STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISIERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn h ard-von-Li nden a u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6114667 Thema: Hochwasserschutz nach Unwettern in Großolbersdorf Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Wie die Zschopauer Freie Presse am 31. August 2018 berichtete, wurde in Großolbersdorf nach einem wiederholten Unwetter in der Nacht zum 18. August dieses Jahres Kritik an den Arbeiten zur Beseitigung der Hochwasserschäden aus dem Jahr 2013 laut. Danach seien erst kürzlich am Uferbereich aufgestellte, mit Steinen befüllte Körbe, sog. Gabionen, durch die Strömung einfach aufgedrückt und leergespült worden. Diese Art der Uferbefestigung, die von der Unteren Wasserbehörde vorgeschrieben wurde, habe sich nach Meinung der Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung als völlig untauglich erwiesen. lm Ort seien seit 2013 rund 700 000 Euro Landesfördermittel ftir Hochwasserschäden verbaut worden und ca. 70 - 80 Prozent der Baumaßnahmen hätten sich als völlig ungeeignet bar. uneffektiv erwiesen und seien dem jüngsten Unwetter zum Opfer gefallen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Landeshochwassezentrum (LHWZ) hat die am 17. und 18. August 2018 insbesondere in der Ezgebirgsregion aufgetretenen Schauer und Gewitter mit teilweise hohen Niederschlagsintensitäten dokumentiert. ln der Zwönitz an den Pegeln Niedezwönitz und Burkhardtsdorf 2 überschritt der Wasserstand in der Nacht zum 18.August2018 kurzzeitig (maximal 45 Minuten) den Richtwert der Alarmstufe '1. Danach fielen die Wasserstände sehr schnell auf das Ausgangsniveau zurück. Diese Merkmale sind für örtlich auftretende Starkregenereignisse kennzeichnend . 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 1. September 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'t050t2t317 Dresden, 01, tO,b'f P Achtung ab 19.10.2018 geänderte Nummern: Tel.: +4935156420000 Fax.: +4935156420007 s¡mu1+ - - -9 -9 - DbilúñbñHeò9ùM bhrirdñ&udrudlffietrÈ Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Sfaßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennze¡chnete Parkplätze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Kein Zugang für elektronisch s¡gnierte sowie für verschlüsse¡te elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 3 'îöl'lli;i'*r,äY I = iÄëii surl LANDwtRTScHAFT I \g Frage 1: Zu welcher Schadensanalyse und zu welchen Schltissen gelangt die Staatsregierung im Großolbersdorfer Fall? Das Starkregenereignis führte nach Darstellung der unteren Wasserbehörde des Ezgebirgskreises unter anderem auch in der Ortslage Großolbersdorf zu Überschwemmungen , Erosionen und Schäden an Gewässern ll. Ordnung, sonstiger öffentlicher lnfrastruktur und privatem Eigentum. Auch an den nach dem Hochwasser im Jahr 2013 sanierten Schadstellen an Gewässern ll. Ordnung sind teilweise erneute Schäden zu verzeichnen. Die Schädigung wiederhergestellter Gewässerinfrastruktur durch Starkregenereignisse kann auch zukünftig nicht ausgeschlossen werden. Frage2: Welche wirkungsvolleren HochwasserschuEmaßnahmen favorisiert die Staatsregierung in Großolbersdorf? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung beziehungsweise die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom lnformationsrecht nach $ 113 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn die Frage zielt lediglich auf eine Einschätzung der Staatsregierung, welche Möglichkeiten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an den Gewässern ll. Ordnung in Großolbersdorf bestehen. Nach den $$ 62 und 80 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG), jeweils in Verbindung mit $ 32 SächsWG, ist jedoch die Kommune für den Ausbau sowie für die Planung und Errichtung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen an den Gewässern ll. Ordnung im Gemeindegebiet zuständig. Frage 3: Sind aus Sicht der Staatsregierung Böschungsbefestigungen aus hochkant und quer zur Fließrichtung des Dorfbaches verfestigten Feldsteinen eine Alternative, wenn nein, warum nicht? Die Planung von Maßnahmen an Gewässern erfolgt im Rahmen einer Objektplanung. Dabei sind unter Beachtung vielfältiger Randbedingungen entsprechende Vozugslösungen zu erarbeiten und über die einzelnen Leistungsphasen nach HOAI bis zur Umsetzung und dem Abschluss der Maßnahmen ingenieurtechnisch zu begleiten. Aus diesem Grunde können keine pauschalierten Empfehlungen einzelner Bauweisen erfolgen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 4: Da diese Gemeinde schon mehrfach von Unwetterereignissen betroffen war, welche Möglichkeiten für einen ökologischen, flächenhaften bzw. auch finanziell nachhaltigen Hochwasserschutz sieht die Staatsregierung? Nach einer umfassenden Schadensanalyse sollten von der Gemeinde Schadensschwerpunkte und deren Ursachen ermittelt werden. Danach können in einer Prüfung die Hochwassergefahren und Hochwasserrisiken durch die Kommune ermittelt sowie entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden. Frage 5: Kann die Gemeinde Großolbersdorf nach den letzten, offensichtlich hochwasseruntauglichen Maßnahmen erneut mit Zuschüssen seitens des Landes zur Schadensbeseitigung rechnen? Es obliegt der Gemeinde als Auftraggeberin zu prüfen, ob die Maßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung aus dem Jahr 2013 sach- und fachgerecht ausgeführt wurden. ln diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob und inwieweit Ansprüche auf Mängelbeseitigung geltend gemacht werden können. Nach der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 ist eine Förderung nur möglich für Schäden, die unmittelbar durch das Hochwasser im Jahr 2013 verursacht wurden. Da die vorliegenden Schäden ihre Ursache in einem Starkregenereignis im Jahr 2018 haben, scheidet eine Anwendung der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 aus. Voraussetzung für die Anwendung der Richtlinie Elementarschäden ist demgegenüber insbesondere das Vorliegen eines außergewöhnlichen Notstandes infolge von Schäden, die durch ein Elementarschadensereignis von überörtlicher Bedeutung verursacht wurden. Von einem Elementarschadensereignis von überörtlicher Bedeutung kann dabei ausgegangen werden, wenn mindestens in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt Katastrophenalarm ausgelöst wurde. Da es sich bei dem Starkregenereignis um ein lokales Ereignis handelte, bei dem auch kein Katastrophenalarm ausgelöst wurde, können keine Hilfen zur unmittelbaren Schadensbeseitigung gewährt werden. Soweit die Schadensbeseitigung in eine eigenständige Maßnahme der Gewässerentwicklung oder des präventiven Hochwasserschutzes integriert werden kann, ist eine reguläre Förderung nach der Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz (RL GH/201 8) grundsätzlich möglich. Mit freu^.w* Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-10-09T08:33:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes