STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau {DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14673 Thema: Task Force Tierseuchenbekämpfung Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie setzen sich die im Haushaltsplan 2019/ 2020, Einzelplan 08, Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz im Kapitel 0808 unter der Titelgruppe 54 Task Force Tierseuchenbekämpfung Sachsen im Titel 547 54 ausgewiesenen Mittel im Einzelnen zusammen? Frage 2: Welche Maßnahmen, Anschaffungen und Personalkapazitäten sollen in welcher Form vorgehalten werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die im Haushaltsplan 2019/ 2020, Einzelplan 08, Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz im Kapitel 0808 unter der Titelgruppe 54 Task Force Tierseuchenbekämpfung Sachsen im Titel 547 54 ausgewiesenen Mittel setzen sich im Einzelnen zusammen aus: 1. Fachveranstaltungen für die Task-Force Tierseuchenbekämpfung Sachsen und 2. Vorhalten von Kapazitäten zur tierschutzgerechten Tötung von Nutztierbeständen im Falle eines Ausbruchs anzeigepflichtiger Tierseuchen (§ 7 SächsAGTierGesG). Zu Nr. 1: Hierunter sind Mittel und Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen wie zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest zu sehen. Darunter fallen Veranstaltungen , die über Tierseuchen und deren Bekämpfung informieren, d. h. die Arbeit der Veterinärbehörden unterstützen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-18/801 Dresden, r!Jt. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Aber auch Informationsmaterial, das von der Task-Force vorbereitet wird und genutzt wird, um die Informationen zu den Tierseuchen an die sächsischen Behördenstrukturen und die Öffentlichkeit weiterzugeben. Zu Nr. 2: Hier gehört die Vorhaltung von Kapazitäten zur tierschutzgerechten Tötung von Nutztierbeständen im Falle des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche dazu. Diese Erkrankungen , die einen schweren, wirtschaftlichen Schaden verursachen können, müssen nach den geltenden Rechtsvorschriften bekämpft werden. Hierzu gehört auch die Keulung (Tötung) der Tiere des betroffenen Betriebes. Diese hat fachgerecht, zeitnah und tierschutzgerecht zu erfolgen. Zur Gewährleistung dessen ist hierfür im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung eine 4-jährige Rahmenvereinbarung „Stand-by-Vertrag zur Vorhaltung von Kapazitäten und der Durchführung von amtlich angeordneten Tötungen von Nutztierbeständen (Geflügel , Rinder-, Schweine- und Schaft-/Ziegenbestände) im Tierseuchenfall für das Gebiet des Freistaates Sachsen" geschlossen worden. Über den bereits etablierten Personalrahmen hinaus sind keine weiteren Personalkapazitäten vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-10-05T08:57:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes