STAATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraßo 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kle-ine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BUNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14655 Thema : Einstellung von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren wegen Zeigen des Hitlergrußes der Tatvorwurf - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen $ 86a SIGB - erfasst. Der Umstand, ob ein Ermittlungsverfahren das Zeigen eines sog. Hitlergrußes zum Gegenstand hatte, wird hingegen nicht erfasst , sodass eine Beantwortung der Fragen aufgrund einer elektronischen Datenbankauswertung nicht möglich ist. Eine Beantwortung der Fragen wäre daher grundsätzlich nur möglich, wenn man sämtliche Verfahrensakten zu eingestellten Ermittlungsverfahren, bei denen als Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organi- Seite 1 von 4 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564'1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bltte bei Antwort angeben) 1040E/13/1351 . KLR Dresden, 5. Oktober 2018 U TOBSehr geehrter Herr Präsident, MIT namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkuno: WWWJOB-MTT.'.DE Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 beruht auf einer Sonderauswertung. 5å:;31:"r1'it,"ars m i n isrer¡ u m ln den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften wird ausschließlich fl::j,i."Jilr., O 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen. de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über E¡nfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für êlektronisch signieñe sow¡e f ür verschllisselte slektronische Dokumente nur über das Elsktronische Ger¡chts- und Verwaltungspostfach; nàhere lnformationgn unter www.egvp.de " lusf r¿vo!tiucsB€a$f E STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw sationen nach S 86a Strafgesetzbuch (StGB) hinterlegt ist, händisch danach auswerten würde, ob das Ermittlungsverfahren das Zeigen eines sog. Hitlergrußes zum Gegenstand hatte. Dies betrifft allein für den Zeitraum 2012 bis 2016 mindestens 2.859 Verfahren . Eine solche Auswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung allein dieser Akten zu insgesamt 2.859 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 179 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter geschätzt. Ungeachtet dessen - und um dem parlamentarischen lnformationsinteresse so weit wie möglich zu entsprechen - wurden für die Beantwortung der Fragen 1 und 2 die Antworten der Staatsregierung zu der monatlich wiederkehrenden Kleinen Anfrage ,,Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität - rechts" - deren Beantwortung ebenfalls auf einer wiederkehrend durchgeführten statistischen Sonderauswertung beruht - einer nochmaligen Sonderauswertung unterzogen. Hierzu wurden sämtliche Antworten der Staatsregierung z.J Frage 2 (bzw. seit Drs.-Nr. 6112295 Frage 3) der o.g. Kleinen Anfragen für den Zeitraum Januar 2012 (Drs.-Nr. 5/8093) bis August 2018 (Drs.-Nr. 6/14566) einer Auswertung dahingehend unterzogen, welchen Einstellungen der Tatvorwurf des Zeigens des Hitlergrußes zugrunde lag. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Zeigens des Hitlergrußes wurden seit 01.01.2012 aus welchen Gründen eingestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Staatsanwaltschaften u nd E i nstel I u n gsg ru nd.) Frage 2= Wie viele gerichtliche Hauptverfahren wegen Zeigens des Hitlergrußes wurden seit 01.01.2012 aus welchen Gründen durch das Gericht eingestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Gerichten und Einstellungsgründen.) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2: Auf die tabellarischen Übersichten in der Anlage nehme ich Bezug Angaben dazu, durch welches Gericht eine Einstellung erfolgt ist, enthalten auch die Antworten der Staatsregierung zu der monatlich wiederkehrenden Kleinen Anfrage ,,Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität - rechts" - nicht. Hierbeí wird ausschließlich nach dem Zuständigkeitsbereich der einzelnen Staatsanwaltschaften differenziert. Von einer Beantwortung wird insoweit daher aus Gründen der Zumutbarkeit abgesehen. Zur Begründung nehme ich auf die Vorbemerkung Bezug. Frage 3: Unter welchen Bedingungen ist beim Tatvorwurf des Zeigens des Hitlergrußes von einer geringen Schuld und dem Fehlen des öffentlichen lnteresses an der Strafverfolgung auszugehen, so dass das Ermittlungsverfahren gemäß $ 153 SIPO eingestellt wird? Beim Tatvorwurf gemäß S 86a Abs. 1 Strafgesetzbuch (SIGB) wegen des Zeigens des Hitlergrußes kommt eine Einstellung nach S 153 Abs. 1 Strafprozessordnung (SIPO) nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht. Aufgrund der bei der Tatbegehung regelmäßig beeinträchtigten Schutzgüter des öffentlichen Friedens und des demokratischen Rechtsstaates wird das öffentliche lnteresse an der Strafverfolgung fast ausschließlich Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw bejaht. Allenfalls beim Zusammentreffen mehrerer besonderer Umstände kann es in Einzelfällen zu einer abweichenden Beurteilung kommen. lnsbesondere kommt dies in Betracht, wenn über fehlende Vorstrafen des Täters und eine geringe ötfentliche Wirkung des Hitlergrußes hinaus Umstände vorliegen, die einerseits die persönliche Schuld des Täters mildern und die gleichzeitig dazu führen, dass für unbeteiligte Dritte nicht der Anschein erweckt wird, dass mit der Tat nationalsozialistische Bestrebungen wiederbelebt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Täter erkennbar geistig verwirrt ist oder unter sehr erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, ohne dass die Voraussetzungen des S 20 StGB vorliegen. Frage 4: Welche Auflagen und Weisungen, die geeignet sind das öffentliche lnteresse an der Strafverfolgung zu beseitigen, werden beim Tatvorwurf des Zeigens des Hitlergrußes bei Einstellungen gemäß S 153 a SIPO durch die sächsischen Staatsanwaltschaften und Gerichte verhängt? Von der Möglichkeit der Einstellung nach $ 153a StPO wird von den Staatsanwaltschaften und Gerichten in den Fällen des Zeigens des Hitlergrußes ebenfalls nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht. Regelmäßig kommt eine Einstellung nach S 153a StPO nur dann in Betracht, wenn neben dem Vorliegen besonderer schuldmindernder Umstände eine erhebliche Geld- oder Arbeitsauflage geleistet wird, wobei die konkrete Bemessung stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage ïabellarische Ubersichten zu den Fragen 1 und 2 Seite 4 von 4 Anlage zu Drs. 6/14655   Anzahl der Beschuldigten mit dem Tatvorwurf „Zeigen des Hitlergrußes" und Einstellungserledigungen 2012 bis August 2018 Verfahrenseinstellungen gegen bekannte Tatverdächtige Staatsanwaltschaften Jahr der Einstellung Einstellungsart Bautzen Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig Zwickau Gesamtergebnis 2012 Ermittlungsverfahren § 170 Abs. 2 StPO 11 8 5 9 5 38 § 154 Abs. 1 StPO 4 7 4 15 § 153 Abs. 1 StPO 1 6 2 1 3 13 § 153a Abs. 1 StPO 2 1 3 § 154f StPO 1 1 2 § 152 Abs. 2 StPO 2 1 1 4 § 45 Abs. 1 JGG 2 1 4 1 8 § 45 Abs. 2 JGG 6 1 2 9 Hauptverfahren § 154 Abs. 2 StPO 1 1 2 § 153a Abs. 2 StPO 1 1 § 47 JGG 1 1 2013 Ermittlungsverfahren § 170 Abs. 2 StPO 6 9 3 7 7 32 § 154 Abs. 1 StPO 2 1 3 6 12 § 153 Abs. 1 StPO 1 2 4 7 § 153a Abs. 1 StPO 1 1 § 154f StPO 1 1 § 152 Abs. 2 StPO 1 1 § 45 Abs. 1 JGG 2 1 3 § 45 Abs. 2 JGG 1 5 1 7 Hauptverfahren § 154 Abs. 2 StPO 2 2 § 153 Abs. 2 StPO 1 1 Anlage zu Drs. 6/14655   § 153a Abs. 2 StPO 1 1 § 47 JGG 1 1 2014 Ermittlungsverfahren § 170 Abs. 2 StPO 2 7 2 6 4 21 § 154 Abs. 1 StPO 11 2 1 1 15 § 153 Abs. 1 StPO 4 3 2 1 10 § 152 Abs. 2 StPO 3 3 § 45 Abs. 1 JGG 1 1 2 § 45 Abs. 2 JGG 2 3 1 6 Hauptverfahren § 153 Abs. 2 StPO 1 1 2015 Ermittlungsverfahren § 170 Abs. 2 StPO 1 5 2 11 7 26 § 154 Abs. 1 StPO 3 3 4 1 1 12 § 153 Abs. 1 StPO 4 1 5 § 154f StPO 1 1 § 152 Abs. 2 StPO 2 2 § 45 Abs. 1 JGG 1 3 4 § 45 Abs. 2 JGG 3 1 4 2016 Ermittlungsverfahren § 170 Abs. 2 StPO 2 6 4 13 7 32 § 154 Abs. 1 StPO 4 5 3 3 15 § 153 Abs. 1 StPO 4 4 § 153 a Abs. 1 StPO 1 1 § 154f StPO 1 1 1 3 § 152 Abs. 2 StPO 1 1 1 3 § 45 Abs. 1 JGG 1 1 § 45 Abs. 2 JGG 2 2 1 1 2 8 Hauptverfahren § 47 JGG 1 1 2017 Anlage zu Drs. 6/14655   Ermittlungsverfahren § 170 Abs. 2 StPO 12 15 3 4 11 45 § 154 Abs. 1 StPO 2 7 4 3 3 19 § 153 Abs. 1 StPO 1 1 § 153a Abs. 1 StPO 1 1 § 154f StPO 1 1 § 152 Abs. 2 StPO 1 4 5 § 45 Abs. 1 JGG 2 2 § 45 Abs. 2 JGG 4 4 4 3 2 17 § 154a Abs. 1 StPO 1 1 Hauptverfahren § 154 Abs. 2 StPO 1 1 2018 Ermittlungsverfahren § 170 Abs. 2 StPO 9 4 2 4 10 29 § 154 Abs. 1 StPO 11 2 3 16 § 153 Abs. 1 StPO 1 1 2 2 6 § 153a Abs. 1 StPO 1 1 § 154f StPO 1 1 § 152 Abs. 2 StPO 1 1 2 § 45 Abs. 1 JGG 2 2 § 45 Abs. 2 JGG 3 1 2 1 7 § 154b Abs. 3 StPO 1 1 Hauptverfahren § 154 Abs. 2 StPO 1 1 § 153a Abs. 2 StPO 1 1 § 47 JGG 1 1 § 205 StPO 1 1 Anlage zu Drs. 6/14655   Generalstaatsanwaltschaft Dresden 2018 Ermittlungsverfahren § 170 Abs. 2 StPO 1 § 153 Abs. 1 StPO 1 Verfahrenseinstellungen gegen unbekannte Tatverdächtige gemäß § 170 Abs. 2 StPO Jahr der Einstellung Staatsanwaltschaften Bautzen Chemnitz Dresden Görlitz Leipzig Zwickau Gesamtergebnis 2012 1 4 2 7 14 2013 1 6 2 1 2 12 2014 4 3 1 2 10 2015 1 2 3 6 2016 5 13 2 3 3 26 2017 3 11 2 5 21 2018 3 7 1 1 3 15 KA6-14655 KA6-14655_Anlage 2018-10-08T09:53:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes