STAATSMINISTERIUfuI DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 0'1097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten René Jalaß (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14663 Thema: Rechtsentscheidungen nach Volkes Meinung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,ln seiner Regierungserklärung vom 5. September 2018 erklärte Ministerpräsident Kretschmer u.a.: ,,Es ist notwendig, dass die Politik auf Entwicklungen reagiert, Gesetze anpasst und dafür sorgt, dass das, was Volkes Meinung ist, sich am Ende bei Rechtsentscheidungen durchsetzt, nicht nur in der Theorien sondern auch in der Praxis ." - Eine Aussage, die am Fundament der Judikative rüttelt. Eine Regierungserklärung kann unter Umständen auf anlassbedingte programmatische Korrekturen oder spezifische Agenden hindeuten. Vor diesem Hintergrund ist es angezeigt, zu hinterfragenn auf welche Ausrichtung zukünftigen Regierungshandelns die o.g. Aussage hinweisen soll." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 355 - KLR Dresden, 2. Oktober 2018 w TOB MIT Hausansch¡ift: Sächsisches Staatsminister¡um der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Br¡efpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parkên und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugâng fr,ir eleklronisch sign¡erte sow¡e f úr verschlüsselte elektron¡sche Dokumente nur über das Elektron¡sche Ger¡chts- und Verwaltungsposttach; nähsre lnformationen unter www.egvp.de ? o vt wurJoB.MlT-¡.DE ' JUSTIZVOLLZUCSBEA.MTE Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSENtw Frage 1: Plant die Staatsregierung einen Sondergerichtshof, um Volkes Meinung künftig wieder mehr in Rechtsentscheidungen zu führen? Die Einrichtung eines Sondergerichtshofs ist nicht geplant. lm Ubrigen wird darauf hingewiesen , dass das,,allgemeine Rechtsempfinden" bereits nach der Rechtsprechung der Bundesgerichte an geeigneter Stelle bei der Entscheidungsfindung Berücksichtigung findet (vgl. hierzu beispielsweise BGH, Urteil vom 6. Februar 2009, Az. Y ZR 130/08; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2013, Az. Xl 2R295112; BGH, Urteil vom 6. Juli 2017, Az.4 StR 415/16; BGH, Urteil vom 30. April 2009, Az. l StR 342108; BGH, Urteil vom 6. August 2014, Az.2 StR 153114; BAG, Urteil vom 26. April 2006, Az.5 AZR 549/05; BAG, Urteil vom 24. Mai 2018, Az.6 AZR 308117; BFH, Urteil vom 29. November 2012, Az. lV R37110; BFH, Urteil vom 4. Juli 2012, Az. lt R 38/10). Frage 2: Welche Zuständigkeiten und Aufgaben sollen diesem Gerichtshof zugeordnet werden? Frage 3: Welche Rechtsstellung sollen die Richter*innen an einem solchen Gerichtshof innehaben und wie soll die Zusammensetzung möglicher Senate gestaltet sein? Frage 4: Welche Farbe soll die Amtstracht der entsprechenden Richter*innen haben? Frage 5: Stimmt esn dass dent dieses Sächsischen Sondergerichtshofes gehandelt wird? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 bis 5 Die Beantwortung entfällt Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 als erster Präsi- 2018-10-04T14:41:29+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes