STAATSM1NISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/14730 Thema: Widersprüche bei der Klassifizierung von gefährlichen Orten in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In den Antworten der Kleinen Anfragen Drs. 6/11026 und 6/13749 machte die Staatsregierung Ausführungen zur Klassifizierung von Kriminalitätsschwerpunkten in Sachsen. Auffällig hierbei ist, dass im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Zwickau nicht ein einziger Ort entsprechend klassifiziert wurde, insbesondere auch keiner in Plauen und Zwickau. Ebenfalls befremdlich ist, dass für das Jahr 2018 kein Ort in Bautzen mehr entsprechend klassifiziert wurde. Andererseits wurden bspw. (sogar) Orte in Gelenau, Burgstädt und Lugau entsprechend klassifiziert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erklärt sich die Staatsregierung den Widerspruch, dass in kleinen Orten wie Gelenau, Burgstädt und Lugau Klassifizierungen von Kriminalitätsschwerpunkten vorgenommen worden sind, nicht jedoch in den großen Orten Plauen, Zwickau und Bautzen? Ein Widerspruch liegt nicht vor. § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) berechtigt bei Vorliegen der jeweiligen Tatbestände zu Identitätsfeststellungen. Sollten lokal solche Maßnahmen erfolgen oder geplant sein und eine entsprechende Dokumentation oder eine andere Verfügbarkeit der Informationen bestehen, kann und muss die Staatsregierung Fragen von Abgeordneten zu diesem Gegenstand beantworten . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/65/59 Dresden, 12. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATS1VI1N1STERIUM DES INNERN ge Freistaatef3,SACHSEN 7 Bereits in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/11026 wurde darauf hingewiesen, dass es keine Gesamtdarstellung der Orte im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SächsPolG geben kann, sondern nur eine maßnahmebezogene Listung entsprechend erfasster Orte. Es liegt in der Entscheidung des örtlichen Polizeivollzugsdienstes, ob und inwieweit § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SächsPolG als Grundlage für Maßnahmen herangezogen wird, denn er bewertet die Geeignetheit, Angemessenheit und Erforderlichkeit sowie die konzeptionelle Eingliederung in das lokale Gesamtvorgehen. Frage 2: Inwiefern hat die Staatsregierung die Angaben zur Klassifizierung von Kriminalitätsschwerpunkten in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeidirektionen selbst geprüft und ausgewertet? Frage 3: Sofern eine entsprechende Prüfung und Auswertung i. S. d. Frage 2. vorgenommen wurde: Welche Konsequenzen folgten daraus? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Feststellung von Örtlichkeiten im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SächsPolG nimmt der örtlich zuständige Polizeivollzugsdienst anhand der jeweiligen Fallzahlen zur Kriminalitätsbelastung, zu Fahndungstreffern, anhand von straftatenverhütenden Maßnahmen nach dem Polizeigesetz des Freistaates Sachsen und aufgrund sonstiger Erfahrungen vor. Dies erfolgt selbstverständlich im Rahmen der allgemeinen fachaufsichtlichen Einbindung. Die Staatsregierung sah sich nicht zu Entscheidungen veranlasst. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zur Kriminalitätsbelastung in Plauen , Zwickau und Bautzen in den Jahren 2017 und 2018? (Bitte für die Städte, und hier insbesondere zivilgesellschaftlich stark genutzte Räume wie Märkte, Einkaufszentren , Bahn/Bushaltestellen etc., einen Überblick über die Entwicklung der Straftaten, insbesondere bei der Straßenkriminalität, Rohheitsdelikten und der Rauschgiftkriminalität, entsprechend der Anlage zu Drs. 6/14349 angeben) Es wird auf die veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik Sachsen (PKS) für das Jahr 2017 verwiesen. Für das laufende Jahr 2018 erscheint die PKS im Folgejahr 2019. Im Übrigen ist die Frage zu unbestimmt; es ist nicht erkennbar, was der Fragesteller konkret unter „zivilgesellschaftlich stark genutzte Räume wie Märkte, Einkaufszentren, Bahn/Bushaltestellen" versteht und welche Örtlichkeiten in den genannten Städten von der Staatsregierung darunter subsumiert werden müssen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dr. Matthias Haß Seite 2 von 2 2018-10-12T09:47:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes