STAATSMINISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/14732 Thema: Illegale Prostitution in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle (Versuch und Vollendung) gab es im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 1. Juli 2018 in Sachsen, die im Zusammenhang mit illegaler Prostitution standen oder die dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unterfallen (§§ 181ff. — 184f StGB)? (Bitte aufschlüsseln nach Tattag, Tatort, Zahl und Geschlecht der Tatverdächtigen/Täter, Nationalität der Tatverdächtigen/Täter, ggf. Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen / Täter, Zahl der Geschädigten, Nationalität der Geschädigten und verletztem Tatbestand) Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen nach Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution gem. §§ 180a, 181a und 184f StGB sowie nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Da der § 181 StGB weggefallen ist, wurden zusätzlich die §§ 232 und 232a StGB (Menschenhandel in Verbindung mit Prostitution) betrachtet. Im Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis 1. Juli 2018 wurden im Freistaat Sachsen insgesamt 61 entsprechende Straftaten erfasst. Diese sind in der folgenden Tabelle nach Delikt, Tatzeit und Tatgemeinde dargestellt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/65/61 Dresden, 12. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 6, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN .., 71111O MIM I.. 711 = K Z Delikt Tatzeit Gemeinde § 10 SchwarzArbG Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen 02.09.2017 Glauchau 01.07.2017 Dresden 22.08.2017 Dresden 25.01.2018 Leipzig 16.02.2018 Leipzig 22.07.2017 Leipzig 08.11.2017 Borna 28.06.2018 Leipzig § 11 SchwarzArbG Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang 03.02.2018 Leipzig 11.10.2017 Chemnitz 13.10.2017 Neuhausen/Erzgeb. 17.02.2018 Dresden 24.07.2017 Riesa § 9 SchwarzArbG Erschleichen von Sozialleistungen i. Z. m. der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen 03.08.2017 Delitzsch 24.07.2017 Schirgiswalde- Kirschau 19.07.2017 Dresden 20.05.2018 Colditz 06.09.2017 Schwepnitz 21.08.2017 Hoyerswerda 13.11.2017 Leipzig 16.07.2017 Dresden 11.11.2017 Schirgiswalde- Kirschau 30.05.2018 Dresden § 180a StGB Ausbeuten von Prostituierten 03.11.2017 Dresden § 181a StGB Zuhälterei 13.02.2018 Görlitz 25.04.2018 Zwickau 12.06.2018 Plauen 12.06.2018 Plauen 17.04.2018 Grimma § 184f StGB Ausübung der verbotenen Prostitution 05.01.2018 Leipzig 08.07.2017 Leipzig 17.07.2017 Leipzig 26.07.2017 Leipzig 28.09.2017 Leipzig 06.09.2017 Leipzig 13.10.2017 Leipzig 20.10.2017 Leipzig 04.07.2017 Leipzig 06.09.2017 Leipzig 26.03.2018 Leipzig 17.04.2018 Grimma 18.03.2018 Leipzig 22.08.2017 Leipzig Freistaat SACHSEN Seite 2 von 7 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Delikt Tatzeit Gemeinde 23.08.2017 Leipzig § 232 Abs. 1 StGB Menschenhandel zur Ausbeutung 01.07.2017 Mügeln § 232 Abs. 1 Nr. la StGB Menschen- , handel zur Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution 19.02.2018 Leipzig 05.09.2017 Lichtenstein/Sa. 20.04.2018 Chemnitz 18.08.2017 Leipzig 19.07.2017 Wurzen 16.08.2017 . Leipzig 01.03.2018 Naunhof § 232 Abs. 3 StGB Menschenhandel zur Ausbeutung bei Ausübung der Prostitution 13.10.2017 Leipzig 01.08.2017 Leipzig § 232a Abs. 1 StGB Veranlassen zur Prostitution oder zu sexuellen Handlungen 22.09.2017 Leipzig 17.02.2018 Leipzig 28.09.2017 Chemnitz 24.04.2018 Leipzig 12.12.2017 Leipzig 21.06.2018 Moritzburg § 232a Abs. 3 StGB Veranlassen zur Prostitution durch Gewalt, Drohung oder durch List 04.03.2018 Leipzig Zu diesen 61 Straftaten konnten bisher 71 Tatverdächtige ermittelt werden. Staatsangehörigkeit und Geschlecht sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Staatsangehörigkeit männlich weiblich Afghanistan 1 - Belarus 3 - Bulgarien 1 - Deutschland 12 19 Deutschland; Russische Föderation 1 - Italien - 1 Moldau, Republik 2 - Pakistan 2 - Rumänien 11 2 Russische Föderation 1 - Thailand - 1 Tunesien 1 - Türkei 1 - Ukraine 2 - Ungarn 8 2 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Folgende Angaben sind zum Aufenthaltsstatus der 39 nichtdeutschen Tatverdächtigen erfasst: Status Anzahl Asylbewerber 1 Duldung 1 EU -Bürger 21 Gewerbetreibender 6 Sonstiger erlaubter Aufenthalt 3 Tourist/Durchreisender 2 Unerlaubter Aufenthalt 3 Keine Angaben 2 Zu den 32 erfassten Opfern wurden folgende Staatsangehörigkeiten erfasst: Staatsangehörigkeit Anzahl Bulgarien 1 Deutschland 10 Polen 1 Rumänien 3 Russische Föderation 1 Thailand 1 Tschechische Republik 3 Ungarn 11 Keine Angaben 1 Frage 2: Wie viele Kontrollen wurden in dem oben genannten Zeitraum durchgeführt? (Bitte aufschlüsseln nach Tag, Ort und kontrollierender Behörde) Im Sinne der Fragestellung wurden die folgenden Kontrollen durchgeführt: Datum Ort Anzahl Kontrollen Behörde 04.07.2017 Dresden 1 Polizei 11.07.2017 Dresden 2 Polizei 12.07.2017 Dresden 1 Polizei 04.08.2017 Radebeul/Dresden 2 Polizei 29.08.2017 Dresden 2 Polizei 21.09.2017 Dresden 1 Polizei 18.10.2017 Dresden 1 Polizei 26.10.2017 Dresden 3 Polizei 07.11.2017 Dresden 1 Polizei 14.11.2017 Dresden 2 Polizei 17.11.2017 Dresden 1 Polizei 24.11.2017 Dresden 2 Polizei 29.11.2017 Dresden 1 Polizei Freistaat SAC1-I SEN Seite 4 von 7 STAATSM1NISTERIUM DES INNERN 11 12.2017 Dresden 11 Polizei 04.01.2018 Dresden 1 Polizei 05.01.2018 Dresden 1 Polizei 10.01.2018 Dresden 1 Polizei 18.01.2018 Dresden 2 Polizei 24.01.2018 Dresden 1 Polizei 12.02.2018 Dresden 1 Polizei 15.02.2018 Dresden 13 Polizei 19.02.2018 Dresden 4 Polizei 22.02.2018 Dresden 2 Polizei 01.03.2018 Dresden 1 Polizei 07.03.2018 Dresden 4 Polizei 29.03.2018 Dresden 1 Polizei 11.04.2018 Dresden 1 Polizei 12.04.2018 Dresden 2 Polizei 17.05.2018 Dresden 1 Polizei 22.05.2018 Dresden 2 Polizei 24.05.2018 Dresden 3 Polizei 28.05.2018 Dresden 1 Polizei 31.05.2018 Dresden 1 Polizei 11.06.2018 Dresden 9 Polizei 15.06.2018 Dresden 1 Polizei 25.06.2018 Dresden 1 Polizei 28.06.2018 Dresden 1 Polizei 01.08.2017 Leipzig 1 Polizei 16.08.2017 Leipzig 2 Polizei 31.08.2017 Leipzig 2 Polizei 31.08.2017 Leipzig 3 Polizei 31.08.2017 Leipzig 2 Polizei 14.09.2017 Leipzig 1 Polizei 18.09.2017 Leipzig 1 Polizei 18.09.2017 Leipzig 2 Polizei 19.10.2017 Leipzig 2 Polizei 12.12.2017 Leipzig 1 Polizei 13.12.2017 Leipzig 1 Polizei 26.01.2018 Leipzig 3 Polizei 26.01.2018 Leipzig 1 Polizei 26.01.2018 Leipzig 1 Polizei 26.01.2018 Leipzig 2 Polizei 19.02.2018 Leipzig 2 Polizei 19.02.2018 Leipzig 2 Polizei 28.02.2018 Leipzig 3 Polizei 06.03.2018 Leipzig 3 Polizei 19.04.2018 Leipzig 1 Polizei 18.06.2018 Leipzig 1 Polizei 18.06.2018 Leipzig 3 Polizei Freistaat SACHSEN Seite 5 von 7 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Die Steuerfahndungsstellen der sächsischen Finanzämter führen bezogen auf Straftaten grundsätzlich keine Kontrollen durch im Zusammenhang mit illegaler Prostitution oder nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§§ 181ff. bis 184f StGB), sondern die Steuerfahndung der sächsischen Finanzämter nimmt ihre Aufgaben im Rahmen des § 208 Abgabenordnung wahr zur Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten , Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen sowie Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Dabei werden Durchsuchungen auch im Bereich des Prostitutionsgewerbes sowie Maßnahmen nach dem sogenannten Düsseldorfer Verfahren zur Besteuerung von Prostituierten durchgeführt. In diesem Zusammenhang fand im angefragten Zeitraum (am 5. Dezember 2017) eine Durchsuchung in einem Wohnungsbordell in Görlitz durch die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Dresden -Nord statt. Summarische Angaben zu durchgeführten Maßnahmen nach dem sogenannten Düsseldorfer Verfahren sind aus der nachfolgenden Aufstellung ersichtlich: Freistaat SACHSEN Anzahl der Maßnahmen nach dem Finanzamt Finanzamt Finanzamt sogenannten Düs- Chemnitz-Süd Dresden -Nord Leipzig IIseldorfer Verfahren vom 1. Juli 2017 bis zum 1. Juli 2018 insgesamt: 600 209 322 69 Von einer weiterführenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Nach dem sogenannten Düsseldorfer Verfahren erfolgen keine detaillierten statistischen Aufzeichnungen über Tage und Orte. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil hierfür Unterlagen von mindestens 600 Vorgängen händisch ausgewertet werden müssten. Bei einem geschätzten Arbeitsaufwand von mindestens fünf Minuten pro Vorgang wäre ein Bediensteter in Vollzeit mehr als eine Woche (50 Stunden) nur mit dieser Aufgabe beschäftigt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht Seite 6 von 7 STAATSTVI1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN mehr verhältnismäßig und zumutbar. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Steuerfahndung nicht zu leisten ist. Frage 3: Wie viele der unter Frage 1 genannten Delikte sind als strafrechtliche Verfahren anhängig und wie viele Verfahren sind bereits rechtskräftig mit welchen Ergebnissen abgeschlossen und welche aufenthaltsrechtliche Konsequenzen gab es für die Straftäter, sofern es sich bei diesen um Ausländer handelte? 27 der in der Antwort auf die Frage 1 genannten Delikte wurden bisher rechtskräftig mit einer Verfahrenseinstellung abgeschlossen. Die weiteren Verfahren sind noch bei der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft anhängig. Aufenthaltsrechtliche Konsequenzen im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren kamen aufgrund von Verfahrenseinstellungen bisher nicht in Betracht. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dr. Matthias Haß' Seite 7 von 7 2018-10-12T09:41:41+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes