STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSETsJ Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/244-2018 den, . Oktober 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Welgand (AfD) Drs.-Nr.: 6/14698 Thema: Deutschland-Stipendien Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt; „Eine Kleine Anfrage (Drs. 6/13772) offenbart statistische Unstimmig keiten - scheinbar wurden mehr Stipendien ausgereicht als korrekt erfasst ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie kommt an der TUBA Freiberg die Zahl „5" unter der Rubrik „unbekannt / nicht nachvollziehbare Fehleingaben" zustande? Auf Nachfrage bei der TU Bergakademie Freiberg wurde folgende Antwort übermittelt: Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Die Bundesstatistik zählt jährlich die Fördermonate, die Studierenden werden in der Regel nur mit einer ID und einigen anderen Daten (Studiengang, Nationalität, Geschlecht) hinterlegt. Die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/13772 wurde auf Basis der Bundesstatistik angefertigt, wobei die in der Anfrage geforderte Zählung nach "Köpfen" und nicht Fördermonaten berücksichtigt wurde. In der Bundesstatistik gab es hinsichtlich der Anträge zu den Studiengängen fünf Fehleingaben. Es wurden Zahlenkombinationen für Studiengänge hinter legt, die es an der TU Bergakademie Freiberg nicht gibt (Eingabefehler). Auf der Nachfrage hin wurden die Datensätze zu den Fehleingaben nunmehr erneut geprüft. Die Datensätze, die zum Inhalt der Zeile 41 „unbekannt (nicht nachvollzieh bare Fehleingaben)" führten, betrifft fünf Datensätze. Hausanschrift: Staatsmlnlsterium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besücherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst meiden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIM Die Datensätze können nun wie folgt korrigiert werden: - Diplomstudiengang Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie (1), - Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik (1), - Diplomstudiengang Gentechnik und Bergbau (3). Frage 2: Wie kommt an der HTW Dresden die Zahl „6" unter der Rubrik „N.N." zu stande? Auf Nachfrage bei der HTW Dresden wurde folgende Antwort übermittelt: Bei den 6 Stipendien mit N.N. Studiengängen handelt es sich um eine Unschärfe der Datenermittlung. Da für den gesamten Zeitraum aus Datenschutzgründen keine voll ständigen Personendatensätze an der Hochschule mehr vorliegen, wurden die Daten aus dem Datenbestand des statistischen Landesamtes rückgerechnet. Da diese aggregierten Daten jedoch keine Auswertung auf individueller Ebene ermöglichen, kommt es durch: 1) die Abweichung von statistischem Bezugszeitraum (Kalenderjahr) und Vergabe zeitraum (September bis August) und 2) die Neuvergabe von Stipendien während der Förderperiode aufgrund von Stu dienabschlüssen und 3) der statistischen Bezugsgröße Fördermonate und nicht Stipendien oder Stipen diaten zu geringen Differenzen bei der Auswertung der Daten nach Staatsangehörigkeiten im Vergleich zur Auswertung nach angestrebten Abschlüssen (Studiengängen), z. B. wenn ein Wechsel des Stipendiaten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit aber identi schem Studiengang während der Förderdauer erfolgt. Insofern ist der Ausweis unter den Studiengängen nicht eindeutig gewählt und weist eigentlich nur diese Differenz aus. Frage 3: Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Stipendiaten an den Hoch schulen, welche Rolle spielen dabei die gewählten Studiengänge Die Kriterien für die Auswahl der Stipendiaten sind in § 3 des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogrammes (Stipendienprogramm-Gesetz StipG) in Ver bindung mit § 2 der Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes festschrieben. Dabei wird ausgehend von besonderen Begabungen und Leistungen und dem persönlichen Werdegang vor allem das gesellschaftliche Engagement in Verbindung mit der Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen bewertet. Besonders berücksichtigt werden auch die sozialen, familiären und persönlichen Umstände, wie die familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund. Mit freurfdlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2018-10-08T10:33:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes