STAATS1111N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14670 Thema: Erneuter Angriff auf Jawad M. in Laußig am 01. September 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 01. September schlugen laut Meldung der Polizei Sachsen in Laußig im Landkreis Nordsachsen zwei Personen gegen die Wohnungstür einer Familie sowie deren Auto. Es sei ,erheblich in Mitleidenschaft ' gezogen worden. Eine Person wurde vorläufig festgenommen , ein weiterer sei der Polizei bekannt. Es werde wegen Bedrohung und Sachbeschädigung ermittelt. (https://www.polizelsachsen.de/de/M1 2017 59318.htm) Laut Information der Fragestellerin handelt es sich bei der betroffenen Familie um die Familie von Jawad M. der am 8. Juli in Bad Düben zum Ziel eines rassistisch motivierten Angriffs mit Körperverletzung wurde, siehe Drs. 6/14166. Laut einem Bericht von Amnesty international ist die Motivation der Täter vom 1.9.2018 eine rassistische. Unter https://www.amnesty.definformieren/aktuell/erneut-rassistischmotivierter -angriff-aufmenschenrechtler-bei-leipziq heißt es unter anderem : ,Während die beiden Männer mit einem Baseballschläger und einem Billardqueue auf die Wohnungstür einschlugen, brüllten sie rassistische Parolen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 131.. vM1111 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/65/39 Dresden, 9 Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 1: Welche Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit o.g Vorfall eingeleitet (bitte einzeln und unter Angabe der Zahl der Beschuldigten, des Tatvorwurfs, Deliktsgruppe, Zuordnung PMK und Verfahrensstand angeben) und warum wird in der oben erwähnten Polizeimeldung ein politisches Motiv, was durch die Äußerungen der mutmaßlichen Täter während des Angriffes offensichtlich ist, nicht erwähnt? Im Zusammenhang mit dem fragegegenständlichen Sachverhalt ermittelt das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus -Abwehrzentrum des Landeskriminalamtes Sachsen derzeit gegen zwei Tatverdächtige wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 303 Strafgesetzbuch. Auf Grundlage der inzwischen bekannten Gesamtumstände wird bislang von einem fremdenfeindlichen Hintergrund ausgegangen und die Tat der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -rechts- zugeordnet. Die Bearbeitung dauert an. In Anbetracht dessen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der o. g. Polizeimeldung noch keine belastbaren Informationen zum Tathintergrund vorlagen, waren entsprechende Angaben nicht möglich. Frage 2: Inwieweit sind die mutmaßlichen Täterinnen als Sympathisantinnen, Angehörige und/ oder Mitglieder welcher Organisationen der extremen Rechten bekannt und bereits durch einschlägige Ordnungswidrigkeiten und/ oder der PMK rechts zuzuordnenden Straftaten aufgefallen und gibt es aus Sicht der Staatsregierung einen Zusammenhang zu dem Angriff am 8. Juli 2018 bzw. wurde und wird ein solcher geprüft? Ein Zusammenhang mit den strafrechtlich relevanten Ereignissen vom 8. Juli 2018 wird im Rahmen der laufenden Ermittlungen geprüft. Im Übrigen liegen zu den Tatverdächtigen keine Vorerkenntnisse im Bereich der PMK -rechts- vor. Frage 3: Lagen der Polizei- oder anderen Behörden Erkenntnisse vor, dass die Familie erneut zum Ziel von Angriffen werden könnte? Frage 4: Welche Maßnahmen wurden nach dem 8. Juli und im Vorfeld des 01. Septembers ergriffen, um die Familie vor weiteren Bedrohungen und Angriffen zu schützen und welche Maßnahmen wurden im Nachgang des Angriffs am 1. September 2018 eingeleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Der Polizei lagen weder eigene noch Erkenntnisse anderer Behörden zu geplanten Angriffen vor. Nach den Ereignissen vom 1. September 2018 wurden durch die Polizeidirektion Leipzig unverzüglich Gefährderansprachen mit den Tatverdächtigen durchgeführt und es wurde auf mögliche Konsequenzen eines wiederholten strafrechtlich relevanten Vorgehens hingewiesen. Darüber hinaus wurde der Streifendienst des örtlich zuständigen Polizeireviers Eilenburg sensibilisiert und beauftragt, in Laußig im Rahmen der Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES 1NNERN täglichen Aufgabenerfüllung eine verstärkte Bestreifung, insbesondere im Umgebungsbereich der Wohnung der betroffenen Familie, durchzuführen. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über vom Landratsamt beziehungsweise der Kommune gewährte Unterstützung für die Familie nach dem ersten wie zweiten Angriff? Im Zusammenhang mit der Bearbeitung der o. g. Ermittlungsverfahren wurde dazu nichts bekannt. Nliefriundliche Grüßen o. DnRoland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-10-09T10:04:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes