STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/14769 Thema: Afrikanische Schweinepest - aktuelle Umsetzung von Präventionsmaßnahmen durch den Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Seitens der Staatsregierung wird stets betont, dass man für den Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest gut vorbereitet sei. Dies ist zwar ohne Frage wichtig, in der jetzigen Situation ist jedoch in erster Linie die engagierte Umsetzung von Präventionsmaßnahmen dringend notwendig. In den älteren kleinen Anfragen Drs 6/12184 „Sicherung der Rastplätze vor Wildschweinen" und Drs 6/12594 „Afrikanische Schweinepest - Förderung von Sicherheitsmaßnahmen bei privaten und Kleinsthaltungen von Hausschweinen wurden bereits der Umsetzungsstand von Präventionsmaßnahmen gegen diese Tierseuche abgefragt. Hier ergaben sich noch große Defizite, beispielsweise in Bezug auf die Park- und Rastplatzsicherung . Seitdem hat sich das Risiko der Einschleppung mit der starken Ausbreitung der Seuche gerade in Osteuropa und mit dem ersten aufgetretenen Fall in Westeuropa, im belgischen Etalle, stark erhöht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Park- und Rastplätze sind zum aktuellen Zeitpunkt entlang von a) Autobahnen b) Bundesstraßen und c) Staatsstraßen wildschweinsicher eingezäunt oder mit wildschweinsicheren, also kippsicheren und verschließbaren Papierkörben ausgestattet? (Bitte Auflistung des gesamten und prozentualen Anteils der mit wildschweinsicheren Zäunen oder Papierkörben ausgestatten Parkplätze sowie an welchen konkreten Straßen und welchen Regionen sich diese Parkplätze befinden.) Zur Frage, wie viele und welche Park- und Rastplätze wildschweinsicher eingezäunt oder mit wildschweinsicheren, also kippsicheren und verschließbaren Papierkörben ausgestattet sind, gilt Felgendes: Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-18/838 9;;esden, /e; Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Bundesautobahnen: STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Die vom den Autobahnmeistereien des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr betreuten Rastplätze (10 Tank- und Rastanlagen, 2 Rastanlagen und 49 Parkplätze mit WC (PWC)) sind bis auf einen (PWC Hansens Holz/ Richtungsfahrbahn Nossen) mit Wildschutzzaun gemäß den Richtlinien für Wildschutzzäune an Bundesfernstraßen umzäunt und damit grundsätzlich als „Wildschwein sicher" einzuschätzen. Damit sind von den insgesamt 61 Anlagen an Autobahnen derzeit 60 eingezäunt. Dies entspricht 98,4%. Die Nachrüstung des PWC Hansens Holz (Richtungsfahrbahn Nossen ) mit einem Wildschutzzaun erfolgt im Herbst 2018. Bundesstraßen: Von den 4 in der Unterhaltungslast des Bundes befindlichen Parkplätzen sind 100% umzäunt, davon 2 mit Wildschutzzaun und 2 mit Maschendrahtzaun. Staatsstraßen: Von den in der Unterhaltungslast des Freistaates Sachsen befindlichen Parkplätze ist keiner umzäunt. Die Auflistung an einzelnen Raststätten, ihrer örtlichen Lage und ihrer Umzäunungsart ergibt sich aus Anlage 1. Frage 2: Welche weiteren Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung zur Minimierung des Risikos der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest, beispielsweise durch Aufklärung von privaten und Kleinsthaltungen von Hausschweinen , durch Schaffung von Anreizen für ein flächendeckendes und effektives Totfundmonitoring und zur Unterstützung eines erhöhten Wildschweinabschusses? Frage 3: In welchem Umfang und über welche Instrumente werden Schweinehalter, insbesondere auch Halter privater und/oder Kleinsthaltungen, über die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest sowie den damit verbunden notwendigen Sicherheitsmaßnahmen informiert und in wie weit erfolgt dies in Zusammenarbeit oder Abstimmung mit der Tierseuchenkasse? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Staatsregierung informiert durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit über die Risiken der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Zielgruppe ist dabei nicht nur die Fachöffentlichkeit, hier insbesondere die Jäger und Landwirte, sondern auch die allgemeine Öffentlichkeit aufgrund nachfolgender Aktionen: Bereitstellung von Informationen zur ASP auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (https://www.gesunde.sachsen .de/33774. html), Informationsveranstaltung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) beim Fernfahrerstammtisch der Verkehrspolizeiinspektion der Polizeidirektion Görlitz an der Autobahnrastanlage Oberlausitz-Nord, Informationskampagne des SMS zur ASP mittels 120.000 Gratis-Postkarten an 600 Verteilstationen in den Ballungszentren Chemnitz, Leipzig, Dresden, Bereitstellung von Informationen zur ASP durch das SMS für die sächsische Verkehrspolizei als potentielle Ansprechpartner bei Wildschweinfunden und Seite 2 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMINlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Plakatierung von Informationspostern zur ASP, erstellt vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, an den Autobahnraststätten/Parkplätzen im Freistaat Sachsen. Den landwirtschaftlichen Berufsstand, wie auch die Jägerschaft, informiert die Staatsregierung durch regelmäßige Zusammenarbeit mit den Fachverbänden, wie dem Sächsischer Landesbauernverband e. V., der Interessengemeinschaft der Schweinehalter in Sachsen e. V., dem Landesjagdverband Sachsen e. V., der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Sächsischen Landesbauernverband e. V., dem Ökologischer Jagdverein Sachsen e. V. oder dem Sächsischen Waldbesitzerverband e. V.. Bei geeigneten Zusammenkünften der Bauern- und Jagdverbände für die jeweiligen Verbandsmitglieder informiert die Staatsregierung zudem durch Fachvorträge zur Prävention und Bekämpfung der ASP. Bereits im Dezember 2017 informierte das SMS in Zusammenarbeit mit der Sächsischen Tierseuchenkasse die über 3000 sächsischen Schweinehalter, darunter auch Privat- und Kleinsthaltungen, über die Gefahren der ASP und über die einzuhaltenden präventiven Biosicherheitsmaßnahmen. Ein „Totfundmonitoring" bei Wildschweinen auf das Virus der ASP wird im Freistaat Sachsen seit 2014 durchgeführt. Mit Inkrafttreten der Schweinepest-Monitoring-Verordnung (Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen) ist die Untersuchung von verendet aufgefundenen bzw. krank erlegten Wildschweinen auf das Virus der ASP in ganz Deutschland verpflichtend. Seit Einführung des Monitorings im Freistaat Sachsen unterliegt die Verfahrensweise einer permanenten Optimierung zur Steigerung der Effizienz. Dazu gehören Erleichterungen im Probennahmeverfahren und eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Jagdausübungsberechtigte für die Überstellung einer geeigneten Untersuchungsprobe. Die Sächsische Staatsregierung hat zur Unterstützung eines erhöhten Wildschweinabschusses folgende Maßnahmen ergriffen: Auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) wurden im Jahr 2009 die „Freitaler Erklärung" sowie im Jahr 2014 die „Freiberger Erklärung" unterzeichnet. Bei diesen Erklärungen handelt es sich um multilaterale Verbändebekenntnisse zur Intensivierung der Schwarzwildbejagung. Seit der Novellierung des sächsischen Jagdrechts im Jahr 2012 kann das Schwarzwild unter Beachtung von § 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes (Schutz der zur Aufzucht von Jungtieren erforderlichen Elterntiere) im Freistaat Sachsen ganzjährig bejagt werden. Das SMS übernimmt befristet auf 2 Jahre die den Jägern obliegenden Untersuchungsgebühren des erlegten Schwarzwildes auf Trichinen (VwV Trichinenerstattung Schwarzwild vom 15. Dezember 2017). Auf Grundlage der am 18. Februar 2018 in Kraft getretenen Änderung des Sächsischen Jagdgesetzes wurde die Sächsische Jagdverordnung geändert. Die Änderung ist am 10. Mai 2018 in Kraft getreten (Zulassung Fangjagd auf Schwarzwild, Regelung Duldungspflicht für das Überjagen von Jagdhunden, Suspendierung der Verbote Seite 3 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a des Bundesjagdgesetzes - soweit die dort genannten Hilfsmittel der Nachtjagd auf Schwarzwild dienen). Der Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) wurde beauftragt, die Schwarzwildbejagung in den Verwaltungsjagdbezirken und insbesondere entlang der Bundesautobahnen zu intensivieren. Der SBS ist dabei gehalten, auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Inhabern benachbarter Jagdbezirke hinzuwirken - dafür wurden verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen, u. a. durch die Möglichkeit der Aufteilung der gemeinsam erzielten Jagdstrecke entsprechend des in die gemeinsame Jagd eingebrachten Flächenanteils. In der Verwaltungsjagd wurden die Anreize für Jäger verbessert (z. B. für kostengünstigeren Erwerb geringgewichtiger Stücke bis 20 kg aufgebrochen; vollständiger Wegfall von Erlegungs- und Trophäenentgelten beim Schwarzwild). Verfahrensvereinfachungen in der Agrarförderung für die Anlage von Bejagungsschneisen im Mais. Darüber hinaus setzen sich SMUL und SMS über die entsprechenden Gremien beim Bund dafür ein, dass über die Änderung bundesgesetzlicher Vorschriften weitere Verbesserungen für die Schwarzwildbejagung erreicht werden können. Dies betrifft beispielsweise die Bemühungen, den versehentlichen Abschuss von zur Aufzucht von Jungtieren notwendigen Bachen von einem Straftatbestand auf einen Ordnungswidrigkeitstatbestand bundesjagdgesetzlich abzumildern. Das SMUL unterstützt die Verbesserung des Absatzes sächsischen Wildfleischs z. B. durch entsprechende Kampagnen, anlässlich von Presseterminen oder über die Beteiligung an Messen und regionalen Veranstaltungen. Aus den Mitteln der Jagdabgabe wird das Projekt „Effektive Schwarzwildbejagung zur Reduzierung von Wildschäden - Praxistauglichkeit verschiedener Jagdmethoden " finanziert. Der SBS wurde beauftragt, Vorbereitungen für den Einstieg in die Fangjagd auf Schwarzwild zu treffen und diese Jagdmethode anzuwenden. Über verschiedene Förderrichtlinien, vor allem EIP-AGRI und RL LIW/2014, können tierhaltende Betriebe Zuschüsse für bauliche Investitionen sowie für Maßnahmen des Wissenstransfers einschließlich Demonstrationsvorhaben beantragen. Dazu gehört auch die Verstärkung von Biosicherheitsmaßnahmen, wie beispielsweise die Modernisierung von Hygieneschleusen oder die zusätzlichen Einzäunungen von Haltungs- oder Lagerflächen. Frage 4: In welchem Umfang wurden seit 01.01.2017 Investitionen in Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben durch den Freistaat Sachsen gefördert? Falls eine Aufarbeitung für alle schweinehaltenden Betriebe in Sachsen zu umfangreich ist, bitte Auflistung für Betriebe ab 20 Tieren. (Bitte Auflistung der Anzahl der geförderten Betriebe und der geförderten Maßnahmen inkl. der pro Maßnahme ausgezahlten Fördersumme.) Zur speziellen Förderung von Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Da derartige Maßnahmen oft Bestandteil von Investitionen sind oder aber im Rahmen deren Realisierung berücksichtigt werden, erfolgt hilfsweise die Übermittlung einer Aufstellung der investiven Förderung im Bereich der Schweinehaltung in den Jahren 2015 bis 2018 (siehe Anlage 2). Seite 4 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 5: In welchem Umfang werden schweinehaltende Betriebe bei der Umsetzung der gesetzlich verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen kontrolliert und wie viele Verstöße wurden dabei festgestellt? (Bitte Auflistung der Anzahl der Kontrollen und Verstöße pro Landkreis entsprechend der Größe der Schweinehaltung (1-9,10-19, 20 und mehr) Die schweinehaltenden Betriebe werden sehr regelmäßig von den Lebensmittelüberwachungs - und Veterinärämtern (LÜVÄ) der Landkreise und Kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen kontrolliert. Da es für Beanstandungsfälle keine gesetzliche Dokumentationspflicht gibt, werden Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Biosicherheitsmaßnahmen nicht in statistisch auswertbarer Weise erfasst. Daher liegen der Staatsregierung dazu keine Angaben vor. Mit freundlic en Grüßen 1 ~i i! Barbara Kl~sL-- , Anlagen Seite 5 von 5 Freistaat SACHSEN Anlage 1 zur KA Drs.-Nr.: 6/14769 Auflistung der Raststätten mit Angabe der Umzäunungsart Bundesautobahnen (Baulastträger Bund, Unterhaltung durch Autobahnmeistereien) lfd. Nr. Straße Bezeichnung Umzäunungsart / Ort 1 A4 PWC Am Angerberg / RF Eisenach Wildschutzzaun (Meerane) 2 A4 PWC Am Angerberg / RF Görlitz Wildschutzzaun (Meerane) 3 A4 PWC Oberwald / RF Eisenach Wildschutzzaun Hohenst. E.) 4 A4 RA Rabensteiner Wald / RF Görlitz Wildschutzzaun (Wüstenbrand) 5 A4 TRA Auerswalder Blick / RF Eisenach Wildschutzzaun (Berbersdorf) 6 A4 TRA Auerswalder Blick / RF Görlitz Wildschutzzaun (Berbersdorf) 7 A4 PWC Rossauer Wald / RF Eisenach Wildschutzzaun (Rossau) 8 A4 PWC Rossauer Wald / RF Görlitz Wildschutzzaun (Rossau) 9 A4 PWC Am Steinberg / RF Görlitz Wildschutzzaun (Nossen) 10 A4 PWC Am Steinberg / RF Eisenach Wildschutzzaun (Nossen) 11 A 4 TRA Dresdner Tor/ RF Görlitz Wildschutzzaun (Dresden) 12 A4 TRA Dresdner Tor / RF Eisenach Wildschutzzaun (Dresden) 13 A4 PWC Am Eichelberg / RF Görlitz Wildschutzzaun (Hermsdorf) 14 A4 PWC Am Eichelberg / RF Eisenach Wildschutzzaun (Hermsdorf) 15 A4 PWC Rödertal / RF Görlitz Wildschutzzaun (Ohorn) 16 A4 PWC Rödertal / RF Eisenach Wildschutzzaun (Ohorn) 17 A4 TRA Oberlausitz / RF Görlitz Wildschutzzaun (Salzenforst) 18 A4 TRA Oberlausitz / RF Eisenach Wildschutzzaun (Salzenforst) 19 A4 PWC Löbauer Wasser / RF Görlitz Wildschutzzaun (Doberschütz) 20 A4 PWC Löbauer Wasser / RF Eisenach Wildschutzzaun (Doberschütz) 21 A4 PWC Am Wacheberg / RF Görlitz Wildschutzzaun (Weißenberg) 22 A4 PWC Am Wacheberg / RF Eisenach Wildschutzzaun (Weißenberg) 23 A4 PWC Wiesaer Forst/ RF Eisenach Wildschutzzaun (Kodersdorf) 24 A4 PWC Wiesaer Forst/ RF Görlitz Wildschutzzaun (Kodersdorf) 25 A4 PWC An der Neiße / RF Eisenach Wildschutzzaun (Görlitz) 26 A4 PWC An der Neiße / RF Görlitz Wildschutzzaun (Görlitz) 27 A 13 PWC Wiesenholz / RF Dresden Wildschutzzaun (Thiendorf) 28 A 13 PWC Wiesenholz / RF Berlin Wildschutzzaun (Thiendorf) 29 A 13 PWC Finkenberg / RF Dresden Wildschutzzaun (Radeburg) 30 A 13 PWC Finkenberg / RF Berlin Wildschutzzaun (Radeburg) 31 A 14 RA Hansens Holz / RF Magdeburg Wildschutzzaun (Nossen) 32 A 14 PWC Hansens Holz / RF Nossen Keine (Nossen) 33 A 14 PWC Mühlenberg / RF Magdeburg Wildschutzzaun (Bockelwitz) 34 A 14 PWC Mühlenberg / RF Nossen Wildschutzzaun (Bockelwitz) 35 A 14 TRA Muldental / RF Magdeburg Wildschutzzaun (Grimma) 36 A 14 TRA Muldental / RF Nossen Wildschutzzaun (Grimma) 37 A 14 PWC Birkenwald / RF Magdeburg Wildschutzzaun (Leipzig) 38 A 14 PWC Birkenwald / RF Nossen Wildschutzzaun (Leipzig) 39 A 17 PWC Am Nöthnitzgrund / RF Prag Wildschutzzaun (Dresden) 40 A 17 PWC Am Nöthnitzgrund / RF Dresden Wildschutzzaun (Dresden) Anlage 1 zur KA Drs.-Nr.: 6/14769 Bundesautobahnen (Baulastträger Bund, Unterhaltung durch Autobahnmeistereien) lfd. Nr. Straße Bezeichnung Umzäunungsart / Ort 41 A 17 PWC Am Heidenholz / RF Dresden Wildschutzzaun (Bad Gottleuba) 42 A 17 PWC Am Heidenholz / RF Prag Wildschutzzaun (Bad Gottleuba) 43 A 38 PWC Fuchsaue / RF Göttingen Wildschutzzaun (Leipzig) 44 A 38 PWC Fuchsaue / RF Leipzig Wildschutzzaun (Leipzig) 45 A 38 PWC Am Pösgraben / RF Leipzig Wildschutzzaun (Pösna) 46 A 38 PWC Am Pösgraben / RF Göttingen Wildschutzzaun (Pösna) 47 A 72 PWC Großzöbern / RF Hof Wildschutzzaun (Großzöbern) 48 A 72 PWC Großzöbern / RF Leipzig Wildschutzzaun (Großzöbern) 49 A 72 TRA Vogtland / RF Leipzig Wildschutzzaun (Plauen) 50 A 72 TRA Vogtland / RF Hof Wildschutzzaun (Plauen) 51 A 72 PWC Neuensalz / RF Leipzig Wildschutzzaun (Plauen) 52 A 72 PWC Waldkirchen / RF Hof Wildschutzzaun (Reichenbach) 53 A 72 PWC Waldkirchen / RF Leipzig Wildschutzzaun Reichenbach) 54 A 72 PWC Niedercrinitz / RF Leipzig Wildschutzzaun (Zwickau) 55 A 72 PWC Niedercrinitz / RF Hof Wildschutzzaun (Zwickau) 56 A 72 PWC Beuthenbach / RF Leipzig Wildschutzzaun (Oelsnitz) 57 A 72 PWC Beuthenbach / RF Hof Wildschutzzaun (Oelsnitz) 58 A 72 PWC Am Neukirchener Wald / RF Leipzig Wildschutzzaun (Neukirch) 59 A 72 PWC Am Neukirchener Wald / RF Hof Wildschutzzaun (Neukirch) 60 A 72 PWC Am Mühlbachtal / RF Hof Wildschutzzaun (Hartmannsdorf) 61 A 72 PWC Am Mühlbachtal / RF Leipzig Wildschutzzaun (Hartmannsdorf) Bundes- und Staatsstraßen (Baulastträger Bund/Land, Unterhaltung durch Straßenmeistereien) lfd. Nr. Straße Bezeichnung Umzäunungsart / Ort 1 B 174 Reitzenhain / links Maschendraht (Reitzenhain) 2 B 17 4 Reitzenhain / rechts Maschendraht (Reitzenhain) 3 B 93 Parkplatz Crossen / links Wildschutzzaun (Crossen) 4 B 93 Parkplatz Crossen / rechts Wildschutzzaun (Crossen) Abkürzungen PWC ... Parkplatz mit WC RA------Rastanlage RF ...... Richtungsfahrbahn TRA .... Tank- und Rastanlage Anlage 2 zur KA Drs.-Nr.: 6/14769 Aufstellung der investiven Förderung im Bereich der Schweinehaltung in den Jahren 2015 bis 2018 Betrieb Datum TVH-Bezeichnung Fördersatz anerkannte ff. Datum zur Auszahlung Bewilligungs % Ausgaben Festsetzung festgesetzter -bescheid Betrag 08.12.15 Umbau Schweinezuchtanlage sowie 30,00 2.183.737,21 € 14.09.18 655.121,16 € Bau eines Regenwassernutzungs- 1 systems 08.12.15 Umbau Güllebehälter 30,00 331.240,76 € 09.11.17 98.659,65 € 08.12.15 Umbau Lagerhalle für eigene Futtermittel 30,00 218.153,88 € 06.12.16 62.993,76 € Umbau Schweinezuchtanlage mit 7 42 1.145.000,00 € 286.250,00 € 2 01.12.15 Sauenplätzen und 4 Eberplätzen 25,00 07.12.17 3 11.07.16 Neubau Getreidesilos mit Verlegung 485.586,34 € 145.675,90 € Fahrweg 30,00 29.08.17 01.12.15 Neubau Güllelager für Ferkelaufzucht über 145.699,00 € 18.10.16 36.424,75 € 9 Monate 25,00 4 01.12.15 Neubau Ferkelaufzuchtstall 40,00 1.339.175,94 € 28.11.17 535.670,38 € 01.12.15 Einbau Abferkelplätze auf alten 25,00 241.604,00 € 04.04.17 60.401,00 € F erkelaufzuchtplätzen Neubau eines Wartesauenstalls 100 Plätze 293.654,81 € 117.461,92 € 5 02.04.14 und Umbau Wartesauenstall mit 40,00 12.06.15 F erkelaufzucht Anzahl der geförderten Betriebe: 5 6.383.851.94 € 1.998.658.52 €_ 2018-10-18T09:41:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes