STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dagmar Neukirch (SPD) Drs.-Nr.: 6/14800 Thema: Unterstützung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Fall von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stellt der schnelle, niedrigschwellige und unbürokratische Zugang zu Beratungsangeboten eine große Hilfe und Unterstützung für Betroffene dar. Dieser wird in freier Trägerschaft von spezialisierten Fachberatungsstellen , die sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als erkennbaren Schwerpunkt aufweisen, geleistet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele spezialisierte Fachberatungsstellen, die sichtbar als Expertinnen und Experten mit einem Schwerpunkt zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend arbeiten, gibt es in Sachsen? Frage 2: Mit welchem Schlüssel (ausgeteilt nach dem Verhältnis zur Bevölkerungszahl und zur Fläche) arbeiten die einzelnen spezialisierten Fachberatungsstellen bzw. in welchem Landkreis/ welcher kreisfreien Stadt sind sie für wie viele Menschen zuständig? Frage 3: In wie vielen Fachberatungsstellen gibt es spezifische Angebote für verschiedene Betroffenengruppen (Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Fluchterfahrung, männliche erwachsene Betroffene, weibliche erwachsene Betroffene, Jungs, Mädchen, LGBT etc.)? Frage 4: Wie viele Personalstellen werden in den einzelnen spezialisierten Fachberatungsstellen durch öffentliche Gelder finanziert und handelt es sich dabei um Landesmittel oder kommunale Mittel (bitte aufschlüsseln nach Landesmitteln und kommunalen Mitteln mit einer Angabe der Höhe der Förderung)? Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-18/844 Dresden, 18. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 5: In welcher Höhe erhalten die spezialisierten Fachberatungsstellen Zuschüsse zu Sachkosten aus öffentlichen Mitteln (bitte aufschlüsseln nach Landesmitteln und kommunalen Mitteln)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 5: Auf überregionaler Ebene fördert der Freistaat Sachsen die Fachstelle „Blaufeuer". Das Ziel der Beratungsstelle besteht darin, weitere sexualisierte Gewalt durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende zu verhindern und diesen jungen Menschen eine Grenzen achtende sexuelle Entwicklung zu ermöglichen. Zielgruppe der Beratungsleistungen der Fachstelle sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen öffentlicher und anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, die insbesondere in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie bei den Hilfen zur Erziehung tätig sind. Die Fachstelle ist im Ergebnis des Pilotprojektes zur Feststellung der Wirkungsorientierung pädagogisch-therapeutischer Maßnahmen für sexuell grenzverletzende Kinder und Jugendliche, möglicher interdisziplinärer Kooperationsformen sowie Fort- und Weiterbildung öffentlicher und freier Träger zu dieser Thematik im Sinne des präventiven Kinderschutzes konzipiert worden. Die Fachstelle „Blaufeuer" wurde im Haushaltsjahr 2018 mit Landesmitteln gefördert. Der Fördersatz beträgt 90 Prozent. Es wurden Personalkosten für 1,5 Vollzeitäquivalente mit 89.696, 27 Euro und Sachkosten mit 17.910,64 Euro gefördert. Für die Beratungsstellen in freier Trägerschaft, das heißt privatrechtlich organisierte Verbände und Vereine wie z.B. der Weiße Ring, aber auch fachärztliche Zusammenschlüsse in Traumaambulanzen, trägt die Staatsregierung keine Verantwortung. Weil ihre Tätigkeit dem staatlichen Einwirkungskreis entzogen ist, ist eine vollständige Auflistung aller nicht-staatlichen Akteure nicht möglich. Ein Herausfiltern der auf Opfer „sexualisierter Gewalt" spezialisierten Akteure ist demzufolge auch nicht möglich. Die Landkreise und Kreisfreien Städte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe erledigen die ihnen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zugewiesenen Aufgaben in kommunaler Selbstverwaltung. Werden Kinder und Jugendliche Opfer sexualisierter Gewalt, so ist das Kindeswohl beeinträchtigt. Das Jugendamt hat insoweit einen Schutzauftrag (§ 8a Achtes Buch Sozialgesetzbuch). Es hat eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen und die notwendigen Hilfen zu gewähren. Für diese Hilfen stehen vielfältige Angebote zur Verfügung, die durch eine Vielzahl von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen gekennzeichnet sind. Wie diese Hilfen im Einzelnen von den Trägern der Jugendhilfe ausgestaltet werden, obliegt dabei kommunaler Selbstverwaltung. Mit freundlichen Grüßen 0. t/lt{ Barbara Klepsch Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-10-18T11:49:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes