SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14603 Thema: Geplante Baumaßnahmen des Freistaates Sachsen im Einzelplan 14 zum Regierungsentwurf 2019/2020 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Verhältnis stehen Neubau und Nutzung bzw. Sanierung vorhandener Gebäude hinsichtlich sämtlicher geplanter Bauvorhaben und mit welchem Anteil werden denkmalgeschützte Gebäude genutzt bzw. saniert? Das Verhältnis von Neubaumaßnahmen und Nutzung/Sanierung vorhandener Gebäude im Einzelplan 14 des Regierungsentwurfes zum Doppelhaushalt 2019/2020 beträgt 40:60. Von den geplanten Maßnahmen umfassen rd. 52 % die Sanierung denkmalgeschützter Bausubstanz. Frage 2: Warum werden nicht bevorzugt leerstehende Gebäude genutzt ? Frage 3: Wurde die Möglichkeit der Nutzung leerstehender Gebäude geprüft und wenn nein, mit welcher Begründung? SSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK24-H1322/17 4/348- 2018/44933 Dresden, 2f September 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen .de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für versdilüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN SSli:CHsEN Maßgeblich für die Auswahl möglicher Unterbringungsalternativen sind die Anforderungen der unterzubringenden Behörde bzw. Einrichtung an den Standort. Die Auswahl möglicher Unterbringungsalternativen wird jeweils als Einzelfallentscheidung getroffen. Entsprechend den Regelungen der SäHO und RLBau wird für jede Maßnahme geprüft, ob eine Sanierung, ein Neubau oder eine Anmietung am wirtschaftlichsten ist, und die aus dem Vergleich hervorgehende Vorzugsvariante umgesetzt. Mit freundlichen Grüßen 14, ff(:.., 1{] Dr. Matthias Haß Seite 2 von 2 2018-10-02T10:17:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes