STAATSI\4INISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STACTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li nden a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6114790 Thema: Baumfällungen an Gewässern l. Ordnung - Nachfrage Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lr der Antwort zu DS 6/13ll6 ,,Baumfällungen an Gewässern l. Ordnung" heißt es im letzten Satz unter Frage l: ,,Voraussetzungen für Fällungen ist in diesen Fällen, dass die betreffenden Bäume sich auf Flurstücken im Eigentum des Freistaates Sachsen befinden. Häufig befinden sich jedoch Bäume auf privaten Grundstücken, die an Gewässer l. Ordnung grenzen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie wird verfahren, wenn aus Sicht der LTV Bäume an Gewässern l. Ordnung gefällt werden sollen, die nicht auf Flurstücken des Freistaates Sachsen sondern auf privatem Eigentum stehen? Sofern aus den in Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage DS 6/13116 genannten Gründen Bäume beseitigt werden müssen, die sich nicht auf Flurstücken des Freistaates Sachsen befinden, setzt sich die Landestalsperrenverwaltung (LTV) rechtzeitig mit dem jeweiligen Eigentümer/Besitzer in Verbindung und kündigt die notwendigen Arbeiten an. ln der Regel erfolgen einvernehmliche Abstimmungen zur Baumfällung mit den Eigentümern/Besitzern. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 19. September 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t335 Dresden, Achtung ab 19.10.2018 geänderte Nummern: Tel.: +4935156420000 Fax.: +4935156420007 simul+ - - - :ç -ñ -9 : - Dhzulu.tuiM&góffi bbrihrdfrtus''dùdffióñ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium fa¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, l3 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte be¡m Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeltung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium fiir Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-G rundverordnung auf www.smul.sachsen.de * Kein Zugang firr elektronisch signierte sowiê für vsrschlüssolte elektronischs DokumentêSeite 1 von 2 STAATSMINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2= Wie wird verfahren, wenn der Eigentümer der Fläche, auf der die zu fällenden Bäume an Gewässern l. Ordnung stehen, der Fällung nicht zustimmt? Sofern im Einzelfall keine einvernehmliche Lösung ezielt werden kann und eine Fällung dringend geboten ist, enryirkt die LTV auf der Grundlage von $ 38 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) eine wasserrechtliche Duldungsanordnung durch die zuständige Wasserbehörde. Frage 3: Wie hoch waren die Erlöse aus dem Verkauf von Bäumen, die an Gewässern l. Ordnung im Jah¡ 2017 gefállt wurden und wem kommen diese zugute? Bitte nach Gewässern auflisten. Eine derartige Statistik wird nicht geführt. Erlöse aus dem Holzverkauf können nicht angegeben werden, weil bei Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen grundsätzlich eine Verrechnung mit den übrigen Leistungen des Auftragnehmers zum Beispiel ftlr Bergung und Abtransport des Holzes erfolgt. Frage 4: Entspricht die Anzahl ersatzgepflanzter Bäume 2017 (s. Anlage 2 zut DS 6/13ll6) der Anzahl gefällter Bäume am jeweiligen Standort, wenn nicht, warum nicht? Die Anzahl der ersatzgepflanzten Bäume im Jahr 2017 entsprach nicht der Anzahl der gefällten Bäume. Gemäß Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.6/4670 werden Verluste kompensiert beziehungsweise überkompensiert, weil bei Ersatzpflanzungen im Einzelfall Verluste unvermeidlich sind. lm Rahmen von Ersatzpflanzungen erfolgt zugleich die gezielte Entwicklung des uferbegleitenden Gehölzsaumes. Frage 5: Wem obliegt die Pflege von Ersatzpflanzungen an Gewässern l. Ordnung oder an anderen Standorten und welchen Kriterien folgt sie? Sofern die LTV für Ersatzpflanzungen an Gewässern l. Ordnung oder an anderen Standorten verantwortlich ist, obliegt ihr auch deren Pflege. Nach Möglichkeit vereinbart die LTV mit Dritten die Pflege der Ersatzpflanzungen gegen Entgelt. Eventuell zu beachtende Kriterien für die Pflege von Ersatzpflanzungen werden im Rahmen derjeweiligen Genehmigung mit vorgegeben und entsprechend umgesetzt. Sofern Ersatzpflanzungen im Rahmen der Gewässerunterhaltung und Gewässerentwicklung genehmigungsfrei durchgeführt werden, erfolgt die Pflege dieser Pflanzungen ebenfalls im Rah men der regelmäßigen Gewässerunterhaltung, Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung ,3 ful Barbara Klepsch Seite 2 von 2 2018-10-17T11:30:05+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes