STAATSIMINISTERIUI\4 FÜR UN4WEUT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Orêsdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernh ard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6114764 Thema: Hilfen bei dürrebedingten Ernteausfällen - Ergänzung der Drs. 6t14140 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Um die Auswirkungen der Dürren im zu lindern werden verschiedene Maßnahmen diskutiert. Dabei wurden seitens der landwirtschaftlichen Verbände auch verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, die sich nicht allein auf einen finanziellen Schadensausgleich beziehen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: ln der kleinen Anfrage Drs 6/14140 wurde auf Frage 2 über die Kriterien für das Ausrufens eines Notstandes erklärt, wann Hilfsmaßnahmen entsprechend der ,,Nationalen Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Beseitigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse" gezahlt werden dürfen. Diese Antwort entsprach nicht der Fragestellung. Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass die Ausrufung eines Notstandes nicht allein dazu dient zusätzliche Beihilfen aus öffentlichen Haushalten fordern zu können, sondern vor allem auch Landwirtschaftsbetriebe in eine bessere Verhandlungsposition gegenüber Banken und Landhandelsu nternehmen versetzt. Welche Kriterien müssen vorliegen, um in Bezug auf Dürreschäden in der Landwirtschaft a) sachsenweit oder b) für einzelne sächsische Regionen den Notstand auszurufen und welche Kriterien sind der aktuellen Situation hierfür nicht erfüllt? 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 18. September2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z:t050t2t329 Dresden, rÌP,10- fl Achtung ab 19.10.2018 geänderte Nummern: Tel.: +4935156420000 Fax.: +4935156420007 s¡mu1+ - -N -$ -e - oþtobñÈlilUrftù$ùh bbñrirñdm&uñdffi'sñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡sterium ff¡r Umwelt und Landw¡rt6chaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7,8, 13 FUr Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplåtze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbe¡tung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europälschen Datensch utz-Grundverord nu n g auf www.smul.sachsen.de * Kê¡n Zugang für elektron¡sch signierte sowiê für verschlüsselte elektronischê DokumenteSeite 1 von 5 STAATSMìNìSTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Es existieren keine allgemeingültigen Kriterien, die vorliegen müssen, um in Bezug auf Dürreschäden in der Landwirtschaft a) sachsenweit oder b) für einzelne sächsische Regionen den Notstand auszurufen. Frage 2: ln der kleinen Anfrage Drs 6/14140 wurde auf die Frage 4 unter anderem geantwortet, dass betroffene Betriebe Stundungen von Pachtraten auf landes- und bundeseigenen Flächen beantragen können. Normalenreise ist es jedoch üblich, dass Pachtverträge über eine Pachtanpassungsklausel die Möglichkeit eröffnen, die Pacht bei Missernten zu reduzieren oder zu erlassen. Unter welchen Umständen können Landwirtschaftsbetriebe Stundungen beantragen, müssen diese Stundungen bei lnanspruchnahme verzinst werden, in welcher Höhe müssen diese Stundungen vezinst werden? ln welchem Umfang kommen bei der Verpachtung landeseigener Flächen auch die beschrieben Pachtanpassungsklauseln zum Tragen, so dass auch eine Reduzierung des Pachtpreises oder ein Pachtvezicht beantragt werden kann? Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) bat mit Schreiben vom 29. Juni 2018 das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF) um Prüfung von Maßnahmen zur Unterstützung dürre- und starkregengeschädigter Landwirte zur Ernte im Jahr 2018. Daraufhin hat das SMF den Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) ermächtigt, betroffenen Landwirten im Rahmen haushaltsrechtlicher Vorgaben zu helfen und den betroffenen Pächtern von landeseigenen Landwirtschaftsflächen die Stundung fälliger Pachtzinszahlungen anzubieten. Die Stundung setzt in solch einem Fallvoraus, 1. dass sich der betroffene Pächter in ersthaften finanziellen Schwierigkeiten befindet beziehungsweise dass die sofortige Einziehung des fälligen Pachtzinses mit erheblichen Härten für die betroffenen Pächter verbunden sind und 2. dass die Erfüllung des Pachtzinsanspruches durch die Stundung nicht gefährdet wird und 3. dass der betroffene Pächter für den gleichen Sachverhalt (Schadensfall) keine anderweitige Hilfe (Versicherungsleistungen, Zuwendungen o.A.) erhalten hat oder erhalten wird und 4. dass das Ersuchen des Pächters spätestens zum 30. September 2018 gegenüber ZFM gestellt wird. Das Angebot zur Stundung des Pachtzinses stellt auf den jeweiligen konkreten Einzelfall ab. Wenn der Pachtzins auf dieser Grundlage gestundet wird, werden Stundungszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz ß 247 Btirgerliches Gesetzbuch) erhoben. Der Basiszinssatz beträgt zurzeit minus 0,88 Prozent pro Jahr, sodass die gestundeten Pachtzahlungen mit 1,12 Prozent pro Jahr verzinst werden. ln besonderen Härtefällen kann auf die Erhebung von Stundungszinsen verzichtet werden. Ein besonderer Härtefall liegt vor, wenn der Pächter durch die Erhebung der Stundungszinsen in seiner Existenz gefährdet wäre. Ferner kann auf die Erhebung von Stundungszinsen vezichtet werden, wenn die Erhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Aufwand steht. Dies ist bei geringen Pachtbeträgen der Fall (Kleinst-/Bagatellbetrag). Seite 2 von 5 STAATSMINìSTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Ein Pachtzinsvezicht beziehungsweise der Erlass oder die Niederschlagung von Pachtzinsen ist vor dem Hintergrund der sonstigen Dürrehilfsmaßnahmen von Bund und Ländern nicht vorgesehen. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen bei Landpachtverträgen (S 593 Btirgerliches Gesetzbuch) enthalten die Pachtverträge des Freistaates Sachsen in der Regel keine Pachtanpassungsklausel, welche die Möglichkeit eröffnet, die Pacht bei Missernten zu reduzieren oder zu erlassen. Frage 3: Wie gestaltet sich die aktuelle Futtermittelsituation in Sachsen, insbesondere auch in Bezug auf die Winterreserven, die Verfügbarkeit von Bio-zertifizieÉen Futtermitteln sowie auf die Entwicklung der Handelspreise und Verfügbarkeit von Futtermitteln? Die Antwort ergeht unter Bezugnahme auf die Anhörung von Sachverständigen vor dem Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft am 21. September 2018 im Sächsischen Landtag, in der das Thema Futterversorgung erörtert wurde. Es gibt zum aktuellen Zeitpunkt keine neuen Erkenntnisse und keine neutrale Erfassung, welche die Situation exakt abbilden lässt. Die empirische Betroffenheit, welche von Landwirten und Verbänden in Beratungen, Veranstaltungen und bei Telefongesprächen benannt wird, liegt zwischen 15 bis 80 Prozent Ertragsausfall im Vergleich zum Vorjahr bei Silomais beziehungsweise 25 bis 65 Prozent bei Grünlandaufwüchsen. Neben der reinen Ertragssituation ist die einzelbetriebliche Betroffenheit dabei sehr inhomogen. Hier spielen insbesondere Tierbesatz, Grünlandanteil, regionale Austauschoptionen, Bodenunterschiede, zum Teil kleinräumige Differenzen in den Niederschlagsmengen, Möglichkeiten der Beregnung und unterschiedliche Reserven aus den Ernten der Vorjahre eine entscheidende Rolle. Eine pauschale Bewertung der Situation schließt sich daher aus. Da Öko- beziehungsweise Biobetriebe an die eigene Futterbasis beziehungsweise in begrenztem Maße an den ZukauÍ aus anderen Bio-zertifizierten Betrieben gebunden sind, ist hier die Situation problematischer. Die Bio-Verbände haben spezielle Futterbörsen eingerichtet, um den Austausch zu organisieren. Falls nicht ausreichend Bio-Futter verfügbar ist, kann per Ausnahmegenehmigung konventionelles Grundfutter eingesetzt werden. Der Einsatz muss von den zuständigen Behörden genehmigt werden . Die Preisentwicklung von Handelsfuttermitteln ist schwer zu prognostizieren, da sie unter anderem von der internationalen Ernteprognose und Nachfrage gesteuert wird. Zwar kündigen die ersten Vertreter der Futtermittelindustrie dürrebedingte Preisaufschläge an, daraus jedoch einen längerfristigen Trend abzuleiten, wäre verfrüht. Eine Verknappung von Handelsfuttermitteln wird aktuell nicht befürchtet. Frage 4: Wie viele Notschlachtungen gab es in den einzelnen landwirtschaftlichen Regionen Sachsens bislang aufgrund der Dürre aufgeschlüsselt nach Haltungsart und Tierart? Falls dazu keine Zahlen vorliegen , wie hat sich die Anzahl der Schlachtungen im Vergleich zum Vorjahr entwickelt, ebenfalls aufgeschlüsselt nach landwirtschaftlicher Region, Haltungsart und Tierart? Seite 3 von 5 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Durch die langanhaltende Trockenheit kam es insbesondere für Weidetiere durch fehlenden Grasaufiruuchs in einigen Betrieben zu Futtermangel. ln der Folge wurden frühzeitige Einstallungen und/oder Bestandsreduzierungen zum Thema. Einzelbetrieblich kann es deshalb auch erforderlich sein, Tiere aus üblichen Selektionsgründen früher als geplant zu schlachten (die Presse hat mehrfach berichtet). Dabei handelt es sich nicht um Notschlachtungen nach $ 4a Abs. 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes. lm Kommentar von Hirt, Maisack und Moritz zum Tierschutzgesetz heißt es: ,,Notschlachtung ist das Schlachten eines Tieres außerhalb eines Schlachthofes, das infolge eines Unglückfalls sofort getötet werden muss", Aus Sicht des SMUL kann ein dürrebedingter Zusammenhang nur bei Rauhfutterfressern vorliegen. Statistisch werden nur die in den jeweiligen Bundeslåndern geschlachteten Tiere erfasst. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Rinderschlachtungen für die ostdeutschen Bundesländer zusam mengefasst. Aus der Tabelle geht hervor, dass lediglich bei den Kuhschlachtungen eine Erhöhung um mehr als zehn Prozent bis zur 37. Woche im Jahr 2018 gegenüber dem Jahr 2017 zuverzeichnen ist. Frage 5: Welche Beschlüsse gibt es in Sachsen zu Regelungen, nach denen land-, forst- oder fischereiwirtschaftliche Betriebe mit hohen Schäden und Ertragseinbußen infolge der Dürre geschätzte steuerliche Vorauszahlungen aussetzen und mit dem Ergebnis der Jahresabschlüsse 2017 12018 verrechnen kön nen? l5iÄðiisulr Geschlachtete Tiere in Stück bis zur 37. Kalenderwoche 2017 2018 Rinder gesamt 113.179 122.781 Jungbullen 24.714 25.237 Kühe 62.099 70.507 Färsen 20.024 21.039 Kälber 4.105 3.440 Bullen 2.237 2.558 Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Die sächsischen Finanzämter kommen den von der Dürre betroffenen land-, forsþ und fischereiwirtschaftlichen Betrieben bei Anträgen auf Billigkeitsmaßnahmen (zum Beispiel Steuerstundungen) oder auf Herabsetzung von Vorauszahlungen durch Einzelfallentscheidungen größtmöglich entgegen. Betroffene Landwirten sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung I#iÄëilsulr /,, Barbara Klepsch Seite 5 von 5 2018-10-17T11:27:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes