Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 o 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14618 Thema: Sicherheit im Tunnel Königshainer Berge BAB A 4 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welchem Stand der Technik befindet sich der bauliche Brandschutz des Tunnels Königshainer Berge und wie lange ist der Tunnel damit noch nutzbar? Der Tunnel „Königshainer Berge" wurde nach der Richtlinie für Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln Stand 1994 geplant, gebaut und 1999 in Betrieb genommen. Mit diesem Standard ist die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer aufgrund der funktionsfähigen betriebs- und sicherheitstechnischen Ausstattung dauerhaft gewährleistet. Grundlage dafür sind die regelmäßigen Wartungen , Funktionskontrollen sowie der Austausch von veralteten Systemen und defekten Komponenten. Frage 2: Für welche maximale tägliche Anzahl von Fahrzeugen ist der Tunnel erbaut worden und wie viele Fahrzeuge durchqueren das Bauwerk aktuell im Durchschnitt täglich? Mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ergibt sich eine maximale Durchlassfähigkeit von ca. 70.000 Fahrzeugen/Tag. Aktuell durchqueren 28.900 Fahrzeuge im Durchschnitt täglich das Bauwerk. Der tägliche Spitzenwert in diesem Jahr liegt am 29. März bei 50.574 Fahrzeugen . Frage 3: Welche Spezialfahrzeuge bzw. welche spezielle Ausrüstung wird für Einsatzlagen im Bauwerk vorgehalten? Bitte nach Standort, Verwendungsart und Kostenträger aufschlüsseln. Seitens der Straßenbauverwaltung wird eine Arbeitshubbühne für Arbeiten nach Anfahrunfällen am Tunnelfirst und an Verkehrszeichenbrücken bereitgehalten . Seite 1 von 4 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-1053/52/10 Dresden, 0 2. OKT. 2018 , r- Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Ebenso gibt es Kleintransporter als Werkstattwagen für Wartung und Störungsbeseitigung an der betriebstechnischen Ausstattung des Tunnels. Diese Fahrzeuge sind in der Fachstelle für Informationstechnik und -sicherheit in Dresden-Hellerau stationiert. Ihre Finanzierung erfolgt aus den vom Bund bereitgestellten Haushaltmitteln für die Unterhaltung der Bundesautobahnen. Die Gemeinden Kodersdorf und Waldhufen (Nieder Seifersdorf) erhielten im Jahre 1999 vor Eröffnung des Tunnels zusätzlich zu den geförderten baugleichen Standard- Löschgruppenfahrzeugen je ein spezielles Tunnellöschfahrzeug als Vorauslöschfahrzeug im Wert von 153.387 Euro (300.000 DM) mit 75 % = 115.040,67 Euro (225.000 DM) nach der Förderrichtlinie Feuerwehrwesen gefördert. Der Eigenanteil der Gemeinden wurde durch eine Zweckzuweisung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen aus Mitteln des FAG getragen. Darüber hinaus haben die Gemeinden Kodersdorf und Waldhufen in den vergangenen Jahren für folgende Ausrüstungsgegenstände nach der Richtlinie Feuerwehrförderung - unter Zusage des besonderen öffentlichen Interesses - eine Förderung mit dem Höchstfördersatz (90 %) erhalten: Jahr !Gemeinde Gesamtinvestition Förderbetrag Fördergegenstände 2015 Waldhufen 45.295,95 Euro 140.766,35 Euro Schneidgerät und Spreizer inkl. Zubehör, Gaswarngerät, Wärmebildkamera, Atemschutzausrüstungen inkl. Masken und Lungenautomat, Heimsprechgarnituren und Handmikrofone für DiQitalfunk 2015 Kodersdorf 141.303,65 Euro 137.173,29 Euro Gaswarngerät, Atemschutzausrüstungen inkl. Masken und Lungenautomat, Heimsprechgarnituren und Handmikrofone für Digitalfunk, Wärmebildkamera 2016 Waldhufen ßB.263,50 Euro 34.437, 15 Euro Atemschutzausrüstungen inkl. Masken und Lungenautomat, Heimsprechgarnituren für Di- Qitalfunk 2016 Kodersdorf 15.670,29 Euro 13.670,29 Euro Heimsprechgarnituren für Digitalfunk, Mini- Hebekissensatz, Warnset Fare, Fluchthauben, Tragekorb , Wärmebildkamera, Taststöcke 2018 Waldhufen 47.729,25 Euro 42 .956,32 Euro Ausstattung , Technik und Atemschutztechnik für Einsätze im Tunnel Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR SSACHsEN Von einer weitergehenden Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob darüber hinaus die zuständigen örtlichen Brandschutzbehörden weitere Spezialfahrzeuge bzw. spezielle Ausrüstung im Brandschutz beschafft haben. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen , die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn nach § 5 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) sind die Aufgaben der Gemeinden und Landkreise auf dem Gebiet des Brandschutzes weisungsfreie Pflichtaufgaben. Nach § 6 SächsBRKG sind die Gemeinden als örtliche Brandschutzbehörden sachlich zuständig für die Aufstellung , Ausrüstung , Unterhaltung und den Einsatz einer den örtli - chen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan. Nach den Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan sind in diesem das Gemeindegebiet einer Gefährdungsbetrachtung zu unterziehen, das Gefährdungspotential und die allgemeinen und besonderen Risiken zu betrachten. Aus dem besonderen Risiko , auch im Bereich von Tunnelanlagen , ist dabei die Zusatzausrüstung der Feuerwehr abzuleiten . Frage 4: Ausweislich der entsprechenden Brandschutzbedarfspläne und der geplanten Szenarien für Einsatzlagen müssen Einsatzkräfte der Rettungsdienste in welcher Zeit am Tunnel eintreffen? Bitte nach Einsatzkräften , und deren Standort angeben. Zur Notfallrettung sollen die Einsatzkräfte den Einsatzort mit bodengebundenen Rettungsmitteln innerhalb einer Fahrzeit von zehn Minuten erreichen, vgl. § 26 Abs. 2 Satz 7 SächsBRKG. Der Landkreis Görlitz als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes hat in eigener Zuständigkeit im Rahmen der Bereichsplanung für den Rettungsdienst die Standorte und Einsatzgebiete der Rettungswachen so festzulegen , dass die gesetzliche Vorgabe eingehalten wird . Im Übrigen ist bei der Notfallrettung unter Beachtung der Festlegungen in den Bereichsplänen das dem Einsatzort zeitlich am nächsten befindliche, geeignete Rettungsmittel einzusetzen , vgl. § 7 Abs. 1 Satz 1 Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung. Nach § 5 Abs. 1 SächsBRKG sind die Aufgaben der Gemeinden und Landkreise auf dem Gebiet des Brandschutzes weisungsfreie Pflichtaufgaben. Diese entscheiden daher selbst, wie sie ihre Aufgaben lösen. Für die Einsätze der Feuerwehren ist keine Hilfsfrist vorgegeben . Gemäß der Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan entscheiden die Gemeinden selbst mit ihrer Schutzzielfestlegung in ihrer Brandschutzbedarfsplanung die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle einzutreffen haben, in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke) und in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad). Mit den zuerst eintreffenden Kräften muss in jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden . Neben der Erträglichkeitsgrenze des Menschen für Kohlenmonoxid (13 Minuten) und der Reanimationsgrenze (17 Minuten) beim Brandeinsatz ist zur Bewältigung der technischen Hilfe bei Rettungsdiensteinsätzen das Eintreffen der ersten Feuerwehrkräfte zeitgleich mit dem Rettungsdienst zu gewährleisten. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Frage 5: Wann und wie erfolgt die Prüfung der tatsächlichen Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte, deren technische Ausbildung und Einsatzverfügbarkeit . Bitte nach Einsatzkräften, deren Standort und den Kostenträger aufschlüsseln. Gemäß Richtlinie für Ausstattung und Betrieb von Straßentunneln (Pkt. 1.2.3) wird die Organisation für den Notfall im Tunnel regelmäßig in kleinen und großen Übungen (aller vier Jahre) geübt. Diese Übungen sind möglichst realistisch und entsprechen festgelegten Störfallszenarien. Der Sicherheitsbeauftragte der Straßenbauverwaltung und die Einsatzdienste beurteilen die Übung und schlagen Verbesserungsmaßnahmen vor. Aussagen zu den Einsatzkräften der Feuerwehr und deren Alarm- und Ausrückordnung erfolgen zuständigkeitshalber von den Gemeinden bzw. dem Landkreis. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen . Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen , besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen , die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall , denn nach § 5 SächsBRKG sind die Aufgaben der Gemeinden und Landkreise auf dem Gebiet des Brandschutzes weisungsfreie Pflichtaufgaben. Nach § 6 SächsBRKG sind die Gemeinden als örtliche Brandschutzbehörden sachlich zuständig für die Aufstellung , Ausrüstung , Unterhaltung und den Einsatz einer den örtli - chen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutzbedarfsplan . Nach den Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan sind in diesem das Gemeindegebiet einer Gefährdungsbetrachtung zu unterziehen, das Gefährdungspotential und die allgemeinen und besonderen Risiken zu betrachten. Aus dem besonderen Risiko, auch im Bereich von Tunnelanlagen , ist dabei die Zusatzausrüstung der Feuerwehr abzuleiten . Zu deren Vorhaltung gehört auch die personelle Absicherung für den Einsatz. Mit freundlichen Grüßen cl1r artin D~ Seite 4 von 4 2018-10-02T11:42:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes