STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/14624 Thema: Blockade des AfD Trauermarsches am 01.09.2018 in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Am 01.09.2018 sollte ein zuvor angemeldeter und genehmigter Trauermarsch des sächsischen Landesverbandes der Alternative für Deutschland in Chemnitz durchgeführt werden. In diesem Rahmen sollte ein friedlicher und mahnender Schweigemarsch von der Theaterstraße 15 kreisförmig durch die Innenstadt von Chemnitz stattfinden . Hierzu versammelten sich mehrere tausend Teilnehmer. Kurz nach Beginn, wurde der Schweigemarsch jedoch auf der Brückenstraße , Höhe Karl -Marx -Statue, gestoppt. Nach der vorliegenden Kenntnislage versperrten Unbekannte den Weg auf der Brückenstraße und hinderten auf diese Weise die Versammelten an der Fortsetzung des Schweigemarsches. Klar ist in jedem Falle, dass zumindest die Polizei die Fortsetzung des Schweigemarsches nicht gewährleistete, sondern die Versammelten von einem Weiterlaufen abhielt. Die Versammlung wurde schließlich aufgelöst. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich der Geschehnisse zum Zeitpunkt der Blockade des o. g. Schweigemarsches? Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung insbesondere zur Anzahl der blockierenden Personen? Frage 4: Wann wurde durch wen und auf welcher konkreten Tatsachengrundlage entschieden, dass die Blockade nicht aufgelöst bzw. geräumt wird? Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/65/23 Dresden, 4. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Aus welchen Gründen konnte die Polizei die Durchführung des o.g. Trauermarsches nicht gewährleisten, obwohl diese mit mehreren hundert Beamten vor Ort war? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2, 4 und 5: Gegen 17:10 Uhr erhielt die einsatzführende Polizeidirektion Chemnitz erstmalig Informationen durch eingesetzte Kräfte, dass bis zu 80 Personen die Aufzugsstrecke an der Bahnhofstraße/Zschopauer Straße blockieren. Deren Anzahl wuchs bis 17:30 Uhr auf ca. 500 Personen an. Ferner versuchten größere Personengruppen zur Aufzugsstrecke zu gelangen, um diese zu blockieren. Gegen 18:30 Uhr wurden die Teilnehmer der Blockade durch den Polizeivollzugsdienst (PVD) nach Absprache mit der Versammlungsbehörde durch mehrfache Ansprachen mittels Lautsprecherwagen und Androhung unmittelbaren Zwanges aufgefordert, die Blockade auf der Aufzugsstrecke zu beenden und sich zu entfernen. Die Mehrheit der Blockadeteilnehmer kam dem nicht nach. Daher wurde der Aufzug der AfD in Höhe Karl -Marx -Monument auf der Brückenstraße angehalten. Während der dargestellten Blockade führte der PVD zeitgleich umfangreiche kräfteintensive polizeiliche Maßnahmen gegen gewaltbereite Personen in der Nähe der Aufzugsstrecke im Bereich des Stadthallenparks/Roter Turm durch. In diesem Zusammenhang wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14599 verwiesen. Gegen 19:00 Uhr kam der Polizeiführer gemeinsam mit einem Vertreter der Versammlungsbehörde zu der Entscheidung, keine Räumung der Blockade anzuordnen. Für ein dauerhaftes Freihalten der Aufzugsstrecke, eine Begleitung der bis zu 8.000 Teilnehmer umfassenden AfD-Kundgebung sowie des Raumschutzes der Innenstadt, unter Berücksichtigung der Gesamteinsatzlage, wurden sämtliche im Einsatz befindlichen Polizeibeamten gebunden. Als Alternative zur Räumung der Blockade hätte ein Umlaufen dieser auf einer Ausweichstrecke durch die Innenstadt in Anspruch genommen werden müssen. In Anbetracht der eintretenden Dunkelheit und der damit verbundenen Gefährdungslage, nicht auszuschließender Angriffe von Personen des gegnerischen politischen Spektrums und des durch die Veranstalter geplanten Versammlungsendes um 18:30 Uhr, schied diese Alternative aus. Die Versammlung verblieb bis ca. 19:15 Uhr am angehaltenen Standort und wurde dort beendet. Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Befanden sich unter den blockierenden Personen Mandatsträger politischer Parteien ? Wenn ja, welche? Hierzu liegen keine Informationen vor. Prof.' D ndlichei Grüßen . Roland VVöller Seite 3 von 3 2018-10-04T14:34:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes