STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14693 Thema: Anzeigen im Kontext des Demonstrationsgeschehens in Chemnitz seit dem 26. August 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Strafanzeigen wurden im Kontext des sich an das Tötungsdelikts gegenüber Daniel H. anschließende Demonstrationsgeschehens in Chemnitz seit dem 26. August 2018 erstattet, namentlich am 26., 27. und 30. August sowie am 01. und 07. September 2018 (Bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Tagen)? Frage 2: Welchen Tatvorwurf betrafen die Anzeigen inhaltlich und in wie vielen Fällen führten die Anzeigen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens (EV)? Frage 3: Wie vielen Fällen wurde die Anzeige bzw. der Strafantrag durch Betroffene bzw. Verletzte im Sinne des §403ff StPO erstattet und in wie vielen Fällen erfolgte die Einleitung von Amtswegen oder durch Anzeigen Dritter? Frage 4: Durch welche Dienststelle/n der Generalsstaatsanwaltschaft bzw. der Staatsanwaltschaft im Freistaat Sachsen werden die Ermittlungsverfahren angeleitet und durch welche polizeilichen Dienststellen ermittlungsseitig bearbeitet? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/65/45 Dresden, . Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 6, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN 91E11 =11E1 Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14598 verwiesen. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen werden, soweit es die demonstrativen Ereignisse am 26. und 27. August 2018 in Chemnitz betrifft, grundsätzlich durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen, im Übrigen durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz geführt. Frage 5: In welcher Form, zu welchen Verfahren und unter welchen Prämissen lässt sich der Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen von den aus Videomaterial und sonstigen Sachbeweisen zum einen, aus Vorbringen von Anzeigeerstattern, aus Zeugen- und Verletztenvernehmungen und sonstigen Personalbeweisen zum anderen berichten und mit welchem sich daraus ergebenden Erkenntnisstand betreffs des Charakters und der hauptsächlichen Angriffsrichtung der im Verdacht stehenden Delikte? Gemäß Nummer 9 Abs. 1 des Organisationsstatuts der Staatsanwaltschaften (VwVOrgStA) ist dem Generalstaatsanwalt durch die Staatsanwaltschaften „(...) möglichst frühzeitig über alle wichtigen Vorkommnisse, bedeutende Verfahren und über solche Angelegenheiten zu berichten, welche Anlass zu besonderen Weisungen geben können oder deren Kenntnis für ihn im Rahmen seiner Dienst- und Fachaufsicht von Bedeutung ist. (...)". Für die Strafverfolgung hinsichtlich des Demonstrationsgeschehens ab dem 28. August 2018 ist die Staatsanwaltschaft Chemnitz zuständig. Sie berichtet der Generalstaatsanwaltschaft gemäß Nummer 9 Abs. 1 VwVOrgStA fortlaufend. Berichtsgegenstand ist jeweils, welche Veranstaltungen mit welchem Verlauf stattfanden, welche staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren infolgedessen eingeleitet und wie diese gegebenenfalls abgeschlossen wurden. Darüber hinaus berichtet die Staatsanwaltschaft Chemnitz auf besondere Anforderung. Soweit die Generalstaatanwaltschaft hinsichtlich des Demonstrationsgeschehens am 26. und 27. August 2018 die Strafverfolgung selbst übernommen hat, wird sie durch das Landeskriminalamt Sachsen fortlaufend über den Fortgang der polizeilichen Ermittlungen unterrichtet. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dr. Matthias Haß Seite 2 von 2 2018-10-10T08:53:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes