STAATSTVIIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14789 Thema: Am 17.9.2018 beim Bürgerdialog versprochene Mittel zur Finanzierung der Videoüberwachung in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die Chemnitzer Freie Presse berichtete am 18.9.2018, dass der Innenminister in der Veranstaltung ,Bürgerdialog — Wie sicher ist Chemnitz' versprochen habe, einen Zuschuss von knapp 100.000 Euro für die Videoüberwachung der Chemnitzer Innenstadt zu zahlen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über welchen Haushaltstitel (bitte Kapitel, Titel und Mittelansatz angeben ) soll der angekündigte Zuschuss in welcher Höhe wann gezahlt werden? Das Staatsministerium des Innern hat dem Polizeiverwaltungsamt Ausgabemittel in Höhe von bis zu 95.200,00 Euro aus dem Titel 03 20/812 99 für das Projekt Videoüberwachung Chemnitz zugewiesen. Frage 2: Inwieweit ist der Staatsregierung bekannt, dass das Vorhaben noch keiner abschließenden datenschutzrechtlichen Prüfung, insbesondere durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten unterzogen wurde und die Datenschutz -Folgeabschätzung noch aussteht? Der Staatsregierung ist bekannt, dass zurzeit im engen Kontakt mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten die erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen der vollständigen Inbetriebnahme (z. B. Errichtungsanordnung ) erarbeitet werden. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/65/73 Dresden, 17. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTER1UM DES INNERN Frage 3: Inwieweit ist die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens Bedingung für die Zahlung des Zuschusses bzw. welche sonstigen Bedingungen werden an die Zahlung des Zuschusses geknüpft? Die Zahlungen zur anteiligen Finanzierung erfolgen im Rahmen der Projektbeteiligung nach Projektstand. Frage 4: Welche tatsächlichen Anhaltspunkte rechtfertigen die Annahme, dass an den Orten oder Objekten Straftaten begangen werden und sind somit Voraussetzung für § 37 Abs. 2 und Abs. la SächsPolG? (Bitte auch angeben, wie das Ergebnis der Prüfung lautet, auf welche Kameras die Polizeidirektion Chemnitz bei einer Live -Bild -Betrachtung zu greifen darf, siehe ausstehende Antwort auf Frage 3 der Drs. 6/13781.) Laut dem Lagebild Videoüberwachung verzeichnet die Polizeidirektion (PD) Chemnitz seit dem Jahr 2015 eine steigende Kriminalität und zunehmend größere sowie gewaltsame Auseinandersetzungen im Stadtzentrum von Chemnitz. So stieg im Vergleich 2014 zu 2015 die Anzahl der Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße von 5.037 auf 5.2361. Im Jahr 2016 wurde ein noch deutlicherer Anstieg um 11,3 % auf 5.828 Straftaten festgestellt. 2017 reduzierte sich die Anzahl der Straftaten zwar auf 5.301, blieb damit aber immer noch über dem Niveau von 2015. Parallel dazu stieg auch der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen in dieser Deliktgruppe (Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtliche Verstöße) von 36,6 % im Jahr 2014 auf 38,8 % im Jahr 2015. 2016 betrug der Anteil der ermittelten nichtdeutschen Tatverdächtigen dann 39,6 %, 2017 steigerte er sich weiter auf 42,2 %. Die Chemnitzer Innenstadt ist mittlerweile die zentrale Anlaufstelle für Gruppierungen verschiedener Nationalitäten und Altersgruppen, die dort über einen längeren Zeitraum verweilen. Neben dem normalen und auch gewünschten „Innenstadtleben" kommt es immer wieder zu negativen Begleiterscheinungen. Oftmals beginnend mit Ordnungsstörungen wie Pöbeleien, übermäßigem Konsum von Alkohol sowie von Betäubungsmitteln entwickeln sich daraus Konflikte, die in die Begehung von Straftaten münden. Während im Jahr 2014 noch 317 Körperverletzungsdelikte angezeigt wurden, waren es 2015 bereits 357. Im Jahr 2016 stieg die Zahl auf 479 und im Jahr 2017 auf 538. Bei Raub und räuberischer Erpressung stieg die Zahl der angezeigten Straftaten von 55 im Jahr 2014 auf 86 im Jahr 2017. Bei Rohheitsdelikten (Straftaten wie: Raub, räuberische Erpressung, Körperverletzung, Menschenraub, Freiheitsberaubung, Nachstellung, Nötigung , Zwangsprostitution, Bedrohung etc.) stieg die Zahl der Anzeigen von 448 im Jahr 2014 auf 738 im Jahr 2017. Gerade diese Delikte stehen immer wieder im Fokus und beeinträchtigen außerdem das Sicherheitsgefühl der Bürger. 1Polizeiliche Kriminalitätsstatistik für den Bereich Chemnitz, Ortsteil Zentrum Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN Trotz diverser polizeilicher Maßnahmen in der Vergangenheit kommt es gerade an den Wochenenden (vorwiegend in den Abend- oder Nachtstunden) immer wieder zu Straftaten im Stadtzentrum, die sich jahreszeitlich und temperaturbedingt räumlich verlagern . Während im Winter die Straftaten hauptsächlich im und um das Tietz, also im Bereich der Zentralhaltestelle begangen werden, verlagert sich das Geschehen in den wärmeren Monaten in den Stadthallenvorpark sowie dessen angrenzende Bereiche auf der Straße der Nationen, auf den Johannisplatz, um das Einkaufszentrum Galerie „Roter Turm" bis zu den Grünflächen am Wall. Die Zentralhaltestelle ist jedoch aufgrund ihrer Bedeutung als Knotenpunkt für den öffentlichen Personennahverkehr ganzjährig ein relevanter Ort für die polizeilichen Einsatzmaßnahmen. Bestimmte Orte der Innenstadt wie u. a. der Stadthallenvorpark, das Tietz und die Zentralhaltestelle werden nach polizeilichen Erkenntnissen auch von Ortsfremden gezielt angesteuert, um dort Betäubungsmittel zu erwerben. Parallel dazu werden Delikte der Beschaffungskriminalität festgestellt. Gerade die Raubstraftaten unter dem Einsatz von abgebrochenen Bierflaschen, Pfefferspray, Messern o. ä. Gegenständen beeinträchtigen erheblich das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Gewerbetreibende klagen über Schäden durch Diebstahls- und Raubdelikte, einen rückläufigen Besucherverkehr und damit verbundene deutliche Umsatzeinbußen. Aufgrund dieser Lage wurden 33 Kameras installiert. Die PD Chemnitz soll künftig bis auf die beiden Kameras, die das Mobilitätszentrum der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) überwachen, auf 31 dieser Kameras im Falle konkreten Kriminalitätsgeschehens zugreifen können: 1. Stadthalle Chemnitz Standort: Dach der Stadthalle Chemnitz, Eingangsbereich Anzahl Kameras: 4 2. Galerie „Roter Turm" Standort: Fassade der Galerie „Roter Turm" auf der Seite Am Wall Anzahl Kameras: 4 3. Straßenbahnhaltestellte „Roter Turm" Standort: Fahrleitungsmasten des ÖPNV Anzahl Kameras: 7 4. Rathausstraße/Straße der Nationen Standort: Fahrleitungsmasten des ÖPNV Anzahl Kameras: 5 5. Rathausstraße/Bahnhofstraße Standort: Fahrleistungsmasten des ÖPNV Anzahl Kameras: 5 6. Bahnhofstraße/Johannisplatz Standort: Fahrleitungsmast ÖPNV Anzahl Kameras: 1 Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN 7. Bahnhofstraße/Zschopauer Straße Standort: Schilderbrücke auf der Bahnhofstraße/Zschopauer Straße Anzahl Kameras: 1 8. Bahnhofstraße/Rathausstraße/Reitbahnstraße Standort: Fahrleistungsmast ÖPNV Anzahl Kameras: 3 9. Bahnhofstraße/Reitbahnstraße Standort: Fahrleitungsmast ÖPNV Anzahl Kameras: 1 freuhdlichedGrüßen ( of: Dr. 'Roland Wöller Seite 4 von 4 2018-10-17T10:06:20+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes