Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14797 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Weiterbetrieb von Windanlagen nach 2020 in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestell t: „Der Ausbau der Windenergie in Sachsen stagniert und droht mit Ende des Jahres 2020 sogar rückläufig zu werden. Der Bestand besteht zu mehr als einem Drittel aus Windenergieanlagen (WEA), die bis zum Jahr 2000 errichtet wurden. Diese erhalten ab Ende 2020 keine Vergütung mehr über das EEG. Unter der aktuellen Marktsituation ist es nicht unwahrscheinlich, dass diese Anlagen abgeschaltet und zurückgebaut werden. Da sich ein großer Teil nicht in heutigen Vorranggebieten befindet , ist ein Repowering oftmals nicht möglich." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Anzahl von WEA mit welcher Leistung fällt in den Jahren 2021 bis 2030 aus der EEG-Vergütung (Bitte in Jahresscheiben auflisten)? Frage 2: Wie viele dieser Anlagen befinden sich außerhalb von Vorrang - und Eignungsgebieten und können damit nicht ersetzt werden (Bitte in Jahresscheiben auflisten)? Frage 3: Um wie viel würde sich bei einem Rückbau dieser WEA die Stromerzeugung aus Windenergie verringern (Bitte in GWh in Jahresscheiben auflisten)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Übersicht verwiesen . Da für den Planungsverband Region Chemnitz kein rechtsgültiger Gesamt-Regionalplan vorliegt , wurde für die Beantwortung der Frage 2) der Stand des Jahres 2008 herangezogen. Seite 1 von 3 SSJ\CHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-1053/7 /4 Dresden , 1 8. OKT. 2018 , r Zertrflkat seit 2006 audlt bcrufundfam!lic Hausanschri ft: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Gemäß Hinweis der EEG-Clearingstelle gilt: ,,Für alle Anlagen , die vor dem 1. April 2000 und damit vor dem Inkrafttreten des EEG 2000 in Betrieb genommen worden sind , setzt§ 9 Abs. 1 Satz 2 EEG 2000 als fiktives lnbetriebnahmejahr das Jahr 2000 fest. Diese Regelung gilt aufgrund der Übergangsbestimmungen in den nachfolgenden EEG-Fassungen fort. Weiter bestimmt § 9 Abs. 1 Satz 1 EEG 2000 (i. V. m. § 100 Abs . 2 Satz 1 Nr. 11 EEG 2017), dass die Mindestvergütungen jeweils für die Dauer von 20 Jahren ohne Berücksichtigung des lnbetriebnahmejahres zu zahlen sind . Mithin endet für diese Anlagen der gesetzliche Vergütungszeitraum von 20 Jahren am 31. Dezember 2020."1 Daher sind in der Tabelle die Anlagen aufgeführt, deren Förderung mit Ablauf des 31 . Dezember des Vorjahres enden wird. Jahr Anzahl Jährlich kumu- Anzahl der aus Jährlich kumulierte der aus lierte installier- der EEG-Ver- geschätzte Stromerder EEG- te Leistung der gütung fallenden zeugung der aus der Vergü- aus der EEG- Anlagen außer- EEG-Vergütung fallentung fal- Vergütung fal- halb von Vorrang- den Anlagen außerhalb lenden lenden Anla- und Eignungsge- von Vorrang- und Eig- Anlagen gen in MW bieten nungsgebieten in GW/h 2021 356 273,6 141 123,7 2022 88 114,3 40 79,5 2023 80 107,6 37 76,5 2024 55 93,7 15 37,3 2025 34 61 8 18,3 2026 25 43,1 6 12,6 2027 38 54,5 10 21,3 2028 19 36,6 11 32,5 2029 8 18,6 0 0 2030 27 52,6 9 26,4 2031 22 46,3 6* 19,94 * 3 dieser 6 Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 6,6 MW und einer geschätzten Stromerzeugung von 10,5 GW/h befinden sich im Bereich des Planungsverbandes Region Chemnitz. Frage 4: Wie würde sich dadurch der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch ändern (Bitte in Prozent in Jahresscheiben auflisten )? Die zukünftige Entwicklung des Bruttostromverbrauchs ist unter anderem abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen . Ziel der Bundesregierung ist es, den Bruttostromverbrauch im Vergleich zum Jahr 2008 bis zum Jahr 2020 um 10 Prozent und bis zum Jahr 2030 um 25 Prozent zu senken.2 Zur Erreichung dieser Ziele sind weitere energiepolitische Maßnahmen auf Bundesebene zu erwarten. Vor diesem Hintergrund wäre eine Prognose für den Freistaat Sachsen im Sinne der Fragestellung nicht belastbar. 1 https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/1551 (Zuletzt aufgerufen am 04. Oktober 2018) 2 https://www.bmwi.de/Redaktion/D E/Publikationen/Energie/sechster-monitori ng-bericht-zu renerg iewende. pdf? blob=publicationFile&v=27 (Zuletzt aufgerufen am 04. Oktober 2018) Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN Frage 5: Welche Auswirkungen auf die Erreichung der Ausbauziele des Freistaates für Windenergie ergeben sich daraus? Die Ausbauziele des Freistaates Sachsen für Windenergie sind im Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2012 festgelegt. Darin wird ein Zeitraum von 1 O Jahren betrachtet. Über diesen Zeitraum hinausgehende Ausbauziele gibt es derzeit nicht. Des Weiteren wird auf die Beantwortung der Frage 1 in der Drs.-Nr. 6/14314 verwiesen. it freundlichen Grüßen t~ a~~b~ Seite 3 von 3 2018-10-18T11:29:48+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes