STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/14601 Thema: Evaluation der Sportförderrichtlinie Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist mit der Evaluation der Sportförderrichtlinie seit wann betraut? Auf der Grundlage der Anlage 8 zur Verwaltungsvorschrift zu § 44 Sächsische Haushaltsordnung hat die Evaluierung der Sportförderrichtlinie das Fachreferat Sportpolitik, Sportförderung des Staatsministeriums des Innern seit April 2016 durchgeführt. Frage 2: Anhand welcher Kriterien erfolgt die Evaluation der Sportförderrichtlinie ? Unter Beteiligung der Innenrevision wurde vom Fachreferat eine Konzeption für die Evaluierung erstellt. Die Inhalte der Evaluierung bildeten • die Darstellung der Ziele der bisherigen Förderung, • die Darstellung des mit der Förderung erreichten Ist -Standes sowie der Vergleich zwischen Soll und Ist, • die Bewertung der Förderung hinsichtlich der Wirksamkeit, der Effizienz und des Nutzens der Förderung, • die Ergebnisdarstellung der Evaluierung einschließlich Empfehlungen für die Anpassung der Förderrichtlinie. Frage 3: Anhand welcher Kompetenzen wurden die Sachverständigen von wem für die Durchführung der Evaluation ausgewählt? Entfällt (siehe Antwort auf die Frage 1). Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 4-1053/47/54 Dresden, 4. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN Frage 4: Wer wird/wurde an der Evaluation der Sportförderrichtlinie beteiligt? An der Evaluierung wurden der Sächsische Städte- und Gemeindetag e. V., der Sächsische Landkreistag e. V., alle sächsischen Kommunen, der Landesportbund Sachsen e. V., die Olympiastützpunkte, die Antragsteller von Großsportveranstaltungen sowie die Sächsische Aufbaubank beteiligt. Frage 5: Welche Kosten fallen für die Evaluation der Förderrichtlinie an und wann ist nach dem derzeitigen Stand mit den Evaluationsergebnissen zu rechnen? Für die Evaluierung der Sportförderrichtlinie sind keine zusätzlichen Kosten angefallen. Der Evaluierungsbericht liegt seit November 2017 vor. (Mirreu lic en rüßen _.f -X. „ oland Mner Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-10-04T14:30:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes