STAATSM1NISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14675 Thema: Gerichtliche Verwendung der Suchergebnisse von Personenspürhunden (Mantrailing-Hunden) in Sachsen im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen im Jahr 2016 wurden Suchergebnisse von Personenspürhunden (Mantrailing-Hunden) der sächsischen Polizei als Beweis /Beweismittel in Strafverfahren herangezogen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, denen die Hunde zugeordnet waren). Bei den Mantrailing-Hunden der sächsischen Polizei handelt es sich begrifflich um Personensuchhunde. Dies zugrunde gelegt wird die Frage wie folgt beantwortet: Im Sinne der Fragestellung wurde in zehn Fällen das Suchergebnis eines Personensuchhundes der sächsischen Polizei als Beweismittel herangezogen . Dabei handelte es sich um das Suchergebnis jeweils eines Personensuchhundes der Polizeidirektion Zwickau in drei Fällen bei der Polizeidirektion Chemnitz, in drei Fällen bei der Polizeidirektion Leipzig, in drei Fällen bei der Polizeidirektion Görlitz und in einem Fall bei der Polizeidirektion Zwickau selbst. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung heien Dr. Matthias Haß Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/65/38 Dresden, 9. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. 2018-10-09T11:37:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes