SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14638 Thema: Förderung von Kunst- und Kulturprojekten aus Mitteln aus dem Vermögen der DDR PMO Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche Projekte bzw. Einrichtungen sind die PMO-Mittel vorgesehen? Frage 2: In welcher Höhe sollen die einzelnen Projekte bzw. Einrichtungen Mittel aus dem Vermögen der PMO DDR erhalten? Frage 3: Für welche konkreten investiven und investitionsfördernden Maßnahmen im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung und für welche sozialen oder kulturellen Zwecke sollen die Mittel eingesetzt werden? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Es wird auf die beigefügte Projektliste verwiesen, welche dem Stand der Kabinettsbefassung vom 14. August 2018 entspricht. ljSAC'HsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/22-H 1322/185/11 7- 2018/45587 Dresden, ll. September 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01D97 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunaen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN ljSACHsEN Frage 4: In welchen Haushaltstiteln des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2019 I 2020 sind diese Vorhaben beinhaltet? Die haushaltsrechtliche Umsetzung in Form von Mittelzuweisungen erfolgt grundsätzlich im Haushaltsvollzug 2018 auf Basis der haushaltsrechtlichen Ermächtigung des Staatsministeriums der Finanzen beim PMO-Titel im Einzelplan 15 (15 03/883 20). Im Jahr 2018 nicht abgeflossene Mittel werden im Rahmen des Ausgaberesteverfahrens in das Folgejahr übertragen und den entsprechenden Haushaltsstellen erneut zugewiesen . In einigen Fällen erfolgen die Mittelzuweisungen auf entsprechend eingerichtete Haushaltstitel (Leertitel) im Haushaltsjahr 2019. Mit freundlichen Grüßen /,,L l!C.-~ ?f1 Dr. Matthias Haß Anlage Seite 2 von 2 Bereich Wirtschaft Quote ca. 60 % Träger Offentliche Hand Soll 37,2 Mio. EUR bis zu - Kromlauer Pari<. Gablenz (Anpassung und Verbesserung 0,28 der Funktionalität des Parl