STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRÄIJCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/146 Thema: Umsetzung der "Jugendhilfeplanung zu Aufgaben und Leistungen der überörtlichen Jungendverbände, Dachorganisationen und Fachstellen insbesondere im Bereich §§ 11-14 SGB VIII im Freistaat Sachsen 2015-2019" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In der überörtlichen Jugendhilfehilfeplanung für den Zeitraum 2015 - 2019 wurden fachliche Ziele formuliert und personelle sowie sachliche Bedarfe formuliert.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurden im Doppelhaushalt 2013/2014 finanzielle Mittel zur Umsetzung der überörtlichen Jugendhilfeplanung aufgewendet und wie viele VzÄ entsprechend der Jugendhilfeplanung 2010 - 2014 konnten damit finanziert werden? (Bitte nach Jahren und Planungsbereichen aufschlüsseln.) Die überörtliche Jugendhilfeplanung benennt zur Umsetzung der Aufgaben in den Bereichen der §§ 11 bis 14 SGB VIII sowie übergreifende Aufgaben aus fachlicher Sicht einen Rahmenbedarf an Personalstellen in Form von Vollzeitäquivalenten (VzÄ). Auf der Grundlage der „FRL überörtlicher Bedarf“ wurden im Haushaltsjahr 2013 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 2.948.473,57 Euro und im Haushaltsjahr 2014 Zuwendungen in Höhe von insgesamt 3.213.894,38 Euro (Stand: 20.11.2014) für die einschlägigen Planungsbereiche bewilligt. Die Förderung von Personalstellen stellt sich wie folgt dar: |P SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-14/669 Dresden, /-«-November 2014 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden STAATSMIIMISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRÄUCHERSCHUTZ BBSACHSEN Planungsbereich SGBVIII §11 §§11/12 §13 §14 übergreifend geförderte VzÄ 2013 20,05 17,25 3,5 3,0 9,43 geförderte VzÄ 2014 (Stand: 20.11.2014) 20,3 17,93 3,38 3,0 9,4 Frage 2: Wie wurden bezogen auf Frage 1 eingetretene Tarifsteigerungen im TVöD/TvL-Ost im Zeitraum 2010 - 2014 in der Planung und in durch die Bewilligungsbehörde berücksichtigt? Im Zuwendungsverfahren wurden die bei der Antragstellung aufgrund von bereits abgeschlossenen Tarifverträgen geltend gemachten Personalaufwendungen im Rahmen der zuwendungsfähigen Ausgaben grundsätzlich berücksichtigt. Dies erfolgte in Anlehnung an den TVöD/TVL-Ost. Frage 3: In welchem Umfang werden finanzielle Mittel für den Planungszeitraum 2015 -2019 benötigt, um die laut Jugendhilfeplanung als Rahmenbedarf benannten bis zu 68 VzÄ für die überörtliche Jugendhilfe zu finanzieren? (Bitte nach Jahren auflisten.) Frage 4: In welchem Umfang müssten die benötigten finanziellen Mittel für die Finanzierung der 68 VzÄ laut überörtlicher Jugendhilfeplanung im 2015 - 2019 unter Berücksichtigung bereits vereinbarter Tarifentwicklungen im TVöD/TVL-Ost bereit gestellt werden? (Bitte als Überschlagsrechnung pro Jahr angeben.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Eine solche Prognose ist nicht möglich, da die Höhe der zu erwartenden Personal- und Sachausgaben perspektivisch von der jeweiligen Situation und Antragstellung sowie der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel abhängt. Mit freundlichen Grüßen >ara m ärbara Kiepsph .... Seite 2 von 2