STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/14841 Thema: Todesursachen in Sachsen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Menschen sind im Jahr 2017 in Sachsen verstorben? (bitte aufschlüsseln nach Todesursachen, trennen nach Geschlecht und nach kreisfreien Städten und Landkreisen wenn möglich) Im Jahr 2017 sind in Sachsen nach Angaben des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsens insgesamt 54.689 Personen verstorben. Die Aufschlüsselung nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht ist der Anlage zu entnehmen. Eine Aufschlüsselung nach Todesursachen ist nicht möglich, entsprechende Daten liegen für das Jahr 2017 nicht vor. Frage 2: Wie viele Verstorbene gab es 2017 demnach pro 100.000 Einwohner ? (bitte auflisten nach Todesursachen) Demzufolge sind im Jahr 2017 rund 1.340 Personen je 100.000 Einwohner verstorben. Eine Auflistung nach Todesursachen ist nicht möglich, die notwendigen Daten liegen für das Jahr 2017 nicht vor. Frage 3: Was waren die drei häufigsten Todesursachen? Daten zu Todesursachen für das Jahr 2017 liegen bislang noch nicht vor. Frage 4: Welche Strategien werden derzeit entwickelt, um den drei häufigsten Todesursachen entgegenzuwirken? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 34-0141.51-18/855 Dre2den, „,;:j. Oktober 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Begründung: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung die Beantwortung von Fragen ablehnen, wenn diese den "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (SächsVerfGH Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1-06). Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil die Frage nach einer noch zu entwickelnden Strategie eine Frage auf künftiges Handeln oder nach Planungen der Staatsregierung ist. Das ist aber vom Fragerecht des Landtages nicht umfasst . Mit freundlichen Grüßen J,fttl .... Barbara Klepsc ~-~ Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Anlage zur Drs.: 6/14841 Gestorbene im Freistaat Sachsen 2017 nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Kreisfreie Stadt Gestorbene Landkreis Land Insgesamt Männlich Weiblich Chemnitz, Stadt 3 452 1 649 1 803 Erzgebirgskreis 4 993 2 473 2 520 Mittelsachsen 4606 2 233 2 373 Vogtland kreis 3 706 1 841 1 865 Zwickau 4 963 2 390 2 573 Dresden, Stadt 5 359 2 649 2 710 Bautzen 4 203 2 035 2 168 Görlitz 4 065 2 037 2 028 Meißen 3 223 1 624 1 599 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 3 505 1 745 1 760 Leipzig, Stadt 6 313 3 071 3 242 Leipzig 3 517 1 736 1 781 Nordsachsen 2 784 1 384 1 400 Sachsen 54689 26 867 27 822 (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, 2018) 2018-10-17T10:11:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes