STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/14821 Thema: Geschehnisse in Chemnitz am 01.09.2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die kleine Anfrage nimmt Bezug auf die nach dem Tod eines jungen Mannes in Chemnitz (26.08.2018) mehrmals stattgefundenen Demonstrationen verschiedener politischer Lager. Am 01.09.2018 gab es ebenfalls Kundgebungen. Die Polizeipräsidentin in Chemnitz, Sonja Penzel, wird mit den Worten zitiert, dass es ,weitgehend friedlich geblieben' sei. Mittlerweile ist ein Video vom 01.09.2018 im Umlauf, welches Gruppen von vermummten, schwarz gekleideten Personen in der Chemnitzer Innenstadt zeigt. Neben der Missachtung des Vermummungsverbotes begehen einzelne Personen aus dieser Gruppe auch Sachbeschädigung (werfen von Stühlen). Darüber hinaus wird von Augenzeugen berichtet, dass das Kaufhaus ,Galeria Kaufhof' am 01.09.2018 vorfristig geschlossen worden sei (gegen 18.30 Uhr). Die Geschäftsleitung soll allen Mitarbeitern mitgeteilt haben, dass das Haus aufgrund von Sicherheitsbedenken vorzeitig geschlossen wird. Ursächlich sei, dass Teilnehmer des angemeldeten Trauermarsches von Personen des sogenannten ‚schwarzen Blocks' verfolgt worden seien und diese sich daraufhin in das Kaufhaus flüchten wollten. Der verantwortliche Sicherheitsdienst soll nach Schließung des Hauses die Mitarbeiter des Kaufhauses ,Galeria Kaufhof' zur angrenzenden Parkgarage aus Sicherheitsgründen begleitet haben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/65/84 Dresden, 22.0ktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 1: Welche Informationen liegen der Staatsregierung zum oben benannten Video vor, liegen Anzeigen in diesem Zusammenhang (Vermummung, Sachbeschädigung u.a.) vor, welche Personen, die das Vermummungsverbot missachteten, konnten ermittelt werden und welche bzw. wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet und sind in diesem Zusammenhang Schnellverfahren geplant? Frage 5: Welche Informationen liegen der Staatsregierung zu Geschehnissen im Bereich des Kaufhauses „Galeria Kaufhof" am 01.09.2018 generell und insbesondere zur Verfolgung von Demonstrationsteilnehmern durch schwarz gekleidete und vermummte Personen vor und wie wurden diese (öffentlich) kommuniziert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 5: Aufgrund der Tatsache, dass die Fragestellerin zu dem „mittlerweile im Umlauf" befindlichen „Video vom 01.09.2018" keine Quellenangabe nennt, ist nicht zweifelsfrei bestimmbar , auf welches Filmmaterial sich die Fragestellerin bezieht. Sämtliche politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit den Ereignissen Ende August/Anfang September 2018 in Chemnitz werden in einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe (GEG) des Landeskriminalamtes Sachsen und der Polizeidirektion Chemnitz bearbeitet. Zu dem fragegegenständlichen Sachverhalt bearbeitet die GEG ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen § 125a Strafgesetzbuch (Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs). Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass zu darüber hinausgehenden Einzelheiten abschließende Antworten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich und nicht veröffentlicht worden sind. Insoweit ist die Sache auch für ein beschleunigtes Verfahren derzeit nicht geeignet. Frage 2: Haben die Polizei oder andere zuständige Behörden im Vorfeld der Demonstrationen am 01.09.2018 Kontrollen dahingehend durchgeführt, ob Personen auf dem Weg zu den Demonstrationen Gegenstände mit sich führten, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt waren, die Feststellung der Identität zu verhindern (§ 17a, Abs. 2 Versammlungsgesetz), wenn ja, mit welchen Ergebnissen und wenn nein, warum nicht? Frage 4: Wurden im Zusammenhang mit Frage 2 die Geschäftsleitung und Mitarbeiter des Kaufhauses befragt und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 4: Der Polizeivollzugsdienst führte im Vorfeld der angezeigten Versammlungen Kontrollmaßnahmen durch. Dabei wurden keine Gegenstände im Sinne der Fragestellung aufgefunden . Es wurden in diesem Zusammenhang keine Personen in der Funktion als Mitglied der Geschäftsleitung bzw. als Mitarbeiter eines Kaufhauses befragt. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMIN1STERI1JM DES INNERN Frage 3: Ist es richtig, dass das Kaufhaus „Galeria Kaufhof" in Chemnitz am 01.09.2018 bereits vorfristig geschlossen wurde, haben weitere Geschäfte/Einzelhändler ihre Geschäfte an diesem Tag vorfristig geschlossen und wenn ja, warum? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen . Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Tätigkeiten, die von einem Privaten in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Die Privaten nehmen in Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt keine öffentlichen Aufgaben wahr. Ferner bestehen keine vertraglichen Beziehungen der Staatsregierung zu den Privaten im Hinblick auf den nachgefragten Sachverhalt. Erkenntnisse über die tatsächlichen Öffnungszeiten eines oder mehrerer Ladengeschäfte in Chemnitz wurden im Zuständigkeitsbereich der Staatsregierung in dem erfragten Sachzusammenhang nicht erhoben. Das Erfordernis ergibt sich aus der Aufgabenerfüllung der Staatsregierung bzw. einer nachgeordneten Behörde in dem erfragten Sachzusammenhang nicht. Sofern sich zu dieser Frage Erkenntnisse im Rahmen der gegenwärtig laufenden Ermittlungen ergeben, wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 5 verwiesen. Mit.ffeLindlichen Grüßen 4. Pröf.' Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-10-22T11:21:51+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes