STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14659 Thema: Einsätze oder Übungen von bzw. mit polnischen Feuerwehren und Einsätze sächsischer Feuerwehren in Polen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele gemeinsame Übungen fanden seit 2008 mit sächsischen und polnischen Feuerwehren statt? Bitte in Jahren und Übungen aufschlüsseln . Frage 2: Wie viele Einsätze von polnischen Feuerwehren fanden seit 2008 in Sachsen statt? Bitte nach Jahr, Einsatzart und Einsatzort aufschlüsseln . Frage 3: Wie viele Einsätze von deutschen (sächsischen) Feuerwehren fanden seit 2008 in Polen statt? Bitte nach Jahr, Einsatzart und Einsatzort aufschlüsseln . Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich . Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/65/29 Dresden, 8. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Letzteres ist hier der Fall, denn nach § 5 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind die Aufgaben der Gemeinden und Landkreise auf dem Gebiet des Brandschutzes weisungsfreie Pflichtaufgaben und unterliegen somit der kommunalen Selbstverwaltung. Im Übrigen werden statistische Angaben zu derartigen grenzüberschreitenden Einsätzen von der Staatsregierung nicht erhoben. Mitfretfndlicheo Grüßen Pilot' Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-10-08T12:21:14+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes