STAATSMINISTERìUTVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Oresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6114768 Thema: Afrikanische Schweinepest - Herkunft von Dienstleistern beim Holzeinschlag im Staatsbetrieb Sachsenforst Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vor dem Hintergrund der Beseitigung der immensen Schäden durch die Stürme Herwart (Oktober 20171 und Fredericke (Januar 2018) in den sächsischen Wäldern werden vielerorts ausländische Dienstleistungsunternehmen eingesetzt. Dabei stammen die Arbeitnehmer oftmals auch aus Ländern, in denen die Afrikanische Schweinepest (ASP) ausgebrochen ist. Beispielsweise wird mittlerweile in Rumänien eine starke Ausbreitung dieser Tierseuche gerade in kleinbäuerlichen Betrieben und Privathaltungen gemeldet, da die Gefahr, die aus den ASP-Ausbrüchen resultiert von vielen falsch eingeschätzt wird. Gleiches kann auch in anderen Ländern beobachtet werden. Damit steigt jedoch auch das Risiko und die Gefahr, dass Arbeitnehmer aus diesen Ländern ohne weitergehende Aufklärung diese Tierseuche nach Deutschland einschleppen, mit katastrophalen Auswirkungen für die sächsische Schweinezucht im allgemeinen, aber auch für die Landnutzung in den betroffenen Gebieten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 19. September2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t333 Dresden, Achtung ab 19.10.2018 geänderte Nummern: Tel.: +4935156420000 Fax.: +4935156420007 s¡mu1+ o) æ @(Ð @ oN Dbhluñi&63¡&hMd{.dß&.uiûftú.dffildft Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium ff¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 FUr Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am KÖnigsufer. FUr alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbe¡tung personenbezogener Daten durch das S¿ichsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschafi zur Erfüllung der lnformalionspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Kein Zugang für eloktronisch signiertê sow¡s fi¡r verschlt¡sselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 4 STAATSMINISTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage l: ln welchem Umfang wurden in den Jahren 2017 und 2018 für forstliche Maßnahmen, wie Holzernten, Beräumungen, Rodungen, Wegebau oder Pflanzungen ausländische Dienstleistungsunternehmen beauftragt , aus welchen Ländern kamen die Dienstleistungsunternehmen und welche Nationalitäten hatten die eingesetzten Arbeitnehmer? (Bitte Auflistung der Anzahl der ausländischen Unternehmen und der Arbeiter pro Nationalität und Jahr) Eine Übersicht über die Anzahl der in den Jahren 2017 und 2018 im Staatswald des Freistaates Sachsen für forstliche Maßnahmen eingesetzten ausländischen Dienstleistungsunternehmen gibt die nachfolgende Tabelle. Die Anzahl und Herkunft der von den Unternehmen im Staatswald eingesetzten Mitarbeiter wird nicht erfasst. lnformationen über den Einsatz ausländischer Dienstleistungsunternehmen in anderen Waldbesitzarten liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 2: Mit welchen Maßnahmen und in welchem Umfang wurden ausländische Dienstleistungsunternehmen sowie Arbeitnehmer aus Ländern, in denen die ASP ausgebrochen ist, über die Gefahren der Einschleppung dieser Tierseuche sowie über Verhaltens- und Hygienemaßnahmen zur Prävention gegen eine ASP-Einschleppung informiert? Vorsorglich werden Eigenerklärungen der Dienstleistungsunternehmen zur Belehrung aller eingesetzten Arbeitskräfte hinsichtlich der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gemäß der Merkblätter des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in die Vertrags- und Vergabeunterlagen aufgenommen. Damit werden unabhängig von ihrer Nationalität alle Unternehmer, die sich um einen Einsatz bei forstlichen Dienstleistungen im Staatswald des Freistaates Sachsen bewerben, entsprechend informiert. Zudem erhalten die Waldbesitzerverbände lnformationen und die vom Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) beratenen und betreuten Waldbesitzer werden über die Leiter der Privat- und Körperschaftswaldreviere in geeigneter Weise für die Thematik sensibilisiert. Jahr Nationalität Anzahl Dienstleistungsunternehmen Einsatzgebiet 2017 0sterreich 1 Holzernte Slowakei 2 Walderneuerung / Waldumbau 2018 Österreich 2 Holzernte Slowakei 2 Walderneuerung / Waldumbau Seite 2 von 4 STAÀTSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Wie wurde sichergestellt, dass Arbeitnehmer aus Ländern, in denen die ASP bereits ausgebrochen ist kein infektiöses Material wie Lebensmittel nach Deutschland einführen und Lebensmittelreste nichtin für Wildschweine zugängliche Bereiche, wie beispielsweise während der Arbeit im Wald oder an Parkplätzen, entsorgen? lm Freistaat Sachsen wurde zum Thema des Risikos der Streuung des Erregers der ASP durch den Menschen eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Dies beinhaltet den Druck und die Auslage von Postkarten für die Zielgruppen ,,Fernkraftfahrer " und,,Outdoor-Begeisterte". An den Autobahnraststätten/Parkplätzen hängen seit dem Jahr 2017 Poster, die vor den Gefahren der ASP warnen. Diese Aktion wurde vom BMEL ins Leben gerufen und in den Bundesländern, darunter auch im Freistaat Sachsen, durchgeführt. Es wurde bereits ein Vortrag zu dem Thema ASP beim Fernfahrerstammtisch der Polizei gehalten. F[rr die unterschiedlichen lnteressengruppen und die Öffentlichkeit wurde der Teil der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS), der lnformationen zur ASP bereitstellt, grundlegend überarbeitet. Hierdurch wird es besonders leicht für den Verbraucher, sich über die ASP zu informieren. Zusätzlich wurden 120.000 Gratis-Postkarten gedruckt und an 600 Verteilstationen in den Ballungszentren Chemnitz, Leipzig und Dresden gesandt. Diese Verteilständer stehen zum Beispiel in Restaurants, Fitnesszentren, Kinos und vielen weiteren Standorten mit dem Ziel, den Teil der Bevölkerung zu erreichen, der ohne Hintergrundwissen die Tierseuche weitertragen könnte. Zur Frage nach der Entsorgung der Lebensmittelreste an Parkplätzen verweist die Staatsregierung auf die Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten GunterWild, Drs.-Nr.: 6/12184 Thema: Sicherung der Rastplätze vorWildschweinen. ln Bezug auf die Waldarbeit wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: Welche weiteren Maßnahmen unternimmt der Staatsbetrieb Sachsenforst zur Minimierung des Risikos der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest, beispielsweise durch Bereitstellung zusätzliche Kühlkapazitäten für geschossene Wildschweine, Unterstützung bei der Verurertung oder Entsorgung geschossener Wildschweine oder bei der Sicherstellung eines flächendeckenden und effektiven Totfundmonitorings? Seite 3 von 4 STAATSI\¡ìNISTERIUIM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zur Minimierung des ASP-Eintragsrisikos in den Wildschweinbestand im Freistaat Sachsen intensiviert der SBS die Schwarzwildbejagung in den Verwaltungsjagdbezirken . Dabei wirkt er auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den lnhabern benachbarter Jagdbezirke, zum Beispiel bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Gesellschaftsjagden, hin. Der SBS bereitet darüber hinaus in ausgewählten Venrualtungsjagdbezirken die Umsetzung der Jagd auf Schwarzwild mit Fangvorrichtungen vor. Durch den SBS wurden die Anreize für Jäger zur Bejagung des Schwazwildes in den Verwaltungsjagdbezirken verbessert. So werden zur Unterstützung der Erreichung des angestrebten Frischlingsanteils an der Gesamtstrecke geringgewichtigere Stücke (bis 20 Kilogramm aufgebrochen) dem Erleger kostengünstiger überlassen. Zudem sind die Erleg ungs- und Trophäenentgelte beim Schwazwild vollständ ig entfallen. Der SBS bietet für andere Jagdbezirksinhaber im Rahmen der vorhandenen eigenen Kühlkapazitäten den Abschluss von entgeltlichen Mitbenutzungsvereinbarungen an. Verwertung oder Entsorgung von erlegtem Wild liegen in der Eigenverantwortung derjeweiligen Jagdbezirksinhaber. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft fördert den Absatz sächsischen Wildbrets zum Beispiel durch entsprechende Kampagnen, anlässlich von Presseterminen oder über die Beteiligung an Messen und regionalen Veranstaltungen. Die seitens des SMS im Erlass ,,Monitoring der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen sowie der Klassischen Schweinepest (KSP) bei Hausschweinen im Freistaat Sachsen" getroffenen Festlegungen zum Verfahren bei verendet aufgefundener und krank erlegter Wildschweine werden durch den SBS in den Verwa ltu n gsjag d bezi rken vol lständ i g u m gesetzt. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Õø, Barbara Klepsch Seite 4 von 4 2018-10-17T11:31:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes