STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/253-2018/ Dresden, Oktober 2018 Kleine Anfrage des Abgeordneten Rene Jalaß, (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14799 Thema: Antlkorruptlonsarbeit an den sächsischen Hochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche personellen, finanziellen und sächlichen Ressourcen stehen in den sächsischen Hochschulen jeweils zur Prävention und Auf klärung von Korruptionsfällen zur Verfügung? Frage 2: Welche sächsischen Hochschulen haben eine*n haupt- oder ehrenamtlichen o.ä. Ansprechpartner*in für Antikorruption? Frage 3: Welche Kompetenzen haben diese Ansprechpartner*innen für Antikorruption an den jeweiligen sächsischen Hochschulen gegenüber den Angehörigen der Hochschulen sowie den Hochschulleitungen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Eine Umfrage an den sächsischen Hochschulen zu den Fragen 1 bis 3 ergab die in der Anlage 1 beigefügten Rückmeldungen. Frage 4: Wie viele Fälle, welcher Art von Korruption o.ä. an welcher sächsischen Hochschule sind der sächsischen Staatsregierung in den letzten zehn Jahren bekannt? Eine Umfrage an den sächsischen Hochschulen zu Frage 4 ergab die in der Anlage 2 beigefügten Rückmeldungen. Das Sächsische Staatsministerium des Innern teilte zu Frage 4 mit, dass im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) für den Zeitraum vom 1. Ja nuar 2008 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten gem. §§ 331 - 335 StGB im Freistaat Sachsen recherchiert wurde. Dabei ist zu beachten, dass Straf taten gem. §§ 331 - 334 StGB einer Aussonderungs- und Löschfrist von 60 ir Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiätze gilt: Bitte beim Pfortendienst meiden. •Kein Zugang für elektronist^i signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSA/llNlSTERllllVI FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat S ACH SEIN Monaten unterliegen und damit für die Jahre 2008 bis 2013 kein valides Ergebnis vor liegt. Straftaten gem. § 335 StGB waren in diesem Zeitraum nicht zu verzeichnen. Das Ergebnis wurde einer Einzelfallprüfung unterzogen. Ein Fall an der Technischen Univer sität Chemnitz konnte recherchiert werden. Er ist ebenfalls in der Anlage 2 enthalten. Dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) sind darüber hinaus keine Fälle von Korruption an den sächsischen Hochschulen in dem in Frage 4 genannten Zeitraum bekannt. Frage 5: Welche Evaluationen, Bedarfsmeldungen oder Bewertungen zu den Mög lichkeiten der jeweiligen Antikorruptionsarbeit der sächsischen Hochschulen sind der Staatsregierung bekannt und welchen Standpunkt vertritt die Staatsregierung zur Ausstattung dieser Bereiche? Die Technische Universität Dresden teilte mit, dass die von ihr beauftragte Ansprech partnerin für Anti-Korruption (AAK) im September 2018 die Möglichkeiten der bisherigen Antikorruptionsarbeit evaluiert und auf Basis dieser Bewertung ein Konzept zum Ausbau der bisherigen Antikorruptionsarbeit fertiggestellt hat, dessen Umsetzung nun schritt weise erfolgen wird. Dem SMWK sind darüber hinaus keine weiteren Informationen im Sinne der Fragestellung bekannt. Die Frage, welchen Standpunkt die Staatsregierung zur Ausstattung dieser Bereiche ver tritt, ist auf eine Bewertung gerichtet, welche die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Mit fpeündlichen Grüßen Dr. Eva-Maria^tange 2 Anlagen Seite 2 von 2 Kleine Anfrage 6/14799 Fragen 1 bis 3 Anlage 1 Frage 1 Frage 2 * Frage 3 Hochschule Personelle Ressourcen zur Prävention und Aufklärung von Korruptionsfällen Finanzielle Ressourcen zur Prävention und Aufklärung von Korruptionsfällen Sächliche Ressourcen zur Prävention und Aufklärung von Korruptionsfällen Hauptamtliche / ehrenamtliche o. ä. Ansprechpartner*in für Antikorruption Welche Kompetenzen haben diese Ansprechpartner*innen für Antikorruption an den jeweiligen sächsischen Hochschulen gegenüber den Angehörigen der Hochschulen sowie den Hochschulleitungen Hauptamtliche Ansprechpartner'in Ehrenamtliche o.ä. Ansprechpartner'in Technische Universität Chemnitz Ein'e Ansprechpartner*in für Anti-Korruption (AAK) wird bestellt; aktuelle AAK: Leiterin der Innenrevision Kein eigenes Budget, finanzielle Unterstützung auf Antrag Arbeit erfolgt Im Büro der Innenrevision, keine zusätzlichen Ressourcen notwendig Hauptamtliche Ansprechpartner'in Aufgaben siehe Abschnitt 4 Nr. 2 der Verwaltungsvorschrift Anti-Korruption in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen (VwV Anti-Korruption) Technische Universität Dresden Antikorruptionsbeauftragte (0.675 VZÄ) Personalkosten für die Antikorruptionsbeauftragte Büro und Geschäftsausstattung der Antikorruptionsbeauftragten Antikorruptionsbeauftragte (0,675 VZÄ) Die Antikorruptionsbeauftragte ist dem Kanzler der TUD unterstellt. In Umsetzung der Maßgaben der VwV Anti Korruption obliegt es ihr insbesondere, - Prämissen und Maßnahmen der Korruptionsvorbeugung an der TUD auf Aktualisierungsbedarf hin zu prüfen - ggf. erforderliche präventive Maßnahmen vorzuschlagen und deren Umsetzung zu koordinieren, -die Dienststellenleitung, Struktureinheiten und Beschäftigte in Fragen der Korruptionsvorbeugung und - bekämpfung zu beraten und zu informieren, - Hinweise auf konkreten Korruptionsverdacht entgegenzunehmen und die Dienststellenleitung hierüber zu unterrichten (einschließlich Unterbreitung von Vorschlägen zur Durchführung interner Ermittlungen und zur Einleitung von Maßnahmen gegen Verdunkelung i.S.v. Ziff. IV, Nr. 2,b der VwV Anti-Korruption), - ggf. im entsprechenden Auftrag der Dienststellenleitung die Abstimmung mit dem/n Ansprechpartner/n für Anti Korruption (AAK) für den Ressortbereich SMWK zu koordinieren. Kleine Anfrage 6/14799 Fragen 1 bis 3 Anlage 1 Hochschule Personelle Ressourcen zur Prävention und Aufklärung von Korruptionsfällen Finanzielle Ressourcen zur Prävention und Aufklärung von Korruptionsfällen Sächliche Ressourcen zur Prävention und Aufklärung von Korruptionsfällen Hauptamtliche / ehrenamtliche o. ä. An$prechpartner*ln für Antikorruption Welche Kompetenzen haben diese Ansprechpartner^innen für Antikorruption an den jeweiligen sächsischen Hochschulen gegenüber den Angehörigen der Hochschulen sowie den Hochschulleitungen Technische Universität Dresden Mitwirkung von Struktureinheiten der Zentralen Universitätsverwaltung (insbesondere Sachgebiet Innenrevision. Dezernat Personal) sowie auf dezentraler Ebene der Dekanate an der Prüfung/Bewertung von HinweisenA/erdachtsfällen im Bedarfsfall. Diese Arbeiten lassen sich aber schwer in Zeitkontigente fassen, sondern müssen in den laufenden Dienstbetrieb integriert werden. Darüber hinaus käme bei einer entsprechenden thematischen Verzahnung der Tatbestände ggf. eine Mitwirkung der Referentin der Prüfstelle gegen wissenschaftliches Fehlverhalten bzw. der Vertrauensperson für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in Betracht. Diese Stellen können Betroffenen ggf. auch als Erstansprechpartner dienen. Hinsichtlich des Kostenaufwandes für die Mitwirkung anderer Struktureinheften ist keine Kostenschätzung möglich. Es erfolgt keine diesbezügliche statistische Erfassung. Nutzung der allgemeinen Ressourcen der Struktureinheiten derTUD im jeweiligen Bedarfsfall Technische Universität Bergakademie Freiberg Es gibt kein eigenes Budget - Ein ausdrücklicher Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung ist an der TU Bergakademie Freiberg seit Inkrafttreten der aktuellen VwV Anti-Korruption nicht mehr bestellt. Sowohl die Mitglieder des Rektorates als auch das Justiziariat, die Personalverwaltung und der Personalrat können im Verdachtsfalle informiert werden und würden sodann erforderliche Maßnahmen einleiten. Gesonderte Ressourcen oder Kompetenzen hierfür sind nicht ausgewiesen, die Bearbeitung entsprechender Verdachtsfälle würde in unmittelbarer Verantwortung des Rektorates erfolgen. Die Prävention erfolgt durch ein jährliches Rundschreiben regelmäßig in der Vorweihnachtszeit mit dem Ziel der Sensibilisierung des Personals auch für Versuche unterschwelliger Einflussnahme. Zur Aufdeckung etwaiger Korruptionsvorfälle erfolgen intensive, meist unangekündigte Überprüfungen durch die Innenrevision. In den letzten zehn Jahren wurden keine Anhaltspunkte für versuchte oder tatsächlich erfolgte Korruption gefunden. Kleine Anfrage 6/14799 Fragen 1 bis 3 Anlage 1 Hochschule Personelle Ressourcen zur Prävention und Aufklärung von Korruptionsfällen Finanzielle Ressourcen zur Prävention und Aufklärung von Korruptionsfällen Sächliche Ressourcen zur Prävention und Aufklärung von Korruptionsfällen Hauptamtliche I ehrenamtliche o. ä. Ansprechpartner*in für Antikorruption Welche Kompetenzen haben diese Ansprechpartner*innen für Antikorruption an den jeweiligen sächsischen Hochschulen gegenüber den Angehörigen der Hochschulen sowie den Hochschulleitungen Universität Leipzig Für die präventive Arbeit sowie die Anhörung von Verdachtsfällen ist entsprechnd der VwV Anti- Korruption ein'e Ansprechpai1ner*in Anti- Korruption (AAK) benannt, die'der diese Tätigkeiten zusätzlich zum eigentlichen Dienst übernimmt. Für die Aufklärung sind je nach Fall das Personaldezernat, das Justiziariat, die Innenrevision sowie die Verwaltungen der jeweiligen Fakultäten zuständig. Prävention und Aufklärung müssen zusätzlich zur eigentlichen Tätigkeiten der Bediensteten geleistet werden. Es stehen keine zusätzlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Zur Prävention und Aufklärung von Korruption stehen den Mitarbeiter*innen der Universität die sächlichen Ressourcen ihrer Dienststelle zur Verfügung. Es gibt keine'n hauptamtliche*n Ansprechperson. Als Ansprechpartner/in Anti Korruption ist an der Universität Leipzig Frau Hahn, derzeit vertreten durch Herrn Sedlaczek. beide Innenrevision, benannt. Grundsätzlich stehen den Mitarbeiter*innen ihre jeweiligen Vorgesetzten als Ansprechpartner'in nen zur Verfügung Die*der Ansprechpartner/in Anti-Korruption arbeitet in erster Linie präventiv, nimmt aber auch Hinweise seinen Zuständigkeitsbereich betreffend entgegen. Der'die AAK kann Informationen von Angehörigen der Hochschule einfordern, um Hinweise auf Stichhaltigkeit vorzuprüfen. Der'die AAK hat Vortragsrecht gegenüber Vorgesetzten und unterbreitet Vorschläge zum weiteren Vorgehen durch andere Dienststellen. Hochschule für Bildende Künste Dresden Eigenständige personelle, finanzielle und sächliche Ressourcen bestehen nicht; die Antikorruptionsarbeit (z. B. Sensibilisierung, Aus- und Fortbildung, Analyse der Dienstposten gemäß VwV Antikorruption) sowie die Ermittlung bei Verdachtsfällen ist Bestandteil des lfd. Geschäfts der Verwaltung Kanzler Aufgaben und Befugnisse des Kanzlers gemäß § 85 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden Kein Zusatzpersonal Kein eigenes Budget Keine Palucca Hochschule für Tanz Bei Verdachtsfällen und zu rechtlichen Fragen stehen die Kanzlerin und die Leiterin des Personalrateferates als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Kein Zusatzpersonal Kein eigenes Budget Keine Rektor Befugnisse und Kompetenzen des Dienststellenleiters Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig Kein Zusatzpersonal Kein eigenes Budget Keine Kleine Anfrage 6/14799 Fragen 1 bis 3 Anlage 1 Hochschule Personelle Ressourcen zur Prävention und Aufklärung von Korruptionsfällen Finanzielle Ressourcen zur Prävention und Aufklärung von Korruptionsfällen Sächliche Ressourcen zur Prävention und Aufklärung von Korruptionsfällen Hauptamtliche / ehrenamtliche o. ä. Ansprechpartner*in für Antikorruption Welche Kompetenzen haben diese Ansprechpartner^innen für Antikorruption an den jeweiligen sächsischen Hochschulen gegenüber den Angehörigen der Hochschulen sowie den Hochschulleitungen Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden - Hochschule für angewandte Wissenschaften Kein Zusatzpersonal Kein eigenes Budget Keine Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig - Hochschule für angewandte Wissenschaften Kein Zusatzpersonal Kein eigenes Budget Keine Justitiar Information, Befragung, Beratung, Beanstandung gegenüber Angehörigen; Information, Befragung, Maßnahme- und Verhaftensvorschläge gegenüber Rektorat Hochschule Mittweida - Hochschule für angewandte Wissenschaften Personelle Ressourcen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Finanzielle Ressourcen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Sächliche Ressourcen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Controllerin (der Kanzlerin unmittelbar zugeordnet) Meldung relevanter Sachverhalte an die Hoch Schulleitung Hochschule Zittau/Görlitz - Hochschule für angewandte Wissenschaften Personelle Ressourcen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Finanzielle Ressourcen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Sächliche Ressourcen werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Kanzlerin Meldung relevanter Verdachtsfälle an die Hochschulleitung Westsächsische Hochschule Zwickau - Hochschule für angewandte Wissenschaften Nach der Verwaltungsvorschrift der sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwaltung (VwV Anti-Korruption) vom 11.12.2015 wurde als ein Instrument zur präventiven Korruptionsbekämpfung die Organisationseinheit Interne Revision bestimmt. Für finanzielle und sächlische Ressourcen werden bei Bedarf Mittel im erforderlichen Umfang bereitgestellt. Hochschute für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF), Meißen Eigenständige personelle, finanzielle und sächliche Ressourcen bestehen nicht; die Antikorruptionsarbeit (z. B. Sensibilisierung, Aus- und Fortbildung, Analyse der Dienstposten gemäß VwV Antikorruption) sowie die Ermittlung bei Verdachtsfällen ist Bestandteil des lfd. Geschäfts der Verwaltung Kanzler Beauftragter der HSF Meißen im Nebenamt Aufgaben und Befugnisse des Kanzlers gemäß § 11 Absatz 3 Fachhochschule-Meißen-Gesetz und § 18 Fachhochschule-Meißen-Gesetz i. V. m. § 85 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz. Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Rothenburg/Obertausitz Der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) steht ein Ansprechpartner für Anti-Korruption (AAK) im Nebenamt als personelle Ressource zur Aufklärung von Korruptionsfällen zur Verfügung. Kein eigenes Budget Keine AAK im Nebenamt Aufgaben und Befugnisse des AAK ergeben sich aus der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der staatlichen Verwaltung des Freistaates Sachsen (VwV Anti Korruption) unter IV, vom 11. Dezember 2015 * Zu Frage 2: Soweit eine Hochschule keine*n Ansprechpartner*in für Anti-Korruption bestellt hat und auch sonst diese Aufgabe keinem Aufgabenbereich zugeordnet wurde, ist der Rektor als Leiter der Hochschule zuständig (vergl. § 82 Abs. 1 Satz 1 SächsHSFG). Kleine Anfrage 6/14799 Frage 4 Anlage 2 Frage 4 Hochschule Jahr Anzahl der Fälle Art von Korruption Technische Universität Chemnitz 2016 1 § 334 StGB, Bestechungsversuch im Rahmen eines Bietergesprächs für ein zukünftiges Ausschreibungsverfahren (Bauprojekt) Technische Universität Dresden seit 2008 Es sind keine disziplinar-/strafrechtlich geahndeten Korruptionsfälle bekannt. Im Hinblick auf die gesetzlichen Verwertungsverbote/Gebote der Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte (§116 SächsBG, § 16 SächsDG) Ist eine lückenlose Dokumentation etwaiger Vorgänge für den gesamten 10-Jahres-Zeitraum nicht verfügbar. Eine zusammenhängende statistische Erfassung von untersuchten Verdachtsfällen liegt nicht vor. Technische Universität Bergakademie Freiberg Fehlmeldung Universität Leipzig seit 2008 Es sind keine disziplinar-/strafrechtlich geahndeten Korruptionsfälle bekannt. Hochschule für Bildende Künste Dresden Fehlmeldung Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden Fehlmeldung Palucca Hochschule für Tanz Fehlmeldung Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig Fehlmeldung Hochschule für Musik und Theater "Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig Fehlmeldung Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden - Hochschule für angewandte Wissenschaften Fehlmeldung Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig - Hochschule für angewandte Wissenschaften Fehlmeldung Hochschule Mittwelda - Hochschule für angewandte Wissenschaften Fehlmeldung Hochschule Zittau/Görlitz - Hochschule für anqwandte Wissenschaften Fehlmeldung Westsächsische Hochschule Zwickau - Hochschule für angewandte Wissenschaften Fehlmeldung Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF), Meißen Fehlmeldung Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Rothenburg/Oberlausitz Fehlmeldung 2018-10-16T13:03:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes