SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Drs.-Nr.: 6/14823 Thema: Schutzkonzepte an Schulen und Bildungseinrichtungen (Nachfrage zu 6/13824) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welchem Arbeitsstand befindet sich die Sächsische Staatsregierung bzgl. der Umsetzung der bundesweiten Initiative "Schule gegen sexuelle Gewalt" und welcher Zeitplan wird bei der Umsetzung der Initiative an sächsischen Schulen verfolgt? Welche konkreten Schritte erfolgten in 2018 und sind im fortlaufenden Jahr 2018 sowie in 2019 geplant? Der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM}, Herr Johannes-Wilhelm Rörig, hat in Abstimmung mit den Kultusministerien der Länder die Initiative "Schule gegen sexuelle Gewalt" entwickelt, um die allgemeinbildenden Schulen in Deutschland zur Entwicklung von Konzepten zum Schutz vor sexueller Gewalt zu motivieren und fachlich zu unterstützen. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus ist seit 2014 an diesem Entwicklungsprozess beteiligt und steht seither gemeinsam mit den Kultusministerien anderer Bundesländer in einem ständigen fachlichen Austausch mit dem UBSKM und seinem Arbeitsstab. Sexuelle Gewalt ist eine Form der Kindeswohlgefährdung . Auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) sollen Schulen in die verbindlichen Netzwerksstrukturen im Kinderschutz einbezogen werden. ln allen sächsischen Landkreisen und Kreisfreien Städten existieren Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen. ln diesen Netzwerken werden alle wichtigen Akteure im Kinderschutz, darunter die Schulen, zusammengeführt. Daher wurden am 18. Oktober 2017 während eines gemeinsamen Fachtages zunächst Vertreter der Schulaufsicht und Vertreter der Jugendhilfe, insbesondere der Netzwerke für Kinderschutz , über die Initiative "Schule gegen sexuelle Gewalt" informiert. Die Seite 1 von 3 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 24. September 2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/14/108 Dresden, 4 . Oktober 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium filr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden WNW.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM F Üf~ KU LTUS Teilnehmer berieten in Arbeitsgruppen, wie diese Initiative in den Jahren 2018 und 2019 in Regionalkonferenzen an die Schulen, insbesondere die Beratungslehrer, herangetragen werden kann. ln der Folgezeit wurden die Regionalkonferenzen unter der Leitung des Landesamtes für Schule und Bildung vorbereitet. Zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 habe ich mich gemeinsam mit Herrn Rörig mit einem Schreiben an alle Schulleiterinnen und Schulleiter gewandt und über die Initiative "Schule gegen sexuelle Gewalt" und die Regionalkonferenzen informiert. Die Regionalkonferenzen werden im laufenden Schuljahr in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten durchgeführt. Über das weitere Vorgehen wird das Sächsische Staatsministerium für Kultus in Auswertung der Veranstaltungen mit dem Landesamt für Schule und Bildung sowie den Netzwerken für Kinderschutz beraten. Frage 2: Welchem Zweck dienen die Regionalkonferenzen und inwieweit werden Interessenverbände zum Schutz vor sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen eingebunden und stehen ihnen die Ergebnisse der Konferenzen zur Verfügung? Die Regionalkonferenzen knüpfen an die Neufassung des § 50a des Sächsischen Schulgesetzes an und vermitteln Teilnehmern zunächst wesentliche Informationen im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag von Schule und Jugendhilfe bei der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Die Prävention sexuellen Missbrauchs ist ein wichtiger Bestandteil des Kinderschutzes. Demzufolge wird während des Fachtages die bundesweite Initiative des UBSKM "Schule gegen sexuelle Gewalt" vorgestellt. ln die Durchführung der Veranstaltungen werden die Netzwerke für Kinderschutz und andere mit Präventionsaufgaben befasste Träger einbezogen, die die schulische Arbeit bei diesen Themen unterstützen. Frage 3: Welche Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt werden in den Regionalkonferenzen vorgelegt und wie werden diese fachlich-interdisziplinär begleitet ? Frage 4: Sehen die Konzepte Schutzkonzepte für schwule, lesbische, bisexuelle, trans*- und inter* Kinder und Jugendliche vor? Wenn nein, warum nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Ein standardisiertes Schutzkonzept gegen sexuelle Gewalt gibt es nicht. Deshalb werden den Schulen während der Regionalkonferenzen keine Konzepte zum Schutz vor sexueller Gewalt vorgelegt. Jede Schule muss auf der Grundlage des Bildungs- und Erziehungsauftrages ihr eigenes schulisches Schutzkonzept entwickeln . Die Vermittlung eines vorurteilsfreien Verhaltens gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen , Verhaltensweisen und Lebensstilen sowie das Eintreten für ein diskriminierungsfreies Miteinander sind Bestandteil des Erziehungs- und Bildungsauftrages. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Frage 5: Inwieweit ist die Beteiligungen von Opferschutz- und Antidiskriminierungsverbänden bei der Erarbeitung von Konzepten zum Schutz vor sexuellem Missbrauch an Schulen vorgesehen? Die Schulen entscheiden eigenständig, welche Partner sie in die Erarbeitung von Schutzkonzepten einbeziehen. Mit freundlichen Grüßen i~ Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-10-16T11:08:50+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes