßnahmen statt und welche Straftaten und Ordungswidrigkeiten konnten den umschlossenen Personen zugeordnet werden? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung aufschlüsseln) Frage 3: Wann wurde aus welchen Gründen und durch Anweisung von wem die Umschließung beendet und wie viele Identitätsfeststellungsmaßnahmen waren zu diesem Zeitpunkt vorgenommen worden? Frage 4: Was geschieht mit den durch die Identitätsfeststellung aufgenommenen Daten, vor allem denen der Personen, die nicht als tatverdächtig identifiziert werden können/ konnten? (bitte auch die Einspeisung der Daten in welche polizeilichen Datenbanken, zum Beispiel im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes, einbeziehen) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Der Polizeivollzugsdienst (PVD) hielt gegen 18:00 Uhr gewaltbereite Personen im Bereich des Stadthallenparkes/Roter Turm an, nachdem es im Vorfeld aus dieser Gruppierung heraus zu Angriffen auf Polizeibedienstete und zu Sachbeschädigungen gekommen war. Ab etwa 19:10 Uhr begann der PVD zunächst auf Entschluss des Einheitsführers vor Ort, Identitätsfeststellungen mit den Personen wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs und der Sachbeschädigung durchzuführen. Die Fortführung der Maßnahme wurde in der Folge durch den Polizeiführer in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft bestätigt. Nach erfolgter Identitätsfeststellung konnte die jeweils betroffene Person den Ort verlassen . Gegen 22:00 Uhr wurden die polizeilichen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung insgesamt beendet und die vor Ort verbliebene Personengruppe zum Bahnhof begleitet. Dies geschah aufgrund polizeitaktischer Erwägungen zur Verhinderung weiterer Störungen durch gewaltbereite Personen. Die Entscheidung hierzu erfolgte durch die Einsatzleitung. Insgesamt wurden die Identitäten von 121 Personen festgestellt. Die Daten werden im Rahmen der Ermittlungen auch in Datenverarbeitungssystemen gespeichert und weiterverarbeitet . Darüber hinaus wird darauf verwiesen, dass die erfragten Umstände derzeit Gegenstand der Ermittlungen sind. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind zu zahlreichen Einzelfragen keine abschließenden Antworten möglich, da die Angaben im Zuge der laufenden Ermittlungsarbeit Änderungen unterliegen . Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 5: Inwieweit hält es die Staatsregierung für verhältnismäßig eine Gruppe von über 200 Personen, darunter auch Minderjährige und Menschen, die laut eigenen Aussagen erst in den Kessel gedrängt wurden, einer flächendeckenden Identitätsfeststellung zum Zweck der Strafverfolgung zu unterziehen? Die polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Identitätsfeststellungen wurden auf der Grundlage der Strafprozessordnung durchgeführt. Von einer Antwort durch die Staatsregierung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, welche die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung auch nicht verpflichtet. Mit freündlichen? Grüßent I • e Fittür. f%land Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-10-02T10:04:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes