Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Heidan (CDU) Drs.-Nr.: 6/14813 Thema: 30er Zone unmittelbar vor Kindertagesstätten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Seit längerer Zeit besteht einheitlich die bundesweite Regel vor Kindergärten , Schulen und ähnlichen Einrichtungen, eine Geschwindigkeitsreduzierung (30er Zonen) zu ermöglichen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es Festlegungen, welche Längen die beschränkten Straßen aufweisen müssen? Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) , Rdnr. 13 zu Zeichen 274 ist die streckenbezogene Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung vor den sogenannten sensiblen Einrichtungen auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Frage 2: Welchen Abstand kann eine Einrichtung von der eigentlichen Strecke mit Geschwindigkeitsbeschränkung haben? Innerhalb geschlossener Ortschaften ist nach der o. g. Randnummer der VwV-StVO die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen , Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken , soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen eines starken Ziel- und Quellverkehrs mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen , erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Seite 1 von 2 ~SACHscN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-1053/40/87 Dresden, 9. OKT. 2010 , r ze,trtlkat seit 2006 .audlt bcrufundfamllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch s19rnerte sowie für verschlüsselte elektroni sche Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Frage 3: Gibt es Musterempfehlungen für Strecken zur Geschwindigkeitseinschränkung ? Es gibt keine Musterempfehlungen im Freistaat Sachsen. Angesichts der konkreten und rechtlich bindenden Vorgaben in der VwV-StVO wird derzeit auch kein Bedarf für Musterempfehlungen o. ä. gesehen. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr führt im Übrigen als höhere Verkehrsbehörde regelmäßig Dienstbesprechungen mit den unteren Verkehrsbehörden der Kreisfreien Städte, der Landkreise und der Großen Kreisstädte durch, in denen insbesondere auch die Vorgaben des Bundesgesetzgebers im Hinblick auf die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Straßen aus Verkehrssicherheits- und aus Lärmschutzgründen erörtert und zum vorliegenden Themenbereich Beispielfälle besprochen werden. Damit wird ein einheitlicher Verwaltungsvollzug angestrebt. Seite 2 von 2 2018-10-19T13:55:47+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes