STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/14836 Thema: Öffentliche Äußerungen eines Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz als Mitglied der AfD nach Teilnahme an rechtsextremer Kundgebung in Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Der Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz Sachsen (LfV), Hendrik S., der nach Informationen der Sendung ‚Panorama' und Sächsischer Zeitung Mitglied der AfD ist und Teilnehmer an einer rechtsextremen Kundgebung in Chemnitz war, hat seine Tätigkeit beim LfV veröffentlicht und u.a. Bedenken gegenüber der Beobachtung der Identitären Bewegung (IB) durch das LfV geäußert" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Position und welchem Aufgabengebiet arbeitet der Mitarbeiter beim LfV, insbesondere inwieweit ist er im Bereich Rechtsextremismus tätig? Frage 2: Seit wann ist der Behördenleitung und dem Innenministerium bekannt, dass sich der Mitarbeiter bei a) der AfD engagiert und b) an dem rechtsextremen Aufmarsch in Chemnitz teilgenommen hat? Frage 3: Welche Gespräche wurden wann mit dem Mitarbeiter zu seiner politischen Betätigung und dem offenen Umgang mit seiner Tätigkeit in der Öffentlichkeit, seiner Teilnahme an einer rechtsextremen Kundgebung und seiner Auffassung zur IB mit welchem Ziel und welchem Ergebnis geführt? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3449 Dresden, 23. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 'Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Inwieweit hat der Mitarbeiter seit der Kenntnis des LfV von seiner politischen Betätigung bei der AfD zeitweise oder durchgängig Zugang zu als STRENG GEHEIM eingestuften Verschlusssachen insbesondere im Bereich Rechtsextremismus? Frage 5: Inwieweit gibt es einen Zusammenhang mit der Tätigkeit des Mitarbeiters und der Auffassung des LfV (auch vor dem Hintergrund bundeweiter anderer Entwicklungen ) von der Beobachtung der AfD abzusehen bzw. keinen Prüfvorgang einzuleiten ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Der Staatsregierung sind im Zusammenhang erstmals im Jahr 2014 Medienberichte bekannt geworden. Diese wurden damals geprüft und bewertet. Die aktuelle Medienberichterstattung ist ebenfalls Gegenstand interner Prüfungen und Bewertungen. Die Staatsregierung äußert sich darüber hinaus grundsätzlich nicht öffentlich zu Personalangelegenheiten und/oder zu privaten Aktivitäten einzelner Mitarbeiter. Die Fragen berühren die persönlichen Verhältnisse und unmittelbar arbeitsrechtliche Belange des Bediensteten, die datenschutzrechtlichen Regelungen unterliegen. Von einer weitergehenden Beantwortung wird abgesehen. Die entsprechenden Fragen betreffen Auskünfte über personenbezogene Daten sowie Personaldaten. Diese Daten unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]). Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat daher den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass eine öffentliche Beantwortung nicht in Betracht kommt. Mil4reiAndlichen Grüßen Ptoff Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-10-23T13:04:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes