Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 J 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14648 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Fahrt für KITA-Gruppe zum Kino kann durch Bahnunternehmen nicht garantiert werden (Landkreis Görlitz) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Lokalausgabe Weißwasser der Sächsischen Zeitung berichtet am 5. September 2018 darüber, dass das Bahnunternehmen Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) nicht garantieren kann, dass 94 Kinder aus Weißwasser eine Mitfahrgelegenheit von Weißwasser nach Görlitz bekommen . Auf Grund eines oftmals erhöhten Fahrgastaufkommens und begrenzter Kapazitäten in den ODEG-Zügen sind bis auf weiteres keine Gruppenanmeldungen und Anmeldungen von Fahrradgruppen mehr möglich, so die Aussage der ODEG in der SZ. (https:l/www.sz-online.de/nachrichten/kinobesuch-fuer-kita-kinderwird -zum-politikum-4007734.html)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr sind im Freistaat Sachsen für die Planung , Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV die Landkreise und Kreisfreien Städte, die sich in regionalen Zweckverbänden zusammengeschlossen haben, zuständig . Die Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen erfolgt eigenverantwortlich durch die fünf kommunalen SPNV-Aufgabenträger. Modalitäten und Anforderungen hinsichtlich der Erweiterungen von Fahrzeugkapazitäten werden in den entsprechenden Verkehrsverträgen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen geregelt. Der Freistaat Sachsen hat hierauf keine Einflussmöglichkeiten. Seite 1 von 3 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/51 Dresden , 0 4. OKi. 2018 , r Zertrfiht seit 2006 audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkeh r Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung· Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Auf Nachfrage teilten der für die Bestellung der SPNV-Verkehrsleistungen zwischen Weißwasser und Görlitz zuständige Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz Niederschlesien (ZVON) sowie das betraute Verkehrsunternehmen Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) bezüglich der Fragen 1 - 4 folgendes mit: Frage 1: Wie berechnet die ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH die Kapazitäten , für die sie dann Züge zur Verfügung stellt? Der aktuelle Verkehrsvertrag wurde 2008 aufgenommen. Die Kapazitäten werden vor einer Vergabe vom Aufgabenträger vorgegeben und im Anschluss im Verkehrsvertrag festgeschrieben. Das Verkehrsunternehmen stellt mit seinen Fahrzeugen die Abdeckung dieser Kapazitäten sicher. Frage 2: Wenn es frühzeitige Gruppenanmeldungen und Anmeldungen von Fahrradgruppen gibt, warum ist die Kapazitätserweiterung z. B. durch einen zusätzlichen Personenwagen/ Zugteil nicht möglich und ist die Aussage, welche die ODEG im Artikel tätigt bezüglich der Unmöglichkeit des Anhängens eines weiteren Wagens korrekt? (wenn ja, bitte erklären ) Die ODEG hält gemäß dem Verkehrsvertrag eine entsprechende Anzahl Triebfahrzeuge vor. Die Triebfahrzeuge sind nicht um einen Wagen verlängerbar. Man müsste ein zusätzliches Triebfahrzeug einsetzen. Das vorgehaltene Reservefahrzeug ist jedoch fü r Ausfälle oder Instandhaltungen vorgesehen. Frage 3: Auf welcher Vertragsgrundlage lehnt die ODEG - Ostdeutsche Eisenbahn GmbH bis auf weiteres Gruppenanmeldungen ab? Im Verkehrsvertrag werden Kapazitätserweiterungen nur durch Bestellungen des Aufgabenträgers beauftragt. Die Möglichkeit zur Gruppenanmeldung wird nicht gefordert, da sie praktisch nicht umsetzbar ist. Demzufolge hat die ODEG auch keine Anmeldung von Gruppen angeboten . Eine betriebliche Umsetzung einer Kapazitätserweiterung erfordert zum einen zeitlichen planerischen Vorlauf und zum anderen muss die Finanzierung gesichert sein . Des Weiteren werden im Regionalverkehr keine Reservierungssysteme eingesetzt. Seitens des ZVON besteht jedoch die Bereitschaft, im Ausnahmefall , bei Einhaltung der entsprechenden Zeiträume (ca. 4 bis 6 Wochen) und unter Beachtung der Triebwagenverfügbarkeit bei der ODEG, Zusatzleistungen (weiteren Triebwagen) zu bestellen . Unabhängig davon weist der ZVON darauf hin , solche Fragen zukünftig im direkten Dialog zwischen den Verantwortlichen zu besprechen. Eine Busbeförderung kann dann eine geeignete Alternative sein , um das Ziel (z. B. Kinobesuch der Kinder) zu erreichen . Seite 2 von 3 STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Frage 4: Welche öffentlichen Mittel standen und stehen der ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH seit 2015 jährlich zur Verfügung, wem gegenüber ist die ODEG bezüglich der Mittelverausgabung rechenschaftspflichtig und wie sieht die Verausgabung/ Mittelausschöpfung aus? Öffentliche Mittel des ZVON gemäß Schlussrechnung der jeweiligen Jahre: 2015: 14.394.815,25 Euro 2016: 14.716.951,69 Euro 2017: 14.954.224.64 Euro. Die ODEG ist dem Aufgabenträger ZVON gegenüber rechenschaftspflichtig . Frage 5: Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch die eigenen Einnahmen der ODEG zusätzlich zu den öffentlichen Mitteln sind und wie sich diese Einnahmesituation entwickelt hat? (Wenn ja, bitte seit 2015 angeben) Der Staatsregierung sind die Einnahmen der ODEG nicht bekannt. Bei der Höhe der Einnahmen handelt es sich um Geschäftsdaten des Unternehmens, die nicht veröffentlicht werden . Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2018-10-04T14:38:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes