STAATSMIIMISTEKIUM des mmm Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8775 Dresden, // . Mai 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1476 Thema: Störaktionen und Straftaten sogenannter „Identitärer“ u. a. in Zwickau Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Rahmen der Jage der Demokratie und Toleranz* in Zwickau pflanzten junge Migrantinnen und Migranten gemeinsam mit dem Jugendmigrationsdienst der AWO am 14. April 2015 einen Baum in der Parkanlage Muldeparadies. Die Veranstaltung wurde durch drei männliche und eine weibliche Person gestört, die sich auf einem mitgeführten Transparent und durch eine entsprechende Fahne als Anhängerinnen und Anhänger der extrem rechten .Identitären Bewegung* zu erkennen gaben. Am darauffolgenden Wochenende wurde der Baum durch Unbekannte durchgesägt. Pressebekannt ist, dass es sich bei einer der Führungspersonen der .Identitären* in Sachsen um den in Zwickau wohnhaften Anhänger der Neonaziszene Tony G. handelt. Unter anderem G. und eine Gruppe weiterer .Identitärer* waren bereits am 5. Januar 2015 daran beteiligt, sich mit Transparenten vor dem Eingangsbereich des Sächsischen Landtages aufzustellen, wobei zumindest zwei Personen in das Foyer des Gebäudes eindrangen. Einer öffentlich verbreiteten Erklärung sächsischer .Identitärer* zufolge habe man sich so .solidarisch* mit einem zeitgleichen Pegida-Aufzug zeigen wollen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: Wurde gegen Mitwirkende der gegen die Baumpflanzung gerichteten Störaktion in Zwickau am 14. April 2014 polizeilich eingeschritten und falls ja, auf welche Weise? Es erfolgten keine polizeilichen Maßnahmen im Sinne der Fragestellung, da die Polizei weder bei der in der Vorbemerkung genannten Veranstaltung am 14. April 2015 vor Ort war noch während der Veranstaltung über eine Störung informiert wurde. Frage 2; Welche Erkenntnisse liegen zu möglichen Täterinnen und Tätern vor, die den Baum infolge zerstörten? Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde kein Tatverdächtiger ermittelt (Stand: 5. Mai 2015). Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Welche Ermittlungsverfahren sind derzeit in Sachsen gegen Anhängerinnen und Anhänger der „Identitären Bewegung“ und/oder im Zusammenhang mit Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ bzw. sich als „identitär“ bezeichnender Bestrebungen anhängig? (Bitte aufschlüsseln nach Tatvorwurf, -zeit und -ort, Zahl der Beschuldigten, Stand des jeweiligen Verfahrens.) Im Sinne der Fragestellung ist der Sächsischen Staatsregierung das nachfolgende Ermittlungsverfahren bekannt: Tatvorwurf Tatzeit Tatort Anzahl Tatverdächtige Stand des Verfahrens Hausfriedensbruch gern. § 123 StGB 05.01.2015, 18:00 Uhr 01167 Dresden, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 19 in Bearbeitung Im Weiteren kann die Frage nicht beantwortet werden. Eine mögliche Anhängerschaft im Sinne der Fragestellung wird im Rahmen polizeilicher Ermittlungsverfahren statistisch nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller derzeit in Sachsen anhängiger Ermittlungsverfahren danach erfordern, ob die Beschuldigten der Polizei als Anhängerinnen oder Anhänger im Sinne der Fragestellung bekannt sind. Abgesehen davon, dass eine mögliche Anhängerschaft nicht zwingend erfasst sein muss, ist dies im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Verfahren im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 4: Wie viele Personen in Sachsen werden gegenwärtig der „Identitären Bewegung“ und/oder sich als „identitär“ bezeichnenden Bestrebungen zugerechnet? Frage 3: Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 5: Welche weiteren Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten der „Identitären Bewegung“ und/oder sich als „identitär“ bezeichnender Bestrebungen in Sachsen seit Beginn des Jahres 2015 sind der Staatsregierung bekannt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Die „Identitäre Bewegung“ ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Demzufolge können keine Aussagen zu etwaigen Mitgliederzahlen der Gruppierung getroffen werden. Allerdings haben sich dem LfV Sachsen bekannte Rechtsextremisten in der Vergangenheit vereinzelt an den Aktionen der „Identirarea, Bewegung“ beteiligt, so u. a. an dem in der Vorbemerkung angeführten Sachverhalt am 5. Januar 2015 im Eingangsbereich des Sächsischen Landtags in DresdenJ Mit frjeurralichen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3