STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14657 Thema: Breitbandanschlüsse von Krankenhäusern in Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-1054/2/6 Dresden, D 5. Okt. 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Krankenhäuser verfügen derzeit über einen Internetanschluss mit Glasfaser (FTTB/FTTH) und welche Kranken¬ häuser werden einen solchen Anschluss demnächst aufgrund bewilligter Fördermaßnahmen erhalten? (Bitte jeweils auch Anteil an der Gesamtzahl der Krankenhäuser jeweils für die Landkreise und kreisfreien Städte angeben) Frage 2: Welche Krankenhäuser erhalten derzeit im Zuge eines Breit¬ bandausbauprojektes eine Steigerung der Anschlussleistung, jedoch nicht Glasfaser bis an die Gebäude? (Bitte auch Anteil an der Gesamtzahl der Krankenhäuser jeweils für die Land¬ kreise und kreisfreien Städte angeben) Frage 3: Welche Krankenhäuser liegen in aktuell nicht förderfähigen Gebieten und verfügen noch nicht über einen Glasfaseranschluss ? (Bitte auch Anteil an der Gesamtzahl der Kranken¬ häuser jeweils für die Landkreise und kreisfreien Städte angeben) Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1, 2 und 3: Der Staatsregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaf¬ fen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsfüh¬ rung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fra¬ gen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Zcct'rfikat seit 2006 audit bcrufundfamillc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Letzteres ist hier der Fall, denn Krankenhäuser sind selbstständig wirtschaftende Ein¬ richtungen, über die vonseiten des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz keine Fachaufsicht besteht. Ergänzend wird auf den Krankenhausplan des Freistaates Sachsen verwiesen. Darin sind alle Krankenhäuser landkreisbezogen aufgeführt (http://www.qesunde .sachsen.de/56.html). Frage 4: Welche Perspektive haben die in Frage 2 und 3 benannten Fälle für ei¬ nen schnellstmöglichen Ausbau bzw. Überbau mit Glasfaser bis an die Gebäude und in welcher Form und mit welchen Ergebnissen steht die Staatsregierung diesbezüglich mit den Trägern und den Kommunen im Austausch? Aufgrund europäischer Vorgaben (hier sogenannte Aufgreifschwelle für ein Tätigwer¬ den der öffentlichen Fland wegen Marktversagens, also die Förderung des Breitband¬ ausbaus: generell 30 Mbit/s) war es der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht möglich, den Anschluss von Krankenhäusern mit gigabitfähiger Glasfaser bis an das Gebäude zu fördern, wenn sie bereits über einen Anschluss mit leistungsfähigem Kup¬ ferkabel (z, B. Vectoring von bis zu 250 Mbit/s der Deutschen Telekom) verfügen. Der Bund und die Länder haben erfolgreich Gespräche mit der Europäischen Kommission geführt, die nunmehr akzeptiert, dass Krankenhäuser und auch Schulen hinsichtlich der Aufgreifschwelle anders zu behandeln sind als Flaushalte. Deshalb gilt zukünftig für Krankenhäuser eine Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s je 11 Krankenhausbetten. Nach¬ dem der Bund und die Länder dies durch viele Gespräche und Aktivitäten bei der KOM in Brüssel erreicht haben, beabsichtigt der Bund einen Förderaufruf auch für die nach¬ trägliche Erschließung von Krankenhäusern. Vorbehaltlich etwaiger Änderungen be¬ stand dazu seitens des Bundes folgender Kenntnisstand: Mit „nachträglich" ist gemeint, dass auch Krankenhäuser „nacherschlossen" werden können, die in bereits im Förder¬ verfahren befindlichen Gebieten liegen. Der Bund wird darauf dringen, dass diese „Nachförderung" abschließend für alle Krankenhausstandorte des Fördergebietes gilt. Das bedeutet, dass eine nochmalige Nachmeldung einzelner Standorte nicht möglich sein wird. Der Antragsteller wird dies versichern müssen. Deshalb sind hier die Kom¬ munen, in diesem Förderaufruf idealerweise die Landkreise, zu einer sorgfältigen flä¬ chendeckenden Betrachtung aufgefordert. Eine breite Information aller Kommunen wird insbesondere durch das Breitbandkompetenzzentrum Sachsen sofort nach Veröffentli¬ chung des Aufrufs durch den Bund erfolgen. Frage 5: Welche Voraussetzungen liegen vor bzw. sind zu schaffen für eine ge¬ sonderte Förderung von Glasfaseranschlüssen für Krankenhäuser im Rahmen des Doppelhaushaltes für die Jahre 2019 und 2020 bzw. einer Novellierung der Richtlinie DiOS analog zum geplanten Landesförderprogramm Breitband für Schulen (EP 05 Kapitel 05 03, TG 92 und Titel 381 01) und was plant die Staatsregierung in dieser Hinsicht? Eine Zuwendung zur Kofinanzierung von Fördermaßnahmen des Bundes nach der seit dem 19. September 2018 geltenden „Richtlinie Digitale Offensive Sachsen" des Säch¬ sischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird nur gewährt, wenn alle im Projektgebiet liegenden Krankenhäuser miterschlossen werden. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Eine gesonderte Förderung von Glasfaseranschlüssen in Krankenhäusern für den Doppelhaushalt 2019/2020 ist demnach nicht vorgesehen. it freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2018-10-05T10:49:19+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes