STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kle-ine Anfrage der Ab.geordneten Katja Meier (BUNDNIS gO/DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6114735 Thema: Videotelefonie im Sächsischen Justizvollzug - Nachfrage zu Drs.6/9931 und Drs. 6112031 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: lnwieweit ist die Prüfung, ob auch in anderen sächsischen Justizvollzugsanstalten Videotelefonie zum Einsatz kommt mit welchem Ergebnis abgeschlossen? Frage 2: lnwieweit liegt es in der Autonomie der Anstaltsleitungen Videotelefonie in den JVAen einzurichten und inwiefern forciert das SMJus die Ausstattung mit Videotelefonie in den JVAen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 tffilw TOB Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/890-KLR Dresden, 2. Oktober 2018 MIT o ¡ lUsll¡/OttZU€54ÊAMTË vvwwJoB-MrT-¡.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Þresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu êrre¡chen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch sign¡srte sowie f ür verschlüsselts elektronische Dokumentè nur über dâs Eleklronische Gsrichts- und Verwaltungspostlach; nàhere lnformationen unter M.egvp.de Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUNI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN M:l&ritÃ\¡glL-.\ry Die Prüfungen, ob und wenn ja wann die in der JVA Zeithain erfolgreich eingeführte Möglichkeit der Nutzung von Videotelefonie durch Gefangene auf weitere Anstalten ausgedehnt wird, dauern derzeit noch an. Frage 3: Wie viele Videotelefonieplätze existieren aktuell in der JVA Zeithain, welche Kosten waren mit der Errichtung von Videotelefonie verbunden und welche baulichen Veränderungen (2. B. Ertüchtigung von Fernmeldeleitungen im Gebäude) mussten ggf. in Höhe welcher Kosten vorgenommen werden? Die JVA Zeithain verfügt über einen Videotelefonieplatz. Die Kosten der Einrichtung beliefen sich auf ca. 800 € für die Hardware (Monitor, PC, Headset, Webcam etc.) und ca.70 € für das Betriebssystem. Die Ertüchtigung der Leitung erfolgte im Zuge weiterer Umbaumaßnahmen, so dass hierfür keine separaten Kosten anfielen. Frage 4: lnwieweit liegt die Ursache in den Beweggründen, dass lediglich Inhaftierte, deren Familien bzw. Bezugspersonen, die mehr als 200 km von der Anstalt entfernt wohnen, von der Möglichkeit der Videotelefonie Gebrauch machen können, darin, dass die Kapazitäten der JVA Zeithain allen lnhaftierten Videotelefonie zu ermöglichen , nicht bestehen? Die Videotelefonie soll der Aufrechterhaltung, Stabilisierung und Unterstützung von förderungswürdigen Kontakten, welche auf dem üblichen Besuchsweg nicht oder nur stark eingeschränkt möglich wären, dienen und stellt damit eine Alternative zur üblichen Besuchsdurchführung für Gefangene dar. Priorität hat weiterhin die Förderung des persönlichen Kontakts und Besuchs, ln der JVA Zeithain sind feste Zeiten für den Skype-Besuch eingerichtet, die aktuell den Bedarf an Videotelefonie decken. Frage 5: lnwiefern ist geplant, da aktuell lediglich lnhaftierten, deren Familien bzw. Bezugspersonen mehr als 200 km von der Anstalt entfernt wohnen, die Möglichkeit der Videotelefonie zur Verfügung steht, auch anderen lnhaftierten dies zu ermög- Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN FBl-l&4iw lichen, deren Familienmitglieder bzw, Bezugspersonen z. B. mobilitätseingeschränkt sind oder sich finanziell die Anreise n¡cht leisten können? Die Möglichkeit der Videotelefonie als alternative Besuchsmöglichkeit für o.g. Personenkreis steht in der JVA Zeithain grundsätzlich allen Gefangenen offen. Die Teilnahme kann auf Antrag unter Angabe eines wichtigen Grundes zugelassen werden, sofern sich aus der grundsätzlichen Prüfung der Eignung des Gefangenen keine Bedenken ergeben. Wichtige Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn persönliche Besuche vor Ort aufgrund der räumlichen Entfernung (hier: außerhalb eines 200 km Radius), des gesundheitlichen Zustandes oder der finanziellen Situation des Besuchers nicht durchführbar sind. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2018-10-04T14:36:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes