SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 0910101079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/14817 Thema: Sponsoring an den Schulen Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schulen haben welche Sponsoringverträge mit welchen Sponsoren abgeschlossen? (Bitte nach Geld-, Sach- und Dienstleistungen sowie deren Art und Umfang bzw. Höhe aufschlüsseln.) Schulen schließen in der Regel keine Sponsorenverträge ab. Dem Landesamt für Schule und Bildung wurden keine Sponsorenverträge angezeigt. Frage 2: Nach Ziffer 2 Nummer 1 der VwV Sponsoring, Spenden und Erhebungen an Schulen ist Sponsoring die freiwillige Gewährung von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen, mit der unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden und der eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung gegenübersteht. Wie ist der Charakter allgemein- und berufsbildender Schulen, als Erziehungs - und Bildungseinrichtungen, mit der Inanspruchnahme privater Unternehmen für eigene Zwecke der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zu vereinbaren? Der staatliche Erziehungs- und Bildungsauftrag ist gemäß Ziffer IV der VwV Sponsoring grundsätzlich durch Haushaltsmittel zu finanzieren. Damit ist die Möglichkeit des Sponsoring nur ergänzend und somit nachrangig eröffnet. Der Erziehungs- und Bildungsauftrag muss an erster Stelle stehen. Als freiwillige Leistung und Teil des Erziehungs- und Bildungsauftrags gemäß § 1 Absatz 6 des Sächsischen Schulgesetzes kann Sponsoring für beide Seiten eine sinnvolle Möglichkeit sein, schulische Angebote zu erweitern und die Schüler an die Bedingungen der Wirtschaft heranzuführen. Es gibt Bedingungen für den Abschluss eines Sponsoringvertrages (vgl. Ziffer III Nummer 1 der VwV Sponsoring, Spenden und Erhebungen an Schulen). Darüber hinaus besteht eine Verpflichtung zur Transparenz und Seite 1 von 2 S SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/14/106 Dresden, m. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Mail -Zugang : poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Information der Öffentlichkeit (vgl. Ziffer VII Nummer 1 der VwV Sponsoring). Beide Maßnahmen stellen sicher, dass der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag nicht durch private Unternehmen beeinflusst wird . Frage 3: Wie wird verhindert, dass Sponsoring Art und Ausmaß einer ÖPP einnimmt , indem Unternehmen der Privatwirtschaft Aufgaben des Schulträger übernehmen , wie z.B. die Bereitstellung von sächlicher und personeller IT- Infrastruktur o.ä. und die Schulträger im Gegenzug die öffentliche Schule als Projektionsfläche für privatwirtschaftliche Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stellt? Die Anwendungsbereiche der VwV Sponsoring und der VwV Sponsoring, Spenden und Erhebungen an Schulen umfassen keine ÖPP. Diese Form der Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft ist auf der Grundlage der VwV Sponsoring, Spenden und Erhebungen an Schulen daher nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen i~ Seite 2 von 2 2018-10-12T11:16:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes