STAATSNIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6114798 Thema: Förderung und finanzielle Belastungen der Weinbaubetriebe in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: ln welcher Höhe stehen im laufenden Haushaltsjahr 2018 und in dem Haushaltsplan für die Haushaltsjahr 201912020 finanzielle Mittel z.rr Förderung von Weinbaubetrieben sowie Winzerinnen und Winzer, deren Tätigkeit, deren Weiterbildung und lnformation, deren Weinbauflächen sowie deren Bewirtschaftung zur Verfügung? (Bitte unter Angabe des entsprechenden Einzelplanes und der Haushaltstitel für das laufende Haushaltsjahr 2018 und nach dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf - mit aktuellem Stand der Ergänzungsvorlage - für die Haushaltsjahre 2019 I 201 0 darstel len. ) Eine detaillierte Darstellung der Höhe der den Weinbaubetriebe sowie Winzerinnen und Winzer zur Verfügung stehenden Mittel im laufenden Haushaltsjahr 2018 und im Haushaltsjahr 201912020 (gemäß vorliegendem Haushaltsplanentwurf) kann nicht erfolgen, da keine ausschließlich für die Belange des Weinbaus formulierte Richtlinie vorliegt. Die Weinbaubetriebe sowie Winzerinnen und Winzer können für deren Tätigkeit, deren Weiterbildung und lnformation, deren Weinanbauflächen sowie deren Bewirtschaft ung an nachfolgend aufgeführten Förderrichtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft partizipieren: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 20. September2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t337 Dresden, 26- /o-78 Achtung ab 19.10.2018 geänderte Nummern: Tel.: +4935156420000 Fax.: +4935156420007 s¡mu[+ - - - : Dþtohñ&ñtrldÈ&$&bñhbñhbtdßñrUm[un¿lffiùþñ Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um fa¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Ftlr alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfi¡llung der lnformationspfl ¡chten nach der Europäischen Datenschutz-G rundverord nu n g auf www.smul.sachsen.de * Ksin Zugang für elsktron¡sch signierte sowie für verschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUIM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 ¡ Richtlinie,,Landwirtschaft, lnnovation, Wissenstransfef' (L1W/2014) . Richtlinie ,,Natürliches Erbe" (NE/2014) . Richtlinie,,Marktstrukturverbesserung" (MSV/201 5) o Richtlinie ,,Absatzförderung der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft" (AbsLE/2014) o Richtlinie ,,Besondere lnitiativen" (RL Besln 2007 in der Fassung vom 29. September 2015). Die aufgeführten Richtlinien stehen grundsätzlich auch anderen Sektoren (wie zum Beispiel: Landwirtschaft, Gartenbau, Tiezucht) zur Verfügung. Eine Budgetierung innerhalb der Richtlinien erfolgt nicht. Eine Ausweisung von finanziellen Mitteln - speziell für den Weinbau - im Haushalt 2018 beziehungsweise im Haushaltsplanentwurf 201912020 kann daher nicht erfolgen. Frage 2: lnwieweit stehen die in der Antwort zu Frage l. aufgeführten finanziellen Mittel zur Förderung der Weinbaubetriebe auch der Sächsischen Staatsweingut GmbH als möglichen lnanspruchnahme als Fördermittelem pfängeri n zur Verfü g u ng? Eine Förderung der Sächsischen Staatsweingut GmbH (SSW) ist bezüglich der aufgeführten Unterstützungen über die . Richtlinie LlW2014 - nur für den Teil Wissenstransfer und Europäische lnnovationspartnerschaften ¡ Richtlinie AbsLE/2014 - nur für den Teil Messen, Produktpräsentationen, Ausstellungen und Märkte o Richtlinie NE/2014 o RichtlinieBesln/2007 möglich. Frage 3: ln welcher jährlichen Höhe sind und werden die Weinbautriebe sowie die Freizeitwinzerinnen und Freizeitwinzer in Sachsen mit den von ihnen zu leistenden Pflichtbeiträgen zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaften finanziell belastet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Betriebsgrößen, Beschäftigtenzahl, Freizeitwinzerinnen und Freizeitwinzer sowie Größe der bewirtschafteten Weinbaufläche darstellen.) Der Staatsregierung liegen keine Angaben vor, in welcher jährlichen Höhe die Weinbautriebe sowie die Freizeitwinzerinnen und Freizeitwinzer im Freistaat Sachsen mit den von ihnen zu leistenden Pflichtbeiträgen zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaften finanziell belastet sind und werden. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft als Teil der Sozialversicherung für die Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erhoben. Bei der SVLFG handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die aufgrund ihres Rechtscharakters zur Selbstverwaltung und damit auch zur Beitragserhebung ermächtigt ist. Seite 2 von 3 STAATSMINìSTERIUM FÜR UT\4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 4: ln welcher Höhe werden die von der Sächsischen Staatsweingut GmbH zu leistenden Pflichtbeiträge zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft durch die bzw. mit den im Einzelplan l5 veranschlagten jährlichen ,,Zuschüssen lfd. Zwecke" unmittelbar oder mittelbar finanziert? Der Freistaat Sachsen erstattet der SSW Aufwendungen für die Erfüllung landeskultureller Aufgaben. Erstattungsfähig sind auch die in diesem Zusammenhang anfallenden Personalaufirendungen der SSW. Dazu gehören auch an die Berufsgenossenschaft zu leistende Versicherungsbeiträge. Die von der SSW an die Berufsgenossenschaft zu leistenden Versicherungsbeiträge wurden im Jahr 2017 in Höhe von circa 2.000 Euro von den Erstattungen des Freistaates Sachsen abgedeckt. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zum Stand laufender Klageverfahren von (Freizeit)Winzerinnen und (Freizeit)Winzern in Sachsen gegen die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft sowie zum Stand der diesbezüglichen Rechtsprechung in Sachsen sowie der zuständigen Obergerichte ? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zum Stand laufender Klageverfahren von (Freizeit)Winzerinnen und (Freizeit)Winzern im Freistaat Sachsen gegen die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft sowie zum Stand der diesbezüglichen Rechtsprechung im Freistaat Sachsen als auch der zuständigen Obergerichte vor. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Seite 3 von 3 2018-10-17T11:28:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes