STAATSM1NISTERI1JTvl DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14833 Thema: Reichweite der vom Innenminister verordneten E -Mail- Kontaktsperre für Mitglieder des Landtages mit Polizeirevieren oder Polizeibediensteten in Sachsen? Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Bereits mit einem Schreiben vom 1. August 2017 hatte der damalige Sächsische Innenminister dem Landtagspräsidenten mitgeteilt, dass der E -Mail -Verkehr von Mitgliedern des Sächsischen Landtags zu Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zunächst bis zum 31. August 2018 befristet unterbunden wird. Der jetzige Staatsminister des Innern, Dr. Roland Wöller, teilte nunmehr mit Schreiben vom 29.08.2018 mit, dass er (,die Polizei') ,aufgrund des demnächst beginnenden Wahlkampfes zum Sächsischen Landtag im Jahr 2019 beabsichtigt [...] die [...] zunächst bis zum 31. August 2018 befristeten Einschränkungen im E-Mailverkehr vom Sächsischen Landtag zur Polizei unter den gleichen Bedingungen wie bisher für ein weiteres Jahr bis zum 31. August 2019 beizubehalten.' Dazu wurden seither ,in der Kopfstelle der Polizei monatlich ca. 50 E-Mails (!!!) blockiert, welche unter die festgelegten Einschränkungen fielen.' Bei diesen E-Mails handelte es sich offenbar ausschließlich um E-Mails von Abgeordneten des Sächsischen Landtags, die versucht hatten ,Mitarbeiter der Polizei direkt statt über die freigegebenen Geschäftsstellenpostfächer der Dienststellen zu kontaktieren." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/65/90 Dresden, 23. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Vorbemerkung: Bei der festgelegten Maßnahme handelt es sich nicht um eine „Kontaktsperre", sondern lediglich um eine befristete Einschränkung im E -Mail -Verkehr vom Sächsischen Landtag zur Polizei. Es wird auch nicht die gesamte Kommunikation im E -Mail -Bereich „unterbunden ", so wie es in den Fragen suggeriert wird. Stattdessen besteht für jeden Abgeordneten die Möglichkeit, E-Mails in den Polizeibereich an die festgelegten und bekannten Geschäftsstellenpostfächer zu senden und somit den Kontakt zur Exekutive entsprechend dem festgelegten Dienstweg aufzunehmen. Frage 1: Aus welchen Gründen und gestützt auf welche konkrete Rechtsgrundlage wurde und wird durch das Staatsministerium des Innern seit dem 1. August 2017 die E- Mail -Kommunikation bzw. die E -Mail -Kontaktaufnahme von Abgeordneten des Sächsischen Landtages mit Polizeirevieren oder Bediensteten der sächsischen Polizei unterbunden? Anlass für die Maßnahme war bzw. ist insbesondere die Übermittlung von E-Mails (bspw. Wahlwerbung, Einladungen zu außerdienstlichen Veranstaltungen) in großer Anzahl, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu den dienstlichen Aufgaben und gesetzlichen Pflichten im Bereich der Polizei standen bzw. stehen. Dabei handelt es sich um E -Mail -Verkehr, der seinen Ursprung in den Gremien der im parlamentarischen Raum in Sachsen vertretenen politischen Kräfte (bspw. Landtagsfraktionen) und bei einzelnen Parlamentariern im Sächsischen Landtag hat. Frage 2: Durch welche Stelle wird mit welchen konkreten technischen Vorkehrungen und mittels welcher konkreten technischen Einrichtungen seit dem 1. August 2017 die E -Mail -Kommunikation bzw. die E -Mail -Kontaktaufnahme von Abgeordneten des Sächsischen Landtages mit Polizeirevieren oder Bediensteten der sächsischen Polizei unterbunden bzw. die Zustellung der E-Mails von Abgeordneten des Sächsischen Landtags blockiert und in welcher Weise werden hierzu die dienstlichen E -Mail -Eingänge der Polizeireviere oder Bediensteten der sächsischen Polizei oder die E -Mail -Ausgänge der Abgeordneten des Sächsischen Landtages durch welche Stelle oder durch wen überwacht? Die eingehenden E-Mails werden im Sicherheitsgateway der Polizei blockiert. Dies geschieht automatisch mit einer Filterregel, die alle E-Mails, die auf der Absenderadresse „...@slt.sachsen.de" enden (bis auf die festgelegten Ausnahmen) und nicht an eines der zugelassenen Geschäftsstellenpostfächer adressiert sind, in einen Quarantäneordner verschiebt. Eine Überwachung einzelner Postfächer von Dienststellen oder Mitarbeitern der Polizei erfolgt nicht, da diese Filterregel greift, bevor die eingehende E-Mail dem jeweiligen Zielpostfach zugeordnet wird. Freistaat SACH SEN Seite 2 von 4 STAATSM1NISTER1UM DES 1NNERN Frage 3: Inwieweit sowie auf welche Art und Weise wurden und werden die betroffenen Abgeordneten von der Blockierung ihrer an Polizeireviere bzw. an Bedienstete der sächsischen Polizei gerichteten E -Mail -Nachricht durch wen informiert? Bisher werden weder Absender noch potentieller Empfänger informiert, wenn eine E-Mail aufgrund der Einschränkungen geblockt wird. Innerhalb des Sächsischen Verwaltungsnetzes wurde der Absender lediglich über Statusmeldungen (abwesend, Postfach voll usw.) informiert. Zukünftig soll der Absender aus der Domäne @slt.sachsen.de eine automatische Antwort über die Nichtzustellbarkeit seiner E-Mail erhalten. Die Lösung muss noch programmiert und getestet werden, um sie voraussichtlich in der 46. Kalenderwoche in Kraft setzen zu können. Frage 4: Auf welcher gesetzlichen Grundlage und mit welcher Rechtfertigung wurde und wird auf diese Art und Weise durch die Exekutive in die E -Mail -Kommunikation bzw. die E -Mail -Kontaktaufnahme von Abgeordneten des Sächsischen Landtages mit Polizei-revieren bzw. Bediensteten der sächsischen Polizei und damit in die verfassungsmäßig garantierten Rechte der Mitglieder des Sächsischen Landtages eingegriffen sowie die Ausübung dieser Rechte beschränkt? Durch das Staatsministerium des Innern wurde die Maßnahme in seinem Geschäftsbereich in eigener Zuständigkeit und Verantwortung, d. h. unter Inanspruchnahme seines Direktionsrechtes, insbesondere im Hinblick auf die Regelungen der VwV Dienstordnung ' zum Verkehr zwischen der Staatsregierung und dem Landtag sowie unter besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit von sich ergebenden Beschränkungen umgesetzt. Frage 5: In welcher Weise wurden und werden durch welche konkrete Stelle die blockierten E-Mails von Abgeordneten des Sächsischen Landtages erfasst sowie wird mit diesen weiter verfahren und inwieweit besteht dabei die Möglichkeit der Einsicht - und Kenntnisnahme des — qua Rechtsstellung der Abgeordneten sowie durch das geltende Fernmelde- und Telekommunikationsgeheimnis geschützten — Inhalt dieser E-Mails bzw. welche Vorkehrungen sind getroffenen um eine solche Einsicht -/Kenntnisnahme auszuschließen? Geblockte und nicht zugestellte E-Mails werden in einem Quarantäneordner des E -Mail -Systems gespeichert und nach 90 Tagen automatisch gelöscht. In dieser Zeit kann bei Bedarf und auf Anforderung eine E-Mail an den Empfänger manuell weitergeleitet werden. Eine inhaltliche Auswertung erfolgt nicht. Ein spezieller technischer Schutz gegen Einsicht -/Kenntnisnahme besteht wie für jedes andere E -Mail -Postfach nicht. Die private Nutzung des E -Mail -Dienstes ist im Polizeibereich untersagt, insofern ist die Polizei kein Dienstanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes. Damit gelten für die Polizei die einschlägigen Bestimmungen des Teledienstegesetzes und Teledienstedatenschutzgesetzes nicht. 1 Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung des Dienstbetriebes für die Behörden des Freistaates Sachsen Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Es werden in unregelmäßigen Abständen lediglich die im Quarantäneordner liegenden E-Mails zahlenmäßig erfasst, um festzustellen, ob die getroffene Maßnahme noch notwendig ist. Mitlreyndlichen rüßen Dr:Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2018-10-23T13:06:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes