STAATSMIN1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14753 Thema: Ersuchen zur Durchführung von Vor -Ort -Begehungen durch Bauaufsichtsämter in für extremistische Veranstaltungen genutzten Veranstaltungsobjekten durch sächsische Behörden — Nachfrage zu den Drs. 6/11382 und 6/14365 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: In der Drs. 6/11382 antwortet die Staatsregierung in Bezug auf eine Vor -Ort -Begehung der Bauaufsicht des Erzgebirgskreises in einem Veranstaltungsobjekt (Antwort auf Frage 5): ,Der Verwaltungsverband Wildenstein und das Landratsamt des Erzgebirgskreises wurden daraufhin ersucht, die Geeignetheit des Veranstaltungsraumes zu prüfen '. In der Drs. 6/14365 antwortet die Staatsregierung dem Fragesteller, dass weder in 2016, 2017 und 2018 (bislang) derlei Ersuchen seitens der Staatsregierung bzw. des LfV an andere Behörden ergangen sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Schließt die in der Drs. 6/14365 getätigte Antwort der Staatsregierung, wonach keine solchen Ersuchen getätigt wurden, auch etwaige nachgeordnete Behörden mit ein? Die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/14365 bezog sich gemäß der Formulierung der Fragestellung auf die Staatsregierung und das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3443 Dresden,41 . Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 2: Wenn ja, wie ist dann die in der Drs. 6/11382 getätigte Antwort „Der Verwaltungsverband Wildenstein und das Landratsamt des Erzgebirgskreises wurden daraufhin ersucht, die Geeignetheit des Veranstaltungsraumes zu prüfen" zu verstehen bzw. wer war der Ersuchende? Frage 3: Wenn nein, wie vielen Fällen in 2016, 2017 und 2018 (bislang) haben nachgeordnete Behörden andere Behörden, insbesondere Bauaufsichtsämter, ersucht, Vor- Ort -Begehungen in für extremistische Veranstaltungen genutzten Veranstaltungsobjekten durchzuführen und wie verteilen sich diese Ersuchen auf die verschiedenen Extremismen sowie die Landkreise und Kreisfreien Städte? Frage 4: In wie vielen Fällen haben andere Behörden, insbesondere Bauaufsichtsämter, aufgrund des Ersuchens eine Vor -Ort -Begehung durchgeführt und wie verteilen sich die Begehungen auf die verschiedenen Extremismen sowie die Landkreise und Kreisfreien Städte? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/11382 bezog sich auf einen konkreten Sachverhalt am 14. Oktober 2017. In diesem Zusammenhang wurde über das Ersuchen zur Prüfung des Veranstaltungsraumes auf Geeignetheit zur Durchführung von Veranstaltungen und zur Vorbeugung einer Gefährdung für Personen und Sachen berichtet. Das Ersuchen erfolgte durch die Polizeidirektion (PD) Chemnitz, da eine Anfrage beim Verwaltungsverband VVildenstein und beim Landratsamt des Erzgebirgskreises ergeben hatte, dass bisher noch keine Bau- bzw. Brandverhütungsschau stattgefunden hatte. Das LfV Sachsen sammelt zuständigkeitshalber sach- und personenbezogene Informationen auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 i. V. m. § 3 Sächsisches Verfassungsschutzgesetz (SächsVSG) zu Bestrebungen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Ordnung richten und wertet diese aus. Im Rahmen der Übermittlungsvorschriften gibt das LfV Sachsen Informationen an andere Behörden weiter. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 SächsVSG dürfen personenbezogene Daten an Behörden sowie andere öffentliche Stellen zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder für Zwecke der öffentlichen Sicherheit übermittelt werden. Ein Ersuchen des LfV Sachsen an Bauaufsichtsämter wurde nicht gestellt. Eine Übermittlung der konkreten Adressen der für extremistische Veranstaltungen genutzten Objekte an andere Behörden zwecks Recherche für die Beantwortung dieser Parlamentarischen Anfrage ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Eine allgemeine statistische Erfassung über Ersuchen von Vor -Ort -Begehungen in für extremistische Veranstaltungen genutzte Veranstaltungsobjekte erfolgt grundsätzlich nicht und ist auch nicht möglich. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Welche Auflagen hatten die durchgeführten Begehungen jeweils zur Folge bzw. wie oft wurden insbesondere für extremistische Veranstaltungen genutzte Objekte in Folge der Begehung für die Durchführungen weiterer Veranstaltungen gesperrt und wie verteilen sich etwaige Sperrungen auf die verschiedenen Extremismen sowie die Landkreise und Kreisfreien Städte? Nach der auf Grund des Ersuchens der PD Chemnitz durchgeführten Ortsbesichtigung der in Rede stehenden Räumlichkeiten am 12. Oktober 2017 wurden keine gesonderten Auflagen erteilt. Mit freundlichen Grüßen in Vertretunge Dr. Matthias Haß Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-10-12T12:27:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes