STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian VVippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/14709 Thema: Tötungsdelikt mit Messer in Chemnitz an Daniel H. am Rande des Stadtfestes Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welcher Art Messer bzw. welcher Art Stichwaffe wurde Daniel H. in Chemnitz erstochen? Frage 2: Handelte es sich nach bisherigem Kenntnisstand um Messer bzw. Stichwaffen, deren bloßer Besitz und deren Mitführung bereits a. verboten b. strafbar sind? Frage 3: Welcher Art und Schwere sind die Verletzungen der beiden anderen Opfer des Messerangriffs, die gegenwärtig noch im Krankenhaus liegen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Eine Beantwortung der Fragen ist derzeit nicht möglich, da aufgrund der laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren einer Beantwortung die Vorschrift des § 477 Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung entgegensteht. Nach dieser Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Eine Beantwortung der Fragen würde den Erfolg des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens gefährden. Sofern Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungserkenntnissen bekannt würden, könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde. Die Beschuldigten haben selbst keine umfassende Kenntnis darüber welche Maßnahmen durch die Strafverfol- VrelM11 mak 1=Ifie Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/65/50 Dresden, 11. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN i+m gungsbehörden veranlasst worden sind. Auch gegenüber Dritten wurden bisher keine Angaben im Sinne der Fragestellungen gemacht, um die Ermittlungen nicht zu gefährden . Zu der in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Tatwaffe machen sich im Zuge dieser laufenden Ermittlungen zeugenschaftliche Vernehmungen zu deren Herkunft erforderlich. Jede im Vorfeld offengelegte Beschreibung dieser Tatwaffe — auch in abstrakter Hinsicht — würde daher die erforderlichen Ermittlungen gefährden bzw. ihre Ergebnisse möglicherweise entwerten. Gleiches gilt für die Frage 3. Angaben, die Rückschlüsse auf die konkrete Art und Schwere der bei den Geschädigten vorliegenden Verletzungen zuließen, könnten weitere zu realisierende Aussagen im Ermittlungsverfahren beeinflussen. Die aufgeführten Gründe der Nichtbeantwortung der Fragen hindern auch eine Beantwortung in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe von Einzelheiten ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen , dass die weiteren Ermittlungen gefährdet würden. Die besondere Sensibilität der Daten im hiesigen Einzelfall gebietet es, dass jede Gefahr einer Offenbarung weitestgehend minimiert wird. Eine Abwägung der Informationsinteressen des Antragstellers mit dem Interesse an der Geheimhaltung geht derzeit zu Lasten des Abgeordneten. Das Interesse des Abgeordneten an vollständiger Information ist ein hohes, durch Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das staatliche Interesse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut. Bei einer vollständigen Beantwortung der Fragen wäre der Schaden für gegebenenfalls laufende Ermittlungsverfahren möglicherweise irreparabel. Das Informationsinteresse des Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt. Seine Verwirklichung hat lediglich soweit und solange zurückzustehen, wie eine vollständige Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen würde. Frage 4: Gegen wie viele Tatverdächtige ermittelt die Polizei in diesem Fall? Handelt es sich um eine Personengruppe größer Drei? In dem Ermittlungsverfahren wird gegen drei Beschuldigte ermittelt. Frage 5: Hegt die Staatsregierung die Absicht, eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts in Bezug auf das Besitzen und Mitführen von Messern bzw. Stichwaffen auf den Weg zu bringen? Die Staatsregierung prüft kontinuierlich, ob eine gegebenenfalls veränderte Sicherheitslage für die Bevölkerung Anlass gibt, gesetzgeberisch tätig zu werden. Eine konkrete Absicht, eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts auf den Weg zu bringen, verfolgt die Staatsregierung derzeit jedoch nicht. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Im Übrigen wird auf die im Rahmen der 208. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder im Juni 2018 diesbezüglich eingeleiteten Maßnahmen (vgl. TOP 34 „Besserer Schutz vor Messerangriffen im öffentlichen Raum durch bundesweite Waffenverbotszonen" und TOP 35 „Statistische Erfassung von Messerangriffen" unter www.innenministerkoferenz.de) verwiesen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung ••• Dr. Matthias Haß Freistaat/i l SEN Seite 3 von 3 2018-10-11T10:30:11+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes