Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann(BUNDIS gO/DIE GRUNEN)Drs.-Nr.: 6114707Thema: Mord an Ghristopher W. in Aue im April 2018 SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡lalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Wie lautet der konkrete Tatvorwurf? Der Tatvorwurf, der den Beschuldigten wird, lautet auf Mord. Seite 1 von 14 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaât SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1362 - KLR Dresden. ,þ.oxtooerzorc TOB MIT den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: ln der Nacht zum 18. April 2018 wurde Christopher W. aus Aue getötet. Als mutmaßliche Täter des Mordes stehen laut lnformation der Freien Presse demnächst drei Männer im Alter von 29 und 21 Jahren vor Ger¡cht. Sie befinden sich derzeit in Untersuchungshaft." 3åH3'::"*:t"ats m i n iste ri u m der Just¡z Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Hospitarstraße 7 0,l097 Dresden Kleine Anfrage wie folgt: Briefpost über Deutsche post 01095 Dresden 1' o " JUS.IlZVOILZUGSBÊAMTE l,t rvwJoB-MtT-¡.DE www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung Zu erreichen m¡t Straßenbahnllnien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über E¡nfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch signierte sow¡e f ür verschlüsselte slektron¡sche Dokumente nur úber das Elektron¡sche Gerichts- und Verwaltungsposlach; náhgre lnformationen unter ww.egvp.de in der Anklageschrift zur Last gelegt STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN NTFIl\ilNJSrËrl\l:)v Frage 2: lnwieweit wurde die Straftat aus welchen Gründen als e¡ne (welche) politisch motivierte eingestuft? Wenn nicht, aus welchen konkreten Gründen nicht? Anhaltspunkte für eine politisch motivierte Straftat bestehen auf Grundlage der geführten Ermiülungen nicht. Das vornehmliche Motiv der Beschuldigten wird darin gesehen, dass sie dem Geschädigten vorwarfen, Unwahrheiten über diese verbreitet zu haben. Frage 3: Gegen welche der Beschuldigten haben welche sächsischen Behörden wegen welches Sachverhaltes und Straftatbestandes wann Ermittlungsverfahren eingeleitet und ggf. wie beendet? Frage 4: lnwieweit befanden sich unter den Ermittlungsverfahren nach 3. auch solche, die als (welche) politisch motivierte Straftat eingestuft wurde? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Gegen den Beschuldigten zu 1 (geboren im Jahr 1996) wurden folgende Ermittlungsverfahren geführt: Durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz 1. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 16.04.2018, Tatvorwurf: Raub, Sachverhalt: Gewaltsame Wegnahme eines Holzstabes im Wert von 10,00 EUR, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 154 Abs. 1 SIPO (im Hinblick auf das in der Vorbemerkung genannte Strafverfahren) Seite 2 von 14 STAATSMINISTERIUI\¡ DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñEr-\Vrlñrdt...\ìÉd!Y Durch die Staatsanwaltschaft Görlitz: 2. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 15.12.2017, Tatvorwurf: Beleidigung, Sachverhalt: Beleidigung der Geschädigten mit Worten, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 3. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 09.08.2016, Tatvorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Sachverhalt: Drei versuchte Faustschläge gegen Polizeibeamte, wovon einer das Gesicht eines Beamten streifte, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 4. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 09.08.2016, Tatvorwurf: Beleidigung, Sachverhalt: Beleidigung von Polizeibeamten mit Worten, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 5. Einleitungsbehörde: Polizeireviet Kamenz, Einleitungsdatum: 06.09.2016, Tatvorwurf: Beleidigung, Sachverhalt: Beleidigung des Geschädigten über WhatsApp, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 170 Abs. 2 StPO 6. Einleitungsbehörde: Polizeidirektion Görlitz, Einleitungsdatum: 29.04.2015, Tatvorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen , Sachverhalt: Verbreitung einer Bilddatei, in der eine Standarte der SA mit Hakenkreuz abgebildet war im sozialen Netzwerk ,,Facebook", Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme), Straftat ist als politisch motivierte Straftat (rechts) einzuordnen 7. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 31.08.2016, Tatvorwurf: Beleidigung, Sachverhalt: Beleidigung des Geschädigten über WhatsApp und Facebook, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach g 170 Abs. 2 StPO Seite 3 von 14 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñ!-lr]Ë¿rlülHw 8. Einleitungsbehörde: Staatsanwaltschatt Dresden, Einleitungsdatum: 30.05.2015, Tatvorwurf: Nötigung u.a.; Sachverhalt: Rückforderung von Geld unter der Drohung Mobiliar zu zerschlagen, Verkauf eines geliehenen Laptops, Sachbeschädigung an Blumenkasten und einer Wäschespinne, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach $ 154 Abs. 1 StPO (im Hinblick auf das unter Ziffer 11 genannte Verfahren) 9. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 07.10.2015, Tatvorwurf: Hausfriedensbruch, Sachverhalt: Pöbelei und widerrechtlicher Aufenthalt in Behindertenwerkstatt, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 154 Abs. 1 StPO (im Hinblick auf das unter Zilter 11 genannte Verfahren) 10. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 12.05.2015, Tatvorwurf: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, Sachverhalt : Aufnahme und Verbreitung eines Fotos der Geschädigten, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 154 Abs. 1 StPO (im Hinblick auf das unter Ziffer 11 genannte Verfahren) 11. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 18.05.2016, Tatvorwurf: Versuch des besonders schweren Fall des Diebstahls u.a., Sachverhalt: Sachbeschädigung durch Randalieren in einem ehemaligen lndustriebetrieb, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 12. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 07.04.2015, Tatvorwurf: Hehlerei, Sachverhalt: Annahme einer gestohlenen Halskette, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 154 Abs. 1 StPO (im Hinblick auf das unter Ziffer 14 genannte Verfahren) 13. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 03.02.2015, Tatvorwurf: Sachbeschädigung, Sachverhalt: Aufhebeln einer Tür eines leerstehenden Gebäudes, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach g 154 Abs. 1 StPO (im Hinblick auf das unler Ziller 14 genannte Verfahren) Seite 4 von 14 STAATSMINìSTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Nm-L\¡t-ñrJNJ\€y 14. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 10.02.2015, Tatvorwurf: Sachbeschädigung, Sachverhalt: Gemeinschaftliche Sachbeschädigung in einem Gebäude, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 15. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum 22.10.2014, Tatvorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachverhalt: Versuchter Einbruch in eine Schule mittels Aufhebeln am Fenster, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 170 Abs. 2 StPO 16. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 22.10.2014, Tatvorwurf: Diebstahl u.a., Sachverhalt: Diebstahl von Getränken, versuchter Einbruch in Lebensmittelmarkt durch Einschlagen der Scheibe, Abtreten von Pkw-Spiegeln in 5 Fällen, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 17. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 19.09.2013, Tatvorwurf: Betrug, Sachverhalt: Vornahme mehrfacher unberechtigter Geldtransfers vom Handy der Geschädigten auf das Handy des Beschuldigten , Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 170 Abs. 2 StPO 18. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 10.07.2013, Tatvorwurf: Diebstahl; Sachverhalt: Diebstahl von Werkzeug aus einer unverschlossenen Gartenlaube, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach g 170 Abs. 2 StPO 19. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 12.11.2012, Tatvorwurf: Sachbeschädigung, Sachverhalt: Beschädigung von Betonplatten , Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Seite 5 von 14 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FE,T-\%#Nrlw 20. Einleitungsbehörder Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatumi 29.08.2012, Tatvorwurf: Sachbeschädigung, Sachverhalt: Sachbeschädigung an einem Vorhängeschloss durch Feuer und Sachbeschädigung an zwe¡ Fensterscheiben , Abschluss des Ermittlungsverfahrens, Verfahrenseinstellung nach I 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) 21. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Kamenz, Einleitungsdatum: 09.05.2012, Tatvorwurf: Nötigung, Sachverhalt: Unbekannt, da Akte bereits vernichtet, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach $ 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) 22. Einleitungsbehörde: Polizeirevier, Einleitungsdatum: 17.01.2011, Tatvorwurf : Diebstahl, Sachverhalt: Unbekannt, da Akte bereits vernichtet, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) Gegen den Beschuldigten zu 2 (geboren im Jahr 1996) wurden folgende Ermittlungsverfahren eingeleitet: Durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz: 1. Einleitungsbehörde: Polizeidirektion Chemnitz, Einleitungsdatum 26.02.2018, Tatvorwurf: besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachverhalt: Wegnahme von Lebensmitteln im Wert von 30,00 EUR, Abschluss des Ermittlu ngsverfahrens: Anklage 2. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 16.04.2018, Tatvorwurf: Raub, Sachverhalt: gewaltsame Wegnahme eines Holzstabes im Wert von 10,00 EUR, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 154 Abs. 1 StPO (im Hinblick auf das in der Vorbemerkung genan nte Strafverfahren) Seite 6 von 14 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Ne-]il w 3. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 26.12.2017, Tatvorwurf: besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachverhalt: Wegnahme von gesicherten Lebensmitteln im Wert von 300,00 EUR, Abschluss des Ermittlungsverfah rens: Anklage 4. Einleitungsbehörde: Polizeidirektion Chemnitz, Einleitungsdatum: 26.02.2018, Tatvorwurf: besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachverhalt: Wegnahme von gesicherten Lebensmitteln im Wert von 30,00 EUR, Abschluss des Erm ittl ungsverfahrens: Anklage 5. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 13.10.2017, Tatvorwurf: gemeinschädliche Sachbeschädigung, Sachverhalt: Beschädigung öffentlicher Anlagen in Aue, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 6. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 28.10.2017, Tatvorwurf: Beleidigung, Sachverhalt: lautstarkes Außern antisemitischer Parolen, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 170 Abs. 2 SIPO, Straftat ist als politisch motivierte Straftat (rechts) einzuordnen 7. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 14.11.2017, Tatvorwurf: Diebstahl, Sachverhalt: Wegnahme von Lebensmitteln im Wert von 2,00 EUR, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung gemäß S 153 Abs. 1 StPO 8. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 18.10.2017, Tatvorwurf: Sachbeschädigung, Sachverhalt: Zerstören einer Bushaltestelle, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 9. Einleitungsbehörde: Polizeidirektion Chemnitz, Einleitungsdatum: 17.01.2016, Tatvorwurf: Sachbeschädigung, Sachverhalt: Beschädigung eines Werbeschildes, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 170 Abs. 2 SIPO Seite 7 von 14 STAATSMINISTERIUN¡ DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I ñH-I ]\illMlw 10. Einleitungsbehörde: Polizeidirektion Chemnitz, Einleitungsdatum: 14.08.2015, Tatvorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachverhalt: ,,Heil Hitler"-Rufe in der Öffentlichkeit, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 170 Abs. 2 StPO, Straftat ist als politisch motivierte Straftat (rechts) einzuordnen 11. Einleitungsbehörde: Bundespolizeiinspektion Klingenthal, Einleitungsdatum: 26.12.2014, Tatvorwurf: Erwerb, Beförderung, Verkauf von explosiven Stoffen, Sachverhalt: Einfuhr illegaler Feuerwerkskörper, Abschluss des Erm ittlu ngsverfah rens: Anklage 12. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 04.11 .2014, Tatvorwurf: Diebstahl, Sachverhalt: Wegnahme von Lebensmitteln im Wert von 5,00 EUR, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 13. Einleitungsbehörde: Polizeidirektion Chemnitz, Einleitungsdatum: 06.06.2014, Tatvorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; Sachverhalt: ,,Heil Hitler"-Rufe in der Öffentlichkeit; Tragen einer Hakenkreuzbemalung in der Öffentlichkeit; Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage, Straftat ist als politisch motivierte Straftat (rechts) einzuordnen 14. Einleitungsbehörde: Polizeidirektion Chemnitz, Einleitungsdatum: 06.06.2014, Tatvorwurf: vorsätzliche Körperverletzung, Sachverhalt: Verletzung eines Mitschülers durch Faustschlag, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 15. Einleitungsbehörde: Staatsanwaltschaft Chemnitz, 14.03.2013, Tatvorwurf: Sachbeschädigung, Sachverhalt Autoreifen, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage Einleitungsdatum: Zerstechen von 16. Einleitungsbehörde: Bundespolizeiinspektion Klingenthal, Einleitungsdatum: 30.01 .2012, Tatvorwurf: Verstoß gegen 5 22 Sprengstoffgesetz, Sachverhalt: Gebrauch von illegalen Feuerwerkskörpern, Abschluss des Seite I von 14 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ß3t-\S'¿rlñrlffi\=ry Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach 5 154 Abs. 1 SIPO (im Hinblick auf das unter Ziffer 19 genannte Verfahren) 17. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 27.02.2012, Tatvorwurf: Diebstahl, Sachverhalt: Entwendung von Lebensmitteln im geringen Wert, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 18. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 01.03.2012, Tatvorwurf: vorsätzliche Körperverletzung, Sachverhalt: Schlagen eines Mitschülers, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 19. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 19.12.2011, Tatvorwurf: Sachbeschädigung, Sachverhalt: Zerstören einer Fensterscheibe, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 20. Einleitungsbehörde: Bundespolizeiinspektion Klingenthal, Einleitungsdatum: 09.07.2011, Tatvorwurf: Sachbeschädigung, Sachverhalt: Zerstören einer Fensterscheibe, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach $ 170 Abs. 2 SIPO 2l.Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 28.06.2011, Tatvorwurf: Sachbeschädigung, Sachverhalt: Zerstören einer Fensterscheibe, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 22. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 29.05.2011, Tatvorwurf: fahrlässige Brandstiftung, Sachverhalt: fahrlässige Entzündung einer Wiese, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 23. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 15.06.201 1 , Tatvorwurf: gemeinschädliche Sachbeschädigung, Sachverhalt: Zerstörung eines Kinderspielplatzes, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 24. Einleitungsbehörde: Polizeidirektion Südwestsachsen, Einleitungsdatum: 26.05.2010, Tatvorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Seite I von 14 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñrtìxtr-NrJÊ.vd\Ëy Organisationen, Sachverhalt:,,Heil Hitler"-Rufe in der Offentlichkeit, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Einstellung nach S 170 Abs. 2 StPO, Straftat ist als politisch motivierte Straftat (rechts) einzuordnen Gegen den Beschuldigten zu 3 (geboren im Jahr 1991) wurden folgende Ermittlungsverfahren ei ngeleitet: Durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz: 1. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 16.04.2018, Tatvorwurf: Raub, Sachverhalt: gewaltsame Wegnahme eines Holzstabes im Wert von 10,00 EUR, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 154 Abs. 1 StPO (im Hinblick auf das in der Vorbemerkung genannte Strafverfahren) 2. Einleitungsbehörde: Staatsanwaltschaft Paderborn, Einleitungsdatum: 29.01 .2018, Tatvorwurf: Betrug, Sachverhalt: Bestellen von Waren im lnternet troTz Zahlungsunfähigkeit, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 154 Abs. 1 SIPO (im Hinblick auf das in der Vorbemerkung genannte Strafverfahren) 3. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 13.10.2017, Tatvorwurf: gemeinschädliche Sachbeschädigung, Sachverhalt: Beschädigung einer öffentlichen Anlage, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 4. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 28.10.2017, Tatvorwurf: Beleidigung durch lautstarke Außerung antisemitischer Parolen, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Einstellung nach S 170 Abs. 2 StPO, Straftat ist als politisch motivierte Straftat (rechts) einzuordnen Seite 10 von 14 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN twI ñr!lw 5. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 14.11.2017, Tatvorwurf: Diebstahl, Sachverhalt: Wegnahme von Lebensmitteln im Wert von 2,00 EUR, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 6. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 12.03.2017, Tatvorwurf: gefährliche Körperverletzung, Sachverhalt: Anstiftung mehrerer Personen zum Schlagen einer Person im Park in Aue, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 170 Abs. 2 StPO 7. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Tatvorwurf: gefährliche Körperverletzung, Einschlagen auf eine Person mittels Erm ittlu ngsverfahrens: An klage Einleitungsdatum: 09.07.2016, Sachverhalt: gemeinschattliches Faustschlägen, Abschluss des 8. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 30.06.2016, Tatvorwurf: Vergehen nach S 29 BIMG, Sachverhalt: Mitsichführen einer geringen Menge von Haschisch, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 9. Einleitungsbehörde: Polizeidirektion Chemnitz, Einleitungsdatum: 17.12.2014, Tatvorwurf: Vergehen nach S 29 BIMG, Sachverhalt: Mitsichführen einer geringen Menge von Crystal, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Einstellung nach S 31a BIMG l0.Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 15.09.2014, Tatvorwurf: Vergehen nach S 29 BtMG, Sachverhalt: Mitsichführen von Betäubungsmitteln in geringer Menge, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Einstellung nach S 31a BIMG 11. Einleitungsbehörde: Polizeidirektion Chemnitz, Einleitungsdatum: 03.04.2014, Tatvorwurf: Verstoß gegen S 29 BIMG, Sachverhalt: Mitsichführen einer geringen Menge von Betäubungsmitteln, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Einstellung nach $ 31a BtMG Seite 11 von 14 STAATSMINISTERIUM DER JUST¡Z Freistaat SACHSEN I ñEr-I \H#lw 12. Einleitungsbehörde: Polizeidirektion Chemnitz, Einleitungsdatum: 09.10.2013, Tatvorwurf: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachverhalt: Zeigen eines auf dem Oberkörper angebrachten Hakenkreuzes in der Öffentlichkeit, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach 5 170 Abs. 2 StPO, Straftat ist als politisch motivierte Straftat (rechts) einzuordnen 13. Einleitungsbehörde: Bundespolizeiinspektion Klingenthal, Einleitungsdatum: 30.10.2013, Tatvorwurf: Erwerb, Beförderung und Verkauf explosiver Stoffe, Sachverhalt: Einführen von illegalen Feuerwerkskörpern, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Antrag auf Erlass eines Strafbefehls l4.Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue Einleitungsdatum: 31.07.2013, Tatvorwurf: vorsätzliche Körperverletzung, Sachverhalt: Schlagen eines Bekannten ins Gesicht, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 170 Abs. 2 StPO 15. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum 13.07.2013, Tatvorwurf: vorsätzliche Körperverletzung, Sachverhalt: Drücken einer Person an eine Hauswand, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 16. Einleitungsbehörde: Staatsanwaltschaft Chemnitz, Einleitungsdatum: 18.07.2013, Tatvorwurf: besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachverhalt: Einbruch und Wegnahme von Lebensmitteln, Abschluss des Erm ittl u n g sverfah rens : Verfahrensverbi nd u n g, An klage 17. Einleitungsbehörde: Staatsanwaltschaft Chemnitz, Einleitungsdatum: 18.07.2013, Tatvorwurf: besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachverhalt: Einbruch in eine Gartenanlage in Aue, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrensverbindung, An klage 18. Einleitungsbehörde: Staatsanwaltschaft Chemnitz, Einleitungsdatum: 18.07.2013, Tatvorwurf: besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachverhalt: Seite '12 von 14 STAATSMINISTERIUì\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN NUg-L\¡i-lÈRri -.\üÈilf!v Einbruch in eine Gartenanlage in Aue, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrensverbindung, Anklage 19. Einleitungsbehörde: Staatsanwaltschaft Chemnitz Einleitungsdatum: 18.07.2013, Tatvorwurf: besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachverhalt: Einbruch in eine Gartenanlage in Aue, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrensverbindung, Anklage 20. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 17.06.2013, Tatvorwurf: besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachverhalt: Einbruch in eine Gartenanlage in Aue; Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 2l.Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 19.02.2013, Tatvorwurf: Sachbeschädigung, Sachverhalt: Zerstören einer Scheibe eines Pkw, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Antrag auf Erlass eines Strafbefehls 22. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 09.04.2013, Ïatvorwurf: Diebstahl; Sachverhalt: Wegnahme eines Geldbetrages in Höhe von 55,00 EUR vom Stiefbruder, Abschluss des Ermiülungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach $ 153 Abs. 1 SIPO 23. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 27.08.2012, Tatvorwurf: besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachverhalt: Einbruchsdiebstahl ins Bürgerhaus in Aue mit einem Schaden in Höhe von 350,00 EUR, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrensverbindung, Anklage 24. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 16.10.2012, Tatvorwurf: Diebstahl, Sachverhalt: Wegnahme eines ungesicherten Fahrrades, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage 25. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 31.07.2012, Tatvorwurf: vorsätzliche Körperverletzung, Sachverhalt: Schlagen eines Seite 13 von 14 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN KE!-\x}'tN¡JffinJ\ry Bekannten mit der Hand ins Gesicht, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach S 45 Abs. 2 JGG (erzieherische Maßnahme) 26. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 23.02.2010, Tatvorwurf: besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachverhalt: Wegnahme eines abgeschlossenen Fahrrades, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Verfahrenseinstellung nach 5 170 Abs. 2 SIPO 27. Einleitungsbehörde: Polizeirevier Aue, Einleitungsdatum: 16.04.2009, Tatvorwurf: Diebstahl, Sachverhalt: Wegnahme von Gebrauchsgütern im Supermarkt im Wert von 1,69 EUR, Abschluss des Ermittlungsverfahrens: Anklage Mit freundlichen Grüßen in Vertretung P Seite 14 von 14 2018-10-11T10:35:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes