STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDN|S 9O/D|E GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6114734 Thema: Haftraumtelefone Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche sächsischen Justizvollzugsanstalten sind mit wie vielen Haftraumtelefonen welchen Anbieters ausgestattet und welche sächsischen Justizvollzugsanstalten sollen bis wann mit wie vielen Haftraumtelefonen ausgestattet werden? (Bitte aufschlüsseln nach JVA, jeweils Anzahl der Hafträume und Anzahl der mit Telefonen ausgestatteten Hafträume sowie Anzahl der geplanten Hafträume, die mit Telefonen ausgestattet werden sollen.) Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1363 - KLR Dresden. l'oxtóøer zo:rl TOB MIT e o ¡ JUSÌIZVOLtZUGSB€.AMT€ wwutJoS-rilT-tDE Hausanschrift: Såchsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Slraßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und beh¡ndertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch signierte sow¡e f ür verschlüsselts elektronische Dokumente nur übgr das Elektronische Ger¡chts- und Verualtungspostfach; nähere lnformationen unter ww.egvp.de Seite 1 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN t{I.!-\\å##HftH\dy JVA/JSA Anzahl aller Hafträume Anzahlder mit Telefonen ausgestatteten Hafträume Anbieter Anzahl der insgesamt geplanten Hafträume, die mit Telefonen ausgestattet werden sollen Abschluss der Ausstattung bis Bautzen 390 150 Telio 369 offen Chemnitz 317 213 Telio 213 entfällt Dresden 687 0 Gerdes 668 01 .01.2019 Görlitz 133 0 Telio 133 offen Leipzig mit Krankenhaus 304 0 Telio 254 31.12.2018 Regis- Breitingen 313 0 Telio 257 31.12.2018 Toroaut/ 270 246 Telio 246 entfällt Waldheim 376 167 Telio 208 31.01 .2019 Zeithain 299 0 Telio 281 31.12.2018 Zwickau 118 0 Telio 0 entfällt lm Rahmen einer Großen Baum wird derzeit schrittweise das Hafthaus der JVA Torgau saniert . Deshalb sind der A- und der D-Flügel derzeit nicht belegbar. Die betreffenden Hafträume sind hier nicht mitgezåhlt. Durch die Baumaßnahme wird auch eine dem technischen Stand entsprechende Verkabelung eingebaut, die den aktuellen Bedürfnissen entspricht und auch Haftraumtelefonie ermöglicht . Frage 2: lnwieweit ist geplant in Haftanstalten, in denen bisher nur bestimmte Abteilungen mit Haftraumtelefonen ausgestattet sind (bitte aufschlüsseln) weitere Abteilungen mit Haftraumtelefonen bis wann auszustatten? Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: JVA bislang ausgestattete Abteilungen zukünftig auszustattende Abteilunqen geplanter Abschluss (Datum) Haus lWest Haus I OstBautzen Haus ll Haus lll offen Gebäude 1"Chemnitz Gebäude 3'' keine entfällt Dresden keine alle (außer offener Vollzuq) 01.01 .2019 Görlitz keine alle offen Haus 3 31.12.2018Leipzig mit Krankenhaus keine Krankenhaus ab lnbetriebnahme Neubau Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN il\\idÊVriLr\Vi;l\ry 1 und 2 mit Ausnahme von zwei Hafträumen, Station 3 mit Telefonen in zwei Hatträumen ^. (alle anderen technisch vorbereitet) '' Station 2 mit Ausnahme von zwei Hafträumen ') lm Rahmen einer Großen Baumaßnahme wird derzeit schrittweise das Hatthaus der JVA Torgau saniert . Deshalb sind der A- und der D-Flügel, die noch nicht mit Haftraumtelefonie ausgestattet waren, derzeit nicht belegbar. Durch die Baumaßnahme wird auch eine dem technischen Stand entsprechende Verkabelung eingebaut, die den aktuellen Bedürfnissen entspricht und neben dem Fernsehempfang auch Haftraumtelefonie ermöglicht. Bislang wurden ausschließlich Hafträume im geschlossenen Vollzug mit Telefonen ausgestattet. Die Justizvollzugsanstalten planen derzeit nicht, die Abteilungen des offenen Vollzugs mit Haftraumtelefonen auszustatten, da es den Gefangenen in diesen Abteilungen gestattet ist, Mobiltelefone zu nutzen. Zudem sind in Abteilungen des offenen Vollzugs Flurtelefone vorhanden. Uberdies ist nicht beabsichtigt, in der Justizvollzugsanstalt Zwickau Haftraumtelefonie einzuführen, da die Justizvollzugsanstalt Zwickau geschlossen werden soll. ln dieser Situation ist der Dienstleister, an den die Justizvollzugsanstalt Zwickau noch bis mindestens 31. April 2021 verhraglich gebunden ist, nicht bereit, im Rahmen seiner Dienstleistungskonzession Haftraumtelefone zu installieren, da dies in der begrenzlen Zeit unwirtschaftlich wäre. Frage 3: Welche konkreten baulichen Voraussetzungen (2.8. Ertüchtigung von Fernmeldeleitungen ) mussten zu welchen Kosten (bitte Angabe des Haushaltstitels) in den jeweiligen JVAen, in denen bereits Haftraumtelefone ex¡st¡eren, geschaffen werden ? (Bitte aufschlüsseln nach JVA, Baumaßnahme, Kosten, Jahr.) Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen Regis- Breitinqen keine alle (außer offener Vollzuq) 31.12.2018 Torgautl alle beleobaren A-Flüqel und D-Flüoel 30.09.2021 Waldheim Abteilungen 1.3, 1.4 und 1.5 Abteilungen 1.1 und 1.2 31 .01.2019 Zeithain keine alle (außer offener Vollzus) 31.12.2018 Zwickau keine keine entfällt Seite 3 von 7 STAATSMTNTSTERìUM I W= DER rusÏz I ru| !=ry Freistaat SACHSEN JVA Schatfung welcher baulichen Voraussetzungen Jahr Kostentragung durch Anbieter in Höhe von EUR Kostentragung aus Haushaltsmitteln in Höhe von EUR Haushaltstitel lnstallation von Cat-7-Kabeln und Datendosen in Haus ll 2013 0 nicht bezifferbarl ) Kapitel 1406 Titel72752 Bautzen lnstallation von Cat-7-Kabeln und Datendosen in Haus lWest 201 5 0 nicht bezifferbarl ) Kapitel 1406 Titel72752 Anschlussleitungen (Spannungsversor - gung, Datenkabel ), lnstallationskanal , Anschlussdosen in Gebäude 1 9.122 EUR Kapitel 1406 Titel 519529 Verbindungsleitungen aus Glasfaserkabel von Gebäude 1 zu Gebäude 2 2.750 EUR Kapitel 1406 Titel 519529 Chemnitz Verteilerkästen aus Stahlblech in den Hafträumen in Gebäude 1 2015 11.780 EUR Dresden entfällt Görlitz entfällt Leipzig mit Krankenhaus entfällt Regis- Breitinoen entfällt Tausch der Antennenan - schlussdosen 2017 ja, Höhe unbekannt netn entfälltTorgau Fernmeldeleitung - Übergabepunkt Telekom bis Kopfstation Antennenanlage 2017 netn 8.900 EUR Kapitel 1406 Titel712 52 Seite 4 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN il\vIffi¡lr-qJ\qJry Die baulichen Voraussetzungen für die Haftraumtelefonie sind im Rahmen der Sanierung der beiden Haftbereiche geschatfen worden. Die Arbeiten waren Teil einer Großen Baumaßnahme. Einer Aufschlüsselung der darin enthaltenen Kosten für die lnstallation der Haftraumtelefonie ist nicht möglich. Frage 4: Welche konkreten baulichen Voraussetzungen (2,8. Ertüchtigung von Fenmeldeleitungen ) müssen in den jeweiligen JVAen, die mit Haftraumtelefonen ausgestattet werden sollen, geschaffen werden, welche Kosten werden dafür jeweils veranschlagt und inwiewe¡t l¡egen Anträge der jeweiligen JVA für etwaige Baumaßnahmen vor? (Bitte aufschlüsseln nach JVA' Baumaßnahmen Kostenn beantragte und genehmigte Baumaßnahmen.) Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen Ausstattung der Abteilung 1.4 und 1.5 mit Cat- 7-Kabeln 2012 ja, Höhe nicht bekannt ca.40.000 EUR Kapitel 1406 Titel 5195 29 Waldheim Ausstattung der Abteilung 1.3 und 1.5 mit Cat- 7-Kabeln 2014 netn 17.200 EUR Kapitel 0605 Tihel547 74 (NSM- Behörde) Zeithain entfällt Zwickau entfällt JVA Schaffung welcher baulichen Voraussetzungen veranschlagte Kosten durch Anbieter in Höhe von EUR veranschlagte Kosten aus Haushaltsmitteln in Höhe von EUR Haushaltstitel Vorliegen von Anträgen (genehmig V ungenehmigt ) lnstallation von Cat-7-Kabeln und Datendosen in Haus I Ost keine wird derzeit geprüft entfällt keineBautzen lnstallation von Cat-7-Kabeln und Datendosen in Haus lll keine wird derzeit geprüft entfällt keine Seite 5 von 7 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ I LF Freistaat i w SACHSEN lnstallation von Modem und Datendosen für Nutzung des vorhandenen Coaxialnetzes in Haus I Ost werden vom Dienstleister gemäß Konzessionsvertrag getragen; Kostenschätzung in Vorbereituno keine entfällt keine lnstallation von Modem und Datendosen für Nutzung des vorhandenen Coaxialnetzes in Haus lll werden vom Dienstleister gemäß Konzessionsvertrag getragen; Kostenschätzung in Vorbereitunq keine entfällt keine Chemnitz entfällt Dresden Herstellen der Leitungskapazität bei Nutzung des vorhandenen Coaxialnetzes , lnstallation von Verteilern Kosten nicht bekannt , da sie vom Dienstleister gemäß Konzessionsvertrag getragen werden keine entfällt entfällt Görlitz Nutzung des vorhandenen Coaxialnetzes vorgesehen Kosten nicht bekannt , da sie vom Dienstleister gemäß Konzessionsvertrag getragen werden keine entfällt entfällt Leipzig mit Krankenhaus Nutzung des vorhandenen Coaxialnetzes vorgesehen, Erneuerung der Antennensteckdosen Kosten nicht bekannt , da sie vom Dienstleister gemäß Konzessionsvertrag getragen werden keine entfällt entfällt Regis- Breitingen Umbau der Rückkanalfähigkeit der vorhandenen Leitungen , Abbau der bisherigen Telefontechnik Kosten nicht bekannt , da sie vom Dienstleister gemäß Konzessionsvertrag getragen werden keine entfällt entfällt Torgau Umsetzung im Rahmen einer Großen Baumaßnahme; Kosten nicht separat veranschlaqt Waldheim Nutzung des vorhandenen Coaxialnetzes vorgesehen Kosten nicht bekannt , da sie vom Dienstleister gemäß Konzessionsvertrag getragen werden keine entfällt entfällt Seite 6 von 7 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I FilI Nrllw Zeithain Nutzung des vorhandenen Coaxialnetzes vorgesehen, Erneuerung der Antennensteckdosen Kosten nicht bekannt , da sie vom Dienstleister gemäß Konzessionsvertrag getragen werden keine entfällt entfällt Zwickau entfällt Frage 5: lnwieweit liegt es in der Autonomie der Anstaltsleitungen, Hafträume mit Telefonen auszustatten und inwiefern forciert das SMJus die Ausstattung der Hafträume mit Telefonen? Nach S 30 Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 SächsStVollzG und den entsprechenden Parallelvorschriften der anderen Justizvollzugsgesetze obliegt die Organisation der Gefangenentelefonie einschließlich der technischen Ausstattung grundsätzlich den Leitern der Justizvollzugsanstalten . Das Staatsministerium der Justiz begleitet die Justizvollzugsanstalten im Rahmen seiner Aufgaben als Aufsichtsbehörde. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Seite 7 von 7 2018-10-11T10:36:28+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes