STAATSIV11N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/14729 Thema: Klassifizierung von gefährlichen Orten in Sachsen, Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs. 6/14349 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf Frage 3. der Kleinen Anfrage Drs. 6/14349 führte die Staatsregierung aus, dass der Staatsminister des Innern am 27.07.2018 in Rochlitz zu einem Gespräch vor Ort war. Hintergrund war ein zuvor an die Staatsregierung gerichtetes Schreiben des Bürgermeisters der Gemeinde Rochlitz, in dem die Klassifizierung als Kriminalitätsschwerpunkt thematisiert wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Inhalt hatte das gegenständliche Gespräch und wer war dabei alles beteiligt? Das Gespräch des Staatsministers des Innern wurde zunächst in Anwesenheit des Bürgermeisters von Rochlitz, des stellvertretenden Leiters der Polizeidirektion Chemnitz und des Leiters des Polizeireviers Rochlitz während eines Revierbesuchs geführt. Anlass und Gegenstand war die Zulässigkeit von Identitätsfeststellungen an einem Ort im Bereich der Gemeinde Rochlitz im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG). Im Anschluss wurde das Gespräch unterbrochen und die örtliche Situation in Augenschein genommen. Das Gespräch wurde im Rathaus unter Beteiligung der örtlich zuständigen Bürgerpolizisten fortgesetzt. Der Persönliche Referent des Staatsministers des Innern war stets zugegen. Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/65/58 Dresden, 12. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Welche Konsequenzen wurden aus dem o. g. Austausch gezogen? (Bitte aufschlüsseln nach Konsequenzen auf Seiten der Staatsregierung und auf Seiten der Gemeinde/Bürgermeister) Die Bewertung eines Ortes gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SächsPolG aufgrund des lokalen Kriminalitätsgeschehens ist kein statischer Vorgang, der dem jeweiligen Ort auch nicht dauerhaft als Makel anlastet. Die Maßnahmen und die ihnen zugrundeliegende Klassifizierung erfolgen stets mit dem Ziel polizeilichen Handelns, das dem lokalen Kriminalitätsgeschehen entgegenwirkt. Es handelt sich dabei um ein mögliches Einsatzmittel, über das der örtliche Polizeivollzugsdienst entscheidet, ob und inwieweit es als Grundlage für Maßnahmen herangezogen wird. Denn er bewertet die Geeignetheit, Angemessenheit und Erforderlichkeit sowie die konzeptionelle Eingliederung in das lokale Gesamtvorgehen. Konsequenzen aus dem Gespräch waren nicht abzuleiten. Der Staatsminister des Innern hat aber darauf hingewiesen, die verantwortlichen Polizeikräfte für einen korrekten Sprachgebrauch sensibilisiert zu haben, um eine Stigmatisierung von Örtlichkeiten und deren Bewohner zu verhindern. Frage 3: Erfolgten weitere Gespräche zwischen dem Innenminister und sächsischen Gemeinden aufgrund der Klassifizierung von Kriminalitätsschwerpunkten oder sind solche Gespräche in Zukunft angedacht? Es gab weder Anfragen von weiteren Bürgermeistern sächsischer Gemeinden zu Gesprächen noch sind zu diesem Thema aktuell Gespräche geplant. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dr. Matthias Haß Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-10-12T09:43:36+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes