Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERI UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/14847 Thema: Nachfrage zur Drs. 6/12883 (Ausbau Bundesstraße B 101 Ortsdurchfahrt Großschirma) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die in der Vorplanung erarbeiteten vier Varianten aus 2012 weisen drei kreuzungsfreie Varianten auf (Vgl. Antwort Frage 2 aus Drs. 6/12883). Zudem sind noch einige Fragen aus der Beantwortung offen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Ziele bzw. Aufgabenstellungen wurden für die Variantenerstellung im Vorfeld der Vorplanung definiert bzw. ausgegeben und wie sehen diese aktuell aus? Auf der Basis damaliger Straßenplanungsrichtlinien sowie der Verkehrsdaten wurden bei den Varianten der Voruntersuchung aus dem Jahr 2012 folgende Planungsziele verfolgt: Ausbau zwischen dem Mittelzentrum Freiberg und dem überregionalen Autobahnnetz der BAB A4 als Kraftfahrstraße mit teilplanfreien Knotenpunkten Herstellung von Ortsumfahrungen bzw. planfreien Ortsquerungen Planung als 2-streifige Bundesstraße mit abschnittsweisen Überholfahrstreifen Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität (Grundlage Verkehrsprognose 2020 mit 19.500 bis 20.000 Kfz/24 h auf der B 101 ). Unter Berücksichtigung der Fortschreibung des Regelwerks zur Straßenplanung , der Verkehrsdaten und zur Kostendämpfung wurden in 2014 und in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium die Planungsziele fortgeschrieben . Die Planung sollte demnach im Wesentlichen folgende Anforderungen berücksichtigen: Seite 1 von 5 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 63-1053/52/84 Dresden, 2 2. OKT. 2018 , r Zertltl kat seit 2005 audll bcrufu nd famllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnhnien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Ausbau zwischen dem Mittelzentrum Freiberg und dem überregionalen Autobahnnetz der BAB A4 als Kraftfahrstraße mit plangleichen und teilplangleichen Knotenpunkten Planung als 2-streifige Bundesstraße mit abschnittsweisen Überholfahrstreifen nach nach der „Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL)" (bestandsnaher Ausbau in der Ortsdurchfahrt) Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität (Grundlage Verkehrsprognose 2025 mit 13.000 bis 15.750 Kfz/24 h auf der B 101) Berücksichtigung der Bestandssituation Herstellung eines leistungsfähigen und verkehrssicheren Knotenpunktes B 101/S 197/K 7707. Frage 2: Welche Berechnungen, Simulationen o.ä. zu Lärmemission und Personensicherheit der seit 2012 erstellten Varianten liegen vor? (Bitte je Variante auflisten.) Die Planungen liegen bislang in der Qualitätsstufe der Vorplanung vor und wurden demzufolge mit der dafür gebotenen Planungs- und Detailtiefe aufgestellt. Der Umfang und die Detailtiefe der aufgestellten Planunterlagen orientieren sich dabei an den ,,Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE)" . Konkrete Berechnungen und/oder Simulationen zum Immissionsschutz oder zur Personensicherheit sind nicht Bestandteil der bislang vollzogenen Planungen. Gleichwohl erfolgten bereits bei den bisherigen Planungen eine Beurteilung zu erwartender immissionsschutztechnischer Maßnahmen sowie ein Sicherheitsaudit der planerisch weiter zu verfolgenden Planungsvariante. Frage 3: Wie setzen sich die Kosten der zwei Varianten aus 2014 (Variante 1A - Lichtsignalanlage und Variante 2B - Trog/Tunnel) im Rahmen der Vorplanung sowie der drei Varianten aus 2016 im Rahmen der Entwurfsplanung zusammen? (Bitte Aufschlüsselung der Kostenabschätzung je Titelgruppe). Für die untersuchten zwei Varianten im Jahr 2014 wurden zum damaligen Zeitpunkt folgende Kosten ermittelt: Variante 1A Variante 2A Freistaat SACHSEN KP mit LSA (in Mio.€) Trog/Tunnel (in Mio.€) Baukosten 10,793 45,902 Grunderwerbskosten 0,788 1,357 Gesamtkosten 11 ,581 47 ,259 Zusammensetzung der Kosten nach AKS 85: HG 1: Grunderwerb 0 ,788 1,357 HG 2: Untergrund, Unterbau, Entwässerunq 2,714 5,606 HG 3: Oberbau 3,312 3,888 HG 4: Brücken 0,449 6,705 Seite 2 von 5 STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN HG 5: Stützwände/Trog - 24,163 HG 7: Sonstige Bauwerke 0,505 0,702 HG 8: Ausstattung 1,026 1,201 HG 9: Sonstige besondere Anlagen und Kosten 2,787 3,637 Bei den drei Knotenpunktvarianten aus 2016 wurden ausschließlich der unmittelbare Knotenpunktbereich bzw. damit im Zusammenhang stehende Anpassungen /Änderungen mit Kostenplanungsstand 2016 untersucht. Aus diesem Grund können nur Kostendifferenzen der Variante 1A in Bezug auf die jeweilige Knotenpunktlösung ausgewiesen werden . Diese stellen sich wie folgt dar: Differenz Differenz Differenz KP mit LSA KP mit Kreisver- KP mit Kreisver- (in Mio.€) kehr innerorts kehr außerhalb (in Mio.€) (in Mio.€) Baukosten 0,000 -0,200 +3,399 Grunderwerbskosten 0,000 +0,014 +O, 165 Gesamtkosten 0,000 -0, 187 +3,565 Frage 4: Wie groß sind die versiegelten Flächen je Variante aus der Vorplanung 2014 und der Entwurfsplanung 2016 im Vergleich zum Bestand und welche Anpassungen der Regenwasserleitungen sind im Ort notwendig ? (Bitte je Variante Zuwachs an versiegelter Fläche in qm und Prozenten angeben sowie notwendigen Rohrdurchmesser der Regenwasserleitung und erwartete Mehrkosten.) In der nachfolgenden Zusammenstellung sind sämtliche versiegelte Flächen, die kein Versickerungsvermögen aufweisen, zusammengefasst: Bestand Variante 1A Variante 2A KP mit LSA Trog/Tunnel versiegelte Gesamtfläche 33.785 m2 53.635 m2 66.165 m2 Zuwachs gegenüber Bestand - 59 % 101 % Für die drei Knotenpunktvarianten aus 2016 lassen sich die versiegelten Flächenanteile in Bezug auf den Versieglungsanteil der bestehenden Straße wie folgt darstellen : KP mit LSA KP mit Kreis- KP mit Kreisverkehr inner- verkehr außerorts halb versiegelte Gesamtfläche 53.635 m2 53.490 m2 53.600 m2 Zuwachs gegenüber Bestand 59 % 58% 59 % Seite 3 von 5 STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Durch den Ausbau der B 101 kommt es zur Neuordnung der Straßenentwässerung bei der geplanten Vorentwurfsvariante (Variante 1A). Die Ableitung des Straßenoberflächenwassers der B 101 soll über zwei geplante Regenrückhaltebecken nördlich und südlich Großschirma erfolgen. Lediglich das Oberflächenwasser der S 197, der Wirtschaftswege bzw. Erschließungsstraßen und Gehwege im Ausbaubereich soll in den vorhandenen Entwässerungskanal eingeleitet werden . Nach aktuellem Planungsstand kommt es zu keiner signifikanten Änderung der Einleitmengen gegenüber dem Bestand und somit zu keinen dadurch ausgelösten Mehrkosten am bestehenden Entwässerungssystem im Ort. Bei Variante 2A kommt ebenfalls die entwässerungstechnische Neuordnung der Straßenentwässerung entsprechend Variante 1A zum Tragen. Insoweit sind auch bei dieser Variante keine signifikanten Änderungen der Einleitmengen gegenüber dem Bestand und dadurch ausgelösten Mehrkosten zu erwarten . Die Knotenpunktvariante mit LSA und die Knotenpunktvariante Kreisverkehr innerorts sind aus Entwässerungssicht gleichwertig einzustufen. Bei der Knotenpunktvariante Kreisverkehr außerorts ist aufgrund der avisierten Entwässerungsneuordnung ebenfalls keine signifikante Mehreinleitung ins bestehende Entwässerungssystem geplant. Frage 5: In welcher Art und Weise hatte der Landkreis Mittelsachsen bzw. die Stadt Großschirma die Möglichkeit eigene Wünsche und Anforderungen für den Ausbau zu definieren und in welchem Umfang wurde davon Gebrauch gemacht? (Bitte je Eingabe Absender, Datum und Inhalt auflisten .) infolge des vordringlichen Interesses des Vorhabenträgers seine Planungen mit und nicht gegen die Region umzusetzen, wurde beim gegenständlichen Planungsvorhaben ein frühzeitiger Kommunikationsprozess von der Straßenbauverwaltung angestrebt. Der Abstimmungsprozess innerhalb der frühen Planungsphasen basiert dabei auf der Korrelation des Vorhabenträgers mit den Trägern öffentlicher Belange und planungsbetroffenen Privaten. Zielstellung dieser Verfahrensweise ist, möglichst einvernehmliche Planungslösungen, wo immer möglich, innerhalb der Planungen des Vorhabenträgers zu etablieren , um Planungskonflikte im Zuge der Baurechtserlangung weitgehend zu mInImIeren. Im Rahmen dieses iterativen Prozesses wurden vorliegend sowohl die Stadt Großschirma als auch die maßgeblichen Fachressorts des Landratsamtes Mittelsachsen in die Planungen involviert und beispielsweise Planungsumfänge zu fachlichen Sonderuntersuchungen usw. abgestimmt. Der Kommunikationsprozess mit der Stadt Großschirma wurde vollständig innerhalb der Beantwortung zu Drs. 6/12883 dargestellt. Mit dem Landratsamt Mittelsachsen wurden folgende Abstimmungen/Beratungen geführt : Seite 4 von 5 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Besprechung am 21. Mai 2015 in der Straßenmeisterei Freiberg Umleitungskonzeption mit dem Landkreis Mittelsachsen und dem Bauamt der Stadt Großschirma Besprechung am 19. Januar 2016 beim Landratsamt Mittelsachsen, Untere Wasserbehörde Abstimmung zur Entwässerungskonzeption (Einleitpunkte, Einleitmengen , Bemessungsgrundlagen , etc.) mit der unteren Wasserbehörde Abfrage/Datenrecherche 07/2015 beim Landratsamt Mittelsachsen, Untere Naturschutzbehörde Beratung am 14. August 2015 beim Landratsamt Mittelsachsen, Untere Naturschutzbehörde Abstimmung Umfang Planungsunterlagen, erforderliche faunistische Sonderuntersuchungen , Untersuchungsgebiet Beratung am 4. März 2016 beim Landratsamt Mittelsachsen, Untere Naturschutzbehörde Auswertung faunistischer Daten und Festlegung Umfang faunistischer Sonderuntersuchungen Beratung am 14. Juni 2016 beim Landratsamt Mittelsachsen, Untere Naturschutzbehörde Zwischenauswertung Ergebnisse faunistischer Sonderuntersuchungen, Festlegung ergänzender Untersuchungen zu Fledermäusen Schriftliche Anfrage (Mail) 4/2018 an Landratsamt Mittelsachsen , Untere Naturschutzbehörde bzgl. gesetzlich geschützter Biotope Beratung am 19. Juni 2018 beim Landratsamt Mittelsachsen, Untere Wasserbehörde Inhalt und Bearbeitungstiefe Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie. Seite 5 von 5 Freistaat SACHSEN 2018-10-23T09:27:38+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes