STÀATSI\4ìNISTERIUNI FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SÁCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÙR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6114652 Thema: Wolfssichtungen und -Spuren im Stadtgebiet Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Bereits im Jah¡ 2017 berichteten mehrere Zeitungen über den Verdacht, dass sich Wölfe in unmittelbarer Nähe zur Stadt Dresden aufhalten. Unter anderem wurde direkt neben dem Flughafen Dresden ein wolfstypisch gerissenes und ausgefressenes Reh aufgefunden. Bereits seit 2016 fanden sich zahlreiche Spuren in den Wäldern der Massenei, also nur 8 Kilometer von der Dresdner Heide entfernt. Aktuell wurden im Dresdner Amtsblatt Tierhalter aufgefordert Schutzmaßnahmen für ihre Weidetiere gegen den Wolf zu treffen. Begründet wurde dies mit Sichtmeldungen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt. ln dem Artikel ,,Erste Wolfs-Warnung für Dresden,, vom 01.09.2018 der Bild-Zeitung wird von Wolfsfotografien aus dem Jahr 2017 gesprochen. Gleichzeitig wird berichtet, dass weder dem Umweltministerium noch dem Wolfskontaktbüro Sichtungen bekannt seien." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Für welche Gebiete der Kreisfreien Stadt Dresden liegen sowohl Berichte als auch Nachweise über das Vorkommen oder die Ansiedlung von Wölfen vor und in welchem Umfang wurden in diesem Zusammenhang Proben genetisch analysiert? (Bitte Auflistung gemeldeter Wolfsspuren, -Sichtungen, -Fotografien, -Risse sowie genetisch analysierter Proben inkl. Angabe des Stadtgebietes, aus dem diese Nachweise und Berichte stammen) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 7. September2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t313 Dresden, 0l,l0,lOl? s¡mu1+ - - -b -9 - Dk Atuñtun¡tbtu &¡ $thibblibrdlßtu.ù'nhùdffi&bñ Hausanschrlft: Sächsisches Staatsminister¡um ftir Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-G rundverordnu n g auf www.smul.sachsen.de t Kêin Zugang für elêktron¡sch s¡gnierts sow¡ê für verschlüss€lte elektron¡sche DokumsntâSeite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Aus dem vergangenen und dem laufenden Monitoringjahr liegen 36 Meldungen über Wolfshinweise aus dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden vor (siehe Tabelle 1). Die Meldungen sind über den genannten Zeitraum verteilt, eine Häufung ist nicht zu erkennen. Ortticn sind nahezu ausnahmslos die Teile des Gebietes der Landeshauptstadt Dresden betroffen, die nicht oder nur dünn besiedelt sind. Die drei gesicherten Nachweise betreffen ausschließlich solche Orte: Eine Fotofallenaufnahme vom 19. September 2017 in der Nähe des Autobahndreieckes A4lA13 am Abzweig Weixdorf. Eine Wölfin kam in der Dresdner Heide bei Radeberg am 1. November 2017 bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Eine Sichtbeobachtung mit Foto vom 24. Februar 2018 in Dresden Oberpoyritz. Genetische Proben liegen bisher lediglich von der in der Dresdener Heide bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommenen Wölfin vor, die auch analysiert wurde. Tab. 1: Wolfshinweise, die aus dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Dresden an das Wolfsmana det wurden Datum Hinweisart SCALP Gebiete mit Wolfshinweisen 30.06.2017 Fotofallenbild falsch Cunnersdorf 05.07.20L7 Losung falsch Klotzsche r3.o7.20L7 Sichtung falsch Langebrück 23.07.20L7 Sichtune c3 Klotzsche 02.o8.2017 Sichtung c3 Langebrück 23.08.20L7 Sichtung c3 Wilsdruff 07.09.2017 Sichtung c3 Radeberg L9.O9.20t7 Fotofallenbild c1 Autobahndreieck A4 / 413 28.O9.20L7 Sichtung c3 Radebeul 30.o9.20L7 Sichtung c3 Malschendorf 16.L0.20t7 Sichtung c3 Dresden-Weixdorf t7.LO.2077 Sichtung c3 zwischen Langebrück und Dresden 37.L0.2017 Sichtung c3 Dresden, Hofewiese or.7I.20L7 Totfund c1 Radeberg, Dresdner Heide L4.7r.20L7 Sichtung c3 Stetzsch 17.Lt.20r7 Sichtung c3 Forstbezirk Dresden, Revier Ullersdorf 79.1L.20t7 Sichtung c3 Radeberg, Dresdner Heide 22.11,.2077 Losung c3 Seifersdorf 23.L7.20I7 Sichtung c3 Dresdener Heide 23.7r.2017 Sichtung c3 Dresdener Heide 10.01.2018 Sichtung c3 Moritzburg 26.OL.20L8 Sichtung c3 Cunnersdorf 26.07.20L8 Sichtung c3 Ullersdorf 27.07.2078 Sichtung c3 Eschdorf, Dresden 03.02.2018 Losung falsch Seifersdorf Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Datum Hinweisart SCATP Gebiete mit Wolfshinweisen 24.O2.2018 Sichtung c1 Dresden-Oberpoyritz 24.O2.2018 Sichtung c3 Dresden-Oberpoyritz 24.O2.20L8 Sichtung c3 86, Rossendorf 04.03.2018 Sichtung c3 Schönborn 06.03.2018 Losung c3 Zaschendorf 16.03.2018 Sichtung c3 Pillnitz 18.03.2018 Sichtung c3 Eschdorf, Zaschendorf 09.05.2018 Sichtung c3 Plauen 24.06.2078 Sichtung c3 Bühlau 06.07.2018 Sichtung c3 Eschdorf r2.o7.20t8 Sichtung c3 Weixdorf/Hermsdorf Frage 2: Entsprechend des in der Einführung genannten Presseartikels der Bild-Zeitung war bislang weder das Umweltministerium noch das Wolfskontaktbüro über mögliche Wolfsvorkommen im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden informiert, obwohl die Landeshauptstadt Dresden im örtlichen Amtsblatt zu Herdenschutzmaßnahmen aufgerufen hat und damit einhergehend Förderanträge von Weidetierhaltern zu erwarten sind. Ab welchem Zeitpunkt und auf welchem Wege wurden die jeweils am Wolfsmonitoring beteiligten lnstitutionen, Unternehmen, Behörden, Amter und Ministerien über die Wolfsvorkommen in Dresden informiert und in welchem Umfang steht das SMUL mit der Landeshauptstadt Dresden in Kontakt, um fehlende bzw. nicht we¡tergeleitete Daten zu den Wolfsvorkommen in Dresden zu erheben? Frage 3: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor, weshalb die Landeshauptstadt Dresden über die Wolfsvorkommen im Stadtgebiet informiert war (und den entsprechenden Aufruf zu Herdenschutzmaßnahmen veröffentlichen konnte), jedoch weder das SMUL noch das Wolfskontaktbüro trotz erster, auch in der Presse veröffentlichter Hinweise im Jahr 2017, von diesen Vorkommen wussten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die dem Wolfsmanagement vorliegenden Hinweise auf Wölfe werden jeweils zeitnah an die zuständigen Behörden der Landkreise und der Kreisfreien Städte weitergeleitet. Dem Dresdner Stadtgebiet am nächsten liegen die Wolfsterritorien Stolpen/Hohnstein, Massenei und Laußnitzer Heide, sodass damit gerechnet werden muss, dass die hier sesshaften Wölfe auf ihren Streifzügen auch das Dresdner Umland durchwandern. Darüber hinaus kann grundsätzlich im gesamten Freistaat Sachsen und deutschlandweit mit einzelnen wandernden Wölfen gerechnet werden. Aus diesem Grund werden auch im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden den Haltern von Nutztieren Schutzmaßnahmen empfohlen. Ein entsprechender Hinweis im Amtsblatt war der Auslöser der Berichterstattung der BILD. Die lrritationen zum Kenntnisstand der Wolfshinweise um Dresden ist darauf zurückzuführen, dass die BILD kuzfristig Auskunft wünschte und die entsprechenden Mitarbeiter wegen Urlaub oder dienstlichen Verpflichtungen nicht erreichbar waren. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 4: Welche konkreten Maßnahmen werden jetzt im Rahmen des Wolfsmonitoring und - Managements ergriffen, um die Ansiedlung bzw. die Vorkommen der Wölfe im Gebiet der Kreisfreien Stadt Dresden nachzuweisen bzw. das Verhalten der Wölfe und die Gefahr der Ansiedlung dieser Raubtiere in direkter Nähe zum Stadtgebiet zu erfassen? lm Rahmen des Wolfsmonitorings werden weiterhin alle Hinweise zu Wölfen registriert und fachlich bewertet, so auch für das Gebiet der Kreisfreien Stadt Dresden. Weiterführende Managementmaßnahmen werden erst erforderlich, wenn sich im Rahmen des Monitorings herausstellen sollte, dass es Wölfe mit nicht tolerierbarem Verhalten gibt, die die Sicherheit von Menschen gefährden könnten oder wiederholt empfohlene Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Frage 5: Sowohl die Dresdner Heide als auch die Wälder rings um die Landeshauptstadt Dresden sind geprägt von einer sehr starken Nutzung im Rahmen des Tourismus und durch Freizeitaktivitäten sowie von einer starken Zerschneidung durch Straßen und Wohngebiete. Welche konkreten Gebiete auf der Fläche der Kreisfreien Stadt Dresden werden als geeignete Rückzugsorte für Wölfe betrachtet, welche Größe haben diese Rückzugsorte und mit welchen konkreten Maßnahmen soll die Gewöhnung der Wölfe an den Menschen verhindert werden? Wie in Antwort zu Frage 2 dargestellt ist davon auszugehen, dass das Gebiet um die Landeshauptstadt Dresden herum sporadisch von Wölfen aus dem Bereich Massenei oder Stolpen/Hohenstein oder der Laußnitzer Heide genutzt wird. Genauere Aussagen sind erst nach erfolgten genetischen Untersuchungen möglich. Das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden alleine wäre nach heutigem Kenntnisstand für ein Wolfsrudel als dauerhafter Aufenthaltsort zu klein. Wenn das Gebiet zum Lebensraum eines der genannten Rudel gehört, dann haben diese im entsprechenden Rudelterritorium außerhalb des Gebietes der Landeshauptstadt ausreichend Rückzugsgebiete . Es ist aber nicht auszuschließen, dass im Waldgebiet der Dresdner Heide Welpen geboren werden. Eine Vorhersage, wann und wo Wölfe Gebiete als geeignete Rückzugsräume annehmen, ist nicht möglich. Mit ßen Thomas Schmidt Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2018-10-04T14:25:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes