STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresdon Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kle-ine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BUNDNTS 90/D¡E GRUNEN) Drs.-Nr.: 6114726 Thema: Wiederholte Abfallbrände bei der Firma Glitzner Entsorgung GmbH Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Bei der Firma Glitzner Entsorgung GmbH kam es in den letzten Jahren mehrfach zu Brandereignissen, zuleht am 10.9.2018. Zudem wurden bei der Brandverhütungsschau am 8. Oktober 2015 am Standort Reichenbach/Vogtland Mängel vorgefunden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Was ist die ermittelte konkrete Ursache des Brandes vom 10.09.2018 und welche Konsequenzen werden von der Betreiberin und den Behörden daraus gezogen? Die Ermittlungen zur Brandursache durch die zuständige Polizeidirektion sind noch nicht abgeschlossen. Folglich liegt ein Ergebnis noch nicht vor. Frage 2: Was genau hat am 10.09.2018 gebrannt und welche Schadstoffe entstehen beim Brand derartiger Anlagen und Stoffe? (Bitte Anlagen und Abfallschlüssel auflisten.) Es kam zu einem gleichzeitigen Brand in der Ersatzbrennstoff-Lagerhalle und der Ersatzbrennstoff-Produktionshalle. Der Brand entzündete sich auf einem Förderband, welches beide Hallen verband. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smuLsachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom '14. September 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t325 Achtung ab 19.10.2018 geänderte Nummern: Tel.: +4935156420000 Fax.: +4935156420007 Dresden, rû.rfO.tO't? s¡mut+ l\oÈ(Ð @ oôt Ol. ù¡urtul.H.h &t góthi bMl¡ffffiñ.uMtuidhffebñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Såchsische Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de 'Kein Zugang für elektron¡sch sign¡erts sow¡ê für verschlüsselte elektronische DokumonteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zum Brandzeitpunkt wurden gemischte Siedlungsabfälle (Abfallverzeichnis-Verordnung(AW) 20 03 01), Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern (AW 04 02 22), Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling (AW 03 03 08), sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 1 1* fallen (AW 19 12 12) sowie Abfälle aus Textilen (AW 1912 08) verarbeitet. ln der Lagerhalle lagerten etwa 350 Tonnen Abfälle, davon etwa 270 Tonnen Textilabfälle und etwa 80 Tonnen Altholz, vorsortierter Hausmüll und Gewerbeabfall. Bei Bränden einer derartigen Mischung einer Vielzahl von Stoffen können nach Angaben in der Fachliteratur neben den üblichen Brandgasen Kohlendioxid, Kohlenmonoxid und Stickstoffoxiden noch Cyanwasserstoff und chlorhaltige Brandgase emittiert werden. Weiterhin können bei einem derartigen Brand mehrere tausend verschiedene organische Verbrennungsprodukte in eher geringer Konzentration auftreten, so zum Beispiel teilweise oxidierte organische Verbindungen, aromatische Kohlenwasserstoffe einschließlich polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK), polychlorierte Biphenyle, Dioxine und Furane. Frage 3: Wurde die Analytische Taskforce (ATF-CRN) angefordert und wenn nein warum nicht? Die ATF-CNR wurde nach umfassender Abwägung der Umstände nicht angefordert. Zu Beginn des Einsatzes wurde die Anforderung der ATF-CNR aus Leipzig unter Beachtung der Lage geprüft. Als sich gegen 12:00 Uhr auf der ersten Lageeinweisung ergab, dass der Brand voraussichtlich bis 13:00 Uhr unter Kontrolle zu bekommen ist, wurde von einem Alarmierungsvorschlag Abstand genommen, da die Alarmierungs- und Ausrückzeiten der ATF-CNR bis in das Vogtland bei etwa drei Stunden liegen (nach Aussage auf Vorstellungsveranstaltungen der ATF-CNR bei der Freiwilligen Feuerwehr Rodewisch im Jahr 2016 und im Sächsischen Landtag im Jahr 2017). Des Weiteren muss bis zum wirksamen Messen noch eine Vorbereitungszeit vor Ort eingeplant werden. Demnach wäre die ATF-CNR in etwa zu einem Zeitpunkt arbeitsfähig gewesen, als der Brand weitgehend gelöscht war. Letztendlich war der Brand gegen 12:30 Uhr unter Kontrolle und gegen 17:OO Uhr war der Brand so weit gelöscht, dass die ersten Einsatzkräfte den Einsatzort wieder verlassen konnten. Der schnelle und wirksame Löschangriff der örtlichen Feuenryehren und die Reaktionszeit der ATF-CNR zuzüglich Fahzeit von Leipzig haben somit zu der Entscheidung des Landratsamtes Vogtlandkreis als Polizeibehörde geführt, dass die ATF-CNR nicht gerufen wurde und dass nur der örtliche Erkundungszug Messungen und auch Probenahmen für die spätere Analyse durch die ATF-CNR durchführt. Seite 2 von 3 STÀATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENtÐ Frage 4: Welche Maßnahmen zum Brandschutz und zur Sicherheit wurden seit den wiederholten Bränden in den vergangenen Jahren ergriffen? (Bitte um Angabe der Maßnahmen und Kosten, unterteilt nach Jahren.) Es wird auf Anlage 1 verwiesen Frage 5: Welche in den Brandverhütungsschauen vorgefundenen Mängel wurden abgestellt bzw. nicht abgestellt und welche Empfehlungen aus den Brandverhütungsschauen wurden umgesetzt bzw. nicht umgesetzt ? Es wird auf Anlage 2 verwiesen Mit freundlichen Grüßen Anlagen: 2 Th Seite 3 von 3 Anlage 1 Jahr Maßnahme Kosten in EUR 2007 Wiederaufbau der Anlage nach Brand mit dem Einbau einer automatischen Brandmeldeanlage in beiden Hallenteilen Errichtung einer selbstständig wirkenden Löschanlage in Granulator 1 Ausrüstung mit ausreichenden Löscheinheiten entsprechend Brandschutzkonzept Anschaffung eines mobilen Löschcontainers Gloria 250 I Errichtung einer Blitzschutzanlage äußerer Blitzschutz (2007) Errichtung einer Blitzschutzablage innerer Blitzschutz (2007 bis 2018 ständig enrueitert) 130.000 40.000 32.000 20.000 15.000 20.000 2008 Errichtung einer selbstständig wirkenden Löschanlage in Granulator 2 Elektroprüfung durch VDE-Sachverständigen aller zwei Jahre inklusive Vorbereitung Freiblaseinrichtung RAS-System Granulator 1 40.000 7.000 (aller zwei Jahre) 9.000 2010 Erneuerung der selbstständig wirkenden Löschanlage in Granulator 2 Freiblaseinrichtung RAS-System Granulator 2 Mobiler Löschcontainer Gloria 250 I 42.000 9.000 22.000 2012 Gaslöschanlage im Gefahrgutlager I (2007 bis 2018) mit Teilneubau Errichtung einer automatischen Brandmeldeanlage im Hallenneubau EBS-Anlage regelmäßige Brandschutzstreife aller zwei Stunden bei Nichtbetrieb der Anlage 54.000 72.000 48.000 pro Jahr 2013 lnstallation von 2 Stück lR-Flammmeldern inklusive Anbindung an Brandmeldeanlage 74.000 2013 Einbau einer Brandmeldeanlage in der Sortieranlage für PPK 1 10.000 2007 bis 2018 Wartung aller Objekte (einschließlich Ersatzteile) durchschnittlich 5.000 EUR monatlich 660.000 2015 Gaslöschanlaqe für das neue Sonderabfallzwischenlaqer 120.000 1 Anlage 2 Brandverhütungsschau vom 23. Oktober 2013 Mangel abgestellt Beschilderung der Ausgänge ja,26. November 2013 Beschilderung der Löschwasserentnahme, Entnahmestelle verstellt ja,26. November 2013 mögliche Löschwasserversickerung im Freien Fläche befestigt zum großen Teil Kopiergerät im Fl ur des Ven¡raltu ngsgebäudes ( Brand last) umgestellt, 26. November2013 Revisionsfristen Feuerlöscher laufen ab ja,26. November 2013 Kennzeichnung der Fluchtwege ja,26. November 2013 Feuerlöscheinrichtung an Tankstelle fehlt ja,26. November 2013 Stapelbreite und Stapelhöhe im Papierlager einhalten ja,26. November 2013 Container in Feuen¡rehrumfahrt ja, 26. November 2013 Verhinderung Rückfluss Löschwasser in nördlichen Löschwasserteich ja,26. November 2013 fehlender Prüfnachweis der Anlage zur Rauchableitung Prüfung, ob notwendig Empfehlungen umgesetzt I nventarliste für Gefahrgutlager nein Kennzeichnung der Stromlaufpläne vornehmen und im Feuenvehrplan aktualisieren Trafokennzeichnung angekündigt 1 Brandverhütungsschau vom 8. Oktober 2015 Mangel abgestellt Anhänger und Container in Feuenruehrumfahrung ja,14. Januar 2016 Revisionsfrist RWA läuft ab ja, 14. Januar 2016 Kopiergerät und Faxgerät im Flur des Verwaltungsgebäudes (Brandlast) nochmals umgestellt, 14. Januar 2016 Empfehlung umgesetzt I nventarliste für Gefahrgutlager I nventarliste digital, jederzeit abrufbar Brandverhütungsschau vom ll. Oktober 2017 Kopiergerät und Faxgerät im Flur des Verwaltungsgebäudes (Brandlast) wurden nicht umgestellt. 2 2018-10-11T10:38:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes