SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14832 Thema: Lehrerpaket und Verbeamtung von Lehrerinnen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Unter dem Begriff "Lehrerinnen", der in den Fragen verwendet wird, sind aus Sicht des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus die bereits verbeamteten Lehrkräfte (Schulleitungsämter) und die ab dem 1. Januar 2019 neu verbeamteten Lehrkräfte zu verstehen, die auf Planstellen in den Schulkapiteln 05 35 bis 05 39 geführt werden. Frage 1: Welche tatsächlichen Kosten sind im Schuljahr 2017/2018 für die verbeamteten Lehrerinnen angefallen und welche finanzielle Vorsorge wurde im Generationenfonds getroffen? Für die verbeamteten Lehrkräfte (Schulleitungsämter) sind im Schuljahr 2017/2018 Ausgaben in Höhe von 109.715,4 T€ angefallen. Die Ausgaben beinhalten die stellenplangebundenen Personalausgaben, die Zuführungen an die Versorgungsrücklage (letztmalig im Jahr 2017) und die Zuführungen an den Generationenfonds. Für die Zuführungen an den Generationenfonds im Schuljahr 2017/2018 wurden im Haushaltsplan 2017/2018 Ausgaben in Höhe von 38.352,2 T€ veranschlagt. Eine gesonderte Erfassung von Beihilfeausgaben (Epl. 15) für den Lehrerbereich erfolgt ebenso wenig wie eine Erfassung der konkreten Tätigkeit des Antragstellers, so dass im Ergebnis eine diesbezügliche Auswertung nicht möglich ist. Weiterhin erfolgt die Erfassung der Ist-Ausgaben nur jahresbezogen und nicht nach Schuljahren. Seite 1 von 3 lj SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/14/109 Dresden,23 . Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium tur Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN Frage 2: Welche prognostisch geplanten Kosten werden in den Schuljahren 2018/2019 und 2019/2020 für die verbeamteten bzw. die zukünftig verbeamteten Lehrerinnen anfallen und welche finanzielle Vorsorge wird im Generationenfonds getroffen? Im Haushaltsplan 2017/2018 (Monate August bis Dezember 2018) und im Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020), Drs. 6/13900, wurden für die bereits verbeamteten Lehrkräfte (Schulleitungsämter) und die ab dem 1. Januar 2019 neu verbeamteten Lehrkräfte stellenplangebundene Personalausgaben im Schuljahr 2018/2019 in Höhe von 328.095,7 T€ und im Schuljahr 2019/2020 in Höhe von 548.250,0 T€ veranschlagt. Hinsichtlich der Beihilfeausgaben für bereits verbeamtete Lehrkräfte (Schulleitungsämter ) ist nach dem oben Gesagten auch für 2019 und 2020 keine direkte Zuordnung im Epl. 15 möglich. Bei der Ermittlung des Gesamtansatzes für die Beihilfe aller aktiven Beamten - im Rahmen der Planungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 - wird auf die tatsächlichen Ausgaben der Vorjahre aufgesetzt und die erforderlichen Mehr- oder Minderausgaben nach einer pauschalierenden Betrachtung prognostiziert. Für die neu zu verbeamtenden Lehrkräfte - aufgrund des Handlungsprogramms- wurde eine hiervon losgelöste Prognose erstellt. Hierbei wurde pauschal von jährlichen Beihilfeausgaben je Beamten i. H. v. 1,8 T€/p. a. ausgegangen. Weiterhin wurde davon ausgegangen, dass rund 60 Prozent der Lehrkräfte (entspricht 4.477 Vollzeitäquivalenten ), die die Voraussetzung für eine Verbeamtung erfüllen (Bestandslehrkräfte), sich für die Verbeamtung entscheiden sowie, dass pro Jahr 1.350 neue Lehrkräfte verbeamtet werden . Im Ergebnis wurde damit für die neu zu verbeamtenden Lehrkräfte folgende Vorsorge für Beihilfezahlungen im Epl. 15 getroffen: 2019: 10.489,0 T€ 2020: 12.919,0 T€ Die für die Zuführungen an den Generationenfonds im Haushaltsplan 2017/2018 und im Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 (Haushaltsgesetz 2019/2020 - HG 2019/2020) veranschlagten Ausgaben betragen 122.017,3 T€ im Schuljahr 2018/2019 und 548.250,0 T€ im Schuljahr 2019/2020. Bezüglich der einmaligen Sonderzuführung an den Generationenfonds wird ebenfalls auf den o. g. Gesetzentwurf der Staatsregierung verwiesen. Im Einzelplan 15 bei Kapitel 15 40 Titel 685 21 sind im Haushaltsjahr 2019 insgesamt Ausgabemittel i. H. v. 140,4 Mio. EUR als einmalige Sonderzuführung an den Generationenfonds vorgesehen . Diese Sonderzuführung bildet die Versorgungsansprüche der ab dem 1. Januar 2019 neu verbeamteten Lehrkräfte ab, die aufgrund der Anerkennung ihrer bisherigen Tätigkeit als ruhegehaltsfähig entstehen. Im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 wurde davon ausgegangen, dass rund 60 Prozent der Lehrkräfte (entspricht 4.477 Vollzeitäquivalenten), die die Voraussetzung für eine Verbeamtung erfüllen, sich Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS S SACHsEN für die Verbeamtung entscheiden. Abschließend wird darauf verwiesen, dass eine Entscheidung des Gesetzgebers über das Haushaltsgesetz 2019/2020 noch nicht erfolgt ist und die konkrete inhaltliche Ausgestaltung dem parlamentarischen Verfahren vorbehalten bleibt. Es ist davon auszugehen, dass der Haushaltsgesetzgeber im Lichte der dann vorliegenden Anträge auf Verbeamtung auch eine abschließende Entscheidung über die Höhe der Zuführungen an den Generationenfonds treffen wird . Frage 3: Gibt es über die mittelfristige Finanzplanung hinaus Szenarien über die jeweils zu gewinnenden Lehrerinnen im Beamtenstatus (Anzahl, Eintrittsalter, Finanzielle Vorsorge)? Es gibt keine derartigen Überlegungen. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2018-10-23T09:29:02+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes