STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Wurlitzer (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/14744 Thema: Bürgerpolizisten in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Bürgerpolizisten gibt es im Freistaat Sachsen? Zum Stichtag 1. September 2018 waren 420 Polizeibeamtinnen und -beamte als Bürgerpolizisten eingesetzt. Frage 2: Welche örtlichen Dienststellen für Bürgerpolizisten sind im Freistaat Sachsen vorhanden? Bitte Adressen der Dienststellen angeben. Frage 3: Welche dieser Dienststellen sind nicht in den vorhandenen Polizeirevieren /Polizeiposten integriert, sondern haben gesonderte Adressen. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Organisation der Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst im Freistaat Sachsen (VwV Polizeiorganisation - VwV PolOrg) regelt die Aufbauorganisation der dem Staatsministerium des Innern, Abteilung 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Landespolizeipräsidium -, nachgeordneten Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst in den Anlagen 1 bis 9. In der Aufbauorganisation der sächsischen Polizei existieren keine „Dienststellen für Bürgerpolizisten" im Sinne der Anfrage. Vielmehr sind die Bürgerpolizisten Bestandteil des Streifendienstes der Polizeireviere in den Polizeidirektionen Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau. Die Adres- .IMMIZ e Z . Zna. = r 37 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/65/64 Dresden, 15. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN sen der Polizeidirektionen sowie der nachgeordneten Polizeireviere und Polizeistandorte können dem Internetauftritt der sächsischen Polizei (www.polizei.sachsen.de) entnommen werden. Darüber hinaus findet der in der Fragestellung genutzte Begriff „Polizeiposten" keine Verwendung in der VwV Polizeiorganisation. Frage 4: Welche Kosten sind dem Freistaat Sachsen für die Einrichtung der Dienststellen für die Bürgerpolizisten in den Jahren 2014bis 2017 entstanden? Bitte getrennt nach Jahren angeben. Wie bereits im Rahmen der zusammenfassenden Antwort auf die Fragen 2 und 3 aufgezeigt , ist der Bürgerpolizist keine gesonderte Organisationseinheit, sondern Bestandteil des Streifendienstes der Polizeireviere (siehe Anlage 10 der VwV PolOrg). Eine alleinige Nutzung von Liegenschaften/Räumlichkeiten durch Bürgerpolizisten ist in der sächsischen Polizei grundsätzlich nicht vorgesehen. Vor diesem Hintergrund können die angefragten Kosten im Sinne der Fragestellung nicht angegeben werden. Frage 5: Welche Kosten sind dem Freistaat Sachsen für die Gehälter/Besoldung der Bürgerpolizisten in den Jahren 2014 bis 2017 entstanden? Bitte getrennt nach Jahren angeben. Die Kosten wurden über den Personalbestand am 1. Januar des jeweiligen Jahres und die Pauschsätze zur Ermittlung der Personalausgaben erhoben. Freistaat SACHSEN Personalkosten in T€ 2013 2014 2015 2016 2017 17.365,3 17.721,2 18.886,5 19.426,0 20.454,9 Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dr. Matthias Haß Seite 2 von 2 2018-10-15T09:26:46+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes