STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/14751 Thema: Energiesparendes, ökologisches und ressourcensparendes Bauen und Sanieren in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: A) Energieverbrauch des Gebäudebestandes in Sachsen Frage 1: In welcher Höhe müssen in den nächsten zehn Jahren Investit ionen im sächsischen Gebäudebestand getät igt werden, um den bestehenden Sanierungsrückstand hinsichtl ich der Erfül lung des Kl imaschutzplans 2050 der Bundesreg ierung zu überw inden und welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergrei fen, um diesen Rückstand zu überwinden? Der Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung beinhaltet keine Projektion auf die im Eigentum des Freistaates Sachsen befindlichen Liegenschaften. Die Bau- und Liegenschaftsverwaltung arbeitet auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen, die zur Erreichung klimapolitischer Vorgaben bestehen. Für die Bewirtschaftung des landeseigenen Immobilienbestandes wird der mit der Suffizienz in Verbindung stehende Rohstoff- und Energieverbrauch zum Inhalt von Investitionsentscheidungen gemacht, indem zu erwartende Bewirtschaftungskosten in Entscheidungsprozesse einfließen. Weitere Informationen liegen der Staatsregierung hierzu nicht vor. FreistaateeSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-1052/6/7 Dresden,12 . November 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche Heizungsarten und welche für die Heizung und Warmwasserberei tung verwendeten Energieträger werden im Freistaat Sachsen derzeit zu welchen Antei len in Wohngebäuden bzw. für Wohngebäudeflächen genutzt? Statistische Informationen zu den Heizungsarten, die den vollständigen Wohnungsbestand abbilden, liegen der Staatsregierung nur als Daten der Zensusbefragung im Jahr 2011 vor. Insofern sind die Daten des Zensus 2011 die aktuellsten, die vorliegen. Heizungsart Wohnungen in Sachsen in % Insgesamt 2.325.844 davon Sammelheizung 2.159.356 92,9 davon - Fernheizung (Fernwärme) 588.140 25,3 - Etagenheizung 158.197 6,8 - Blockheizung 69.156 3,0 - Zentralheizung 1.343.863 57,8 Einzel-/Mehrraumöfen (auch Nachtspeicherheizung) 146.201 6,3 Keine Heizung im Gebäude oder in den Wohnungen 20.287 0,9 Zum verwendeten Energieträger sind bei der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) 2011 keine Daten erfasst. Weitere statistische Informationen liegen nur in Teilmengen zum Mikrozensus 2014 - Zusatzprogramm Wohnsituation oder in der Bautätigkeitsstatistik aus dem Jahr 2017 vor. Beim Mikrozensus handelt es sich um eine einprozentige Stichprobe nur bewohnter Wohnungen mit einer Hochrechnung auf die gesamte Zahl der Wohnungen. Wohngebäude werden nur teilweise, Wohngebäudeflächen nur in einem anderen Zusammenhang statistisch ausgewiesen '. Bewohnte Wohnungen in Wohngebäuden insgesamt (in 1.000) 1.930 in % Art der Beheizung2 mit Sammelheizung 1.846 95,6 darunter - Fernheizung 577 29,9 - Etagenheizung 96 5,0 - Block -/Zentralheizung 1.184 61,3 mit Einzel- oder Mehrraumöfen 85 4,4 überwiegend verwendete Energieart der Beheizung - Fernwärme 577 25,8 -Gas 927 41,4 Quelle: Mikrozensus 2014— Zusatzerhebung Wohnen https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaatJEinkommenKonsumLebensbedinqungenNVohnen/Wohnen.html Ausgewählte Publikationen; Ziehblatt Bestand an Wohnungen; Excel -Tabelle Ziehblätter WS -02 und WS -02P in Prozent) 'Mehrfachangaben sind möglich Seite 2 von 42 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN - Elektrizität (Strom) 45 2,0 - Heizöl 264 11,8 - Briketts, Braunkohle 39 1,7 - Koks, Steinkohle / - Holz, Holzpellets 51 2,3 - Biomasse (außer Holz), Biogas / - Sonnenenergie / - Erd- und andere Umweltwärme, Abluftwärme 23 1,0 Anmerkungen: - Zellen, bei denen ein „I" eingetragen ist, haben keinen Aussagewert, weil die Stichprobenmenge zu klein war Freistaat SACHSEN Wohnungen in Nichtwohngebäuden (z. B. die Hausmeisterwohnung im Schulgebäude) sind von dieser Darstellung nicht erfasst, weil die Stichprobennnenge im Mikrozensus (1 %) so klein war, dass keine statistische Verwertung möglich war. Zusätzlich zu den Zensus- und Mikrozensus -Daten sind Informationen in der Bautätigkeitsstatistik 2017 verfügbar, die zwar die derzeitige Entwicklung — und damit einen Trend — abbilden, jedoch keine Daten zum Bestand liefern und somit mit den Bestandsdaten der GVVZ 2011 und des Mikrozensus 2014 nicht vergleichbar sind. Die im Jahr 2017 fertiggestellten Wohngebäude wurden mit folgender Heizungsart ausgestattet: Art der Beheizung Wohngebäude insgesamt in % insgesamt 3.591 mit Sammelheizung, 3.565 99,3 davon - Fernheizung 142 3,9 -Etagenheizung 12 0,3 -Blockheizung 41 1,1 - Zentralheizung 3.370 93,8 mit Einzel- oder Mehrraumöfen 22 0,6 ohne Heizung 4 0,1 Neu fertiggestellte Wohngebäude wurden mit folgenden Energieträgern beheizt: Bautätigkeitsstatistik 2017* Fertiggestellte Wohngebäude zusammen: 3.591 in % Zur Heizung verwendete primäre Energie Öl 29 0,8 Gas 1.506 41,9 Strom 54 1,5 Fernwärme/Fernkälte 142 3,9 Geothermie 571 15,9 Umweltthermie 1.128 31,4 Solarthermie 18 0,5 Holz 114 3,2 Biogas/Biomethan 3 0,1 Seite 3 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Sonstige Biomasse 8 0,2 Sonstige Energie 14 0,4 keine Energie 4 0,1 Bautätigkeitsstatistik 2017* Fertiggestellte Wohngebäude zusammen: 3.591 in % Zur Warmwasserbereitung verwendete primäre Energie Öl 25 0,7 Gas 1.231 34, Strom 77 2,1 Fernwärme/Fern kälte 140 3,9 Geothermie 551 15,3 Umweltthermie 1.092 30,4 Solarthermie 309 8,6 Holz 93 2,6 Biogas/Biomethan 4 0,1 sonstige Biomasse 7 0,2 sonstige Energie 11 0,3 keine Energie 51 1,4 *Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Bautätigkeitsstatistik 2017 Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche Heizungsarten und welche für die Heizung und Warmwasserbereitung verwendeten Energieträger w erden im Freis taat Sachsen derzei t zu w elchen Antei len in Nichtwohngebäuden bzw. für Nichtwohngebäudeflächen genutzt? Nichtwohngebäude wurden im Rahmen der GWZ 2011 und beim Mikrozensus 2014 — Zusatzprogramm Wohnsituation nur erfasst, wenn sich darin Wohnraum befand (z. B. die Hausmeisterwohnung in einem Schulgebäude). In diesen Fällen waren die Stichprobenmengen jedoch so gering, dass keine statistischen Aussagen möglich waren. Somit liegen der Staatsregierung für die Nichtwohngebäude nur die Daten der Bautätigkeitsstatistik 2017 vor, also keine Bestandsdaten. Die im Jahr 2017 fertig gestellten Nichtwohngebäude wurden mit folgenden Heizungsarten ausgestattet: Art der Beheizung Wohngebäude insgesamt in % insgesamt 1.063 in % mit Sammelheizung, 398 37,4 davon -Fernheizung 80 7,5 - Etagenheizung 3 0,3 -Blockheizung 11 1,0 - Zentralheizung 304 28,6 mit Einzel- oder Mehrraumöfen 63 5,9 ohne Heizung 602 56,6 Seite 4 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Bautätigkeitsstatistik 2017* Fertiggestellte Nichtwohngebäude zusammen: 1.063 in % Zur Heizung verwendete primäre Energie Öl 12 1,1 Gas 201 18,9 Strom 49 4,6 Fernwärme/Fern kälte 80 7,5 Geothermie 19 1,8 Umweltthermie 50 4,7 Solarthermie 2 0,2 Holz 31 2,9 Biogas/Biomethan 2 0,2 sonstige Biomasse / / sonstige Energie 15 1,4 keine Energie 602 56,6 Bautätigkeitsstatistik 2017* Fertiggestellte Nichtwohngebäude zusammen: 1.063 in % Zur Warmwasserbereitun. verwendete frimäre Ener• le 01 11 1,0 Gas 162 15,2 Strom 106 10,0 Fernwärme/Fernkälte 70 6,6 Geothermie 15 1,4 Umweltthermie 32 3,0 Solarthermie 8 0,8 Holz 19 1,8 Biogas/Biomethan 2 0,2 sonstige Biomasse / / sonstige Energie 10 0,9 keine Energie 628 59,1 *Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Bautätigkeitsstatistik 2017 Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie hoch is t gegenwärt ig der durchschni t t l iche Pr imär- und Endenergiebedarf für Heizwärme und Warmwasserbereitung bei Wohngebäuden im Freistaat Sachsen pro m2 (Bitte nach Heizungsart und Art der Warmwasserbereitung, dem verwendeten Energieträger und dem durchschnittl ichen Primärenergiefaktor aufschlüsseln.)? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Daten vor. Frage 5: Wie hoch is t gegenwärt ig der durchschni t t l iche Pr imär- und Endenergiebedarf für Heizwärme und Warmwasserberei tung bei Nichtwohngebäuden im Freistaat Sachsen pro m2 (Bi t te nach Heizungsart und Art der Warmwasserberei tung, dem verwendeten Energieträger und dem durchschnittl ichen Primärenergiefaktor aufschlüsseln.)? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Daten vor. Seite 5 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freis taat SACHSEN Frage 6: Wie hat sich jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 der durchschnitt l iche Primär- und Endenergiebedarf für Heizwärme und Warmwasserbereitung bei Wohngebäuden im Freistaat Sachsen pro m2 entwickelt? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Daten vor. Frage 7: Wie hat sich jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 der durchschnitt l iche Primär- und Endenergiebedarf für Heizwärme und Warmwasserberei tung bei Nichtwohngebäuden im Freistaat Sachsen pro m2 entwickelt? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Daten vor. Frage 8: Wie haben sich die durchschnitt l iche Wohnungsgröße und der durchschnitt l iche Primär - und Endenerg iebedarf für Heizwärme und Warmwasserberei tung bei Wohngebäuden in Sachsen seit 2008 entwickelt? Die durchschnittliche Wohnungsgröße (Wohnfläche je Wohnung) hat sich seit dem Jahr 2008 wie folgt entwickelt: Fortschreibung der Wohngebäude- und Wohnungsbestände basierend auf den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählungen der Jahre 1995 und 2011 Freistaat Sachsen Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden Insgesamt Wohnfläche durchschnittl iche Wohnungsgröße in m2 Anzahl in 100 m2 31.12.2008 2.327.579 1.626.982 69,9 31.12.2009 2.325.444 1.628.529 70,0 31.12.2010 2.325.578 1.631.661 70,2 31.12.2011 2.324.242 1.733.802 74,6 31.12.2012 2.325.863 1.738.089 74,7 31.12.2013 2.328.770 1.743.728 74,9 31.12.2014 2.333.896 1.751.511 75,0 31.12.2015 2.339.386 1.759.080 75,2 31.12.2016 2.347.833 1.769.486 75,4 31.12.2017 2.356.003 1.778.891 75,5 (Hinweis: Mit der GWZ 2011 wurde die Fortschreibung der Daten ab der GWZ 1995 bereinigt. Deshalb kommt es ab dem Jahr 2011 zu einer deutlichen Erhöhung der durchschnittlichen Wohnfläche.) Seite 6 von 42 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaate i l SEN Frage 9: Welche Mögl ichkei ten der Heizenergie -Einsparung sieht d ie Staatsregierung in welchen Bereichen? Wie im Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 festgestellt, gibt es Potenziale für die Heizenergieeinsparung entlang der gesamten Umwandlungskette, von der Erzeugung über die Verteilung bis zur Anwendung von Nutzenergie. Wesentliche Beispiele sind: • die Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz durch bauphysikalische und anlagentechnische Maßnahmen entsprechend den jeweiligen technischen, wirtschaftlichen und nutzungsbedingten Gegebenheiten sowie • der effiziente Energieeinsatz zur Heizenergiebereitstellung durch die Kraft -Wärme- Kopplung (KWK). Insbesondere die Reduzierung des Primärenergieeinsatzes von fossilen Energieträgern für die Bereitstellung von Raumwärme in bestehenden Gebäuden kann grundsätzlich auf vier Arten bzw. einer Kombination dieser erfolgen: 1. durch die Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäudehülle, 2. durch die Optimierung des Betriebes sowie die Verbesserung der Energieeffizienz der technischen Gebäudeausrüstung, 3. durch eine Erhöhung des prozentualen Anteils erneuerbarer Energien zur Gebäudeheizung und 4. durch eine Veränderung des Nutzerverhaltens im Ergebnis gezielter Schulung und Information . Die genannten Punkte sowie deren Kombinationen ergeben ein erhebliches Spektrum denkbarer Möglichkeiten und Maßnahmen, deren technische, wirtschaftliche, regionale, lokale und städtebauliche Umsetzbarkeit immer den Einzelfall berücksichtigen muss. Eine vollständige Auflistung aller denkbaren Maßnahmen und Maßnahmenkombinationen ist aus vorgenannten Gründen nicht möglich. Als gesichert kann hingegen gelten, dass die Realisierung von Maßnahmen, die sich unter den Punkten 2. und 4. einordnen lassen, auf Grund des i. d. R. geringeren Investitionsvolumens sowie der minimalen Eingriffe in die Versorgungstechnik und den Baukörper eine hohe Akzeptanz besitzen. Beispiele hierfür wären Maßnahmen zum hydraulischen Abgleich, die Optimierung der Regelungs- und Steuerungstechnik der Heizungsanlagen oder die Reduzierung der Heizenergieverbräuche im Ergebnis veränderten Nutzerverhaltens. In der Erneuerung bzw. im Austausch bestehender Wärmeerzeugungsanlagen und deren Komponenten kann der Gebäudeeigentümer aus einer Vielzahl verschiedener effizienter Heizungstechnologien wählen. Bereits beim Ersatz bestehender Wärmeerzeuger mit fossilen Brennstoffen durch den Einsatz von Brennwerttechnologie, lassen sich bis zu 10 % an Heizenergie einsparen, wenn die technischen Randbedingungen zur Brennwertnutzung vorliegen . Gleichzeitig bringt der höhere Effizienzgrad der Umwälzpumpen sowie der Warmwasserbereitung , die häufig im Gesamtpaket enthalten sind, einen Einsparungseffekt. Ebenfalls ohne größere Umbaumaßnahmen lassen sich multivalente Wärmeerzeuger zum Einsatz bringen, bei denen mindestens zwei verschiedene Energieerzeugungstechnologien verwendet werden. Beispiele hierfür sind Kombinationen von: Seite 7 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN • Brennwertkessel und Luftwärmepumpe/bzw. Sole -/Wasser oder Wasser/Wasser- Wärmepumpe, • Brennwertkessel und einer KWK-Technologie (Brennstoffzelle, Mikro-KVVK), • Wärmeerzeugern mit Photovoltaik-Anlagen, • Wärmeerzeugern mit Solarthermieanlagen. Weiterhin bietet die Nutzung nachwachsender Rohstoffe zur Wärmeerzeugung in Form von Pellets, Hackschnitzeln oder Stückholz als Ergänzung oder Ersatz bestehender ineffizienter Heizungsanlagen die Möglichkeit, den Heizenergieeinsatz 002-neutral zu reduzieren. Allen genannten Varianten ist gemeinsam, dass das Wärmeverteilnetz und die VVärmeabgabesysteme hydraulisch abgeglichen sein müssen. Da dies in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht gegeben ist, ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs eine Maßnahme, die für alle Maßnahmen am Heizungsnetz zwingend zu erbringen ist. Für die Gebäude, bei denen eine Effizienzverbesserung der Gebäudehülle technisch und wirtschaftlich machbar ist, stellen VVärmedämmmaßnahmen an den Außenbauteilen (Außenwände , Außenfenster, Dächer, etc.) das Mittel der Wahl dar, um den Einsatz von Heizenergie zur Gebäudebeheizung zu reduzieren. Bedingung hierbei ist, dass die bauphysikalischen Randbedingungen beachtet werden müssen, um Bauschäden auszuschließen. Werden sowohl die bauliche Hülle als auch die technische Anlage saniert, müssen die Wechselwirkungen und Effekte zwischen Gebäudehülle und Heizungsanlage beachtet werden, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Gleiches gilt für schrittweise Sanierungen. Die Sanierung mit Passivhauskomponenten generiert dabei die höchsten Einspareffekte. Hierfür gibt es in Sachsen eine Vielzahl realisierter Beispiele. Eine spezielle Lösung stellen Sanierungskonzepte dar, bei denen solare Energie in Kombination mit saisonalen Großwärmespeichern zur Gebäudebeheizung genutzt wird. Für alle Maßnahmen gilt, dass sowohl bei den ausführenden Gewerken als auch bei den planenden Architekten und Ingenieuren ein hohes Qualifikationsniveau erforderlich ist, um die gewünschten Effekte zu verstetigen. Frage 10: Wie hat sich der absolute Ausstoß von Treibhausgasen (in CO2 -Äquivalenten), der jewei ls durch die Beheizung und Warmwasserberei tung von Wohn- und Nichtwohngebäuden insgesamt entsteht, seit 2008 jährl ich entwickelt? Im Emissionskataster des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie werden die Treibhausgasemissionen des Bereiches der Kleinfeuerungsanlagen erfasst (diese beinhalten auch den nichtstrombasierten Energieträgereinsatz für das Kochen). Eine Witterungsbereinigung erfolgt dabei nicht, d. h. Mehr- oder Minderverbräuche können auch durch kalte oder milde Witterungen entstehen. Die nachfolgende Tabelle gibt die Entwicklung der letzten Jahre wieder (2015 und 2016 vorläufige Werte): Seite 8 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 in kt CO2-äquiv. 5.878 5.688 5.959 4.717 5.091 5.674 4.612 5.040 5.160 Freistaat SACHSEN Hinweis: Anderun gen in den Berechnungsgrundlagen (Energieträgereinsatz, Emissionsfaktoren) können — auch rückwirkend — zu Änderungen im Ergebnis führen. Frage 11: Wie viele Wohn- und Nichtwohngebäude befinden sich gegenwärtig im Eigentum des Freistaates Sachsen (wenn mögl ich nach Anzahl der Gebäude, Wohneinhei ten und Nutzflächen aufschlüsseln), in welchem baul ichen Zustand befinden sie sich und wie vertei len sich die staatseigenen Gebäude bzw. Gebäudeflächen jeweils auf die energetischen Kategorien a) Unsaniert, b) Saniert nach Wärmeschutzverordnung vom 24.02.1982, in der jewei ls gel tenden Fassung, c) Saniert nach Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994, in der jewei ls gel tenden Fassung, d) Saniert nach Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001, in der jeweils geltenden Fassung, e) Saniert nach Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007, in der jeweils geltenden Fassung? Die Flächenverteilung und der bauliche Zustand des aktiven Verwaltungsvermögens der landeseigenen Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Staatsbetriebes SIB ergeben sich aus folgender Übersicht: Gesamt - NUF in rn2 - Nichtwohngebäude - NUF in m2 - Wohngebäude - NUF in m2 - Nutzfläche (NUF) 3.272.099 3.271.010 1.088 davon baulicher Zustand: Gut (=keine wesentlichen baulichen Mängel) 2.202.914 2.202.791 123 Befriedigend (=bauliche Mängel , Nutzung nicht eingeschränkt ) 680.442 680.442 Schlecht (=bauliche Mängel, Nutzung eingeschränkt) 363.396 362.431 965 Abriss (= nicht sanierbar, Nutzung unmöglich) 25.346 25.346 davon Sanierungskategorie: saniert einschl. Neubau 2.771.850 2.771.727 123 unsaniert 500.249 499.283 965 Seite 9 von 42 Ergänzend wird mitgeteilt: STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat Der Freistaat Sachsen hat an die Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH, die Festung Königstein gGmbH und die Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH Schlossliegenschaften verpachtet. Bei den unsanierten Gebäuden handelt es sich um unbewohnte Bereiche (z. B. Dach- und Kellerbereiche, unterirdische Verteidigungsanlagen ), die nicht beheizt werden und auch zukünftig nicht beheizt werden sollen. Insoweit wird davon ausgegangen, dass diese Gebäude nicht von der Anfrage umfasst sind. Zu dem betriebsnotwendigen Vermögen der Liegenschaften der vier Sächsischen Krankenhäuser (SKH) gehören insgesamt 115 (Nichtwohn-)Gebäude, davon im SKH Altscherbitz 23, im SKH Arnsdorf 22, im SKH Großschweidnitz 35 und im SKH Rodewisch 35. Durch das Heim „Haus am Karswald" Arnsdorf werden vier Gebäude genutzt. Aussagen zum baulichen Zustand dieser Gebäude liegen nicht vor. Zu den Angaben der Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau" wird auf die Anlage 1 verwiesen . Erläuterungen zur Tabelle, Anlage 1: In der Spalte 1 „Gebäude" werden die 21 Gebäude der Stiftung aufgeführt. In der Spalte 2 „Bauzustand" werden entsprechend der Verfahrensweise des Staatsbetriebes SIB die Bauzustände „gut", „befriedigend", „schlecht" und „Abriss" sowie als weitere Kategorie der Stiftung „wird saniert" aufgeführt. Von den in der Tabelle aufgeführten Gebäuden werden Folgende als Wohngebäude genutzt: Bauhof 3 - 7, Bauhof 8 - 11, Hermannsbad 6, Villa Bellevue. Im Bauhof 1 - 2 befinden sich zwei Ferienwohnungen sowie eine Schauwerkstatt und ein Fahrradverleih. Zu den Studentenwohnheimen, Mensen und Bürogebäuden der Studentenwerke wird auf die Angaben in Anlage 2 verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen , was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Eine datenbankmäßige Erfassung nach den in der Fragestellung unter Buchstaben a) bis e) genannten Vorschriften erfolgt grundsätzlich nicht. Die notwendigen Daten können nur durch Seite 10 von 42 STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN die Sichtung der Objektdaten und eine Auswertung nach den fragegegenständlichen Kriterien erfolgen. Hinzuweisen ist, dass die Gebäude im Eigentum des Freistaates Sachsen aus einem oder mehreren Baukörpern bestehen, wobei die einzelnen Baukörper unterschiedliche bauliche Zustände aufweisen können. Zur Feststellung der Parameter wären folgende Arbeitsschritte erforderlich: 1. das Ziehen der Akten, 2. die Prüfung, ob energetische Maßnahmen durchgeführt worden sind, 3. die Feststellung des erreichten Wärmeschutz -Standards wie o. g. sowie 4. das Anfertigen von Vermerken über die Ergebnisse sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse und Aufbereitung als Antwort auf die Große Anfrage Bei einer geschätzten Bearbeitungszeit von zwei Stunden pro Objektakte würde sich allein für die ca. 2.100 der vom Staatsbetrieb SIB verwalteten Objekte ein Arbeitsaufwand für einen Sachbearbeiter von ca. 4.200 Arbeitsstunden, d. h. ca. 105 Arbeitswochen (= ca. zwei Jahre) ergeben. Frage 12: Wie viele Wohn- und Nichtwohngebäude bzw. welche Gebäudef lächen im Eigentum des Freistaates Sachsen erfül len aktuell den a) EnEV-Standard 2002, b) EnEV-Standard 2007, c) EnEV-Standard 2014, d) KfW Effizienzhaus 70, e) KfW Effizienzhaus 55, f) KfW Effizienzhaus 40, g) Passivhausstandard, h) Nullenergiehausstandard, i) Plusenergiehausstandard? Die Frage kann nur teilweise beantwortet werden. Die Beantwortung ergibt sich aus der folgenden Übersicht: Standard Anzahl Gebäude Fläche Gebäude (HNF) Wohngebäude Nichtwohngebäude Nichtwohngebäude Passivhausstandard 0 6 16.667m2 Plusenergiehausstandard 0 0 0 Zu den Studentenwohnheimen, Mensen und Bürogebäuden der Studentenwerke wird auf die Angaben in Anlage 3 verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Von einer Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse Seite 11 von 42 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACI-ISEN den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen , was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Eine datenbankmäßige Erfassung nach den in der Fragestellung unter Buchstaben a) bis c) genannten Vorschriften erfolgt grundsätzlich nicht. Die notwendigen Daten können nur durch die Sichtung der Objektdaten und eine Auswertung nach den fragegegenständlichen Kriterien erfolgen. Hinzuweisen ist, dass die Gebäude im Eigentum des Freistaates Sachsen aus einem oder mehreren Baukörpern bestehen, wobei die einzelnen Baukörper unterschiedliche bauliche Zustände aufweisen können. Zur Feststellung der Parameter wären folgende Arbeitsschritte erforderlich: 1. die Feststellung der seit 2002 von Baumaßnahmen betroffenen Gebäude, 2. das Ziehen der Akten, 3. die Prüfung, ob dabei energetische Maßnahmen durchgeführt worden sind, 4. die Feststellung des erreichten EnEV-Standards wie o. g. sowie 5. das Anfertigen von Vermerken über die Ergebnisse sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse und Aufbereitung als Antwort auf die Große Anfrage Der erforderliche Zeitaufwand zur Prüfung der unter Arbeitsschritt 1. festgestellten Baumaßnahmen wird auf ca. 2 Stunden geschätzt. Bei ca. 2.100 Gebäuden im Bestand des SIB beträgt der Zeitaufwand insgesamt 4.200 Stunden, d. h. ca. 105 Arbeitswochen (= ca. 2 Jahre). Der Effizienzhausstandard der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezieht sich auf Wohngebäude und ist für Liegenschaften im Eigentum des Freistaates Sachsen nicht relevant. Frage 13: Wie hoch schätzt die Staatsregierung den Sanierungsrückstand der Liegenschaften im Eigentum des Freistaates Sachsen h insicht l ich der Erfü l lung des Kl imaschutzplans 2050 der Bundesregierung ein, in welcher Höhe müssen in den nächsten zehn Jahren Investit ionen für die energetische Gebäudesanierung der Liegenschaften im Besitz des Freistaates Sachsen getätigt werden, um diesen Sanierungsrückstand abzubauen und welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergrei fen, um diesen Sanierungsrückstand zu überwinden? Auf die Antwort auf die Frage A) 1. wird verwiesen. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Bezüglich des Bereichs der Studentenwerke wird davon ausgegangen, dass allein für die Sanierung der bisher unsanierten, d. h. für die Erstsanierung, und der bereits wieder — nach ca. 25 bis 30 Jahren — für eine Sanierung anstehenden Wohnheime mindestens ein Bedarf von ca. 70 Mio. EUR vorliegt. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass bei den Wohnheimen auf Seite 12 von 42 STAATSMINISTERWM DES INNERN Freistaat SACHSEN Grund des häufigen Wechsels der Mieter ein erhöhter Sanierungsbedarf besteht. Die technischen Anlagen (z. B. Medien) sind einem hohen Verschleiß ausgesetzt und nach dem oben genannten Zeitraum bereits verschlissen. Hinzu kommen neue Anforderungen auf Grund veränderter Vorschriften. Bei einer Erstsanierung und einer erneuten Sanierung werden die jeweils neuesten energetischen Richtlinien beachtet. Frage 14: Welche Heizungsarten und welche für d ie Heizung und Warmwasserberei tung verwendeten Energieträger werden derzeit zu welchen Antei len in den landeseigenen Liegenschaften genutzt? In den landeseigenen Liegenschaften kommen verschiedene Heizungsarten zum Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Niedertemperaturkessel, Brennwertkaskaden, Wärmepumpen sowie Blockheizkraftwerke. Im Jahr 2017 wurden die verschiedenen Energieträger für die Heizung und die VVarmwasserbereitung zu folgenden Anteilen genutzt: • Erdgas 28,3 °A, • Fernwärme 67,6 %, • Heizöl 2,7 %, • regenerative Energien und sonstige 1,4%. Hinsichtlich der eingesetzten Technologien zur Nutzung von regenerativer Energie für die Wärmeversorgung wird auf die Antwort auf die Frage A) 17. verwiesen. Zu den Angaben der Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau" wird auf die Anlage 1 verwiesen . Erläuterungen zur Tabelle in Anlage 1: In der Spalte 4 „Energieträger" werden die Energieträger je Gebäude genannt. Hierbei handelt es sich überwiegend um Erdgas. Lediglich das Alte Schloss wird mit Strom geheizt. Die Heizung der Reithalle erfolgt mit Öl. Die Technikzentrale wird mit Erdgas und Holzpellets geheizt. Zu den Angaben der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH wird auf die Anlage 2 verwiesen. Zu den Sächsischen Krankenhäusern liegen folgende Angaben vor: Einrichtung Heizungsart verwendete Energieträger Anteil in % SKH Altscherbitz Blockheizkraftwerk Erdgas k. A. Photovoltaik k. A. Geothermie Erdwärme k. A. Elektroenergie k. A. SKH Arnsdorf Blockheizkraftwerk Erdgas 100 SKH Großschweidnitz zwei Blockheizkraftwerke 73,9 Gaskessel Erdgas <25,1 Seite 13 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Elektroenergie <1,0 SKH Rodewisch Warmwasserheizung Erdgas 97,4 Öl 2,6 Heim „Haus am Karswald" Energieverbund mit dem SKH Arnsdorf (Erdgas) (100) 'ZhSEN (k. A. = keine Angaben möglich, Grund: Die Nutzung erneuerbarer Energien ist stark von Umwelteinflüssen , wie Sonnenscheindauer, Außentemperatur und Windverhältnissen abhängig, so dass weite Teile des Energiebedarfs dennoch aus herkömmlichen Energieträgern gedeckt werden müssen. Der Anteil der jeweiligen Energieträger an der Bedarfsdeckung schwankt aufgrund dieser Einflüsse täglich. Die auf dem Stationsgebäude Haus 7/8 installierte Photovoltaikanlage zur VVarmwasserbereitung trägt nach Schätzungen des zuständigen Planers ca. 20 % des Energiebedarfs für die Warmwasserbereitung dieses Gebäudes bei.) Frage 15: Wie hoch ist gegenwärtig der durchschnitt l iche Primär- und Endenergiebedarf der landeseigenen Liegenschaften des Freistaates Sachsen für Heizwärme und Warmwasserbereitung pro m2 (Bi t te nach Heizungsart , dem verwendeten Energieträger und dem durchschnittl ichen Primärenergiefaktor aufschlüsseln.)? Der jeweilige Endenergiebedarf respektive Primärenergiebedarf eines Gebäudes ist ein theoretischer Wert, der insbesondere im Zuge von Neubaumaßnahmen, Sanierungen, Energieanalysen , etc. berechnet wird, um z. B. die Energieeffizienz eines Gebäudes zu ermitteln oder die Grundlagen für die Dimensionierung der Anlagentechnik vorzunehmen. Baumaßnahmen umfassen nicht zwingend komplette Gebäude, sondern teilweise auch nur Gebäudeteile. Die Bedarfsermittlung erfolgt dabei grundsätzlich nur für den die jeweilige Maßnahme betreffenden Gebäudeteil. Für Bestandsliegenschaften liegt die Erfassung des Energiebedarfs i. d. R. nicht vor. Eine flächendeckende Erfassung erfolgt aufgrund des hohen Aufwands nicht. Da die Berechnung des Bedarfs unter normativen Bedingungen erfolgt, spiegelt dieser auch nicht den tatsächlichen Verbrauch eines Gebäudes wider. Daher werden ausschließlich tatsächliche Endenergieverbräuche systematisch erfasst. Eine Unterteilung nach Warmwasser und Heizwärme sowie eine Zuordnung zu den einzelnen Heizungsarten erfolgt dabei aufgrund des hohen Erfassungsaufwandes nicht. Ausgehend davon ergibt sich für den Zuständigkeitsbereich des Staatsbetriebes SIB folgende Verbrauchsaufstellung: Energieträger spezifischer Endenergiebrauch in kWh/m2 (2017) Primärenergiefaktor gesamt Erdgas H 96 1,1 Fernwärme 99 1,3 Heizöl EL 101 1,1 Holz 166 1,2 Die Primärenergiefaktoren sind der DIN 18599 entnommen und werden so auch für die Aufgabenerledigung beim Staatsbetrieb SIB verwendet. Genauere Informationen existieren zu den Gebäuden der Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau" und der Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH. Seite 14 von 42 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zu den Angaben der Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau" wird auf die Anlage 1 verwiesen . Erläuterungen zur Tabelle in Anlage 1: In den weiteren Spalten der Tabelle wird für die Jahre von 2008 bis 2017 der Endenergiebedarf gesamt und je m2 ab Fertigstellung bzw. bei Nutzung durch die Stiftung aufgeführt. Bei Gebäuden, die durch Mieter beheizt werden/wurden, liegen keine Daten zum Endenergieverbrauch vor. Zu den Angaben der Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH wird auf die Anlage 4 verwiesen. Angaben zu den Sächsischen Landeskrankenhäusern liegen hierzu nicht vor. Frage 16: Wie hat sich jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 der durchschnitt l iche Primär- und Endenergiebedarf der landeseigenen Liegenschaften des Freistaates Sachsen für Heizwärme und Warmwasserbereitung pro m2 sowie insgesamt jährl ich entwickelt und welche Heizkosten sind dadurch entstanden? Die absoluten und spezifischen Energieverbräuche der Jahre von 2008 bis 2017 sowie die entsprechenden Heizkosten können nachfolgender Tabelle entnommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der absolute Verbrauch witterungsbereinigt ist. Jahr absoluter witterungsbereinigter Endenergieverbrauch in kWh/m2 durchschnittl icher spezifischer Verbrauch in kWhirn2 Heizkosten in € 2008 349.263 139 26.187.852 2009 333.875 127 26.754.688 2010 320.017 102 26.952.138 2011 390.703 105 29.205.072 2012 439.920 107 37.675.511 2013 425.087 115 39.575.546 2014 442.280 116 34.824.159 2015 452.616 104 35.989.986 2016 460.871 119 34.079.737 2017 466.406 116 33.623.352 Zu den Heizkosten der Stiftung „Fürst-Pückler-Park Bad Muskau" wird auf die Anlage 5 verwiesen . Angaben zu den Sächsischen Landeskrankenhäusern liegen hierzu nicht vor. Frage 17: Welche Gebäude des Freis taates Sachsen s ind jew ei ls mi t w elchen Erneuerbare- Energien -Technologien (z. 6. Photovol taik, Solarthernnie, Geothermie) ausgestattet (Bi t te jewei ls Technologie, Deckungsbei trag am Endenergieverbrauch und Leistung aufschlüsseln.)? Seite 15 von 42 STAATSMIN1STERIUM I 1 1 = F re is t aa t DES INNERN I ! SACHSEN Die Angaben für die Gebäude im Zuständigkeitsbereich des Staatsbetriebes SIB können der Anlage 6 entnommen werden. Darüber hinaus ist lediglich ein Wirtschaftsgebäude des SKH Altscherbitz mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Nähere Angaben zum Deckungsbeitrag sowie zur Leistung liegen hier nicht vor. Zu der Universitätsmedizin in Dresden und Leipzig Universitätsmedizin in Dresden (Universitätsklinikum Dresden Anstalt des öffentlichen Rechts [AöR] und Medizinische Fakultät der Universität Dresden) Objekt Standort Technologie Deckung Leistung UKD H 21, Pfoten- Dresden Photovoltaikanlage ca. 1,16 %Jahresener- 57,7 kWpeak hauer Str. gieverbrauch UKD H 70, Senefelder Dresden Photovoltaikanlage ca. 0,4 % Jahresener- 16,8 kWpeak Str. 2 gieverbrauch UKD H100, Alleman- Dresden Photovoltaikanlage ca. 1,0 % Jahresener- 40,9 kWpeak nenstraße 14 gieverbrauch Die Gebäude des UKD sind am Fernwärmenetz der DREWAG angebunden. Fernwärme aus Kraft -Wärme -Kopplung ist im Erneuerbare -Energie -Wärme -Gesetz (EEWärmeG) als Ersatzmaßnahme für erneuerbare Energien aufgeführt. Dadurch werden die Forderungen gemäß EEWärmeG zur Nutzung regenerativer Wärmequellen erfüllt. Universitätsmedizin in Leipzig (Universitätsklinikum Leipzig AöR und Medizinische Fakultät der Universität Leipzig) Es bestehen keine dezentrale Erneuerbare -Energien -Technologien oder dezentrale Energieerzeugungsanlagen . Die Gebäude des UKL sind am Fernwärmenetz der Leipziger Stadtwerke angebunden. Fernwärme aus Kraft -Wärme -Kopplung ist im EEWärmeG als Ersatzmaßnahme für erneuerbare Energien aufgeführt. Dadurch werden die Forderungen gemäß EEWärmeG zur Nutzung regenerativer Wärmequellen erfüllt. Für die Wohnheime der Studentenwerke sind in den Tabellen die Anlagen mit Erneuerbare- Energie -Technologien aufgeführt: Studentenwerk Chemnitz-Zwickau Objekt Standort Technologie Deckung Leistung Reichenhainer Straße Chemnitz Röhrenkollektoren ca 30 % Gesamt- 450 35/37 ... warme kWhirn2*a Vettersstraße 52 Chemnitz Photovoltaikanlage ca. 9 % Energiever- 29,5 kWpeak brauch Vettersstraße 54 Chemnitz Photovoltaikanlage ca. 9 % Energiever- 24,5 kWpeak brauch Innere Schneeberger ca. 30 % Gesamt- 424 Straße 23 Haus 1 Zwickau Flachkollektoren wärme kWh/m'a Seite 16 von 42 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Studentenwerk Freiber Freistaat SACHSEN Objekt Standort Technologie Deckung Leistung Agricolastr. 14/16 Freiberg Solarthermie ca. 7% Warmwasser k.A. Winklerstraße 12 Freiberg Solarthermie ca. 13 % Warmwask .A. ser Winklerstraße 16 Freiberg Solarthermie ca. 7% Warmwasser k.A. ca. 70 % am Ener- 5 kW Elt, Heinrich -Heine -Str. 11 Freiberg BHKW gieverbrauch, Wär- 13 kW Wärme me keine Messung Schwanenteich Haus 2 Mit tweida Solarthermie ca. 6% Gesamtk .A. wärme Studentenwerk Leipzi Objekt Standort Technologie Deckung Leistung Nürnberger Str. 42-48, Leipzig Photovoltaikanlage 4,60 % Energiever- 14,4 kWpeak Brüderstr. 26 brauch J.-R.-Becher-Str. 3-11 Leipzig Solaranlage 8,82 % Energiever- 1 kWh/m2*a brauch Titaniaweg 7 Leipzig Solaranlage 8,27 % Energiever- 1 kWh/m2*a brauch Mannheimer Str. 5-7 Leipzig Grauwasser 1,40 % Energiever- 1.000 1 brauch Gärtnerstr. 181 Leipzig Solaranlage 3,63 % Energiever- 1 kWh/m2*a brauch Mainzer Str. 2 Leipzig Photovoltaikanlage 5,16 % Energiever- 19,8 kWpeak brauch Das Studentenwerk Dresden hat keine für die Frage zutreffenden Anlagen in Nutzung. Frage 18: Wie viel fossi le Energ ie konnte von 1990 b is 2008 durch d ie Nutzung Erneuerbarer- Energien -Technologien an bzw. auf landeseigenen Gebäuden ersetzt und welche Mengen Treibhausgase (in CO2 -Äquivalenten) eingespart werden? Eine Erfassung der eingesetzten regenerativen Energien erfolgte seit dem Jahr 2007. In den landeseigenen Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Staatsbetriebes SIB wurden in den Jahren 2007 und 2008 durch die Nutzung Erneuerbarer -Energien -Technologien 7.640 MVVh fossiler Energie substituiert. Dies entspricht einem vermiedenen CO2-Ausstoß von 2.512,4 t. Die vor 2007 errichteten Anlagen sind in der Erfassung 2007 und 2008 enthalten. Eine Erfassung für die Photovoltaikanlage auf dem Stationsgebäude des SKH Altscherbitz erfolgte nicht. Seite 17 von 42 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 19: Werden in Liegenschaften des Freistaates Sachsen Blockheizkraftwerke zur dezentralen Erzeugung von Elektrizität und/oder Wärme eingesetzt? In den landeseigenen Liegenschaften des Freistaates Sachsen werden Blockheizkraftwerke zur dezentralen Erzeugung von Elektrizität und Wärme eingesetzt. So wurden in den von der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH betriebenen Schlossbetrieben Pillnitz und Moritzburg im Jahr 2014 bzw. 2015 Blockheizkraftwerke eingebaut. Frage 20: Wie viel foss i le Energie und w elche Mengen Treibhausgase (in CO2-Äquivalenten) konnten von 1990 bis 2008 durch die Nutzung von Blockheizkraftwerken in landeseigenen Gebäuden und Liegenschaften ersetzt werden? In den landeseigenen Liegenschaften konnten im Zeitraum von 1990 bis 2008 durch die Nutzung von Blockheizkraftwerken 3.801,2 MVVh fossiler Energie substituiert werden. Dies entspricht einem vermiedenen 002-Ausstoß von 737,4 t. Frage 21: Welches wei tere Energ ieeinsparpotent ial s ieht d ie Staatsreg ierung im sächsischen Gebäudebestand? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. B) Energiesparendes Bauen und Sanieren Frage 1: Welche konkreten Bauaufträge hat der Freistaat Sachsen in den Jahren 2008 bis 2017 im Einzelnen vergeben? Die Staatsregierung ist nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue zur sinngerechten Auslegung gehalten, um den Inhalt der Frage zu ermitteln (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 19. Juli 2012 — Vf. 102-1-11 —). Lediglich Fragen, die zu unbestimmt sind, brauchen nicht beantwortet werden. Hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar sind Parlamentarische Anfragen dann, wenn sich ihr Inhalt bei verständiger Würdigung der gewählten Formulierung der Fragestellung unter Berücksichtigung ggf. zitierter allgemein zugänglicher Quellen und allgemein bekannter Sachverhalte erschließt (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 21. Februar 2013— Vf. 53-1-12 —). Die fragende Fraktion hat den Begriff „Bauaufträge" nicht näher definiert. Aus dem Kontext der Frage B) 2. wird die Frage B) 1. von der Staatsregierung wie folgt verstanden: Welche konkreten Bauaufträge im Sinne des § 103 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat der Freistaat Sachsen in den Jahren 2008 bis 2017 im Einzelnen vergeben? Der Staatsbetrieb SIB hat in den Jahren von 2008 bis 2017 im Sinne des § 103 Abs. 3 GWB folgende Bauaufträge vergeben: Seite 18 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Jahr Anzahl Bauaufträge 2008 21.969 2009 22.228 2010 23.113 2011 21.895 2012 21.735 2013 22.214 2014 23.334 2015 24.381 2016 23.307 2017 23.859 Gesamt 246.282 1•MIZM BBL OIMIR Freistaat SACHSEN Die Anzahl der Bauaufträge im Sinne der Auslegung der Staatsregierung beläuft sich auf 246.282. Die Bauaufträge können konkret benannt werden. Ein Ausdruck sämtlicher Bauaufträge für den Zeitraum 2008 bis 2017 in Form einer aus dem Datensystem des Staatsbetriebes SIB generierten Tabelle würde ca. 6.000 Seiten umfassen. Darauf wird aus ökologischen Gründen verzichtet. Von einer Übersendung der Aufstellung wird daher aus diesem Grund abgesehen. Im Übrigen enthält die Zusammenfassung teilweise Angaben zu Baumaßnahmen, die dem Geheimschutz unterliegen. Einer Beantwortung stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Mit der Frage werden Auskünfte aus Vorgängen begehrt, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit Nummer 3 der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung — VSA) vom 4. Januar 2008 als „VS -Nur für den Dienstgebrauch " eingestuft wurden. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Bei ihrer Entscheidung hat die Staatsregierung eine Abwägung zwischen dem Informationsrecht des Abgeordneten und den Geheimschutzbelangen , insbesondere unter Berücksichtigung des Geheinnhaltungsgrades, durchzuführen. Im vorliegenden Fall sind wichtige Geheimschutzbelange betroffen, weil Rückschlüsse auf Baumaßnahmen gezogen werden können, die dem Geheimschutz unterliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Seite 19 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SEN Frage 2: Inwieweit wurde der Aspekt des Energiebedarfes bei der Vergabe dieser Bauaufträge berücksichtigt und an welchen gesetzlichen Vorgaben wurde sich dabei orientiert? Ein Bauauftrag im Sinne des § 103 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird nach der Durchführung eines Vergabeverfahrens nach § 8c EU der Vergabe- und Vertragsordnung für die Vergabe von Bauleistungen (VOB/A) erteilt. Bei diesem Beschaffungsvorgang werden nur Zuschlagskriterien verwendet, die einerseits in einem konkreten Bezug zum Auftragsgegenstand stehen, andererseits im Vergabeverfahren prüf- und bewertbar sowie in der späteren Vertragsbewirtschaftung auch kontrollier- und sanktionierbar sind. Der Aspekt des Energiebedarfs wird bei Bauaufträgen oberhalb der Schwellenwerte nach § 106 GWB gemäß § 8c EU in der VOB/A berücksichtigt. Aus dem Grund der Verfahrenssicherheit wird der Aspekt des Energiebedarfes nicht im Beschaffungsvorgang als Zuschlagskriterium verwendet, sondern bereits in den Phasen Bedarfsanmeldung und Planung definiert und in der Leistungsbeschreibung vorgegeben. Frage 3: Wie hoch waren die Ausgaben für die Gewährleistung eines möglichst niedrigen Energieverbrauches (in absoluten Zahlen sowie als Prozentsatz von den Gesamtbaukosten) bei diesen Baumaßnahmen im Einzelnen? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 4: Welche Fördermi t telprogramme des Bundes und der Europäischen Union nutze der Freistaat Sachsen in den Jahren 2008 b is 2017 jewei ls für energet ische Sanierungsmaßnahmen in welchem Umfang? Im Rahmen der Städtebauförderung werden vor allem vorhandene Gebäude saniert. Die Städtebauförderung wird im EU -Bereich durch die „RL Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020" vom 14. April 2015 (SächsABI. S. 564) und zuvor durch die „VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013" vom 20. Mai 2008 (SächsABI. S. 879) sowie durch die RL Städtebauliche Erneuerung vom 14. August 2018 (SächsABI. S. 1047) für die nationalen Bund -Länder -Programme: Stadtumbau (SU; bis 2017 SUO für Stadtumbau -Ost; 2017 vom Bund Ost und West zusammengelegt ), Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP), Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP), Soziale Stadt (SSP), Kleinere Städte und Gemeinden — überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke (KSP), Zukunft Stadtgrün (ZSP), Investitionspakt Soziale Integration im Quartier (IVP-IQ), Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (SEP: 1991 bis 2012). Bei der geförderten Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung vorhandener Gebäude sind die gesetzlich geforderten energetischen Standards jeweils umzusetzen. Auch die Herstellung dezentraler Energieversorgungsanlagen ist förderfähig. Es gibt jedoch keinen besonderen Tatbestand der energetischen Sanierung in den Bereichen der Städtebauförderung. Da Seite 20 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN es sich bei der Städtebauförderung darüber hinaus um eine Förderung sogenannter Gesamtmaßnahmen m i t einem Maßnahmebündel m i t zahl reichen einzelnen Maßnahmen und nicht um eine Projektförderung handelt , gibt es hier keine Erfassung der konkreten einzelnen Maßnahmen , die eine statist ische Auswertung von Einzelmaßnahmen ermöglicht. Selbst die anteil ige Förderung der Einzelmaßnahme ist nicht bezifferbar. Inzwischen gibt es über 900 städtebaul iche Gesamtmaßnahmen mit über 70.000 Einzelmaßnahmen . Es wird geschätzt, dass die Umsetzung etwa der Hälf te der Einzelmaßnahmen, also 35.000, in den abgefragten Zeitraum fäl l t . Die Verwaltungsakten l iegen der Bewil l igungsstel le nur tei lweise vor; ein großer Tei l ist an verschiedenen Stel len des Landes ausgelagert. Wenn man für die Sichtung der angenommen Anzahl von Verwal tungsvorgängen vorsicht ig nur jeweils eine halbe Stunde kalkulieren würde, käme man bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro W oche m i t durchschni t t l ich 204 Arbei tstagen im Jahr, das entspr icht 1.632 Arbei tsstunden jährl ich, auf über 22 Arbeitsjahre. Der Aufwand für die erbetenen Informationen ist damit unzumutbar . Für landeseigene Liegenschaf ten nutzte der Staatsbet r ieb SIB im genannten Zei t raum das EFRE-OP von 2014 bis 2020 Bereich Energieeff izienz, Förderbereich staatl iche Gebäude und Hochschulgebäude. Im Förderzei traum von 2014 bis 2020 stehen dem Staatsbetr ieb SIB insgesamt ca. 190 Mio. EUR für förderfähige Ausgaben zur Verfügung. In welchem Umfang die Mi t tel genutzt werden, kann gegenwärt ig nicht benannt werden, da die Förderper iode noch nicht beendet ist. Gegenwärtig sind davon ca. 75 Mio. EUR über Förderanträge gebunden. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Konjunkturprogrammes II der Bundesregierung (2009 bis 2011) Maßnahmen im Umfang von 1,92 Mio. EUR für energet ische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Frage 5: B ei w el c h en k o n k r et en B au m aßn ah m en d es Fr e i s t aat es Sac h s en s e i t 2008 w ar d i e en er g et i s c h e Geb äu d eo p t i m i er u n g m i t d er In s t al l at i o n v o n Er n eu er b ar en -En er g i en - Tec h n o l o g i en (z. B . Ph o t o v o l t ai k , Geo t h er m i e) v er b u n d en (B i t t e j ewei l s d u r c h ei n g ebau t e EE-Techno l og i e erb rach t e Lei s t ung und CO2 -Reduk t i on benennen.)? Die Beantwortung ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht: CO2 Min- Liegenschaft Maßnahme Leistung derung (t/a) *) Bibliothek Hochschule für Tech- natürliche Lüftung und Klimatisienik und Wirtschaft Dresden 300 kW 52,2 (HTW) Dresden rung Deutsche Nationalbibliothek Wärmepumpe Heizen/Kühlen 400 kW 97,4 Leipzig über Sonden Nutzung geothermischer Flu- 1.000 Hochschule (HS) Zwickau tungswässer des Steinkohleberg- kW 140,4 baus Technische Universität (TU) Dresden, Center for Regener- Photovoltaik (PV)-Anlage 42 kVVp 23,1 ative Therapies (CRTD) Landwirtschaftliches Ver- Biogasanlage 137 kW 71,0 suchsgut Köllitzsch Seite 21 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Staatsbetrieb Sachsenforst Holzhackschnitzelkessel 190 kW 105,0Waldschulheim Conradswiese Finanzämter Dresden PV-Anlage 44 kWp 24,4 HS Zittau Görlitz Haus VII PV-Anlage 74 kWp 41,6 Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Dres- PV-Anlage 34 kWp 18,9 den Justizvollzugsanstalt (JVA) Solarthermie 150 m2 - 25,6Görlitz TU Dresden Sporthallen Solarthermie 92 m2 - 14,0 Schloss Moritzburg Fasanen- Wärmepumpe Sonden 30 kW 26,1schlösschen Hochleistungsrechner TU Abwärmenutzung der Server zur 200 kW 68,4Dresden Informatik Gebäudeheizung zentrale Kälteversorgung mit Bergakademie Freiberg Großspeicher (2.000 m3) und 900 kW 313,2 Freikühlung HS Zwickau Vakuum Eisspeicher mit Freiküh- 300 kW 121,8 lung Polizeidirektion Oberes Elbtal- Geothermie Brunnen 160 kW 400,0Osterzgebirge Palucca Schule Dresden Solarthermie 24 m2 1,3 JVA Dresden Holzpelletkessel Hochdruckdampf 60 kW 37,3 Landesdirektion Sachsen Holzpelletkessel 80 kW 47,0Standort Leipzig Behördenzentrum Dresden Wärmepumpe Sonden 50 kW 49,3Klotzsche Landesfeuerwehrschule Nardt thermische Solaranlage 76 m2 - 5,6 JVA Leipzig thermische Solaranlage 216 m2 - 99,0 *) berechnet nach ingenieurtechnischem Verfahren aus Anlagengröße, Vollbenutzungsstunden, Solarerträge und GEMIS 4.8 Emissionsfaktoren Frage 6: Inwiewei t wurde das Potent ial der Solarstrom -Erzeugung auf Dachf lächen etc. von Landesl iegenschaften des Freistaats berei ts erfasst und wie wurde es eingeschätzt oder warum ist die Potentialerfassung unterblieben? Die Eignung einer Immobilie für die Nutzung einer Solarenergieanlage hängt von verschiedenen Faktoren, wie z. B. der Dachfläche, der Dachausrichtung und der Dachneigung ab. Zu den Faktoren gehören aber auch die Denkmalpflege sowie statische und versorgungstechnische Aspekte. Beispielsweise ist zu prüfen, inwiefern das Dach die zusätzliche Last trägt und welche Möglichkeiten zur Einspeisung der Energie bestehen. Diese Prüfungen sind teilweise sehr spezifisch und mit entsprechenden Kosten verbunden. Die Prüfung der Eignung von Immobilien für die Solarenergienutzung erfolgt daher i. d. R. einzelfallbezogen und auf der Grundlage einer konkreten Anforderung (z. B. im Rahmen von baulichen Maßnahmen). Eine flächendeckende Prüfung der Liegenschaften hinsichtlich der Eignung für die solarenergetische Nutzung erfolgt nicht. Seite 22 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 7: Welche Ansätze zum praktikablen Umgang mit rechtl ichen und steuerl ichen Fragestellungen setzt die Staatsregierung im Rahmen der Solarstrom -Erzeugung auf Dachflächen etc. um? Die hier einschlägigen steuerrechtlichen Regelungen sind Bundesrecht; davon abweichende landesrechtliche Regelungen können nicht getroffen werden. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Stromsteuergesetz ist Strom aus erneuerbaren Energieträgern unter bestimmten Voraussetzungen von der Stromsteuer befreit. Die Erhebung der Stromsteuer obliegt der Zollverwaltung. Durch das Betreiben von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen von Immobilien des Freistaates Sachsen oder die Vermietung von (Dach -)Flächen für solche Zwecke kann der Freistaat Sachsen einen Betrieb gewerblicher Art begründen und ertragssteuerpflichtige Einkünfte nach Maßgabe des Körperschaft- und Gewerbesteuergesetzes haben. Dies ist in der Regel der Fall, wenn ein Jahresumsatz von mehr als 35.000 EUR erzielt wird, da insoweit von wirtschaftlicher Bedeutsamkeit ausgegangen wird. Im Einzelfall kann auch bei Unterschreiten dieser Grenze wirtschaftliche Bedeutsamkeit angenommen werden, wenn besondere Gründe, z. B. eine unmittelbare Wettbewerbssituation, vorgetragen werden. Zu umsatzsteuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Einspeisung von Strom trifft Abschnitt 2.5 Umsatzsteuer -Anwendungserlass konkrete Regelungen. Hieran ist die sächsische Finanzverwaltung gebunden. Frage 8: Welche Baumaßnahmen des Freistaats zur Verringerung des Energieverbrauches landeseigener Liegenschaften sind für die Jahre 2018 bis 2020 geplant und welche Amortisierungszeiträume werden im Einzelfal l angenommen? Die Angaben können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Liegenschaft Maßnahme Amortisationszeitraum [Jahre] *) Landeskriminalamt Sach- Optimierung Kälteanlagen 3sen, Dresden JVA Dresden LED Leuchten 5 Universität Leipzig, Sächsische Inkubator für Primäranschluss Fernwärme, Klinische Translation (SIKT), Optimierung Warmwasserberei- 4Translationszentrum für tung Regenerative Medizin (TRM) 3. Bau -abschnitt Staatsministerium der Finatürliche Temperierung von nanzen, Dresden thermisch kritischen Büroflä- 16 chen Grassi Museum, Leipzig Austausch Leuchtmittel in LED 5 Grassi Museum, Leipzig Beleuchtungssteuerung 3 6 (reiner Leuchtenaus- Großer Garten, Dresden Wegebeleuchtung LED tausch/verschlissene Infrastruktur wird nicht Seite 23 von 42 STAATSMINISTERRIM DES INNERN —IFreistaatl SEN betrachtet) Forsthof Cunnersdorf energetische Ertüchtigung, Er- 20 richtung Wärmepumpe Ministerialgebäude Carolaenergetische Sanierung 18platz, Dresden zentrale Wärme- und Kälteer- Staatsbetrieb Sachsenforst, zeugung mit Blockheizkraftwerk 12Graupa (BHKW) und Absorptionskältemaschine 6 (reiner Leuchtenaus- TU Dresden Wegebeleuchtung Zentralcam- tausch/verschlissene pus in LED Infrastruktur wird nicht betrachtet) TU Dresden, Photophysik organische LED Zellen Pilotprojekt TU Dresden, Dämmmaßnahmen 15Andreas -Schubert -Bau HTW Dresden Dämmung Kopfbauten 18 TU Chemnitz Alte Aktienspinnerei - energeti- 20 sche Reaktivierung Polizeidirektion Zwickau energetische Sanierung Korn- 20 plettgebäude Finanzamt Annaberg energetische Sanierung und 18Errichtung BHKW TU Dresden, Sächsische Landesbibliothek — Staats- Erneuerung Beleuchtung in LED 6und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) TU Dresden, SLUB Erneuerung Beleuchtungsteue- 5rung Universität Leipzig, energetische Sanierung 15Carl -Ludwig -Institut Sächsischer Rechnungshof, energetische Sanierung, Errich- 18Döbeln tung Wärmepumpe Sonden *) sämtliche Investitionsentscheidungen zu baulichen und technischen Anlagen mit dem Focus auf Energieeinsparung werden durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nach VDI 2067 (Zeiträume) bestätigt. Der max. Amortisationszeitraum nach Norm darf hierbei nicht überschritten werden, da ansonsten die Maßnahme nicht wirtschaftlich wäre. Der Berechnungsgang erfolgt nach VDI 6025 - Betriebswirtschaftliche Berechnungen für Investitionsgüter und Anlagen. Frage 9: Welche einzelnen Maßnahmen in welchem f inanziel len Umfang plant d ie Staatsregierung , um die Verr ingerung des Energieverbrauches der pr ivaten Gebäude in Sachsen weiter zu verbessern und zu fördern? Die Staatsregierung plant keine derartigen Maßnahmen. Seite 24 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 10: Wie wägt die Staatsregierung die Interessen des Denkmalschutzes einerseits und das öffentl iche Interesse an der Förderung erneuerbarer Energien beim Bauen und Sanieren in Sachsen ab? Die Abwägung erfolgt im Einzelfall im Rahmen des technischen und finanziellen Aufwands unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen, energie- und klimapolitischen Maßgaben. Frage 11: Wie lautet d ie Stel lungnahme der Staatsregierung zur Zielsetzung der EU -Richt l in ie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über d ie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden? Eine Stellungnahme der Staatsregierung zur Zielsetzung der Richtlinie war nicht erforderlich und erfolgte insoweit auch nicht. Ungeachtet dessen sind die Anforderungen der Richtlinie 1 zu 1 in nationales Recht umzusetzen. Soweit dabei landesrechtliche Regelungen zu treffen waren, sind diese mit der Sächsischen Energieeinsparverordnungs-Durchführungsverordnung erfolgt. Die Definition des nach der Richtlinie geforderten Niedrigstenergiestandards für Neubauten durch den Bund steht noch aus. Frage 12: Welches langfr ist ige Gebäudesanierungskonzept hat der Freistaat Sachsen für Landesliegenschaften entwickelt? Für die Gebäudesanierung der Landesliegenschaften steht die Verbindung von Maßnahmen zur Bausubstanzerhaltung mit erforderlichen Anpassungen für die vorgesehene Nutzung der Gebäude im Vordergrund. So ist es in der Regel wirtschaftlicher, baufachlich sinnvolle Instandsetzungsmaßnahmen bis zur Gesamtsanierung eines Gebäudes unter Beachtung der Folgenutzung zurückzustellen. Darüber hinaus sind energetische Einzelmaßnahmen grundsätzlich nicht isoliert, sondern im Gesamtkonzept zu bewerten. Komplexsanierungen werden unter Berücksichtigung der Nutzung, des Gebäudezustandes, der gesetzlichen Vorgaben und der verwaltungsinternen Maßgaben (z. B. VwV Energieeffizienz ) geplant und umgesetzt. Frage 13: Inwiewei t werden im Rahmen der Gebäudesanierungskonzeption die zukünft ige Entwicklung der energet ischen Standards, der CO2 -Emissionen im Zusammenhang mit den Instandhaltungs- und Sanierungsbedarfen und die hierfür notwendigen f inanziellen Aufwendungen mit welchem Ergebnis betrachtet? Die Staatsregierung ist nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue zur sinngerechten Auslegung gehalten, um den Inhalt der Frage zu ermitteln (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 19. Juli 2012— Vf. 102-1-11). Lediglich Fragen, die zu unbestimmt sind, brauchen nicht beantwortet werden. Hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar sind parlamentarische Anfragen dann, wenn sich ihr Inhalt bei verständiger Würdigung der gewählten Formulierung der Fragestellung unter Berücksichtigung ggf. zitierter allgemein zugänglicher Quellen und allgemein bekannter Sachverhalte erschließt (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 21. Februar 2013— Vf. 53-1-12). Seite 25 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Frage wird durch die Staatsregierung wie folgt verstanden: Werden durch den Freistaat Sachsen bei der Planung von Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden Abschätzungen zu etwaigen zukünftigen energetischen Standards und aus diesen möglicherweise resultierenden CO2-Emissionsziele angestellt, um festzustellen, welche finanziellen Mittel infolgedessen zukünftig (zusätzlich) bereitgestellt werden müssen? Derartige Abschätzungen werden nicht vorgenommen. Es werden die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zu Grunde gelegt. Frage 14: Welche Strategien verfolgt die Staatsregierung, um im Bereich der Energieeinsparung und Nachhal t igkei t im Hochbau über die gesetzl iche Mindestverpf l ichtung hinausgehende Standards bei ö f fent l ichen Körperschaften außerhalb der or ig inären Landesverwaltung in Sachsen zu etablieren? Bei den Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen (§ 148 Baugesetzbuch) werden Zuwendungen für Baumaßnahmen an bestehenden Hallenbädern, Lehrschwimmbecken und Schwimmhallen für den Schul-, Vereins- und Breitensport nur bei besonderer Berücksichtigung von den Anforderungen der Energieeffizienz und des Einsatzes erneuerbarer Energien gewährt. Die Höchstwerte der Energieeinsparverordnung müssen um mindestens 20 `)/0 unterschritten werden (siehe auch Richtlinie Städtebauliche Erneuerung 2018, Ziffer 7.3.5.2). Im Rahmen der Richtlinie „Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020" werden u. a. Maßnahmen zur energetischen Bestandssanierung unterstützt. Dabei muss dargelegt werden, dass die Anforderungen der Energieeinsparverordnung um 10 `)/0 überschritten werden. Daneben besteht die Möglichkeit, Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung regenerativer Energien im Wärmebereich in den geförderten Stadtquartieren zu fördern. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Errichtung von Anlagen zur Wärmeversorgung, die der Verwendung und Speicherung erneuerbarer Energien für die Beheizung und Kühlung von Gebäuden dienen. Dafür muss dargelegt werden, dass entweder eine Anlage außerhalb des Erneuerbare- Energien -Wärmegesetzes errichtet oder eine Übererfüllung der Vorgaben dieses Gesetzes um 20 % erreicht wird. Darüber hinaus gilt zusätzlich: Anreize für Kommunen werden beispielsweise über die Förderung gesetzt. Mit der Richtlinie Klimaschutz — Klima/2014 des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) werden Maßnahmen unterstützt, die die gesetzlichen Standards überschreiten oder — wenn derartige Standards nicht zur Verfügung stehen oder nicht verpflichtend sind — zu einer erheblichen Verbesserung der Energieeffizienz und zu einer erheblichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes führen. Ein Fördergegenstand ist die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (komplexe Sanierung, Baudenkmale). Nach Durchführung der Maßnahmen sollen die geförderten Gebäude den Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses 100, 70 oder Denkmal genügen. Darüber hinaus können Neubauvorhaben gefördert werden, sofern es sich dabei um Modellvorhaben handelt. Seite 26 von 42 STAATSMINISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 15: Welche weiteren Schritte hin zu dem Ziel einer kl imaneutralen Landesverwaltung sieht die Staatsregierung als notwendig an und welche Bedeutung kommt dabei der Suffizienz zu? Eine verstärkte Nutzung der erneuerbaren Energien im Gebäudebetrieb und die Beschaffung energieeffizienter wie emissionsarmer Produkte und Dienstleistungen unter Berücksichtigung weiterer Nachhaltigkeitsaspekte über den gesamten Lebenszyklus dienen dem Ziel, die Emissionen in der Landesverwaltung zu reduzieren. Der Freistaat Sachsen nutzt als öffentlicher Auftraggeber die Möglichkeiten der vergaberechtlichen Vorschriften, Nachhaltigkeitsaspekte wie Klimaschutz und Energieeffizienz in die Vergabeverfahren einzubeziehen. Suffizienz spielt neben anderen Nachhaltigkeitsaspekten wie der Wirtschaftlichkeit für die Entwicklung hin zu einer emissionsarmen Landesverwaltung eine wichtige Rolle. Ein Großteil der beschriebenen Maßnahmen zielt unter Beachtung von Rebound-Effekten darauf ab, den Einsatz von Ressourcen wie Energie und Rohstoffe sowie die Emissionen so weit wie möglich zu reduzieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage A) 1. verwiesen. Frage 16: Inwieweit unterstützt die Staatsregierung das sogenannte Energieeinspar-Contracting als Finanzierungsinstrument und inwieweit kann der Freistaat gegebenenfalls beratend für Kommunen tätig werden? Im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) Zukunftsfähige Energieversorgung vom 7. Mai 2015 (SächsABI. S. 721), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2017 (SächsABI. SDr. S. S 402) und der Richtlinie des SMUL über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Klimaschutz — RL Klima/2014) vom 22. Dezember 2014 (SächsABI. 2015 S. 100), geändert durch die Richtlinie des SMUL zur Änderung der Förderrichtlinie Klimaschutz vom 3. April 2017 (SächsABI. S. 560), besteht kein Förderausschluss von Maßnahmen mit einem Energieeinspar -Contracting (ESC). Insofern können diese im Rahmen der Förderbedingungen der beiden Förderprogramme gefördert werden. Im Zeitraum von 2011 bis 2013 beschäftigten sich innerhalb des EU -Projektes Financing Instruments by Potential and Requirements of Energy saving Contracting (FIPREC) drei europäische Partnerregionen, darunter Sachsen, mit dem Finanzierungsinstrument Energiespar- Contracting. Kommunale Entscheidungsträger sollten ermutigt werden, das ESC -Modell zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen in ihren Liegenschaften in Erwägung zu ziehen. Besonderer Wert wurde auf die Wirtschaftlichkeit für die Kommune gelegt. Ebenso wurden Vor- und Nachteile dargestellt und diskutiert sowie Beispiele von erfolgreichen kommunalen Contracting-Projekten in Veranstaltungen vorgestellt. Das Vorhaben war Teil des INTERREG IVC-Vorhabens EnercitEE, als Lead-Partner fungierte das SMUL. Die Sächsische Energieagentur — SAENA GmbH (SAENA) hat als Partner die Projektumsetzung von FIPREC in Sachsen realisiert. Die SAENA informiert auch weiterhin und berät interessierte Einrichtungen. Unter fachlicher Begleitung der SAENA konnte in den Städtischen Theatern Chemnitz ein umfängliches ESC- Projekt umgesetzt werden. Das Investitionsvolumen lag bei ca. einer Mio. EUR bei einer Einspargarantie von ca. 120.000 EUR. Das Projekt befindet sich aktuell im dritten Jahr der Hauptleistungsphase . Seite 27 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN • OMMIZ IZ• 011IMB Freistaat SACHSEN Weiterhin hat Sachsen ein spezielles Bürgschaftsprogramm für ESC über die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH aufgelegt, welches es speziell mittelständigen Handwerksbetrieben der Heizung -Lüftung -Sanitär -Branche vereinfachen soll, in das Thema ESC als Geschäftsmodell einzusteigen . Ausführliche Informationen dazu liegen hier jedoch nicht vor. Frage 17: Inwieweit hat die Staatsregierung Energieeinspar-Contracting bereits selbst angewendet und welche Erfolge wurden dabei erzielt? Im Präsidium der Bereitschaftspolizei am Standort Leipzig wird ein ESC -Projekt durchgeführt. Dieses Vorhaben wurde im Jahr 2008 mit einer entsprechenden Vorbereitungsphase gestartet und befindet sich seit dem Jahr 2010 mit der ersten Abrechnung in der Hauptleistungsphase. Der Energieeinspar-Vertrag läuft für die Dauer von zwölf Jahren. Grundlage des bestehenden Vertrages bildet eine zwischen beiden Parteien vereinbarte feste Einspargröße. Die vom Auftragnehmer zugesicherte und vertraglich vereinbarte Kostenreduzierung liegt bei 14 %. Bisher wurde dieses vereinbarte Ziel in jedem Jahr erreicht und mit ca. 20 bis 22 % sogar stets überboten. Die größte Kostenreduzierung wurde im Bereich der Fernwärme erzielt. Geringeres Einsparpotential gab es bei den Bezugskosten für die Elektroenergie . Ein Teil der eingesparten Kosten werden an den Contractor zur Refinanzierung der durchgeführten Energieeinsparmaßnahmen zurückgeführt, der andere Teil entspricht der realen Kostenersparnis für den Staatsbetrieb SIB. Frage 18: Welche Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten gibt es zum Thema „Denkmalschutz und energetisches Sanieren" al lgemein und für private Nutzer und Kommunen im Speziellen? Architekten, Ingenieure, die Kommunen, die Denkmalbehörden und auch die Sanierungsträger beraten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auch die Eigentümer von Denkmalen. Darüber hinaus berät der Freistaat Sachsen vertreten durch die SAENA (http://www.saena.de) Eigentümer , die ihre Gebäude energetisch sanieren möchten. Auch durch die regionalen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale-enerciieberatunci.de) wird eine solche Beratung angeboten. Fördermöglichkeiten bestehen über die Förderprogramme der KfW, Energieeffizient Sanieren — Kredit (Programmnummern 151, 152) und Investitionszuschuss (Programmnummer 430). Diese Förderungen werden ausschließlich über die Haus- und Förderbanken ausgereicht. Im Bereich Energieeffizienzverbesserung von Baudenkmälern werden vom Freistaat Sachsen im Rahmen der SMWA Richtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung vom 7. Mai 2015 (SächsABI. S. 721), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2017 (SächsABI. SDr. S. S 402) und der Richtlinie des SMUL über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Klimaschutz — RL Klima/2014) vorn 22. Dezember 2014 (SächsABI. 2015 S. 100), geändert durch die Richtlinie des SMUL zur Änderung der Förderrichtlinie Klimaschutz vom 3. April 2017 (SächsABI. S. 560) und von der Bundesregierung verschiedenste Seite 28 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Förderpfade sowohl für private Interessenten, Kommunen und Kleinstunternehmen als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) angeboten. Der Freistaat Sachsen bietet für Kommunen innerhalb des Förderprogrammes Klima 2014 die Möglichkeit, innerhalb des Programmteils „B.I. Öffentliche Gebäude" bei Erreichung des Effizienzstandards KfW Denkmal eine maximale Förderhöhe von bis zu 45 % zu erhalten. Privatpersonen haben die Möglichkeit, über das Förderprogramm KfW-Effizienzhaus Denkmal eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Detaillierte Informationen sind auf der Internetseite der KfW zu finden. Zu sämtlichen Inhalten des Themengebietes „Verbesserung des energetischen Zustandes von Baudenkmälern" bietet die SAENA Weiterbildungs- und Qualifikationsmöglichkeiten in Form von Fachbroschüren, Schulungsveranstaltungen mit Kammern und Verbänden sowie als persönliche Beratung an. Frage 19: Welche Kommunen im Freistaat Sachsen haben b isher mi t welchen konkreten Förderprojekten an den KfW-Förderprogrammen „Energetische Stadtsanierung — Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager" sowie „IKK Energetische Stadtsanierung — Quartiersversorgung" (KfW-Programme 432 und 201) teilgenommen ? Frage 20: Welche Kommunen im Freistaat Sachsen nahmen am KfW-Programm 432 als Pi lo t - kommunen mit zusätzl icher Landesförderung tei l und haben außerdem die Förderung des Sanierungsmanagers in Anspruch genommen? Frage 21: Welche Kommunen im Freistaat Sachsen haben an der 2. Förderphase (Sanierungsmanager ) tei lgenommen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen B) 19. bis 21. Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall. Die nachgefragten Förderungen werden direkt durch die KfW ausgereicht. Hinsichtlich der Beantragung und Ausreichung dieser Fördermittel unterliegen die Kommunen nicht der Fachaufsicht der Staatsregierung, sondern nur der Rechtsaufsicht. Hinsichtlich der Kommunen fiele der Fragegegenstand deshalb nur dann in den Verantwortungsbereich der Staatsregierung, wenn es diesbezüglich Anhaltspunkte für rechtswidriges Verhalten gäbe. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die KfW fällt nicht in den Verantwortungsbereich der Staatsregierung und hat einer Herausgabe der fragegegenständlichen Daten ausdrücklich nicht zugestimmt . Seite 29 von 42 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN SAG Freistaat SACHSEN Frage 22: Wie viele Passivhäuser, Nul lenergiehäuser und Plusenergiehäuser wurden sei t deren Förderung durch das KfW-Programm in Sachsen gebaut und wie viele Tonnen Treibhausgase (in CO2 -Äquivalenten) konnten dadurch eingespart werden? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 23: In welchem Umfang haben sächsische Antragstel ler staat l iche Fördersummen in jewei ls welcher Höhe aus welchen einzelnen Förderprogrammen zum energiesparenden Bauen und Sanieren von 2008 bis 2017 beantragt (Bitte nach Jahren und Programmen untergliedern und absolute Zahlen nennen.)? Für den Zeitraum von 2008 bis 2014 liegen der Staatsregierung keine Daten vor, da die Förderung erst mit der EFRE-Förderperiode 2014 bis 2020 eingesetzt hat und die Fördergrundlage erst im Sommer 2015 in Kraft getreten ist. Im Rahmen der Förderrichtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung vom 7. Mai 2015 (SächsABI. S. 721), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2017 (SächsABI.SDr. S. S 402), wurden an Unternehmen für Energieeffizienzmaßnahmen folgende Mittel bewilligt: Jahr Anzahl Fördersumme in € 2015 3 272.653,31 2016 25 1.941.850,93 2017 67 2.738.292,12 2018 83 1.869.410,00 Bei den Maßnahmen handelt es sich nicht nur um die energetische Sanierung des Gebäudebestandes , sondern auch z. B. um Fertigungs- und Betriebsprozesse, Fernwärmeversorgung, nichtinvestive Maßnahmen zur Vorbereitung energetischer Sanierungen usw. Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Klimaschutz — RL Klima/2014) vom 22. Dezember 2014 (SächsABI. 2015 S. 100), geändert durch die Richtlinie zur Änderung der Förderrichtlinie Klimaschutz vom 3. April 2017 (SächsABI. S. 560) wurden an Kommunen und kommunale Unternehmen für Energieeffizienzmaßnahmen folgende Mittel bewilligt: Jahr Anzahl Fördersumme in € 2015 113 1.962.639,40 2016 94 1.816.192,82 2017 116 8.761.112,62 2018 57 1.701.791,00 Im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz — RL EuK/2007 wurden zwischen 2007 und 2013 17,97 Mio. EUR für den Fördergegenstand „investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im gewerblichen Bereich" bewilligt. Darunter fallen Seite 30 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN auch 116 Projekte zur energetischen Sanierung von Gebäuden einschließlich Passivhäuser und Lüftung. Für den Bereich der Wohnungswirtschaft wird zu den Fragen B) 23. bis 25. auf die Anlage 7 verwiesen. Im Rahmen der Förderrichtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung vom 7. Mai 2015 (SächsABI. S. 721), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2017 (SächsABI.SDr. S. S 402), wurden von Unternehmen für Energieeffizienzmaßnahmen folgende Mittel beantragt: Jahr Anzahl Fördersumme in € 2015 5 468.808,24 2016 65 4.161.249,89 2017 111 4.587.057,07 2018 107 6.108.395,91 Bei den Maßnahmen handelt es sich nicht nur um die energetische Sanierung des Gebäudebestandes , sondern auch z. B. um Fertigungs- und Betriebsprozesse, Fernwärmeversorgung, nichtinvestive Maßnahmen zur Vorbereitung energetischer Sanierungen usw. Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Klimaschutz — RL Klima/2014) vom 22. Dezember 2014 (SächsABI. 2015 S. 100), geändert durch die Richtlinie zur Änderung der Förderrichtlinie Klimaschutz vom 3. April 2017 (SächsABI. S. 560) wurden von Kommunen und kommunalen Unternehmen für Energieeffizienzmaßnahmen folgende Mittel beantragt: Jahr Anzahl Fördersumme in € 2015 117 2.726.763,55 2016 132 16.260.319,96 2017 129 12.978.199,62 2018 80 8.660.847,46 Berücksichtigt sind alle eingegangenen Anträge. Für die Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz — RL EuK/2007 liegen diese Daten nicht vor. In der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist festgelegt, dass im Zusammenhang mit der Erfüllung des eigentlichen Zuwendungszweckes, der die Schaffung neuer und die Erhaltung bestehender Betreuungsplätze vorsieht, auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz oder der Nutzung erneuerbarer Energien gefördert werden können. Ob bzw. in welchem Umfang von dieser Fördermöglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, wurde bislang nicht erfasst. Beantragte Fördermittel: 2014: keine, 2015: keine, 2016: 13 Förderanträge mit einer beantragten Fördersumme von ca. 25 Mio. EUR, 2017: acht Förderanträge mit einer beantragten Fördersumme von ca. 26 Mio. EUR. Seite 31 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 24: Wie vertei len sich die Gruppen der sächsischen Antragstel ler (Privatpersonen, Genossenschaften , Kommunen, Wohnungsgesel lschaften, Gewerbetreibende, Sonstige) auf die unterschiedl ichen Programme (Bi t te im Einzelnen nach Jahren und Programmen untergliedert aufschlüsseln.)? Für den Schulbereich: 2016: 13 Förderanträge, davon zehn öffentliche Schulträger und drei Träger von Schulen in freier Trägerschaft, 2017: acht Förderanträge, davon sechs öffentliche Schulträger und zwei Träger von Schulen in freier Trägerschaft. Für den Bereich der Wirtschaft wird auf die Antwort zu Frage B) 23. verwiesen. Im Übrigen wird auf Anlage 7 verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 25: Wie hoch war jewei ls d ie bewi l l ig te Fördersumme aus den Förderprogrammen zum energiesparenden Bauen und Sanieren von 2008 bis 2017 in Sachsen (Bitte nach Jahren und Programmen untergliedert aufschlüsseln.)? Folgende Fördermittel wurden für den Schulbereich bewilligt: 2016: vier Vorhaben mit bewilligten Fördermitteln in Höhe von ca. 6 Mio. EUR, 2017: sieben Vorhaben mit bewilligten Fördermitteln in Höhe von ca. 19 Mio. EUR. Im Rahmen der Förderrichtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung vom 7. Mai 2015 (SächsABI. S. 721), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2017 (SächsABI.SDr. S. S 402), wurden an Unternehmen für Energieeffizienzmaßnahmen folgende Mittel bewilligt: Jahr Anzahl Fördersumme in € 2015 3 272.653,31 2016 25 1.941.850,93 2017 67 2.738.292,12 2018 83 1.869.410,00 Bei den Maßnahmen handelt es sich nicht nur um die energetische Sanierung des Gebäudebestandes , sondern z. B. auch um Fertigungs- und Betriebsprozesse, Fernwärmeversorgung und nichtinvestive Maßnahmen zur Vorbereitung energetischer Sanierungen. Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Klimaschutz — RL Klima /2014) vom 22. Dezember 2014 (SächsABI. 2015 S. 100), geändert durch die Richtlinie zur Änderung der Förderrichtlinie Klimaschutz vom 3. April 2017 (SächsABI. S. 560) wurden an Kommunen und kommunale Unternehmen für Energieeffizienzmaßnahmen folgende Mittel bewilligt: Seite 32 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Jahr Anzahl Fördersumme in € 2015 113 1.962.639,40 2016 94 1.816.192,82 2017 116 8.761.112,62 2018 57 1.701.791,00 • OMI Freistaat SACHSEN Im Rahmen der Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz — RL EuK/2007 wurden zwischen 2007 und 2013 17,97 Mio. EUR für den Fördergegenstand „investive und nichtinvestive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz im gewerblichen Bereich" bewilligt. Darunter fallen auch 116 Projekte zur energetischen Sanierung von Gebäuden einschließlich Passivhäuser und Lüftung. Im Rahmen der Förderrichtlinie Energetisch Sanieren wurden von 2007 bis 2016 insgesamt 199.938.834,22 EUR Darlehen bewilligt. Jahr Fördersumme in € 2007 14.269.050,03 2008 20.939.059,46 2009 25.819.058,52 2010 13.964.622,35 2011 22.481.317,50 2012 27.870.756,08 2013 24.501.505,07 2014 20.505.180,03 2015 23.775.244,58 2016 5.813.040,60 Summe 199.938.834,22 Im Übrigen wird auf Anlage 7 verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 26: Welche Aussagen kann die Staatsregierung zur Qual i tät der durchgeführ ten energetischen Sanierungsmaßnahmen machen? Zur Qualität der energetischen Sanierungsmaßnahmen im Schulhausbau können noch keine Aussagen getroffen werden. Eine abschließend Verwendungsnachweisprüfung/Bewertung/ Auswertung des Verbrauchsmonitorings hat noch nicht stattgefunden. Weitere Erkenntnisse zur Qualität der durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahmen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 27: Was hat eine eingesparte Tonne CO2 durchschni t t l ich in den jewei l igen Förderprogrammen an staatl icher Förderung bisher gekostet (Vermeidungskosten)? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Seite 33 von 42 C) Ökologisches Bauen und Sanieren STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Inwieweit f inden ökologische Kri terien bei öffentl ich geförderten Bauvorhaben (Sanierung und Neubau) Berücksicht igung (Bi t te entsprechende Angaben zu nachfo lgend aufgelisteten Förderprogrammen: a) Förderrichtl inie Schullnfra (FöriSIF) vom 29. Juni 2015, einschl. EFRE-Förderung, b) VwV Stadtbudget vom 12. Februar 2013, Förderrichtl inie Ländliche Entwicklung (RL LE/2014) vom 15. Dezember 2014, d) Förderrichtl inie LEADER (RL LEADER/2014) vom 15. Dezember 2014, e) Programm „Brücken in die Zukunft" einschl. des Komunalinvestitionsförderungsgesetzes (KinvFG), f) Programme der Städtebauförderung.)? zu a): Die Förderungen nach der Förderrichtlinie Schullnfra — FöriSIF zielen zunächst auf die Verbesserung der schulischen Infrastruktur ab. Ökologische Kriterien finden dabei insbesondere Anwendung, wenn diese durch eine entsprechende Norm bzw. durch eine diesbezügliche Auflage zu berücksichtigen sind. Die Förderungen nach der Förderrichtlinie EFRE Schullnfra — FöriEFRE zielen auf die Reduzierung der CO2-Emissionen von Schulgebäuden einschließlich Schulsporthallen ab. Dabei wird der Grad der Überschreitung der gesetzlichen Standards gemäß der Energieeinsparverordnung bzw. nach dem Erneuerbare -Energien -Wärmegesetz durch unterschiedlich hohe Fördersätze gewürdigt. zu b): Die Förderungen nach der Verwaltungsvorschrift Stadtbudget zielen zunächst auf die Verbesserung der schulischen Infrastruktur ab. Ökologische Kriterien finden dabei insbesondere Anwendung , wenn diese durch eine entsprechende Norm bzw. durch eine diesbezügliche Auflage zu berücksichtigen sind. zu c) und d): Die Förderrichtlinien enthalten keine Vorgaben zur Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei öffentlich geförderten Bauvorhaben (Sanierung und Neubau). zu e): Im Rahmen des Programms „Brücken in die Zukunft" werden nur Vorhaben gefördert, für die sämtliche erforderlichen fachrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse vorliegen. Soweit solche etwa unter naturschutzrechtlichen Auflagen erteilt werden, sind die im Zusammenhang mit der Erfüllung derartiger Auflagen anfallenden Ausgaben grundsätzlich zuwendungsfähig und damit Gegenstand der Förderung. Im Übrigen kann die Förderung ganz oder teilweise entfallen, wenn sich herausstellt, dass die Baumaßnahme unter Verstoß gegen derartige Auflagen durchgeführt wurde. zu f): Für die Programme der Städtebauförderung findet nur die geltende Energieeinsparverordnung als ökologisches Kriterium entsprechende Berücksichtigung. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bestimmungen in der Richtlinie Städtebauliche Erneuerung 2018, wie die Bekräftigung der Ziele der energetischen Erneuerung in den Quartieren von Bund und Ländern und dabei Seite 34 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN 4.-•11.111B . « 1 1 Freistaat SACHSEN die langfristige Entwicklung der Stadtquartiere entsprechend den Zielen der CO2-Einsparung, des Klimaschutzes, der Klimaänderung und der Energiewende sowie des flächensparenden Umgangs mit Grund und Boden. Frage 2: Welche weiteren Förderprogramme können der Förderung von ökologischen Kri terien dienen? Da die KfVV-Förderung bereits verschiedene Förderoptionen zur energetischen Sanierung anbietet , enthält die sächsische Wohnraumförderung keine zusätzlichen gleichgerichteten Förderprogramme . Es wird jedoch bei allen sächsischen Förderungen auf eine Kombinierbarkeit mit der KfW-Förderung zum energetischen Sanieren geachtet. Im Übrigen werden ökologische Kriterien auch in den Antworten zu den Fragen C) 3. bis C) 6. genannten Programmen berücksichtigt. Frage 3: Inwiewei t ist insbesondere das Anbringen von Nistmögl ichkei ten/-kästen für Gebäudebrüter sowie von Fledermausquartieren bei der Fassadensanierung förderfähig oder bei Sanierung/Neubau vorgesehen (Bitte entsprechende Angaben zu den unter 1. und ggf. 2. aufgelisteten Förderprogrammen.)? Frage 4: Inwiewei t ist insbesondere die Kl imavorsorge durch Dach- und Fassadenbegrünung förderfähig oder bei Sanierung/Neubau vorgesehen (Bitte entsprechende Angaben zu den unter 1. und ggf. 2. aufgelisteten Förderprogrammen.)? Zusammenfasende Antwort auf die Fragen C) 3. und C) 4. aufgrund der Gleichartigkeit der benannten Kriterien für die betroffenen Förderprogramme: Es besteht kein Förderausschluss dieser Fördergegenstände in den unter C) Frage 1. c) und d) sowie unter C) Frage 2. benannten Förderprogrammen der Ländlichen Entwicklung. Im LEADER -Prozess legen die 30 LEADER -Aktionsgruppen im Freistaat Sachsen eigenverantwortlich die Fördergegenstände in den Aktionsplänen ihrer LEADER -Entwicklungsstrategien (LES) fest. Ökologische Aspekte sind in der Regel in den LES verankert. Teilweise finden ökologisch nachhaltige Bauvorhaben Eingang in die Rankingkriterien. Der Vollzug des Programms „Brücken in die Zukunft" erfolgt als Projektförderung zur Erreichung eines der im Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz normierten Zuwendungszwecke . Soweit für das Anbringen von Nistmöglichkeiten/-kästen für Gebäudebrüter sowie von Fledermausquartieren oder für eine Dach- und Fassadenbegrünung eine Rechtspflicht (etwa aufgrund einer entsprechenden Baugenehmigung — siehe Antwort auf die Frage C) 1. e) besteht , sind die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben als Teil der Baumaßnahme grundsätzlich förderfähig. Die isolierte Installation von Nistmöglichkeiten/-kästen für Gebäudebrüter sowie von Fledermausquartieren oder die alleinige Begrünung von Dächern und Fassaden entspricht keinem der gesetzlich zulässigen Zuwendungszwecke und kann daher auch nicht Gegenstand einer Förderung sein. Das Anbringen von Nistmöglichkeiten/-kästen für Gebäudebrüter sowie von Fledermausquartieren ist über die Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) vom 15. Dezember 2014 förderfä- Seite 35 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN e t jFreistaa SACHSEN hig, sofern die Umsetzung der Vorhaben nicht aus Gründen der Eingriffskompensation verpflichtend ist. In den Bund -Länder -Programmen der Städtebauförderung sind investive Maßnahmen (Gebäudesanierungen , Gestaltungsmaßnahmen bei Freiflächen/Begrünung) zur Verbesserung des Stadtklimas und der Energieeffizienz grundsätzlich förderfähig (siehe auch Antwort auf die Frage C) 1. f). Speziell im neueren Bund -Länder -Programm „Zukunft Stadtgrün" sind auch konkret Dach- und Fassadenbegrünungen förderfähig. Im Rahmen der Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung EFRE 2014 bis 2020 werden explizit Maßnahmen unterstützt, die den städtischen Überwärmungstendenzen im Quartier entgegenwirken . Hierzu zählen insbesondere die Herstellung von Grünflächen, Grünzügen und Gründächern , begrünten Hinterhöfen und Verkehrsflächen sowie Fassadenbegrünungen. Frage 5: Inwieweit werden insbesondere bei der Förderung der schul ischen Infrastruktur baul iche Maßnahmen wie Nistkästen, Fledermausquartiere oder Dach- und Fassadenbegrünung für Maßnahmen der Umweltbildung genutzt? Maßnahmen der Umweltbildung sind nicht das Ziel der Förderungen nach der Förderrichtlinie Schul'nfra — FöriSIF und der Förderrichtlinie EFRE Schul'nfra — FöriEFRE. Unabhängig davon ist es den Schulträgern bei der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgabe unbenommen, bei der Sanierung und beim Neubau von Schulgebäuden einschließlich Schulsporthallen derartige Projekte mit umzusetzen. Frage 6: Inwieweit ist eine Überarbeitung der unter 1. und ggf. 2. aufgel isteten Förderprogramme vorgesehen, um ökologische Kri ter ien künf t ig stärker bei ö f fent l ich geförderten Bauvorhaben zu berücksichtigen? Die Überarbeitung der Förderrichtlinie Schul'nfra — FöriSIF ist beabsichtigt, allerdings nicht mit der Zielstellung, ökologische Kriterien stärker in den Vordergrund zu rücken. Eine diesbezügliche Überarbeitung der unter C) Frage 1. c) und d) sowie unter C) Frage 2. aufgelisteten Förderprogramme der Ländlichen Entwicklung ist nicht vorgesehen. Auch mit Blick auf das Programm „Brücken in die Zukunft" bestehen keine diesbezüglichen Planungen. Frage 7: Welche Mater ial ien wurden sei t 2010 in welchem Umfang in Sachsen zur Dämmung von öffentl ichen Gebäuden genutzt? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Frage 8: Inwiefern wird der Lebenszyklus dieser Material ien bewertet und in Entscheidungsprozesse bezügl ich der Materialauswahl einbezogen bzw. warum erfolgt diese Bewertung nicht? Eine solche Bewertung erfolgt nicht. Eine derartige Bewertung für alle verwendeten Bauprodukte und Bauteile bei allen Baumaßnahmen wäre zudem mit einem extrem hohen Aufwand verbunden, der durch die Vorschriftenlage nicht gerechtfertigt wird. Seite 36 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN MIM .11.11 Freistaat SACHSEN Frage 9: Welche Mengen an gefährl ichen Abfäl len sind sei t 2010 jährl ich durch welche Dämmmaterial ien jewei ls in welcher Menge bei Bau-, Abbruch- und Sanierungsarbei ten in Sachsen angefallen? Die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) enthält folgende Abfallschlüssel (AS) für Dämmmaterialien , die gefährlicher Abfall sind: AS 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält, AS 17 06 03* anderes Dämmrnaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält. Die nachfolgende Tabelle enthält die in Sachsen erzeugten Mengen seit 2010 für diese Abfallarten (Angaben in Tonnen (t)): AS 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 17 06 01* 298 448 136 96 107 288 75 82 17 06 03* 6.261 5.958 7.946 9.654 7.365 8.460 9.060 9.341 Frage 10: Welche Erfahrungen hat d ie Staatsregierung mit der Verwendung ökologischer Baustoffe gemacht und wie wurde der Einsatz dieser Baustoffe bisher gefördert? Frage 11: Wie viele Gebäude mit überwiegend ökologischen Baustoffen (z. B. Holz, Stroh, Lehm) wurden bisher vonsei ten des Freistaates gefördert (Bi t te auf l isten inklusive Angabe der Fördersumme.)? Frage 12: Welche weiteren ökologischen Baustoffe werden bereits eingesetzt, f inden zunehmend Verwendung oder werden derzeit getestet? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 10. bis 12.: Es ist nicht eindeutig definiert, was ein ökologischer Baustoff ist. Statistiken dazu werden nicht geführt. Frage 13: Inwiefern plant die Staatsregierung, den Einsatz ökologischer Baustoffe, wie z. B. Holz, Stroh und Lehm in Zukunft besonders zu fördern und inwieweit können Förderhöhen und Zuschüsse von der Nutzung von ökologischen Baustoffen abhängig gemacht werden ? Es besteht keine Abhängigkeit zwischen den Förderhöhen sowie den Zuschüssen und der Nutzung bestimmter Baustoffe. Eine solche Abhängigkeit ist auch nicht geplant. Seite 37 von 42 STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 14: Welche gesetzl ichen Hemmnisse bestehen bisher bei der Nutzung ökologischer Baustoffe wie Holz, Stroh und Lehm im Freistaat Sachsen und inwieweit plant die Staatsregierung , diese Hemmnisse abzubauen? Bauordnungsrechtlich werden solche Hemmnisse nicht gesehen. Mit dem Bauordnungsrecht als Recht der Gefahrenabwehr bestehen allgemeine Anforderungen an die Sicherheit von baulichen Anlagen. Die Anforderungen sind materialneutral. Bauordnungsrechtlich bleibt insoweit dem Bauherrn, Eigentümer oder Verfügungsberechtigten die Auswahl der Materialien überlassen. Entscheidend ist nur, dass die Anforderungen an bauliche Anlagen und hier insbesondere zu Standsicherheit, Brand-, Schall- und Feuchteschutz eingehalten sind. Sicherheitsbetrachtungen zu baulichen Anlagen muss insoweit gegebenenfalls Vorrang gegenüber anderen Erwägungen eingeräumt werden. Es ist nicht beabsichtigt, das Sicherheitsniveau von baulichen Anlagen abzusenken. Weitere Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 15: Wie könnte Holz als Baustoff im Sinn einer Kaskadennutzung verstärkt gefördert werden ? Der Freistaat Sachsen bekennt sich zur Kaskadennutzung von Holz. Potenziale für eine Kaskadennutzung werden zum Beispiel in der Werbung für einen verstärkten Einsatz von Holz und entsprechende Vorbildwirkung im öffentlichen Bauwesen gesehen. Die Potenziale der industriellen energetischen Nutzung von Wald- und Waldrestholz sind dagegen gering. Quellen für die industrielle energetische Holznutzung sind vor allem Kurzumtriebsplantagen, die als Landschaftselemente zusätzlich strukturverbessernde Wirkungen in der Agrarlandschaft entfalten. Frage 16: Welche wirtschaftl ichen Chancen sieht die Staatsregierung für hiesige land- und forstwirtschaftl iche Unternehmen durch eine Stärkung ökologischer Baustoffe? Aus Sicht der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe erfreut sich Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen einer zunehmenden Beliebtheit. Der Holzbau von Gebäuden, das Dämmen mit nachwachsenden Materialien wie Zellulose, Flachs, Hanf oder auch Stroh sowie die Verwendung natürlicher Baustoffe für Bodenbeläge und Wandoberflächen wird immer selbstverständlicher . Die sächsische Land- und Forstwirtschaft ist grundsätzlich bereit, ihren Beitrag zur Befriedigung der Nachfrage nach ökologischen Baustoffen zu leisten. Der Freistaat Sachsen kann seinen Bedarf an Rohholz jedoch nur etwa zur Hälfte aus heimischen Wäldern decken. Die verstärkte Nachfrage nach ökologischen Baustoffen würde zur weiteren Diversifizierung, zur Einkommens- und Arbeitsplatzsicherung, zur Wertschöpfung im ländlichen Raum sowie zum Klimaschutz beitragen. Frage 17: Inwiewei t spielen baubiologische Aspekte bei der Materialwahl (Grundstoffe, Dämmstoffe , Wandverkleidungen, Bodenbeläge, Farben und Putze) in öffentl ichen Gebäuden eine Rolle und wie könnte deren Verwendung gestärkt werden? Baubiologische Aspekte werden bei der Materialwahl nicht vordergründig berücksichtigt. Es kommen grundsätzlich alle Materialen zum Einsatz, die für den jeweiligen Verwendungszweck Seite 38 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN i —iFreistaati SEN geeignet und nach den geltenden technischen Bestimmungen zugelassen sind. In Einzelfällen rücken baubiologische Aspekte in den Vordergrund und werden beispielsweise bei der Durchführung von BNB-Zertifizierungs-Projekten berücksichtigt. Die Bauvorhaben werden gezielt von geschulten Nachhaltigkeitskoordinatoren begleitet. Die Begleitung erfolgt dann auf der Grundlage einschlägiger Empfehlungen, Leitfäden und Planungshilfen, beispielsweise jener des Bundes. Frage 18: Wie können gesundheitl iche/baubiologische Aspekte in einer institutionalisierten Form bei der Errichtung öffentl icher Gebäude berücksichtigt werden? Bauordnungsrechtlich besteht die Anforderung, dass Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass die Gesundheit nicht gefährdet wird. Darüber hinaus ist der Gesundheitsschutz als wesentliches Merkmal in der EU-Bauproduktenverordnung festgeschrieben . Bei den europäischen und nationalen Verwendungsregeln für Bauprodukte bzw. Bauarten ist er zu beachten und findet bei der Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Bauprodukte sowie bei allgemeinen oder vorhabenbezogenen Bauartgenehmigungen schon jetzt Berücksichtigung. Gesundheitliche und baubiologische Aspekte sind in die Planungs- und Bauprozesse eingebettet . Diese Aufgabe ist dem Kompetenzzentrum Nachhaltigkeit in der Zentrale des Staatsbetriebes SIB zugeordnet. Von dort werden die Entwicklungen informativ gebündelt und dem operativen Bereich mit Handlungsempfehlungen bzw. in Erlassform zur Verfügung gestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage C) 17. verwiesen. Frage 19: Welche Beratungsangebote im Bereich ökologischer Baumaterial ien gibt es in Sachsen , insbesondere für private Nutzer und Kommunen? Derartige Beratungsangebote sind nicht bekannt. D) Ressourcenschonendes Bauen und Sanieren Frage 1: Wie hoch ist der Antei l von Recycl ing -Baustoffen im sächsischen Baugewerbe (Bi tte jährl ich aufl isten von 2010 bis 2017.)? Weder die Mengen der vom Baugewerbe eingesetzten Recyclingbaustoffe noch deren Anteile an den eingesetzten Baustoffen insgesamt sind Gegenstand der statistischen Erhebungen nach Umweltstatistikgesetz. Der Staatsregierung sind auch keine Studien bekannt, in deren Rahmen diese Mengen oder dieser Anteil außerhalb der gesetzlich verpflichtenden Statistik erhoben wurden. Deshalb liegen der Staatsregierung dazu keine Kenntnisse vor. Frage 2: Wie viele Tonnen Bau- und Abbruchabfäl le wurden in den Jahren 2010 bis 2017 jährl ich den sächsischen Entsorgungsanlagen angedient? Seite 39 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatS—Il SEN Frage 3: Wie viel Prozent der Bau- und Abbruchabfälle wurden in den Jahren 2010 bis 2017 jährlich a) auf obertägigen Deponien entsorgt oder bei Deponiebaumaßnahmen verwertet, b) in untertägigen Deponien entsorgt oder bei Deponiebaumaßnahmen verwertet, c) durch Verfüllung übertägiger Abbaustätten verwertet oder d) Bauschuttaufbereitungsanlagen zugeführt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen C) 2. und C) 3.: Die Tabelle enthält die in sächsischen Entsorgungsanlagen entsorgten Mengen an Bau- und Abbruchabfällen (Kapitel 17 nach AVV) seit dem Jahr 2010 sowie die Anteile ihrer Entsorgung in den gewünschten Anlagenkategorien in Sachsen. Hierzu wird angemerkt: • Angaben für das Jahr 2017 konnten noch nicht vom Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen vorgelegt werden. • Eine statistische Erhebung der hier eingeflossenen Daten von Bauschuttaufbereitungsanlagen erfolgt lediglich zweijährlich für die geraden Jahre. Für die ungeraden Jahre werden die Daten des Vorjahres verwendet. • In Sachsen erzeugte Abfälle, die außerhalb des Freistaates Sachsen entsorgt wurden, sind nicht umfasst. • Mangels untertägiger Deponien im Freistaat Sachsen konnten in dieser Kategorie keine Abfälle entsorgt werden. Jahr Menge in t Obertägige Deponien (Verwertung und Beseitigung) Übertägige Abbaustätten (Verfüllung) Bauschuttaufbereitung % % % 2010 10.823.316 5,9 52,6 28,5 2011 11.441.530 5,2 53,4 27,0 2012 10.323.779 5,8 47,3 33,2 2013 10.360.620 5,4 49,5 33,1 2014 9.397.584 4,1 51,5 29,2 2015 8.967.756 4,1 50,2 30,6 2016 9.624.608 5,8 48,3 34,3 Frage 4: Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung, um die Verwertungsquote zu erhöhen und damit die Kreislaufwirtschaft auf dem Bau zu fördern? Die Staatsregierung hat mit § 10 in Art. 1 im Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzrechtes (Drucksache 6/14477) eine entsprechende Regelung in den Sächsischen Landtag eingebracht. Demnach kommt bei Planungen und im Beschaffungswesen für juristische Personen des öffentlichen Rechts ein Ausschluss von Recyclingmaterial oder -produkten nur ausnahmsweise in Betracht und ist nachvollziehbar zu begründen. Finanzielle Mehrbelastungen und Minderungen unwesentlicher Gebrauchseigenschaften sind dazu in angemessenem Umfang hinzunehmen. Seite 40 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Wie ist die Gütesicherung von Recycling -Baustoffen in Sachsen organisiert? Freistaat SACHSEN Die Gütesicherung von Recyclingbaustoffen (RC-Baustoffen) liegt im eigenen Interesse der Erzeuger, da nur die gesicherte und dauerhafte Gewährleistung bestimmter stofflicher Eigenschaften eine Marktfähigkeit und einen Absatz der erzeugten RC-Baustoffe gewährleistet. Rechtlich werden Maßnahmen durch die §§ 6, 10 und 11 der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung) vom 18. April 2017 vorgegeben. Die Staatsregierung hat weitere Anforderungen an die Qualität von RC-Baustoffen im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit in den „Vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial " veröffentlicht. Einer der Hauptabsatzgebiete für RC-Baustoffe ist der Straßenbau. Die Güteüberwachung in diesem Bereich (insbesondere Bundesfernstraßen und Bundesautobahnen in Länderverantwortung ) für die Herstellung und den Einsatz von RC-Baustoffen ist im Freistaat Sachsen durch eine Prüfkette, bestehend aus Erstprüfung (Feststellen der grundsätzlichen Eignung), Qualitätsprüfung im laufenden Betrieb der Erzeugung von RC-Baustoffen und Einsatzprüfung (Fremdüberwachung) abgesichert. Spezifische landesrechtliche Regelungen für den Straßenbau in Freistaat Sachsen gibt es nicht. Es wird das bundeseinheitliche Regelwerk angewendet, wie insbesondere • Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus, • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Straßenbauarbeiten. Die Geltung sowohl für Bundesfernstraßen als auch für Staatsstraßen wurde durch die „Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Einführung Technischer Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau (VwV ARS)" vom 13.12.2011 festgelegt. Alle Allgemeinen Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (jetzt Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) im Bereich des Straßen- und Brückenbaus gelten einschließlich der darin aufgeführten Technischen Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Erlasse automatisch einen Monat nach deren Veröffentlichung im Verkehrsblatt als eingeführt, soweit keine gesonderte sächsische Regelung getroffen wird. Im Interesse einer einheitlichen Handhabung wird die Anwendung im Bereich der Kreisstraßen und der Straßen in kommunaler Baulast empfohlen. Frage 6: Welche Überlegungen bestehen auf Seiten der Sächsischen Staatsregierung, den Einsatz recycelter Baumaterial ien in Zukunft besonders zu fördern und inwiefern kann die Höhe von Förderzuschüssen von der Nutzung recycelter Baustoffe abhängig gemacht werden? Die Staatsregierung sieht in der in der Antwort zu Frage D) 4. genannten Gesetzesregelung das richtige Instrument zur Herstellung gleichwertiger Wettbewerbsverhältnisse zwischen Recyclingbaustoffen und Baumaterialien aus Primärbaustoffen. Die Staatsregierung plant daher Seite 41 von 42 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN keine Förderzuschüsse, die in ihrer Höhe von der Nutzung recycelter Baustoffe abhängig gemacht werden. Mit -freundlichen Grüßen Profi Dr.-Roland Wöller Anlagen: 7 Seite 42 von 42 Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau zu Frage A) 11, A) 14, A) 15, Anlage 1 Gebäude Bauzustand Nettogeschossf läche m ' Energieträger Endenergieverbrauch kW h 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 gesamt je in' gesamt Je m' gesamt je m' gesamt je m' gesamt je rn. gesamt Je rn1 gesamt je m' gesamt je m' gesamt je m' gesamt je m5 Neues Schloss gut 5.834,3 Erdgas 312.336 53,53 269.728 46,23 370.739 63,54 472.018 80,9 520.411 89,2 „ 535.690 91,82 431.396 . 73,94 495.812 84,98 437.440 74,98 729.196 124,98 ,.". Altes Schloss schlecht 962,4 Strom 56.725 58,94 65.872 68,45 73.760 76,69 40.880 42,48 49.160 51,08 58.360 60,64 43.080 44,76 50.528 52,50 33.592 34,90 42.320 43,97 Kavalierhaus befr iedigend 2.965,9 - Heizung durch die Mieter betr ieben bis 2010, danach Leerstand Marstall bef r iedigend 1.253,3 Erdgas 54.790 43,72 30.269 24,15 70.470 56,23 66.445 53,02 78.917 62,97 79.570 63,49 70.757 56,46 76.083 60, 71 72.091 57,52 79.139 63,14 Bauhof 1-2 gut 330,5 Erdgas 33.455 101,23 34.413 104,12 42.080 127,32 35.338 106,92 34.988 105,86 37.669 113,913 32.837 99,36 39.399 119,2 40.023 121,10 41.380 125,20 Bauhof 3-7 befr iedigend 1.083,7 Erdgas Gasheizthermen durc h die Mieter betr ieben Bauhof 8-11 befr iedigend 750,3 Erdgas 87.807 117,03 71.384 95,14 92.129 122,79 76.121 101,45 78.988 105,28 85.045 113,35 75.431 100,53 85.118 113.45 78.869 105,12 85.340 113,74 Remise befr iedigend/schlecht 773,9 Erdgas 110.426 142,69 _. 55.726 72,01 99.571 128,66 87.969 113,67 88.946 114,93 59.486 76,87 39.514 51,06 50.111 64,75 58.534 75,63 56.177 72,59 „ " Haus 113 befr iedigend 606, 1 Erdgas 90.982 150,11 74.948 123,66 98.313 162,21 90. 841 149.88 94.852 156,50 96.847 159,79 80.181 132,29 88.934 146,73 79.592 131, 31 77.132 127,26 , Technikstützpunkt gut 1.416,1 Erdgas 66.903 47,24 48.266 34,08 98.108 69,28 78.582 55,49 71.715 50,64 91.457 64,58 68.905 48,66 67.544 47,7 77.498 54,73 79.643 56,24 , .. Technikzentrale gut 97,75 Erdgas Holzpellets Inbetr iebnahme Ende 2010 Summe aus Erdgas und Holzpellets - . Inbetr iebnahme Ende 2010 62.380 393.100 330.720 213,33 18.406 516.646 498.240 280,38 27.743 588.959 561.216 319,63 12.417 469.569 457.152 254,83 36.225 603.105 566.880 327,3 57.487 691.447 636.960 375,25 32.559 556.335 523.776 301,92 1 1 1 1 1 Schlossgärtnerei gut 845,1 - durch die Orangerie versorgt bis 2010 durch die Technikzentrale versorgt ab 2011 I 1 1 1 I 1 1 1 1 1 1 1 1 Orangerie befriedigend 899,8 Erdgas 600.608 667,49 995.966 551,2 421,097 467,99 durch die Technikzentrale versorgt ab 2011 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Reithalle befriedigend 592,6 Öl Ölheizung durch die Mieter betrieben 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 I 1 I Kuppelpavillon gut 61,0 Erdgas Heizbeginn nach Fertigstellung (Sanierung) Im Sommer 2015 5.550 90,98 11.100 ' 181,97 23.812 390,36 I 1 1 1 1 1 1 1 1 1 I 1 I Villa Bellevue gut 700,2 - Ofenheizung durch die Mieter betrieben bis 2015, danach Leerstand, Neubezug Ende 2018/Anf. 2019 (Erdgas) I 1 1 1 1 1 1 1 I 1 1 1 1 1 1 1 1 1 r Badehaus wird saniert 392,0 - Leerstand, Inbetriebnahme 2.84 im 4. Quartal 2018, Sanierung 3. BA 2019/20 (dann: Erdgas) I 1 1 1 1 I 1 1 1 1 I 1 1 1 1 1 I 1 1 Villa nückler wird saniert 750,0 - Leerstand 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 I 1 1 1 1 I 1 1 1 Herrnannsbad 6 Abriss 225,0 - Ofenheizung durch die Mieter betrieben I 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Obersteigerhaus schlecht 531,1 - unsaniert, Leerstand I 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 I Dominiurn schlecht 1301,2 - unsaniert, Leerstand zu Frage A) 11., Anlage 2 In den nachfolgenden Tabellen sind die Angaben zu Studentenwohnheimen, Mensen und Bürogebäuden der Studentenwerke enthalten. Studentenwerk Chemnitz-Zwickau Gebäudeart Standort Objekt unsaniert/saniert nach Wohnheim Chemnitz Reichenhainer Straße 35/37 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Chemnitz Vettersstraße 52 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001 Wohnheim Chemnitz Vettersstraße 54 Wärmeschutzverordnung vom16.08.1994 Wohnheim Chemnitz Vettersstraße 64 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom16.11.2001 Wohnheim Chemnitz Vettersstraße 66 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom16.11.2001 Wohnheim Chemnitz Vettersstraße 70 Wärmeschutzverordnung vom16.08.1994 Wohnheim Chemnitz Vettersstraße 72 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom16.11.2001 Wohnheim Chemnitz Reichenhainer Straße 51 unsaniert Wohnheim Chemnitz Thüringer Weg 3 (incl. Verwaltung) Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 Wohnheim Zwickau Innere Schneeberger Straße 23 Haus 1 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Zwickau Innere Schneeberger Straße 23 Haus 2 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Zwickau Makarenkostraße 4+6 unsaniert Wohnheim Schneeberg Goethestraße 1 Wärmeschutzverordnung vom 24.02.1982 Mensa Chemnitz Reichenhainer Straße 55 unsaniert Gebäudeart Standort Objekt unsaniert/saniert nach Mensa Chemnitz Straße der Nationen im Gebäude der TU Chemnitz integriert Mensa Zwickau Mensa Am Ring im Gebäude der WHZ integriert Mensa Zwickau Scheffelberg im Gebäude der WHZ integriert Studentenwerk Dresden Gebäudeart Standort Objekt unsaniert/saniert nach Wohnheim Dresden Wundtstraße 1 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom24.07.2007 Wohnheim Dresden Wundtstraße 3 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom16.11.2001 Wohnheim Dresden Wundtstraße 5 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 Wohnheim Dresden Wundtstraße 7 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 Wohnheim Dresden Wundtstraße 9 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001 Wohnheim Dresden Wundtstraße 11 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001 Wohnheim Dresden Colunnbusstraße 2 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Dresden Gerokstraße 38 unsaniert Wohnheim Dresden Zellescher Weg 41 / Haus IV Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 Wohnheim Dresden Zellescher Weg 41 / Haus V Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 Wohnheim Dresden Zellescher Weg 41 / Häuser 1, ' II, III Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Dresden Reichenbachstraße 35, 37, ' 39 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Dresden Gret-Palucca- Straße 9 in Sanierung Wohnheim Dresden Hochschulstraße 46 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 Wohnheim Dresden Hochschulstraße 48 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001 Wohnheim Dresden Zeunerstraße 1 f Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Dresden Gutzkowstraße 29-33 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Dresden Gret-Palucca- Straße 11 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 Wohnheim Dresden Güntzstraße 22 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Dresden Marschnerstraße 31 unsaniert Wohnheim Dresden Hoyerswerdaer Straße 10 Wärmeschutzverordnung vom 24.02.1982 Wohnheim Dresden St. Petersburger Straße 21 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Dresden St. Petersburger Straße 25 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Dresden St. Petersburger Straße 29 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Dresden Fritz-Löffler-Straße 12 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Gebäudeart Standort Objekt unsaniert/saniert nach Wohnheim Dresden Fritz-Löffler-Straße 16 unsaniert Wohnheim Dresden Budapester Straße 22 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Dresden Budapester Straße 24 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Dresden Neuberinstraße 15 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Dresden Borsbergstraße 34 unsaniert Wohnheim Dresden Blasewitzer Straße 84 unsaniert Wohnheim Dresden Internationales Gästehaus Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001 Wohnheim Tharandt Weißiger Höhe 1 unsaniert Wohnheim Tharandt Wilsdruffer Straße Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Tharandt Pienner Straße 9 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001 Wohnheim Görlitz Vogtshof Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Zittau Wohnheimkomplex D Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001 Wohnheim Zittau Wohnheimkomplex E Wärmeschutzverordnung vom 24.02.1982 Wohnheim Zittau Wohnheimkomplex F Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 Wohnheim Zittau WH G Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Zittau Lutherplatz 4 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Zittau Lindenstraße 18 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Zittau Lindenstraße 30 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Mensa Dresden Neue Mensa in Sanierung Mensa Dresden Mensologie unsaniert Mensa Dresden Reichenbachstraße unsaniert Mensa Dresden WUeins Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 Mensa Zittau Mensa Zittau Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001 Studentenhaus Dresden Tusculum unsaniert Bürogebäude Dresden Fritz-Löffler-Straße 16 unsaniert Studentenwerk Freiberg Gebäudeart Standort Objekt unsaniert/saniert nach Wohnheim Freiberg Agricolastraße 14/16 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Freiberg Winklerstraße 12 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001 Wohnheim Freiberg Winklerstraße Wärmeschutzverordnung vom 24.02.1982 Wohnheim Freiberg Winklerstraße 16 Wärmeschutzverordnung vom 24.02.1982 Wohnheim Freiberg Winklerstraße 18 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Freiberg Winklerstraße 20 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Freiberg Winklerstraße 22 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Freiberg Heinrich -Heine -Straße 11 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 Gebäudeart Standort Objekt unsaniert/saniert nach Wohnheim Freiberg Heinrich -Heine -Straße 13 unsaniert Wohnheim Mittweida Schwanenteich Haus 1 Wärmeschutzverordnung vom 24.02.1982 Wohnheim Mittweida Schwanenteich Haus 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001 Wohnheim Mittweida Schwanenteich Haus 3 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Mittweida Schwanenteich Haus 40 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 Wohnheim Mittweida Prof.-Holzt-Straße 1-13 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Mensa Freiberg Freiberg Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Studentenwerk Leipzig Gebäudeart Standort Objekt unsaniert/saniert nach Wohnheim Leipzig Str. des 18. Oktober 23-33 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Leipzig Tarostraße 12-18 Wärmeschutzverordnung vom 24.02.1982 Wohnheim Leipzig Str. des 18. Oktober 17 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Leipzig Ph.-Rosenthal-Str. 29-33 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Leipzig Nürnberger Str. 42-48, Brüderstr. 26 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001 Wohnheim Leipzig A.-Nitzsche-Str. 40-44 Wärmeschutzverordnung vom 24.02.1982 Wohnheim Leipzig J. -R. -Becher -Str. 3-11 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Leipzig Titaniaweg 7 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Leipzig Mannheimer Str. 5-7 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Leipzig Gärtnerstr. 181 Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Leipzig Bornaische Str. 138, 138a, 138b Wärmeschutzverordnung vom 24.02.1982, Wärmeschutzverordnung vom 16.09.1994 Wohnheim Leipzig Mainzer Str. 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.11.2001 Wohnheim Leipzig Mainzer Str. 2a (Neubau) Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 Wohnheim Leipzig Talstr. 12a, Seeburgstr. 47 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 Wohnheim Leipzig Gutenbergplatz 4 Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 Mensa Leipzig Mensa am Elsterbecken Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007 zu Frage A) 12., Anlage 3 In den nachfolgenden Tabellen sind die Angaben zu Studentenwohnheimen, Mensen und Bürogebäuden der Studentenwerke enthalten. Studentenwerk Chemnitz-Zwickau Gebäudeart Standort Objekt Standard Wohnheim Chemnitz Reichenhainer Straße 35/37 kein Standard Wohnheim Chemnitz Vettersstraße 52 EnEV-Standard 2002 Wohnheim Chemnitz Vettersstraße 54 kein Standard Wohnheim Chemnitz Vettersstraße 64 EnEV-Standard 2002 Wohnheim Chemnitz Vettersstraße 66 EnEV-Standard 2002 Wohnheim Chemnitz Vettersstraße 70 kein Standard Wohnheim Chemnitz Vettersstraße 72 EnEV-Standard 2002 Wohnheim Chemnitz Reichenhainer Straße 51 kein Standard Wohnheim Chemnitz Thüringer Weg 3 (incl. Verwaltung) KfW Effizienzhaus 70 Wohnheim Zwickau Innere Schneeberger Straße 23 Haus 1 kein Standard Wohnheim Zwickau Innere Schneeberger Straße 23 Haus 2 kein Standard Wohnheim Zwickau Makarenkostraße 4+6 kein Standard Wohnheim Schneeberg Goethestraße 1 kein Standard Mensa Chemnitz Reichenhainer Straße 55 EnEV-Standard 2002 Mensa Chemnitz Straße der Nationen im Gebäude der TU Chemnitz integriert Mensa Zwickau Mensa Ring im Gebäude der VVHZ integriert Mensa Zwickau Scheffelberg im Gebäude der VVHZ integriert Studentenwerk Dresden Gebäudeart Standort Objekt Standard Wohnheim Dresden Wundtstraße 1 EnEV-Standard 2007 Wohnheim Dresden Wundtstraße 3 EnEV-Standard 2002 Wohnheim Dresden Wundtstraße 5 EnEV-Standard 2007 Wohnheim Dresden Wundtstraße 7 EnEV-Standard 2007 Wohnheim Dresden Wundtstraße 9 EnEV-Standard 2002 Wohnheim Dresden Wundtstraße 11 EnEV-Standard 2002 Wohnheim Dresden Columbusstraße 2 kein Standard Wohnheim Dresden Gerokstraße 38 kein Standard Wohnheim Dresden Zellescher Weg 41 / Haus IV EnEV-Standard 2007 Wohnheim Dresden Zellescher Weg 41 / Haus V EnEV-Standard 2007 Wohnheim Dresden Zellescher Weg 41 / Häuse I, II, III kein Standard Wohnheim Dresden Reichenbachstraße 35, 37' 39 kein Standard Wohnheim Dresden Gret-Palucca- Straße 9 kein Standard Wohnheim Dresden Hochschulstraße 46 EnEV-Standard 2007 Wohnheim Dresden Hochschulstraße 48 EnEV-Standard 2002 Wohnheim Dresden Zeunerstraße 1 f kein Standard Wohnheim Dresden Gutzkowstraße 29-33 kein Standard Wohnheim Dresden Gret-Palucca- Straße 11 kein Standard Wohnheim Dresden Güntzstraße 22 EnEV-Standard 2014 Wohnheim Dresden Marschnerstraße 31 kein Standard Wohnheim Dresden Hoyerswerdaer Straße 10 kein Standard Wohnheim Dresden St.Petersburger Straße 21 kein Standard Wohnheim Dresden St. Petersburger Straße 25 kein Standard Wohnheim Dresden St. Petersburger Straße 29 kein Standard Wohnheim Dresden Fritz-Löffler-Straße 12 kein Standard Wohnheim Dresden Fritz-Löffler-Straße 16 kein Standard Wohnheim Dresden Budapester Straße 22 kein Standard Wohnheim Dresden Budapester Straße 24 kein Standard Wohnheim Dresden Neuberinstraße 15 kein Standard Wohnheim Dresden Borsbergstraße 34 kein Standard Wohnheim Dresden Blasewitzer Straße 84 kein Standard Wohnheim Dresden Internationales Gästehaus EnEV-Standard 2002 Wohnheim Tharandt Weißiger Höhe 1 kein Standard Wohnheim Tharandt Wilsdruffer Straße kein Standard Wohnheim Tharandt Pienner Straße 9 EnEV-Standard 2002 Wohnheim Görlitz Vogtshof kein Standard Wohnheim Zittau Wohnheimkomplex D EnEV-Standard 2002 Wohnheim Zittau Wohnheimkomplex E kein Standard Wohnheim Zittau Wohnheimkomplex F EnEV-Standard 2014 Wohnheim Zittau WH G kein Standard Gebäudeart Standort Objekt Standard Wohnheim Zittau Lutherplatz 4 kein Standard Wohnheim Zittau Lindenstraße 18 kein Standard Wohnheim Zittau Lindenstraße 30 kein Standard Mensa Dresden Neue Mensa kein Standard Mensa Dresden Mensologie kein Standard Mensa Dresden Reichenbachstraße kein Standard Mensa Dresden WUeins EnEV-Standard 2007 Mensa Zittau Mensa Zittau EnEV-Standard 2002 Studentenhaus Dresden Tusculum kein Standard Bürogebäude Dresden Fritz-Löffler-Straße 16 kein Standard Studentenwerk Freiberg Gebäudeart Standort Objekt Standard Wohnheim Freiberg Agricolastraße 14/16 kein Standard Wohnheim Freiberg Winklerstraße 12 EnEV-Standard 2002 Wohnheim Freiberg Winklerstraße kein Standard Wohnheim Freiberg Winklerstraße 16 kein Standard Wohnheim Freiberg Winklerstraße 18 kein Standard Wohnheim Freiberg Winklerstraße 20 kein Standard Wohnheim Freiberg Winklerstraße 22 kein Standard Wohnheim Freiberg Heinrich -Heine -Straße 11 EnEV-Standard 2007 Wohnheim Freiberg Heinrich -Heine -Straße 13 kein Standard Wohnheim Mittweida Schwanenteich Haus 1 kein Standard Wohnheim Mittweida Schwanenteich Haus 2 EnEV-Standard 2002 Wohnheim Mittweida Schwanenteich Haus 3 kein Standard Wohnheim Mittweida Schwanenteich Haus 4 EnEV-Standard 2007 Wohnheim Mittweida Prof.-Holzt-Straße 1-13 kein Standard Mensa Freiberg Freiberg kein Standard Mensa Mittweida Mittweida kein Standard Studentenwerk Leipzig Gebäudeart Standort Objekt Standard Wohnheim Leipzig Str. des 18. Oktober 23-33 kein Standard Wohnheim Leipzig Tarostraße 12-18 kein Standard Wohnheim Leipzig Str. des 18. Oktober 17 kein Standard Wohnheim Leipzig Ph.-Rosenthal-Str. 29-33 kein Standard Wohnheim Leipzig Nürnberger Str. 42-48, Brüderstr. 26 EnEV-Standard 2002 Gebäudeart Standort Objekt Standard Wohnheim Leipzig A.-Nitzsche-Str. 40-44 kein Standard Wohnheim Leipzig J. -R. -Becher -Str. 3-11 kein Standard 'Wohnheim Leipzig Titaniaweg 7 kein Standard Wohnheim Leipzig Mannheimer Str. 5-7 kein Standard Wohnheim Leipzig Gärtnerstr. 181 kein Standard Wohnheim Leipzig Bornaische Str. 138, 138a,138b EnEV-Standard 2002 Wohnheim Leipzig Mainzer Str. 2 kein Standard Wohnheim Leipzig Mainzer Str. 2a (Neubau) kein Standard Wohnheim Leipzig Talstr. 12a, Seeburgstr. 47 EnEV-Standard 2007 Wohnheim Leipzig Gutenbergplatz 4 EnEV-Standard 2007 Mensa Leipzig Mensa am Elsterbecken EnEV-Standard 2007 Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH zu Frage A) 15., Anlage 4 SB Energieträger Fläche (m') Anteil Heizungsart Gasverbrauch (mi Energieverbrauch (kWh) kW h/m Kosten Bemerkungen BAR Gas 1994 1,3% 19391 199727 100 8.592,00€ Beheizen von Gewächshäusern, welche nicht in der beheizten Fläche aufgeführt sind BTZ Fernwärme 21240 13,5% 400760 19 38.593,21£ Festung ist im Verbrauchsfahr aufs'er Betrieb gegangen NOS Gas 2986 1,9% 37933 390710 131 13.738,00€ Zahler erfassen auch den Verbrauch der Mieter WEE Gas 6258 4,0% 50000 515000 82 26.532,00€ KRI Gas 3309 2,1% 33020 340106 103 19.452,00€ Kein Winterbetrieb PIL Gas 8076 5,1% 175700 1809710 224 6.204,00€ Gasverbrauch des BHKW enthalten GG Gas 247 0,2% 2645 27244 110 2.232,00€ ROC Gas 4086 2,6% 21491 221357 54 14.472,00€ Kein Winterbetrieb M1L Gas 24087 15,3% 32702 336831 14 3.888,00€ Kein Winterbetrieb ALB Gas 7435 4,7% 378731 3900929 525 17.808,00€ Heizen auch im Sommer RAM Gas 6140 3,9% 109730 1130219 184 27.540,00€ Hoher Verbrauch durch Veranstaltungen und Küche GAIA Gas 4836 3,1% 16725 172268 36 8.256,00€ Kein Winterbetrieb STO Gas 1440 0,9% 12354 127246 88 8.244,00€ Kein Winterbetrieb ALT Flüssiggas/ Heißöl 5001 3,2% 111488 22 6.428,10€ Heißöl u.a. für Mieter. Flüssiggas hauptsächlich als Frostschutz COL Gas 5502 3,5% 49312 507914 92 6.396,00€ Kein Winterbetrieb MOB Gas 54905 34,9% 215321 2217806 40 34.740,00€ Gasverbrauch des BHKW enthalten Abkürzungen Spalte 1: BAR = Barockgarten Großsedlitz KRI = Burg Kriebstein MIL= Schloss Mildenstein STO=Burg Stolpen BTZ=Festung Dresden PIL = Schloss und Park Pillnitz ALB= Albrechtsburg Meißen ALT=Kloster Altzella NOS = Schloss Nossen GG = Großer Garten RAM=Schloss Rammenau COL=SchlossColditz WEE = Schloss Weesenstein ROC= Schloss Rochlitz GNA= Burg Gnandstein MOR=SchlossMoritzburg Energieträger: ermittelt aus den Energieverbrauchsabfragen. Fläche: Ermittelt aus den Geschossflächenplänen. Keller und Dachböden wurden nicht berücksichtigt. Anteil Heizungsart: Prozentual anteilige Fläche des Schlossbetriebes an der Gesamtfläche. Gasverbrauch: Gasverbrauch in m3 in den Liegenschaften mit Gasheizung. Gemeldete Verbrauchswerte der Schlossbetriebe. Energieverbrauch: Umrechnung Gasverbrauch in Energieverbrauch. Angenommener Heizwert 10,3. Der Energiewert vom BTZ und ALT wurde aus den gemeldeten Verbrauchswerten ermittelt. KWh/m2: Energieverbrauch im Verhältnis zur Fläche. Kosten: Durch SIB Leitstelle Energie ermittelte Kosten je Schlossbetrieb. Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau zu Frage A) 16., Anlage 5 Die Entwicklung des durchschnittlichen Primär- und Endenergiebedarfs kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Folgende Heizkosten sind für die „Fürst-Pückler-Stiftung Bad Muskau" entstanden. Angaben in € 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Stromkosten für die Heizung des Alten Schlosses 9.704,07 12.983,52 12.882,58 6.299,40 7.561,59 10.714,13 7.926,64 9.189,16 5.836,51 7.111,43 Erdgas 77.705,33 133.726,76 24.466,48 65.012,29 68.607,66 61.124,46 76.202,94 55.715,33 67.465,27 58.824,17 Heizöl 6.851,85 2.641,80 1.713,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Pellets 0,00 0,00 0,00 13.893,20 21.657,87 25.339,53 21.777,39 26.254,58 27.666,22 21.016,51 Summe 94.261,25 149.352,08 39.062,66 85.204,89 97.827,12 97.178,12 105.906,97 91.159,07 100.968,00 86.952,11 zu F ra g e A ) 17 ., A n la ge 6 lo gi sc he s u n d re ss o ur ce ns pa re nd e s B au e n u nd S an ie re n in S ac hs en " G ro ß e A n fr ag e de r F ra kt io n B Ü N D N IS 9 0/ D IE G R Ü N E N , D rs .- N ,. : 6 /1 47 51 , Ee •,,i. = E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E E EE E E E E E n n : j :2,2 g ' .;,-, :ä• '_2—_g '..' 25' ..r.r.r.t.z.t—z.r.r.r.z.r.zr.t.tr.t'..z.r..r.t.t.t.t.5,.tee»ge,.te,e,..ua•e,ra'e,eA.t2ä• 2 - > gl 51 ° ?" 2.- e e• a'6 .i ° e ,ä e 2, .2 0000-"c":c"!E' ' .2'22'1',- --22' , ,!2 ' 1 ' 1 ' gl ' . 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'iä ' ',°2' gg :,•'- c«,1 5' E,g1 g -2 7;i ' i ! 1...,._. lilIiiss1111111sS,iilglIllIlinsIssillsIlssIld11111111sslIssislJ J J J J J J - 2 J J . 4 - - I J J J J J J J J J J J J J J J - • _ A _ A - • _ a J J J J J J J J J J J J J J J J J J J - 4 J - 1 J - I - 4 . . . 1 J - I J 2 g 'p e. e t 'd t V g e; 'O' e. e,' e e -t• e. - --g i .T; ii e.— c; e e, e e e e ..ü. --g 1 0 2 : 0 f.. f..E..f...f.....f.. g FIc g g g gg g g g .E...2 gog .i..i..;,,..g g g Ee 12 ö öt t-2 -2 öööööö,ööööööö.ööLööööööööööööölö,-- “ - - - - - .Ü- - . 2 - - - - .E f f ttttt—‘507515'875.5-clotootätöötöötöötzio2222m22222.J22.222.L.t.L.L.,„,„,„,„„,,2 j .. -E. E.-.5. -‘5. E 25_ -.5. f -E. -2.22-222-22-2-22-222-2222-22,29,22,2,2,2,2 2,222,2 9 9,9, 2,ggggsgssggggsg§§ 1222j,222,,A,A,A,..2.1:22e22,21, 2. 3 "E ne rg ie sp ar en d e s, ö ko lo g is ch es u n d re ss o ur ce ns pa re nd e s G a G r o ß e A n fr ag e de r F ra kt io n B Ü N D N IS 9 0 / D IE G R Ü N E N , E-5 •-glI.Eggggg2'.8g.g.-E-..g..g-,,,,, -,-.. . , , - _ 2 _ _ . , r , -. , - - . ,,,, ..-, •,.,- . g.555 . . . . 2 2 . 2 .....,, 1 ! ,., ...,., .,i, E ..., ..., eer,-_ 2 t 2.2 _.5, e _ 4 °* - 11 -' 5 12 . ''g -2 Lg 2 ..4,2 Tr, 7. --,6 2 • g 2. '2 rz - 2 2 2 ri 2 2 5 5 2 2' j 12,-2-,57-5157^gef,i',-.77,-52333e3e3eeegg. -5-5,-.9,_e_f.-E-E.,‘'•3 .5.:, äl k, ,-, '.-.. t 4 4 .c äri t 631 e f., , t - .7, rg '2 ''!• ' 3-,,,;8.5.--2.E, T gi..Egl,l, 3 3 3 3 3 F, 73,,,,t,tos.1,,,,, 3g,5•,%-2e,E-,g-gjg > 2 2 ''''' E.'" '5' rgR- i211, '51' cgt -'''',.. rg' rg' 8 2222222 E ,.E • ,e, . ° -;„ , , 7.1 2 .fl-'2.•-..'Ait•222Ai ,-, .• .-2 -2 2 - ., , - 2222 ;„1' ,,,-37...7, g] T_ 4^ rr 1 2 ; ; ; 5 5 5 ''71-'9. 2'2 r 1 'j Ugl -.2egV: °-, '-' .,'2. .4 2 t'm 2 .al 5, ''s •-1 2:, '-o; 222213g 2721.223-gi',3 4ä7sä 1-'7; .... ,g.- < '2 :z e -5 M 2 53 5 - . • ä -5 5 3 lelu.2"I5T-J2= 2 '1 ' = :F: 2 ' 7 . 7 . 2 , 7 . - 0 5 ä 2 2 " % ' 3 ' 5 " " g5.32,22,t42b3:5_ ''''.e. .7., 2 2- g = 1 t • 1: go go 4°, 1., 2 ej g -11 l' 2 --,1“.3"37,4g.,2,1,igg222 ,127.2t.g.-A4ge4g, f 9, g2, .2 2.,2 g.§7-g 7 2 2 2 e, •,- -,;'.° ,, i -.2mr l • E • 2-' .2 .` -11 .2- Mcf -, :;•..,-, 2. 5 • -,•._gg .94°E' 2 g E E l ' ' ' i -2 •''' :":1 § ‘1 r5 8§11111ölÖl lööööö§e.e. ,e,e,eAH L2' °: '''' Ls 2' M 1 gsl' '' 9,e 2 r-2 : 2 2 2,1:ri '.- 5i m .5 rnI ‘215:5' A n e , :2 2 5 ' 5 2'..2.i'12•22:2 5 5 5 5 g 5 5 -4', 2 .1, ..c2 2 13 1 , 22.32.324...g.g.gg.gg.g.2.12, 4 1 4 eJM22"3:,'HygljägAgg.,,,s,:in,?4 .e il.. 3 3 3 33 333 3 3 2.2154.522'. 3 1. 1 1. e.e2.2.g g g g g g g g g g ,1 Sächsisches Staatsministerium des Innern Referat 55 zu Frage B) 23. bis B) 25., Anlage 7 Zuarbeit zur Drs.-Nr.: 6/14751 Az.: 5-1052/6/7 FTIFP/FB Programm -Name AnträgeNolumen 2008 2009 2010 Genossen- Gewerbe- Kommunen Privatpersonen Wohnungserhaben treibende cesellschaftehn Genossen- Gewerbe- Kommunen Privatpersonen Sonstig. Wohnungserhaben treibende 0 etschaften Genossen- Gewerbe- Privatpersonen Wohnungsgrhaf ten treibende oeselLschaften 60/AP-SN/d3 KfW-Programm G02- Gebäudesanierung (130) Anz. Antrage 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 1 1,700000,006 0 0,00€ 1 3.300.000,00 E 0 0,00€ 0 0.006 7 2.837.930,30€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 1 0 65.000,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 6 0 1079.987,60€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,06€ 0 1 0,06€ 200.000,00€ 0 0 0,00€ 0,06€ 0 0 0,06€ 0,06€ 0 0 0,00€ 0,00€ 6 0 563.236,00€ 0,06€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0» E 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 71 0 313629595€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 39 0 1.794.576,53€ 0,00€ 9 7 9069797,00€ 1056163,36€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,06€ 0,06€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 6 0,00€ 841.635,57 E 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 52 2 6.254.125,46€ 248.000,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0.006 0 0 0,00€ 0,00€ 272 0 9.798.707,67€ 0,06€ 00 0,00€ 0,06€ 0 0 0,00€ 0,004 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0 2 3 0,00€ 0,00€ 0,00€ 1.100.571,11€ 0 00 8 0,00€ 0,00€ 0,00€ 450.000,00€ 0 0 0 4 0,00€ 0,00€ 0,00€ 195.000,00E 4 0 0 4 1,185102,776 0,00€ 0,00€ 050.456,03€ 1 0 0 0 2800000,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 0 0 1 0,00€ 0,00€ 0,00€ 350.000,00 E 6 0 0 1 2779217,40€ 0,00€ 0,00€ 86440,00€ 0 0 00 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 31 0 00 3.524.445,48€ 0,56€ 0,00€ 0,00€ 0 00 0 0» E 0,00€ 0,00€ 0,00€ 13 9 10 750.000,00€ 1925295,00€ 120000,00€ 1.800.610,00 E 0 00 3 0,00€ 0,06€ 0,00€ 428000,00€ 0 7 0 45 0,06€ 2.309.701,41€ 0,00€ 5.579.131,33€ 0 0 0 0 000€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 0 0 61 0,06€ 0,00€ 0,06€ 4532515,12€ 0 0 0 18 0,06€ 0,00€ 0,00€ 607.879,09 E 0 1 0 274 0,00€ 6260,53€ 0,00€ 10.029.576,55€ 0 0 0 11 0,00€ 0,06€ 0,00€ 645.000,00€ 0 0 0 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 0 0 0 0,00€ 0,06€ 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 1 1 424.000,00€ 474444,06€ 0 1 0,00€ 250000,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 1 0,00€ 100000,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 1 13 356.822,42€ 2.629.474,74€ 0 0 0,00€ 0,06€ 0 0 0,00€ 0,06€ 0 0 0,00€ 0,00€ 2 3 559.100,00€ 069652,44€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,06€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0» E 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0» E 0,00€ 7 0 3.795.810,98€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 10 0 2.632.345,56€ 0,06€ 1 0 000000,00€ 0,00€ 4 4 1166000,00€ 852206,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 7 0,00€ 856.110,00€ 0 1 0,00€ 1806000,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0.006 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0» E 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 5 0 250.000,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 6 0,06€ 1.151.000,00 E 0 2 0,00€ 342.000,00€ 0 9 0,00€ 2.639.819,00 E 0 0 0,00€ 0,00€ 9 2 1.600060,006 494.120,00€ 3 3 162.400,00€ 450400,00€ 33 3 5.350.127,93€ 006.900,00€ 0 0 0,06€ 0,00€ 61 0 3947103,38€ 0,00€ 25 0 602026,64€ 0,00€ 41 0 1.889.291,00€ 0,00€ 74 0 4.110.622,41€ 0,06€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ Bewilligungsvolumen 60/AP-SN/cb KM/ -Programm Energieeffizent Bauen (154) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/AP-SN/cf 'chartert treibende Wohnungs- Gesellschaften 60/AP-SN/c8 KM -Programm CO2- Gebaudesanierung (130) Anz. Antrage ,schsflkn 0 0 0,00 E 0,00 E 0 0 000€ 0,00€ o o 0,00€ 0,00€ o o 0,00€ 0,00€ o o 0,00€ 0,00€ o 0 0,00€ 0,00€ 7 0 1496000,06€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 12 0 4.146063,606 0,00€ o o 0,00€ 0,00€ o 2 0,00€ 207.000,00€ 0 o 0,00€ 0,00€ 0 6 0,00€ l.565.800.50€ o 0 0,00€ 0,00€ o 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 1 0,00€ 47.400,00€ 0 1 0,00€ 50000,00€ o o 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,90€ 0 0 0 000€ 000€ 0.00 E 0 0 o 0,00€ 000€ 000€ 0 oo 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 0 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ o 0 o 0,00€ 0,00€ 0,00€ o o o 0,00€ 0,00€ 0,00€ o o 7 0,00€ 0,00€ 2.960.060,00€ 0 0 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ o 0 3 0,58€ 0,00€ 470844,00€ 0 0 1 0,00€ 0,00€ 300000,00€ 7 0 1 1A19.183,92 E 0,00€ 407500,00€ 3 0 1 409000,00€ 0,00 E 88.000.006 76 3 4 9.775049.656 696.000,00€ 1.315.300,00€ 1 o 0 50000,00€ 8,00€ 0,00€ 22 o o 1.280.460,94 E 0,00€ 0,00€ 17 0 0 473000,00€ 0,00€ 0,00€ 116 o 0 4.372.504,73€ 0,50€ 0,00€ 93 o 0 4.237,631.136 0.006 6,00€ 0 o 0 0,06€ 0,00€ 0,90€ 0 0 o 0,90€ 0,00E 5,00€ D 0 000€ 0,00 E o o 0,00€ 0,00€ 0 o 000€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ o o 0,00€ 000€ o 0 0,00€ 0,00€ 8 0 6,993730.006 0,00€ 2 0 450000,00€ 0,00€ 17 o 5.873.497,05 E 0,00€ 2 0 3.750000.006 0,06€ o 1 0,00€ 627000,00€ o o 0,00€ 0,00€ 0 7 0,08€ 1.904.348,48€ 0 o 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ o 0 0,00€ 0,00€ o 1 0,00€ 7.150,00€ 0 o 0,00€ 0,00€ 0 o 0,00€ 0,00€ o o 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00 E 0.00 E o o 500€ 000€ o o 0,00€ 0,00€ o o 0,00€ 0,00€ o o 0,00€ 0,00€ o o 0,00€ 0,00€ o o 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ o 0 0,00€ 0,00€ 0 o 0,00€ 0,00€ 7 o 1.598.180,00€ 0,00€ 0 o 0,00€ 0,00€ 52 2 6725.198,456 298.300,00€ 1 0 100000,00€ 0,00€ 28 0 1.74657600 E 0,00€ 16 0 628500,00€ 0,00€ 79 0 3.123.291,08€ 0,00€ 105 o 4.986.150,00€ 6,00€ 0 o 0,90€ 0,90€ 0 0 0,90€ 6,00€ 0 000€ o 0,00€ o 0,00€ o 0,00€ 0 0,00€ o 0,00€ 8 2,262340.006 1 374.900,00€ 15 4.086,164.50€ o 0,00€ 10 1.433240,00 E o 0,00€ 16 5.712.870,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ o 8,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ o 0,90€ o 0,90€ o 000€ 0 0,00€ o 000€ 0 0,00€ o 0,00€ o 0,00€ 3 4,108,000,006 1 1.097.900,00 E 12 2.223.778,59€ 3 3.700.000,00€ o 0,00€ o 0,00€ 0 0,00€ o 0,00€ o 0,00€ o 0.006 o 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,90€ 0 0 5 0 0,00€ 0,00€ 000€ 0,00€ o o o o 000€ 0,00€ 000€ 0,00€ o 0 0 0 0,00€ 000€ 0,00€ 0,68€ 0 0 0 0 0,00€ 000€ 0,00€ MW E 0 0 o 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ o o o o 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 o 0 2 0,00€ 0,00€ 0,00€ 543428,77€ 0 0 o 1 0,00€ 0,00€ 0,00€ 190.000,00€ o 0 o 11 0,00€ 0,00€ 0,00€ 3.760.547,50€ 0 0 o o 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 13 0 1 825528,53€ 150.000,00 E 0,00€ 64.500,00€ 0 4 0 o 0,00€ 763100,00€ 0,00€ 0,00€ 4 50 6 6 893.542,44€ 10.547.455,54€ 1.559.508,00€ 2.318.600,00€ o o 0 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 18 0 0 0,00€ 1A21.074,70 E 0,00€ 0,00€ 0 15 0 0 0,00€ 570401,06€ 0,00€ 0,00€ o 61 o 1 0,00€ 2642114,58€ 8,00€ 32.400,00€ 0 162 0 o 0,00€ 7813800,00€ 0,00€ 0,00€ 0 o o o 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ o o o 0 0,00€ 0,00€ 0,90€ 0,00€ Bewilligungsvolumen 60/AP-SN/cb WW-Programm Energieeffizient Bauen (154) Ans. Antrage Bewilligungsvolumen 60/AP-SN/cf KM -Programm Okologisches Bauen (144,145) Anz. Antrage Bewilligungsvolumen 60/AP-VM/a7 KNV-Prograrnm CO2- Gebäudesanierung (130) 600 Antrage Bewilligungsvolumen 60/AP-VIWals KM -Programm Energieeffizient Bauen (154) 502. Antrage Bewilligungsvolumen 60/AP-VMhe WW-Programm Ökologisches Bauen (144,145) Anz. Annage Bewilligungsvolumen 60/OrgW/25 WW.Programm Energieeffizient Sanieren (151) A.. Antrage Bewilligungsvolumen 60/OrgW/26 KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (152) Ara. Antrage Bewilligungsvolumen 60/OrgW/27 Landesförderung 81. Energetische Sanierung Kundenkreis Organisierte Wohnungswirtschaft Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/0r8W/29 WW-Programm Energieeffaient Bauen (153) Anz. Antrage Bewilligungsvolumen 60/PV/36 KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (151) A.. Anträge Bewilligungsvolumen 60/PV/37 KfW-Programm Energieeffizient Sanieren (152) Anz. Anträge BeWIligungsvolumen 60/PV/38 LandesMrderung RL Energetische Sanierung Kundenkreis private Vermieter Anz. Antrage Bewilligungsvolumen 60/PV/41 KM-Prcgramm Energieeffizient Bauen (153) An.. Annage Bewilligungsvolumen 60/59152 KM -Programm Energreeffaient Sanieren (151) Anz. Antrage Bewilligung svolumen 60/59/53 KNV-Programrn Energieeffizient Sanieren (152) Ara, Anträge Bewilligungsvolumen 60/59/54 Landesförderung RL Energetische Sanierung Kundenkreis Selbstnutzer Anz. Antrage Bewilligungsvolumen 60/5N/57 KNV-Programm Energieeffizient Bauen (153) Anz. Antrage Bewilligungsvolumen 80/00115010 Landesförderung RL Wohnraumförderung Energieeffizient Sanieren Anz. Antrage Bewilligungsvolumen BO/D01ZV/13 Landesförderung RL Wohnraumförderung Energieeffizient Bauen Ara. Antrage Bewilfigunasvolumen Summe Ans. Ant räge 19 10 335 3 17 5.642.503,606 1.870.200,006 22,016.730,370 696.006,08€ 6.547.764,00€ 29 9 288 2 50 17.057.227,05€ 2.538.498,48€ 10.909.844,456 296.306,08€ 13.869.014,00€ 19 7 311 6 22 11.121.678.996 1.719.470,97€ 24.317.025,82 E 1.559.008,086 6.909,475,776Bewilligungsvolumen Seite 2 Sächsisches Staatsministerium des Innern Referat 55 zu Frage B) 23. bis B) 25., Anlage 7 Zuarbeit zur Drs.-Nr.: 6/14751 5-1052/6/7 FT/FPIFB Programm -Name AnträgeNolumen 2014 2015 2016 Genossen- Gewerbe- Privatpersonen Sonstige Wohnungsschatten treibende 505e//schaben Genossen- Gewerbe- Privatpersonen Sonstige Wohnungstreibende caselechaften Genossen- Gewerbe- Privatpersonen Sonstige Wohnureserhaften treibende neeefischeben 60/AP-SN/08 KfW-Programm CO2- Gebäudesanie.e (130) Anz. Anträge o 0,00€ o 0,00€ 0 0,00€ o 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 2 952.00000 E 0 0,00€ 25 5.227.483,00 E o 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ o 0,00€ o 0,00€ 0 0,00€ o 0,00€ 0 0,00€ o 0,00€ o 0,00€ o 0,00€ 0 0,00€ o 000€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ o 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,90€ 0 0,00€ 1 210.000,00€ 2 547.000,00€ 1 650000,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ o 0,00€ 1 50000,00€ o 0,00€ o 0,00€ o 0 o 0,00€ 000€ 0,00€ o 0 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 0 o 0,00€ 0,00€ 0,00€ o o 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 0 o 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 0 o 0,00€ 0,00€ 0,00€ o 0 7 0,00€ 0,00€ 2.902003,746 0 o o 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 o 9 0,00€ 0,00€ 1.876.924,38 E 0 0 1 0,00€ 0,00€ 570.000,00€ 8 0 0 1.793485,00 E 0,90€ 0,00€ 2 0 0 311.600,00€ 0,00€ 0,00€ 35 1 7 7.733.396,00€ 90.000,00€ 1.155.540,00 E 0 o o 0,00€ 0,00€ 0,50€ 33 o o 2227.700,00 E 0,00€ 0,00€ 9 0 0 394.000,00€ 0,00€ 0,00€ 80 o o 3741.948,106 0,00€ 0,00€ 74 0 0 3616.000.00 E 0,00€ 0,00€ 0 o o 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 0 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ ,schaften o o 0,00€ 0,00€ 0 o 0,00€ 0,00€ o 0 0,00€ 0,00€ o 0 0,00€ 0,00€ o o 0,00€ 0,00€ o o 0,00€ 0,00€ 2 o 1.416.500,00 E 0,00€ o 0 0,00€ 0,00€ 20 0 4264.245,786 0,00€ 1 0 2.100.000,00€ 0,00€ o 5 0,00€ 190.300,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 8 0,00€ 2.705300,006 o o 0,00€ 0,00€ o 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,90€ o 0 0,00€ 0,50€ 0 0 0,00€ 0,00€ o 0 000€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 o 0,00€ 0,00€ 0,00€ o o 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ o o 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 o 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ o 0 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ o o o 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 o 1 0,00€ 0,00€ 700 000,00 E o 0 o 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 o 11 0,00€ 0,00€ 1.657.769,85 E 0 0 o 0,00€ 0,00€ 0,00€ 4 7 1 687700,00€ 1.94/092,60 E 500.000,00 E 1 1 0 89.700,00€ 27.200,00€ 0,00€ 31 9 7 8.574.563,57€ 3.422.429,60€ 1.908.800,00€ 1 o 0 300.000,00€ 0,00€ 0,90€ 23 0 0 1.901.739,20€ 0,00€ 0,00€ 5 o 0 152.500,00€ 0,00€ 0,00€ 66 0 0 2.816.093,00€ 0,00€ 0,00€ 86 o o 4.592.100,00 E 0,90€ 0,00€ 4 0 o 280000,00€ 0,00€ 0,00€ 9 0 o 500000.006 0» E 0,00€ 0 000€ o 0,00€ o 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ o 0,00€ 3 2.533.000,00€ o 0,00€ 1 03.621,00€ 3 2.100.000,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ o 0,00€ 0 0,00€ o 0,00€ o 0,90€ o 0,00€ 14 9618200,00€ o 0,00€ 0 0,00€ o 0,00€ o 0,00€ o 0,00€ o 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ o 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 1 480.600,00€ 0 0,00€ 3 909.200,00€ 0 0,00€ 0 0,90€ o 0,00€ o 0,00€ 0 0,00€ o 0,00 E 0 0,00€ 0 0 0,00€ 000€ o o 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 o 0,00€ 0,00€ o o 0,00€ 0,00€ o 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ o 0 0,00€ 0,00€ 0 0 0,00€ 0,00€ 3 0 266.400,00€ 0,00€ 1 0 150.000,00€ 0,00€ 14 0 3.400.970,00€ 0,00€ 4 o 350.000,00€ 0,00€ 6 o 379500,00€ 0,00€ 0 o 0,00€ 0,00€ 8 o 310.945,52€ 0,00€ 9 o osaoco,00 E 0,00€ 56 1 4967.900,006 100000,00€ 337 1 20.433100,606 30900,00€ 0 000€ o 0,00€ o 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 1 700000,00€ 2 560000,00€ 4 530.677,00€ o 0,00€ 0 0,00€ 0 0,00€ 2 474.000,00€ 2 3.950.000,00€ o 0,00€ o 0,00€ a 0,00€ 0 0,85€ 17 7.354.319,29 E o 0,00€ Bewilligungsvolumen 60/AP-SN/cb KM -Programm E.rgieeffizient Bauen (154) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/AP-SN/c1 KM -Programm Okologisch. Bauen (14.4,145) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/4P-VM7 KM -Programm CO2- Gebäudesanierung (130) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/AP-VM/ab KM -Programm Energieeffizient Bauen (154) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/AP-VM/se KMProgramm Okologisches Bauen (144,145) Anz. Antrage Bewilligungsvolumen 60/OrgW/25 KfW.Programm Energieeffeent Sanieren (151) Anz. Anträge BeWIligungsvolurnen 60/0rgW/26 KfW-Programm Energieeffaient Sanieren (152) Anz. Anträge Beelligungsvolumen 60/OrgW/27 Landesförderung RL Energetische Sanierung Kundenkreis Organisierte Wohnungswirtschaft Anz. Anträge BevAligungsvolumen 60/OrgW/29 KM -Programm Energieeffizient Baten (153) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/PV/36 KM -Programm Energieeffizient Sanieren (151) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60090/37 KM -Programm Energieeffizient Sanieren (152) Anz. Antrags Be lliguFigsvolurnen 60/80/313 Landesförderung RL Energetische Sanierung KundenkreLs Private Vermieter Are. Anträge Bewilligungsvolumen 60/PV/41 KM -Programm Energieeffizient Bauen (153) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/95/52 KM -Programm Energieeffizient Sanieren (151) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/55053 KM -Programm Energieeffizent Saneren (152) A.. Antrage Bewilligungsvolumen 60/09/54 Landesförderung RL Energetische Sanierung Kundenkreis Selbstnutzer Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/59/57 KfW-Programm E.rgieeffizent Bauen (153) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 80/001ZV/10 Landesförderung RL Wohnraumförderung Energieeffizient Sanieren Anz. Anträge Bevelligungsvolumen 80/001ZV/13 Landesförderung RL Wohnraumförderung Energieeffizient Bauen Anz. Anträge Bev.illigungsvo/urnen Summe Anz. Ant räge 27 5 241 1 24 617940300€ 1.497,000,056 19723129,10€ seimuse 6.649.868,12€ 23 13 230 17 20 7.780.745,786 2.891,765,006 17.974.999,77€ 5.391.722,48€ 5.056.569,89€ 21 4 438 2 28 14.334.607,86€ 1.449.809,00€ 37.214.415,52€ 130.000,09€ 13.877.990.296Bewilligungevolumen Seite 3 Sächsisches Staatsministerium des Innern Referat 55 FT/FP/FB Programm.Name AnträgeNolurnan 2017 Summe Genossen- Gewerbe- Privatpersonen Wohnungskchaften Irerberrde fieselischallen 60/AP-SN/c6 61W -Programm CO2- Gebäudesanierung (130) Nu. Antrage 0 0 0 0 0.006 000 E 000 E 0,006 0 0 0 0 000 E 0,00€ 000 E 000 E 0 0 0 0 0,00 E 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 0 0 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 0 0 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 0 0 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 2 0 0 3 2.288.70000 E 0,00€ 0,00€ 1.960000.006 4 0 0 0 1.590000.006 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 0 0 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 2 0 0 1 3200.000,006 0,00€ 0,00€ 543000,00€ 1 1 3 0 294.900,00€ 1.507.90000 E 477.600,00€ 0,60€ 0 0 1 0 0,60€ 0,006 22.500,00 E 0,96€ 0 0 0 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 0 1 0 0,00€ 0,00€ 500.000,00€ 0,00€ 0 0 12 0 0,00€ 0,00€ 1.155.00000 E 0,00€ 0 0 B 0 0,00€ 0,00€ 331.000,00€ 0,00€ 0 0 0 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0 0 36 0 0,00€ 0,00€ 3.654.000,00 E 0.00 E 0 0 0 0 0,00€ 0,00€ 0,60€ 0,506 0 0 0 0 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,50€ 95 4.901.86706 E 13 700.006,006 43 1.989.576,53 E 33 8.640.041.716 2 3.000.000,00€ 2 3.650.000,00€ 77 39.798.829,91 E 13 4.644.800,00 4 218 50.119.535,20€ 15 17.153.000,004 109 24.152.525,05 £ 24 3.138.900,00€ 511 96.010.792,58 f 12 7.760.000,50€ 264 18.373.668,34 £ 113 3.559.286,73 4 1.001 38.587.902,15€ 652 34.605.253,548 92 22.320.485,268 347 26.963.166,964 Bewilligungsvolumen 60/AP-SN/cb KNV-Programm Energeellizent Bauen (154) Anz. Anträge Bewifligungsvolumen 60/AP-SN/c1 (m-Prcgramm Ökologischen Bauen (144.145) Anz. Anträge -Bewilligungsvolumen 60/AP-VM/a7 KfW-Programm CO2- Gebaudesanierung (130) Anz. Anträge Bewilligungsvolurnen 60/AP-VAVab KöN-Programm Energieeffizient Bauen (154) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/AP-VM/ae KfW-Programm Okologiuhes Bauen (144,145) A.. Anträge Bewilligungsvolumen 60/0rgW/25 K1W-Programm Enemicieffizient Sanieren (151) Anz. Antrage BeMlfigungsvolumen 60/OrgW/26 KNV-Programm Energi.ff izient Sanieren (152) Arno. Anträge Bewilligungsvolumen 60/OrgleW27 Landesförderung RL Energetische Sanierung Kundenkreis Organisierte Wohnungswirtschaft Anz. Antrage Bewilik3ungsvolumen 60/OrgW/29 KNV-Programm Energieeffizient Bauen (153) A.. Anträge Bewilligungsvolumen 60/PV/36 61W -Programm Energi.ffizient Sanieren (151) Anz. An/rage Bewilligungsvolumen 60/PV/37 KfiAl-Programm Energieeffizient Sanieren (152) Am. Anträge Bewilligungsvolumen 60/PV/38 Landesförderung RL Energetische Sanierung Kundenkreis Private Vermieter Anz. Anträge Bevaliigungsvolumen 60/PV/41 6M1N.Prcgramrn Energieeffizient Bauen (153) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/58/52 KNV-Programm Energieeffizient Sanieren (151) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/05/53 65N-Prcgramm Energ tfizient Sanieren (152) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/06/54 Landesförderung RL Energetische Sanierung Kundenkreis Selbstnutzer Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 60/08/57 WW-Programm Energieeffizient Bauen (153) Anz. Anträge Bewilligungsvolumen 80/0012V/10 Landesförderung RL Wohnraumförderung Energieeffizient Sanieren Anz. Antrage -Bevalligungsvolumen 80/D01ZV/13 Landesförderung RL Wohnraumförderung Energieeffizient Bauen Anz. Anträge Bewilligungsvolumen Summe Ans. Anträge 9 1 61 4 7.371.600,00€ 1.507.900,50€ 6.140.100,00€ 2.503.000,00€ 3.635 490.419.564,09€ Bewilligungsvolumen zu Frage B) 23. bis B) 25., Anlage 7 Zuarbeit zur Drs.-Nr.: 6/14751 Az.: 5-1052/6/7 Seite 4 2018-11-23T10:02:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes