STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 25-0141.51-14/670 Dresden, Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE «J^November 2014 LINKE Drs.-Nr.: 6/148 Thema: Feststellungen der Schuleingangsuntersuchungen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ergebnisse über den Gesundheitszustand der künftigen Schüler und Schülerinnen haben die Schulaufnahmeuntersuchungen, die als Pflichtuntersuchung für alle schulpflichtig gewordenen Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, erbracht? Zu den Ergebnissen der Schulaufnahmeuntersuchungen des Schuljahres 2013/14 liegen der Staatsregierung noch keine Angaben vor. Aufgrund der Umstellung der Software für die Datenerfassung und der damit verbundenen Alt-Daten-Übernahme für das Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst in den Gesundheitsämtern, konnte noch kein Datenexport für die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse des Schuljahres 2013/14 an das Statistische Landesamt durchgeführt werden. Frage 2: In welchem Maße ist der zuständige kinder- und jugendärztliche Dienst in den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte in der Lage die Untersuchungen durchzuführen (personelle und finanzielle Ausstattung u. a.)? Vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst der Gesundheitsämter werden in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen die Schulaufnahmeuntersuchungen vollständig durchgeführt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAAT5M1TM1STERHJTVI FÜR SOZIALES UND VERBRAIJCHERSCHIJTZ Freistaat SACHSEN Frage 3: Weiche Ergebnisse brachte der bei den Schuleingangsuntersuchungen durchzuführende pädagogische Test? Im Rahmen der Schulaufnahmeuntersuchungen gemäß § 26a Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen findet kein pädagogischer Test statt. Es wird darauf verwiesen, dass die Schulaufnahmeuntersuchung gemäß § 5 Abs. 1 Schulordnung Grundschulen Teil der Schuleingangsphase ist. Die Schuleingangsphase umfasst außerdem die Anmeldung, die Ermittlung des aktuellen Entwicklungsstandes und den Anfangsunterricht. Die Ergebnisse der Ermittlung des aktuellen Entwicklungsstandes bilden kontinuierlich die Grundlage für die anschlussfähige, differenzierte Förderung der Kinder im Anfangsunterricht. Frage 4: Warum werden in zunehmenden Maße die Schuleingangsuntersuchungen in den Räumen der Gesundheitsämter durchgeführt, obwohl die sächsische Schulgesundheitspflegeverordnung (SchGesPfleVO, § 4) vorschreibt, dass dies nur im Falle des Vorliegens von nicht geeigneten Räumen in der Grundschule zu erfolgen hat? Auf Grundlage von § 4 Abs. 2 Satz 2 der Schulgesundheitspflegeverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus entscheiden die kommunalen Gesundheitsämter in eigener Zuständigkeit über den Ort der Schulaufnahmeuntersuchung. Seite 2 von 2